Geschrieben von Tonic2108 am 08.03.2019, 9:44 Uhr |
Haftpflicht
Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Das Kind meiner Freundin 9 Jahre hat im Urlaub im Spielzimmer „hallo“ mit Kreide an die Wand geschrieben. Der Hotelier ist super sauer und möchte die Wand auf Kosten der Eltern neu streichen lassen. Zahlt sowas die Haftpflicht Versicherung?
Es ist in einem Spielzimmer passiert, es bestand keine Aufsicht der Eltern.
Re: Haftpflicht
Antwort von Lollipups am 08.03.2019, 9:54 Uhr
Kreide kann man doch wegwischen oder nicht? Oder geht das auf Tapete nicht?
Und wenn dort keine Aufsichtspflicht herrscht und es ein sogenanntes Spielzimmer ist, dann versteh ich sein Problem nicht. Es sind Kinder.
Wenn ihm nicht gefällt, soll er selber streichen. Der müsste sein Hotel doch ebenso absichern lassen?
Re: Haftpflicht
Antwort von Johanna3 am 08.03.2019, 9:56 Uhr
Wahrscheinlich ja, ein neunjähriges Kind muss nicht nonstop beaufsichtigt werden. Ist es denn eine Ölkreide oder so gewesen, eine die sich nicht entfernen lässt?
Re: Haftpflicht
Antwort von Tonic2108 am 08.03.2019, 10:03 Uhr
War blaue Billiard Kreide auf Rauhputz. Bin eigentlich auch der Meinung, dass es mit Putzstein oder so weggehen müsste.
Mir kommt der Hotelier auch recht unentspannt vor.
Re: Haftpflicht
Antwort von Johanna3 am 08.03.2019, 10:08 Uhr
Ich würde es einfach der Versicherung melden, die würden alles Weitere veranlassen.
Re: Haftpflicht
Antwort von Sternspinne am 08.03.2019, 10:18 Uhr
Wo war denn die Kreide?
Stand die im Spielzimmer zur Verfügung?
Wenn man wegen so einer Lappalie nicht kulant sein kann, vielleicht hat der Herr den falschen Beruf? Vielleicht wäre ein Hotel ohne Kinder was für ihn......
Re: Haftpflicht
Antwort von Finale am 08.03.2019, 11:03 Uhr
Finde ich furchtbar, haette ich bei meinem Kind nicht gewollt. Da aber keine akute Gefahr bestand, hätte ich natürlich nichts gesagt. Hygiene ist wichtig, ich habe mal gelesen, dass die moderne Hygiene mehr Menschen als Antibiotika gerettet hat. Für mich gehört es auch dazu, Hände nach der Toilette zu waschen(ich höre ganz oft, dass das viele nicht mehr machen) oder wenn ich nach Hause komme, die Schuhe auszuziehen und Hände zu waschen. Übertriebene Hygiene ist für mich, wenn Kinder nicht in der Natur spielen dürfen ohne si h schmutzig zu machen oder wenn man im normalen Haushalt desinfiziert.
Als meine Tochter als Kleinkind in ein Hundehaeufchen gefallen ist, bin ich mit ihr nach Hause, habe sie gründlich gewaschen und umgezogen. So was passiert, aber ich empfinde es als eklig und auch als potentiell gesundheitsgefaehrdend.
Re: Haftpflicht
Antwort von IngeA am 08.03.2019, 12:00 Uhr
Ich denke Kreide an der Wand kann man nicht mit kotverschmierter KIeidung vergleichen
Re: Haftpflicht
Antwort von Lollipups am 08.03.2019, 12:08 Uhr
Das mit dem Hundehaufen...ok, das ist eklig
Aber Kreide? verstehe ich nicht, vielleicht bin ich auch zu blond..
Mit Kreide spielt bzw malt doch jedes Kind?
Ich glaube nicht, dass dieses Stück Kreide mit der Pest infiziert war..hoffe ich mal. Das arme Kind.
