Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 10.06.2012, 20:50 Uhr |
Haftpflicht?
Ich habe heute einen absoluten Treffer gelandet.
War zu Besuch, mehrere Leute da und der Gastgeber hat mit einer Kamera Fotos gemacht. Dann wurde ich gebeten ein paar Fotos zu machen, damit die Gastgeber auch mal auf den Bildern zu sehen sind.
Irgendwann dann lag die Kamera auf dem Tisch in der Hülle, ich nehm sie in die Hand und sie fällt mir (warum auch immer, ich bin bei sowas eher die Mutter der Porzellankiste in Person) runter - Steinfußboden. *kreisch*
Und jetzt ist die Kamera kaputt.
Übernimmt das die Haftpflicht? (wenn ja, wird die sich freuen, weil ich dort bald kündigen will)
Und was ist, wenn der Besitzer der Kamera keine Rechnung mehr hat?
Ich ärger mich so und verstehe aber gar nicht, wie das passieren konnte :-((
LG
S
P.S.
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 10.06.2012, 20:54 Uhr
Wie läuft das? Muss die Kamera da eingeschickt werden?
Re: P.S.
Antwort von like am 10.06.2012, 20:56 Uhr
Ich würde das als einen klassischen Haftpflichtfall werten. Ruf am besten morgen mal dort an und schilder den Fall - die sagen dir dann sicher, wie vorzugehen ist. Eine Rechnung ist dazu nicht nötig - wer hebt die schon in alle Ewigkeiten auf. Allerdings müssen sie sicher Alter und Marke der Kamera wissen.
Re: P.S.
Antwort von DecafLofat am 10.06.2012, 21:02 Uhr
rechnung werden sie SICHER verlangen. und ja, ich denke einschicken wirst du sie müssen, ich musste mal das kleid einer freundin einschicken der ich mit einer zigarette ein loch bei ihrer abifeier reingebrannt habe...
und in den bedingungen steht sogar dass beide seiten nach einem schaden kündigen können - also ohne die fristen einzuhalten. nutz das dann am besten auch gleich, lass dir ne schadenmeldung zuschicken und sprich damit verbunden nach der schadenregulierung die kündigung aus.
wieso
Antwort von biggi71 am 10.06.2012, 21:26 Uhr
sollte sie eine haftpflicht kündigen?? verstehe ich nicht.
biggi
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 10.06.2012, 21:29 Uhr
Ich werde sie sowieso kündigen, unabgängig vom Schaden.
Ist eine kombinierte Berufs- Privathaftpflicht mit speziellem Tarif und nun brauche ich nach Qualifikation eine andere (kostenintensivere) Berufshaftpflicht und zusätzlich eine private. Für letztere suche ich mir dann natürlich einen günstige(re)n Anbieter (als der bisherige).
LG
S
ja
Antwort von like am 10.06.2012, 21:30 Uhr
evtl. ne Rechnung von nem neuen. Aber wohl kaum von der alten Kamera.
Re: Haftpflicht?
Antwort von Silke11 am 10.06.2012, 21:31 Uhr
hast du die Kamera grnommen, um für den Gastgeber Fotos zu machen?
Dann ist der Schaden anläßlich der Gefälligkeit, die du ihm erweisen wolltest, passiert, und du haftest dabei grundsätzlich nicht für entstehende Schäden. Kommt dann noch auch deinen Versicherungsvertrag an, ob er Gefälligkeitsschäden einschließt.
Re: P.S.
Antwort von elisabeth.die.erste am 10.06.2012, 21:42 Uhr
ja,mit rechnung - hatte das mit nem mp3-player!
Re: Haftpflicht?
Antwort von tiktak am 10.06.2012, 21:43 Uhr
Silke hat Recht und in den meisten Haftpflichtbedingungen steht,daß geborgte,geleaste und zum Gebrauch überlassene Sachen wie eigene gehandhabt werden,sprich,wenn ich mir meine Sachen kaputt mache,zahlt keine Versicherung.
Eine Haftpflicht greift dann,wenn ich unvorsichtig oder fahrlässig eine fremde Sache oder Person geschädigt habe.
Re: Haftpflicht?
Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 10.06.2012, 21:53 Uhr
Als ich die Kamera nahm und sie dann runterfiel, habe ich sie "einfach so genommen", ohne den Hintergrund einer Gefälligkeit.
Die Gefälligkeitsfotos waren vorher.
Im Prinzip habe ich die Kamera ohne nochmaliges Einverständnis einfach so genommen.
Re: Haftpflicht?
Antwort von Laufente123 am 10.06.2012, 22:31 Uhr
Da du wahrscheinlich gerne möchtest dass die Versicherung den Schaden übernimmt, solltest Du mit der Formulierung vorsichtig sein.
Eine Nachbarin/Mieterin hatte einen Haftpflichtschaden am Waschbecken gemdelt (Kind hat was genommen und etwas ist ins Waschbecken gefallen - Sprung/Riss), der dann aufgrund des Alters des Kindes nicht bezahlt wurde. So musst die Mieterin/Mutter den Schaden selber bezahlen.
Seit dem weiß ich, sollte eines meiner Kinder beim Fahrradfahren mal ein Nachbarsauto anrempeln, dann melde ich den Schaden entsprechend. Will doch keinen Stress mit dem Nachbarn?
Pass auf, aber ich kann Dir leider keinen konkreten Tipp geben WIE du den Vorgang beschreiben solltest.
Servus
Laufente
ACHTUNG: nicht einfach kündigen
Antwort von Zwerg1511 am 11.06.2012, 6:13 Uhr
Hallo,
Vorsicht: andere Haftpflichtversicherungen fragen nach Vorschäden (auch bei anderen Versicherern). Ich würde mir erst eine Versicherungszusage der neuen Versicherung einholen. Es kann nämlich sein, dass die neue Versicherung aufgrund dieses Schadens einen höheren Beitrag verlangt o. SPMFL gar nicht versichert. Ist leider so.
LG
Bei mir war das mal so..
Antwort von Mami-Franzi19 am 11.06.2012, 8:12 Uhr
Da gings allerdings um einen Laptop.
Rechnung wollten sie haben, dann nen Bericht des verursachers wie es passiert ist u.s.w.
Dann mussten wir den Laptop zu ner PC-Firma in der Nähe bringen dort wurde er dann angeschaut.
Da der schaden nicht reparabel war haben wir einen zeitwert gekriegt (lag nach 1 Jahr nach kauf grademal ca. 100-200€ unterm einkaufswert)
Den laptop hätten wir entweder kostenlos entsorgen lassen können oder hätten ihn wieder kriegen können.
Wegen der Rechnung, vllt mal in dem Geschäft nachfragen wo er die gekauft hat, wenn er eine Unterschrift geleistet hat o.ä. müssten die ja noch eine haben oder?
biggi weil das im ausgangsposting steht.
Antwort von DecafLofat am 11.06.2012, 9:26 Uhr
...
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