Geschrieben von Butterflocke am 18.05.2014, 19:08 Uhr |
Handwerker und Vorauszahlungen
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Wieviel Vorauszahlung wird üblicherweise von Handwerkern verlangt? Es geht um verschiedene Tätigkeiten im Haus: Bodenbeläge (Fliesen und Laminat), Malerarbeiten, usw....
Ich habe da leider keine Erfahrung...
Gibt es eine Faustregel (soundsoviel % vom zuvor vereinbarten Preis beispielsweise??)?
Worauf sollte man achten...?
Danke:-)
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Birgit22 am 18.05.2014, 19:14 Uhr
Ich hatte in der letzten Zeit zweimal Handwerker da, und habe nie Vorrauszahlungen leisten müssen.
Birgit
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von pivi am 18.05.2014, 19:24 Uhr
Vorauszahlungen bei Handwerken ist unüblich.Der Gesetzgeber sagt , dass bei größeren Mengen an Baustoffen( Material,Fliesen usw.)diese nach Anlieferung an die Baustelle schon bezahlt werden. Ist aber kein muss.
Leistungen können auch nach Bauabschnitt bezahlt werden.
Einen gesetzlichen Anspruch für Vorauszahlungen(Arbeitslohn ) gibt es nicht.
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von bärenmama1981 am 18.05.2014, 19:40 Uhr
Vorauszahlungen sind absolut unüblich und ich finde es schon fast unseriös.
Abschlagszahlungen können während der Bauphase bis 97% berechnet werden und die Rechnung für Baustoffe die vor Beginn geliefert werden können direkt in Rechnung gestellt werden.
LG
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Butterflocke am 18.05.2014, 19:53 Uhr
Es geht um einen Kostenvoranschlag mit 5-stelliger Summe. Ich denke, der Handwerker muss die Materialien besorgen und dachte daher, es sei üblich.
Ihm schweben ca. 30% der Gesamtsumme vor...., was ich dann schon für relativ hoch befinde. Was das Material kostet, weiß ich natürlich nicht...
Hm....Eure Antworten bringen mich jetzt ins Grübeln.....
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Leena am 18.05.2014, 19:57 Uhr
Wir hatten ja unseren Anbau vor drei Jahren, da waren durchaus auch 5-stellige Summen dabei, aber Vorauszahlungen komplett ohne Leistung hat tatsächlich niemand gefordert. Es gab Zahlungen nach Baufortschritt...
Hat der Handwerker bei seinem Kostenvoranschlag denn keine Auflistung in Material- und Arbeitskosten? So dass man eine ganz grobe Ahnung hätte, was das Material maximal kosten könnte..?
Falls nicht - auch seltsam!!!
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2014, 20:02 Uhr
Ich finde man muß das immer auch von der anderen Seite sehen...
der handwerker geht in Vorkasse und macht einen Termin... was ist denn, wenn der Kunde absagt? Dann geht dem Handwerker der Auftrag verloren und er hat Sachen vorfinanziert, die er dann doch nicht braucht...
Und die Zahlungsmoral ist auch nicht bei jedem gegeben, ich möchte gar nicht wissen, wieviele Handwerker, weil sie eben meist Rechnung danach stellen, um ihr Geld geprellt werden und hinterher laufen müssen...
Ich finde es eine Anzahlung gerechtfertigt...
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Himbeere2008 am 18.05.2014, 20:04 Uhr
50 % Anzahlung auf die Materialkosten sind absolut legitim.
Auf seine Arbeitszeit darf er keine Anzahlung verlagen.
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Butterflocke am 18.05.2014, 20:13 Uhr
Ich habe erst eine mündliche Schätzung der Kosten erhalten. Den schriftlichen KV soll ich heute oder morgen per Fax bekommen. Dann muss ich mal sehen, ob dort Arbeits- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 30% der Gesamtkosten tatsächlich 50% des Materials ausmachen sollen....
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Himbeere2008 am 18.05.2014, 20:22 Uhr
Wenn der Handwerker die Arbeitszeit und das Material nicht getrennt aufführt, kannst du die Rechnung bei der Einkommenssteuer nicht einreichen bzw. voll anrechnen lassen.
20 % der Arbeitskosten sind zu 100 % absetzbar, der Rest anteilmäßig.
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Leena am 18.05.2014, 20:27 Uhr
Da redest Du aber von haushaltsnahen Dienstleistungen im eigenen Haushalt, mit den 20% der Arbeitskosten, maximal 1.200 €. Bei Vermietungsobjekten sieht das anders aus...
Flocke - jetzt erzähl mir nicht, dass Ihr einen 5-stelligen Betrag in Eure Schimmelwohnung investieren wollt, nach Eurem Wasserschaden!!!
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Butterflocke am 18.05.2014, 20:33 Uhr
neiiin, es geht um die Münchener Mietwohnungen, die ich "betreue" ....
Also, es sind Vermietungsobjekte - ja ;-)
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Goldbear am 18.05.2014, 20:39 Uhr
Hallo,
wir haben gerade einige Sanierungen hinter uns gebracht, aber eine Vorauszahlung haben wir nie geleistet. Nur bei den Fenstern haben wir gleich bei der Materiallieferung eine Teilzahlung geleistet. Ansonsten haben die Firmen nach Fertigstellung ihre Rechnung gestellt. Wir haben auch fùr alle Aufträge einen Festpreis vereinbahrt.
