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Geschrieben von milchmädchen_28 am 30.04.2014, 22:05 Uhr

Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen

Hallo,

ich wollte nachfragen ob ich ein Wahlrecht habe und bestimmen kann von welchem Träger die SPFH Familienhilfe kommt bzw. ob ich mir selber einen Träger suchen kann der diese Familienhilfe anbietet? Kann ich auch bestimmen in welchen Zeitumfang sie wöchentlich kommt, z.B. 3 Stunden die Woche oder gibt es da eine mind. Stundenzahl die geleistet werden soll?

Vielen Dank.

 
5 Antworten:

Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen

Antwort von Strudelteigteilchen am 30.04.2014, 22:29 Uhr

Ich würde mal vermuten, das hängt u.a. davon ab, ob, von wem und warum die Familienhilfe angeordnet wurde.

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Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen

Antwort von milchmädchen_28 am 30.04.2014, 22:37 Uhr

Ich würde sie freiwillig beantragen wollen.

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Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen

Antwort von shayeen08 am 30.04.2014, 23:01 Uhr

Re: Kann ich mir eine Familienhilfe aussuchen und auch sagen wie hoch die STd ist?
Du hast auf jeden Fall ein Wunsch und Wahlrecht und kannst zwischen den Trägern entscheiden wenn es die Kosten nicht überschreitet.

Ich denke das ist auch so mit den Zeiten. Wenn du sagst das du nur 3 Stunden haben möchtest aber das Jugendamt sagt das noch mehr Stunden notwendig wären beim 1. Termin weiß ich nicht wie das dann wäre. Vielleicht kann ja Frau Bader noch dazu etwas sagen.

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Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen

Antwort von leaelk am 01.05.2014, 10:26 Uhr

Familienhilfe beantragen:
Dazu kann ich nur sagen, dass das oftmals abgelehnt wird.
Dazu braucht es in den meisten Städten schon gravierende Erziehungsprobleme.
In allererster Linie möchte das Jugendamt dann die Familienhilfen schicken, die beim Amt direkt angestellt sind.
Ansonsten kann man Wünsche äußern, aber man hat keinen Anspruch auf ein Wahlrecht.

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Was oft hilfreich ist....

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.05.2014, 11:17 Uhr

Es ist meistens sinnvoll, sich direkt an den Hilfeträger zu wenden, den man bevorzugen würde. Die helfen dann gerne beim Ausfüllen der Anträge und wissen auch, was drin stehen muß, damit der Spaß genehmigt wird.

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