Ich würde es mal gründlich durchchecken lassen beim Doc.. nicht, dass da doch was passiert
Re: Haftpflicht
Antwort von cube am 08.03.2019, 12:32 Uhr
Ich glaube, der Beitrag mit Hundehaufen sollte zu einem anderen Thread bzgl. Baby in Bus rumkrabbeln lassen.
Davon ab: wenn es extra Spielzimmer gibt, sehe ich das nicht, dass ihr streichen lassen sollt bzw. den Anstrich bezahlen. Es sei denn, im Zimmer hätten die Eltern Aufsichtspflicht gehabt und das auch gewusst.
Grundsätzlich sollte man aber meinen, dass ein 9-jähriges Kind weiß, dass man nicht auf Tapete malt/schreibt - auch wenn es ein Spielzimmer ist. Ich denke, darauf will der Hotelier hinaus - dass es eben kein Kleinkind war (das die Eltern wohl beaufsichtigt hätten), sondern ein 9-jähriges Kind, dass eben in seinen Augen etwas kaputt gemacht hat, obwohl es das eigentlich besser wissen müsste.
Re: Haftpflicht
Antwort von Johanna3 am 08.03.2019, 12:49 Uhr
Ein neunjähriges Kind ist daher auch deliktfähig, und der Hotelier durchaus im Recht, wenn er einen Schaden ersetzen lassen will.
Re: Haftpflicht
Antwort von Finale am 08.03.2019, 12:50 Uhr
Bin verrutscht, sollte eins weiter runter. Keine Ahnung wie das passiert ist.
Re: Haftpflicht
Antwort von Lollipups am 08.03.2019, 13:04 Uhr
Hab überlesen, dass das Kind ja schon 9 Jahre alt ist.. hmm
Ja dann wüsste ich jetzt auch nicht wer dafür haftbar gemacht wird.
Re: Haftpflicht
Antwort von Christine70 am 08.03.2019, 13:09 Uhr
Hätte mein Kind fremdes Eigentum beschmiert (und ich glaube nicht, daß sich diese Kreide spurlos entfernen läßt) dann würde ich gar nicht lange überlegen oder dem Besitzer die Schuld geben, sondern es meiner Haftpflicht übergeben.
Das Kind ist mit 9 Jahre alt genug zu wissen, daß man sowas nicht macht.
Spielzimmer hin oder her, es ist fremdes Eigentum.
ICH würde so handeln, was die Freundin macht, steht auf einem anderen Papier.
Re: Haftpflicht
Antwort von Lusiana am 08.03.2019, 14:20 Uhr
Ich würde das auch der Haftpflichtversicherung melden, für solche Fälle hat man sie doch.
Vielleicht ist es aber wichtig zu wissen, ob in dem Spielzimmer Aufsichtpflicht gab.
Wir waren in einem Kinderhotel, da durften Kinder bis zum 12. Lebensjahr nur mit einem Elternteil ins Spielzimmer, Schwimmbad oder in den Aufzug.
Re: Haftpflicht
Antwort von shinead am 08.03.2019, 14:29 Uhr
Das ist richtig. Ob man aber die gesamte neu Streichen lassen muss, oder ob eine schlichte Reinigung ausreicht sollte geprüft werden.
Re: Haftpflicht
Antwort von sun1024 am 08.03.2019, 18:25 Uhr
Die Haftpflichtversicherung haftet aber doch nicht für Fälle, wo jemand mutwillig etwas beschädigt, sondern für Fälle, wo jemandem aus Versehen, von mir auch aus fahrlässig, etwas passiert.
Aber weder hat das Kind es aus Versehen gemacht, noch haben die Eltern aus Versehen nicht richtig aufs Kind aufgepasst.
Deswegen denke ich nicht, dass die Haftpflichtversicherung das übernehmen wird.
Aber fragen kann man natürlich.
LG sun
Re: Haftpflicht
Antwort von kirshinka am 08.03.2019, 18:28 Uhr
Mit 9 weiß ein Kind, dass man nicht auf Wände schreibt.
Und wenn es sich dann noch die Billiardkreide holt - die sicherlich nicht einfach so im spielzimmer rumliegt - dann ist das Vorsatz.
