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Geschrieben von Einstein-Mama am 31.08.2016, 16:48 Uhr

H4 Frage

Wenn ich im Juli 2015 einen Betrag von 50.000 Euro durch den Verkauf einer Immobilie auf mein Konto erhalten habe, kann ich dann im August 2016 H4 beantragen?
Und wenn bei mir in der Wohnung dauerhaft jemand lebt, der aber nicht gemeldet ist?
Und natürlich meine ich mit "ich" nicht mich!

 
17 Antworten:

Re: H4 Frage

Antwort von Joplin am 31.08.2016, 17:19 Uhr

Soweit ich weiß wird das Vermögen angerechnet. Also wenn man 50000€auf dem Konto hat, bekommt man kein h4.Das muss man erst ausgeben. Das Vermögen muss man angeben. Ich bin aber nicht ganz sicher wie das genau läuft.

Liebe Grüße

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Re: H4 Frage

Antwort von Einstein-Mama am 31.08.2016, 17:20 Uhr

Das Geld ist bereits verprasst!

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Re: H4 Frage

Antwort von Joplin am 31.08.2016, 17:36 Uhr

Ui.....Zumindest wird da nachgefragt. Klar, einen Antrag stellen kann man immer. Aber ob man, nachdem man 50000€in kurzer Zeit ausgegeben hat einen Anspruch hat?

Interessiert mich jetzt aber. Schreibst Du, wenn Du mehr weißt?

Liebe Grüße

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Re: H4 Frage

Antwort von Joplin am 31.08.2016, 17:40 Uhr

Ach so, sollte da jetzt ein 50000€Auto in der Garage herumstehen wird wahrscheinlich erwartet, dass man dieses wieder zu Bargeld macht. Oder den Swimmingpool oder was auch immer.

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Eigentlich nicht, da die Summe gross ist. Und falls es kurz vor dem Antrag

Antwort von Marianna81 am 31.08.2016, 17:59 Uhr

"verprasst' wird, bringt es, u.U., so einige Fragen des Sachbearbeiters beim JC mit sich.

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Re: H4 Frage

Antwort von Holzkohle am 31.08.2016, 18:05 Uhr

als zumindest bei der zweiten Frage kann ich Dir sagen, dass das natürlich "verboten" ist bzw. die zweite Person, die in der Wohnung lebt, ebenfalls mit angerechnet werden müsste, denn man kann ja unter Umständen davon ausgehen, dass diese Person auch Vermögen hat, Bargeld, irgendwas - was den Bedarf der Person, die H4 beantragt, eventuell schmälern wenn nicht sogar ganz wegfallen lassen würde - ABER wo kein Kläger da kein Richter.

Ich habe in der Nachbarschaft genau diesen Fall - mehrere Kinder, wohnt in einer vom Amt bezahlten Wohnung, hat noch nie etwas gearbeitet, Eltern unterstützen sie finanziell. Dazu kommt ein nicht gemeldeter Mitmieter, ihr Freund, der schwarz arbeiten geht. Bisher läuft das problemlos. Und das seit drei Jahren :(

Was die 50.000 Euro angeht lies mal hier:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-was-gehoert-zum-vermoegen-beim-alg-ii-8001.php

Ab "Vermögen kann nur angerechnet werden... " und folgende ist es glaube ich gut erklärt.

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Re: H4 Frage

Antwort von Danyshope am 31.08.2016, 18:18 Uhr

Jein.

Du hast einen Freibetrag. Von den 50.000 geht also noch einmal was runter was man durchaus als "erspartes" haben darf. Abhängig vom Alter. Musst du also mal rechnen. hast Du die kompletten 50.000 in Form eines Autos in der Garage stehen, dann wirst du es verkaufen müssen und darfst dann einen der Situation entsprechenden Wagen nur haben. Sind die 50.000 dagegen in eine Immobilie geflossen, wird man es schwerlich wieder flüssig bekommen. Zumal wenn du die Immobilie selbst bewohnt. Hängt also auch davon ab wofür du den Betrag verwendet hast der über deinem Freibetrag liegt. Du wirst aber nachweise bringen müssen wohl, erst Recht wenn das erst kurzfristig "abhanden" gekommen ist.

Wegen der Person welche bei dir wohnt, das verstößt gegen mehrere Dinge. erstens ist man in Deutschland VERPFLICHTET sich umzumelden. Google mal nach dem Meldegesetz.

Und ja, das Einkommen der Person wird evtl mit berücksichtigt werden. Evtl deshalb, weil es davon auch wo anhängig ist welchen Status diese Person hat. Und auch in welcher Beziehung man zu diesem steht.

Persönlicher Rat, ich würde mich an jemanden der wirklich vom Fach ist wenden. zumal es auch, je nachdem an wen man am Amt gerät, unterschiedliche gehandhabt wird. Nicht alle die dort tätig sind bleiben wirklich im legalen Rahmen - einfach weil die oft extrem viel Duck von oben bekommen. Andere dagegen sehr das ganze extrem lasch. Du solltest also wirklich ganz genau wissen was geht und was nicht. Und meiner Meinung nach wirst Du das hier im Forum nur schwerlich finden.

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Re: H4 Frage

Antwort von taram am 31.08.2016, 18:20 Uhr

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nachweis-von-vermoegensausgaben-90016593.php

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Re: H4 Frage

Antwort von Einstein-Mama am 31.08.2016, 18:41 Uhr

Könnt ihr den Text mal reinkopieren? Handy und so...

