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Geschrieben von Jo2003 am 16.03.2006, 14:34 Uhr

Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle

Im Nov, Dez und im Januar habe ich (und andere Mitarbeiter) Nachtzuschläge erhalten die mir (uns) nicht zustehen (geringe Beträge zw. 50 - 70 Euro/Monat). Da ich mir (wie die meisten Leute) nicht so genau den Gehaltszettel studieren (im Nov. gab es Weihnachtsgeld, im Dez. eine Sonderzahlung und im Januar wurde bei mir 50 Überstd. ausgezahlt) ist mir nichts weiteres aufgefallen. Als ich gestern meinen Gehaltszettel in den Händen hatte, hatte ich 300 Euro weniger! Ohne Vorankündiung! Ich habe dann in der Personalstelle nachgefragt und als Antwort bekam ich... "Das ist Betrug, weil ich diese Zuschläge angenommen hätte die mir nicht zustehen würden" BITTE???
Ich werde nach TVöD bezahlt (bis Sep. wars BAT). Ist das nicht die Aufgabe der Personalstelle uns über IHRE Fehler zu informieren? Dürfen AG bei solchen Fehlern die Beträge auf einmal vom Gehalt abziehen?
Eine Ratenrückzahlung wäre wohl fairer. Der Betriebsrat hält sich schön raus (weil keiner von den BR-Mitgliedern betroffen ist).

 
5 Antworten:

Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle

Antwort von Urri11 am 16.03.2006, 14:55 Uhr

Hallo,

war auch viele Jahre im öffentl. Dienst und bei uns war es üblich, die Mitarbeiter bei Fehlern in der Gehaltsabrechnung vorab zu informieren. Wie es rechtlich aussieht weiß ich zwar nicht, aber ich finde dies gehört sich einfach! Bei Rückzahlungen haben wir auch sehr oft Ratenzahlung vereinbart. So hoch sind die Gehälter im öffentl. Dienst ja dann auch wieder nicht :-(

Liebe Grüße
Urri

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Re: Betriebsrat, ja, ja.....

Antwort von JoVi66 am 16.03.2006, 15:04 Uhr

..ich hab jetzt eigentlich nicht zum Thema selber viel zu sagen, als dass ich es als selbstverständlich sehe, dass die Rechenstelle ihren Fehler zuerst zu bekannt geben hat, dann Abzüge zu machen.
Aber: DerBetriebsrat mischt nur auf, wenn es auch und nahezuausschließlich eigene Mitglieder betrifft. Ich arbeitete mal ein Jahr in einer öffentlichen Klinik. Der Betriebsrat war dazu das, selber für sich das Beste herauszuholen und alles andere "unkommentiert" zu lassen.
Gruß johanna

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Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle

Antwort von agnes9999 am 16.03.2006, 15:11 Uhr

also ich kenn es so, so nach dem motto "ich hab mich eigentlich schon gewundert, dass soviel geld" reicht nicht. der AN muss seine gehaltsabrechnung kontrollieren und unklarheiten sofort abklären lassen -das gilt ja auch für zu wenig geld-. wenn es sich bei euch um nachtzuschläge handelte, wird der Ag argumentieren "sie mussten doch erkennen, dass sie zuviel zuschläge erhielten".... und dann geht es sofort und komplett retour...
i'm sorry agnes

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Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle

Antwort von Doreen73 am 16.03.2006, 15:34 Uhr

Prinzipiell ist es die Aufgabe des AN seinen Gehaltszettel zu überprüfen und diverse Unregelmäßigkeiten entsprechend zu monieren. Das und nur das ist der rechtlich RICHTIGE Weg, wenn im Endeffekt so etwas passiert wie bei Jo2003.

ABER !!!

Selbstverständlich ist die Personalstelle ebenso verpflichtet, sachlich richtige Lohnabrechnungen zu erstellen, schließlich ist das deren Job, zu welchem ohnehin ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl zählen sollte.
Dahingehend gibt es hier eindeutig auch eine Teilschuld seitens der Personalstelle.

Es nützt Dir zwar jetzt wahrscheinlich nichts mehr, aber es hätte eigentlich eine Ankündigung des Fehlers (schriftlich) und ggf. eine Ratenzahlung vereinbart werden können.
Und - das geht den Betriebsrat sehr wohl etwas an !!! Leider muß man immer den Kampfanzug rausholen, durchladen und in den Krieg ziehen, wenn man heute sein Recht bekommen möchte. Aber wer hat schon Kraft permanent ohne Deckung zu schießen ????

Nichts für ungut und viele verständnisvolle Grüße von
Doreen

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Re: Gehaltskürzung wg. Fehlers der Personalstelle

Antwort von Petra28 am 16.03.2006, 16:48 Uhr

Also, bei kleineren Beträgen ( ca.

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