Dann haben die Eltern aber ein ganz anderes problem, als sich darüber zu echauffieren, dass der Hotelier unentspannt sei.
Was er in meinen Augen nicht ist, denn von einem 9-jährigen ist das mutwillige Zerstörung!
Wäre bei einem 3-jährigen etwas ganz anderes natürlich...
Re: Haftpflicht
Antwort von Johanna3 am 08.03.2019, 18:34 Uhr
Ich denke, dass das Kind nicht damit gerechnet hat, dass es sich um eine Kreide handelt, die nicht einfach weggewischt werden kann.
Re: Haftpflicht
Antwort von Johanna3 am 08.03.2019, 18:36 Uhr
Kommt darauf an. In Spielzimmern von Hotels können durchaus auch Kicker und ein Billiardtisch stehen.
Meldet es einfach der Versicherung
Antwort von desireekk am 08.03.2019, 19:21 Uhr
Hallo,
ganz ehrlich: ich unterstelle dass eine Haftpflichtversicherung besteht.
Und mein Rat als Versicherungskauffrau:
Melde es einfach der Versicherung. Diese wird dann mit dem "Geschädigten" Kontakt aufnehmen.
Wenn die Haftpflichtversicherung entscheidet dass sie nicht haftpflichtig sein wollte und der "Geschädigte" klagt, dann werden sogar die Gerichtskosten übernommen.
Gruss
D
ich verstehe das Problem nicht
Antwort von Ellert am 08.03.2019, 19:23 Uhr
Übergebt es der Haftpflicht und die sollen es regeln,
mit 9 versteht man eigentlich schon dass man nicht mit Kreide an die Wand schreiben darf.
Der Hotelier wird sich denken dass wenn einmal was steht alle anderen auch hinmalen werden und ich kann ihn schon verstehen,
ob nun Kreide oder Filzer, an Wänden malt man nicht
dagmar
aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von Ellert am 08.03.2019, 19:24 Uhr
dagmar
Re: aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von Johanna3 am 08.03.2019, 19:35 Uhr
Denke ich auch. Aber von vorsätzlicher Beschädigung kann wohl eher nicht die Rede sein.
Re: Meldet es einfach der Versicherung
Antwort von Nynaeve2019 am 08.03.2019, 19:35 Uhr
Wenn desireekk mit Ahnung (Beruf) das sagt, verstärkt es nur das, was ich dabei denke, ab zur Versicherung damit. Wobei, als Versicherung (ich bin nicht vom Fach, aber so würde ich denken), würde ich tatsächlich prüfen, ob es nicht doch einfach weg geputzt werden kann. Nicht, das da jemand eine Renovierung einsparen möchte und nur auf ein solches "Delikt" gewartet hat.
Ob Kinder das wissen müssten? Eigentlich schon, aber, es sind auch wieder Kinder und nicht ohne Grund noch strafunmündig.
das wissen wir nicht
Antwort von Ellert am 08.03.2019, 20:51 Uhr
ob das wirklich nichtmehr abgeht und dann verstehe ich den Herrn
oder ob er eine gratis Renovierung möchte
das zu beurteilen ist dann Sache der Versicherung
dagmar
Re: aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von Sille74 am 09.03.2019, 16:07 Uhr
Du gibst Dich doch immer so rechtskundig ...
Was soll es denn sonst sein als vorsätzliche Beschädigung??? Das Kind wird die Wände ja wohl nicht in Trance, unter Hypnose oder schlafwandelnd mit "hallo" beschriftet haben ... Und ein "hallo" deutet ja auch nicht auf ein Versehen hin ...
Ja, aber was ist mit dem Einwand mit der Vorsätzlichkeit, der ...
Antwort von Sille74 am 09.03.2019, 16:18 Uhr
... irgendwo weiter oben schon mal vorgebracht wurde?
Bei Vorsatz ist doch bei den meisten Haftpflichtversicherungen das Einspringen der Versicherung ausgeschlossen und hier handelte das Kind ja vorsätzlich. Oder kommt es da auf die Aufsichtspflicht der Eltern an? Die wurde ja bestenfalls fahrlässig verletzt, wenn überhaupt ...