Das Geld ging mit hoher Wahrscheinlichkeit für Crystal flöten. Habe schon zum Anwalt geraten, da das alles sehr kompliziert wird!

Das Amt will gerade den Exmann in die Pflicht nehmen um für den Unterhalt seiner Frau aufzukommen, die Scheidung war aber bereits vor drei Jahren! Das geht doch gar nicht?!?

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Re: H4 Frage

Antwort von 32+4 am 31.08.2016, 19:20 Uhr

wurde schon abgelehnt?
wenn ja, mit beratungsschein zum anwalt (fachanwalt für sozialrecht). vor allem im hinblick auf die angebliche unterhaltspflicht und evtl.übergang von ansprüchen

das das geld weg ist, läßt sich dann ja leicht beweisen.

wer ist die person, die ohne meldung da wohnt? die hilfebedürftige oder eine fremde?

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Re: H4 Frage

Antwort von fsw am 31.08.2016, 20:34 Uhr

...wenn nun die Geldsumme wirklich weg ist???Ich habe keine Ahnung.Was ist,wenn Jemand neu H4 beantragt?Wird da auf das Konto geschaut,was man hatte?Oder wie viel Geld man zum jetzigen Zeitpunkt hat?Hmmm...war nur so ein Gedanke.Ich kenne mich da gar nicht aus.

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Re: H4 Frage

Antwort von shinead am 31.08.2016, 22:09 Uhr

Wenn es sich bei der in der Wohnung lebenden Person um den neuen Lebenspartner handelt, kann der Unterhaltsanspruch verwirkt sein. Also: Beweise sammeln und die Ex (bzw. den Partner) beim Amt verpetzen.

Wurde zwischenzeitlich gearbeitet, oder von den 50.000 Euro gelebt? Wenn klar war, dass das Geld für den Unterhalt genutzt werden muss, dann hätte es nicht binnen eines Jahres ausgegeben werden dürfen. Daher kann das ggf. Dazu führen, dass der Anspruch verwirkt ist.

Auf jeden Fall zum Anwalt!

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Re: H4 Frage

Antwort von und am 01.09.2016, 0:34 Uhr

Falls für das Geld gegenständliche Dinge gekauft wurden, dann müssen diese erstmal wieder veräußert werden, bevor H4 bewilligt wird.
Falls es weg ist, ist es weg. Dann hat derjenige H4-Anspruch, falls keine anderen Gelder vorrangig greifen. Er muss ja JETZT von irgendwas leben, auch wenn er VORHER das Geld zum Fenster rausgeworfen hat.


"Und wenn bei mir in der Wohnung dauerhaft jemand lebt, der aber nicht gemeldet ist?"

Was soll dann sein? Es gibt in D eine Einwohnermeldepflicht, gegen die dadurch verstoßen wird, hat aber nix mit H4 zu tun.

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Re: H4 Frage

Antwort von Joplin am 01.09.2016, 7:06 Uhr

Damals lebte mein damaligen Freund mit mir zusammen. Ich war in der Ausbildung und hatte 1600DM (das wären ungefähr 800€wenn ich mich nicht irre)

Jedenfalls beantragte mein damaliger Freund auch Sozialhilfe. Er bekam genau 150DM, denn ich war unterhsltspflichtig. Das stand auch genau so im Schreiben.

Man erklärte mir dass das gilt, sobald jemand mit in der Whg wohnt, vollkommen egal wer. Das ist halt zwanzig Jahre her, vielleicht ist das jetzt anders?

Das geile (Ironie) war als ich meine erste Steuererklärung machte und nach unterhsltspflichtigen Personen befragt wurde, gab ich ihn an, denn ich musste ihn ja versorgen.

Da hieß es nur nach dem Sozialgesetz wäre ich unterhsltspflichtig. Nicht nach dem Steuergesetz.

Fand ich richtig fies, muss ich mal los werden!

So. Einen schönen Tag allen!

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Re: H4 Frage

Antwort von Joplin am 01.09.2016, 7:06 Uhr

Damals lebte mein damaligen Freund mit mir zusammen. Ich war in der Ausbildung und hatte 1600DM (das wären ungefähr 800€wenn ich mich nicht irre)

Jedenfalls beantragte mein damaliger Freund auch Sozialhilfe. Er bekam genau 150DM, denn ich war unterhsltspflichtig. Das stand auch genau so im Schreiben.

Man erklärte mir dass das gilt, sobald jemand mit in der Whg wohnt, vollkommen egal wer. Das ist halt zwanzig Jahre her, vielleicht ist das jetzt anders?

Das geile (Ironie) war als ich meine erste Steuererklärung machte und nach unterhsltspflichtigen Personen befragt wurde, gab ich ihn an, denn ich musste ihn ja versorgen.

Da hieß es nur nach dem Sozialgesetz wäre ich unterhsltspflichtig. Nicht nach dem Steuergesetz.

Fand ich richtig fies, muss ich mal los werden!

So. Einen schönen Tag allen!

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Re: H4 Frage

Antwort von Einstein-Mama am 01.09.2016, 7:57 Uhr

Ein Fremder, also für mich Fremder.

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Re: H4 Frage

Antwort von 32+4 am 01.09.2016, 9:04 Uhr

Dem unverheirateten freund gegenueber unterhaltspflichtig
Ah ja

Bedarfsgemeinschaft, haushaltsgemeinschaft....

Mein tipp deshalb immer: awo etc..beratungsstelle aufsuchen, nie alleine zum amt gehen, alle bescheide kontrollieren (lassen)

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