VG
Goldbear
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Andrea&Würmchen am 18.05.2014, 20:53 Uhr
Hallo,
Vorauszahlungen kenne ich auch nicht. Ein einziges Mal, da ging es auch um eine fünfstellige Summe, hat der Handwerker vorher gefragt, ob er eine Zwischenrechnung für das dann gelieferte Material stellen darf. Durfte er - aber da hatte ich das Parkett dann auch schon hier.
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Silvia3 am 18.05.2014, 20:57 Uhr
Gar keine. Erst die Leistung, dann das Geld. Wenn Du vorher zahlst, hast Du doch keine Handhabe, wenn die nicht erscheinen oder halbfertige Arbeiten abliefern oder einfach schlecht arbeiten.
Größere Materialposten, die vom Handwerker für Euch besorgt werden, z.B. Fliesen o.ä., müssen bei Lieferung gezahlt werden, aber die Leistung nach Abschluss. Bei großen Projekten kann man sich evtl. auf Abschlagszahlung nach Teilleistungen einigen.
Silvia
und was ist andersherum...
Antwort von SchwesterRabiata am 18.05.2014, 21:05 Uhr
glaubst Du es gibt keine Kunden, die Handwerker arbeiten lassen und dann nicht bezahlen?????
Ist ja schon fast lustig, daß man dem bösen Handwerker so schnell zutraut schlechte, unvollständige Arbeit zu machen, aber die Kunden sind von natur aus zuverlässig...
wobei auch Handwerker selbst oft Kunden sind....
Wir sind Handwerker
Antwort von bärenmama1981 am 18.05.2014, 21:16 Uhr
Wir haben einen Fliesenlegebetrieb und es ist einfach nicht richtig Geld für noch nicht erbrachte Leistung verlangen.
Auch wir hatten schon Bauherren mit fragwürdiger Zahlungsmoral und da gibts andere Möglichkeiten sich abzusichern. Eben über Abschläge
Und auch wenn der Handwerker von Flocke das Geld einzig für Material verlangt dann ist das erst zu zahlen wenn sich das Material auf Flockes Grund befindet.
Re: Wir sind Handwerker
Antwort von Butterflocke am 18.05.2014, 21:38 Uhr
Puh...sehr schwierig, das Ganze.
Irgendwie kann ich IHN ja auch verstehen (bezügl. der Zahlungsmoral mancher Menschen). Allerdings gebe ich hier nicht MEIN Geld aus und möchte insofern auch nicht zu naiv sein.
Die Verantwortun ist groß. Ich habe den Handwerksbetrieb ausgesucht; ich entscheide, ob Vorauszahlung geleistet wird oder nicht....- und das alles zwar mit ordentlicher Vollmacht, aber eben mit fremdem Geld und viel zu wenig Erfahrung....
Ein weiteres Suchen (muss ja jedes Mal nach Muc zur Besichtigung fahren) würde bedeuten, dass die Wohnungen u.U. NOCH später vermietet werden können. Also auch wieder ein finanzieller Verlust für den Eigentümer.
Es ist zum schreien....irgendwie....
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Capeke am 19.05.2014, 6:18 Uhr
Hallo,
Vorauszahlungen kenne ich weder bei Handwerkerleistung für unser Eigenheim noch für unser vermietetes Objekt auch nicht bei großen Summen.
Ich finde das sehr suspekt und würde mich nach einem anderen Handwerker umschauen.
LG
Capeke
wir haben in letzter Zeit auch immer was im Voraus bezahlt
Antwort von like am 19.05.2014, 9:00 Uhr
bzw. meist Abschlagszahlungen, nachdem das Vorhaben begonnen war. Finde ich auch gerechtfertigt.
Vielleicht lässt er sich auf enn Konpromiss ein, wenn du also z.B. sagtst - 15 Prozent voraus, 15 Prozent, wenn die Arbeiten ca. zur Hälfte abgeschlossen sind, evtl. noch ein Teil nach Abschluss der Arbeiten und den Rest bei Endrechnungsstellung.
Re: wir haben in letzter Zeit auch immer was im Voraus bezahlt
Antwort von Goldbear am 19.05.2014, 9:51 Uhr
ich würde eine Teilzahlung bei Anlieferung des Material anbieten, Handwerkerleistungen würde ich im voraus nicht bezahlen. Bei den Handwerkerleistungen ist eine Zahlung nach Baufortschritt möglich.
VG
Goldbear
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von Fleeti am 19.05.2014, 11:09 Uhr
Es ist definitiv unseriös und ich habe noch nie einen Handwerker im voraus bezahlt.
Es wird gundsätzlich nach Bauabschnitt bezahlt also nach erbrachter Leistung !!!!
Ist es ein größeres Projekt können Abschläge berechnet werden, allerdings auch nach erbrachter Leistung.
Re: Handwerker und Vorauszahlungen
Antwort von sechsfachmama am 19.05.2014, 13:45 Uhr
wir sind auch handwerker
vorauszahlungen nicht, aber abschlagszahlungen.
grad wenn es sich um große mengen material handelt und die materialrechnung an den lieferanten eher zu bezahlen ist, als die bauarbeiten voranschreiten.
gibt ja durchaus situationen, wo du als handwerker nach auftragserteilung material orderst und aus irgendeinem grund verzögert sich der bau (fassadendämmung, putz und eine wochenlange schlechtwetterperiode) und du als hw kommst in zahlungsverzug, weil du mit deinen leistungen noch gar nicht anfangen konntest.
aber dann hat der kunde das material vor ort.
ansonsten abschlagszahlungen mit voranschreiten der bauarbeiten. aber vorkasse für nix - niemals.
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Wie denkt ihr darüber (ukraine) und herrn schmidt dazu