Re: aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von IngeA am 09.03.2019, 18:51 Uhr
Die Frage ist ob das Kind abschätzen konnte, dass die Wand damit beschädigt wird. Kreide lässt sich von den meisten Oberflächen gut abwischen, von der Tafel, die Straßenmalkreiden auch von der Straße...
Wie soll das Kind wissen, dass man von der Wand die Kreide nicht abbekommt? Wenn das denn auch wirklich so ist und der Wirt nicht nur seine Renovierung auf Kosten der Familie durchführen möchte.
Wenn ich noch vor Ort wäre, würde ich die Bescherung selbst beseitigen oder das Kind beseitigen lassen (wenn nötig auch wirklich selbst streichen), ansonsten das Ganze an die Versicherung weiterleiten.
LG Inge
Na ja ...
Antwort von Sille74 am 10.03.2019, 9:49 Uhr
Abgesehen davon, dass das m.E. keine Frage des Vorsatzes ist, sondern der Einsichtsfähigkeit (Schuldfähigkeit) ...
Unsere Kreide geht von der Straße nur mit einer beträchtlichen Menge Wasser weg ... Und ich gehe mal davon aus, dass das Kind auch zuhause keine Wände anmalen darf, auch nicht mit Kreide ... Warum das wohl? Weil es nur schwer weg geht.
Aber das ist natürlich klar: ich würde auch nicht einfach mal so ein Streichen der ganzen Wand oder womöglich des ganzen Zimmers bezahlen, sondern erst ein mal prüfen, ob ein Putzen mögloch ist.
Re: aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von Johanna3 am 10.03.2019, 10:58 Uhr
Vorsätzlich hätte das Kind gehandelt, wenn es wusste, dass sein mit Kreide geschriebener Gruß nicht entfernbar ist.
Re: aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von Johanna3 am 10.03.2019, 11:23 Uhr
Hier hat mal ein Kind (8) mit Sand und kleinen Steinchen, dem Auto seiner Mutter ein "Peeling" verpasst. Und ihm wurde gewiss nie signalisiert, dass die die korrekte Art wäre ein Auto zu reinigen. Es kannte die Waschanlage an der Tankstelle.
Auf ähnlich verrückte Ideen ist es auch zuvor nicht gekommen. Hier übernahm die Versicherung den Schaden.
Re: aber dennoch malt man nicht an Wände in dem Alter
Antwort von leonessa am 14.03.2019, 0:20 Uhr
Meine Tochter hat mal mit 4 Jahren die Wände eines Ferienhauses mit Kugelschreiber "verschönert". Wir dachten, sie schläft - dabei hat sie alle 4 Wände bemalt...
Unser erster Gedanke war, dass wir in den nächsten Baumarkt fahren und neu streichen. Wir hatten ja eine erhebliche Kaution hinterlegt und uns war klar, dass wir das Geld nicht mehr sehen - insofern selbst Schadensbegrenzung einleiten.... Aber es gab in der Pampa in Süditalien keinen "Baumarkt". Mit den Italienern wollten wir uns gerichtlich auch nicht anlegen...
Dank Google kamen wir auf Nagellackentferner bei der Beseitigung von Kugelschreiberflecken.... Es hat tatsächlich ein paar wiederholte Behandlungen gebraucht - aber der Kugelschreiber war weg!
Kreide dürfte doch auch kein Problem sein... Selbst bei Ölkreide findet ihr etwas. Ihr habt anscheinend damals nicht selbst versucht, den Schaden schnell zu beheben.
LG, Leonessa
Jugendlicher ohne Wohnsitz
Regt zum Nachdenken an
Wie kann ein Mensch einfach so verschwinden...
@Leewja,Hautfrage
Sag mal Leena, wie geht es Dir, hatte Dir eine PN geschrieben... owt aber LG
Mehrtägiges Seminar...MUSS ich das machen?
Nach Werner Schneyder
Wenn eure Männer krank sind....
Hausaufgaben: abschaffen oder beibehalten?