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Geschrieben von titu am 16.08.2005, 17:39 Uhr

frank nina tinai und all hab unten geantwortet danke ;o) ot.

d

 
11 Antworten:

Re: frank nina tinai und all hab unten geantwortet danke ;o) ot.

Antwort von Frank NRW am 17.08.2005, 8:52 Uhr

"Also ware erhalten (sogar doppelte ausführung )Rücksendung der zweiten ging über 6 Monaten"

????? Versteh ich jetzt nicht

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*g*

Antwort von titu am 17.08.2005, 9:20 Uhr

ich bestellte damals eine maschine und erhielt zwei!
Eine zuhause und eine bei meiner mutter zuhause (alte adresse von mir)
Allerdings war der zweite artikel nirgends verbucht so das quelle es nicht abholen wollte.

Viele viele 01805 telefonate und monate später wurde das Gerät dann endlich abgeholt!
Gerade daher weiss ich das ich niemals mehr anderes dort bestellt habe.
Gruss Tina

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Re: *g*

Antwort von Frank NRW am 17.08.2005, 9:41 Uhr

Ahhhh, vielleicht liegt genau dort der Haken? Sprich die zweite zählt dort als nicht bezahlt? Wär zumindest eine Möglichkeit.

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hmm

Antwort von titu am 17.08.2005, 9:43 Uhr

dann wäre die forderung aber um ettliches höher, daran dachte ich auch kurz.
Aber es geht nur um die 150 euro, so wäre es mir lieber gewesen denn die bestätigungen abholunterlagen usw. die haben wir noch alle bei meiner mutter.

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Re: hmm

Antwort von Frank NRW am 17.08.2005, 9:45 Uhr

Also, noch mal kurz zur Klarstellung: die € 150 beziehen sich allein auf eine - die erste - Maschine? Sprich Kaufpreis?

Glaube wir kommen der Sache näher :-)

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ok

Antwort von titu am 17.08.2005, 10:55 Uhr

details: der kaufpreiss betrug ca. 450 DM! die ich in raten abzahlen wollte.
Erste und zweite rate 100 DM (keine euros)überwiesen dritte rate habe ich den kompletten rest überweisen ums vom tisch zu haben...
Habe geheiratet viel geld geschenkt bekommen und somit haben schatzi und ich damals alle verpflichtungen damit abbezahlt, daher bin ich ja so sicher das es bezahlt ist.
Was sein kann ist das die die ratenzinsen+Lieferpreiss dennoch einfordern weil ja ratenzahlung ausgemacht war....aber ob die sich auf 150 euro belaufen? Wohl kaum

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Re: ok

Antwort von Frank NRW am 17.08.2005, 11:03 Uhr

Haha, die Sache wird doch klarer:

Bitte unbedingt einen Blick in die allgem. Geschäftsbedingungen werfen. Ich glaube, sobald Du die bereits beantragte Forderungsaufstellung vorliegen hat, stehen Deine Chancen gar nicht soo schlecht, vor allem, da es sich um eine Restforderung handelt. Ohne jetzt die Forderungaufstellung gesehen zu haben, gehe ich davon aus, dass die letzte Rate dort nicht verbucht werden konnte. Insbesondere wg. diesem glatten Betrag. Nur dann siehts gar nicht gut aus.

Warten wirs ab bis die reagieren.

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Re: ok

Antwort von titu am 17.08.2005, 11:18 Uhr

huch garnicht gut? Wieso die müssen doch meinen betrag verbucht haben irgendwo, an die kontoauszüge von vor 5 jahren (bzw. bezahlt 1999!!) komm ich doch nicht ran *heuul*

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Re: ok

Antwort von Frank NRW am 17.08.2005, 11:23 Uhr

"die müssen doch meinen betrag verbucht haben irgendwo"

und das zu beweisen wird ein Problem! Leider.

Aber mal schauen, vielleicht finden wir ja eine Lücke ;-)

Achtung: Solltest Du die Forderungsaufstellung bis Ende der Woche nicht haben, unbedingt nachharken! Anderenfalls gehen die vermutlich weiter.

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ja ok

Antwort von titu am 17.08.2005, 11:25 Uhr

deshalb schreibe ich denen nun ganz lieb und nett das ich in bezug auf unserem telefonat derzeit noch keine ahnung habe um welche forderung es sich handelt und ich somit dem ganzen erstmal wiederspreche...ok?
Dieses verjährungsgesetzt hat sich dann wohl gegessen oder?
Gruss und danke Tina

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Re: ja ok

Antwort von Frank NRW am 17.08.2005, 12:28 Uhr

"deshalb schreibe ich denen nun ganz lieb und nett das ich in bezug auf unserem telefonat derzeit noch keine ahnung habe um welche forderung es sich handelt und ich somit dem ganzen erstmal wiederspreche...ok?"

Jawohl!!!!
Dieses verjährungsgesetzt hat sich dann wohl gegessen oder?

Mals sehen, aber die Erhebung der Einrede der Verjährung bringt jetzt noch nichts.

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