Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Einstein-Mama am 29.11.2016, 14:53 Uhr

Jugendschutz etc

Ich hab mal mehrere Fragen.
Also, wenn mein Sohn alle zwei Wochen bei seinem Vater ist, wird er meistens zu einem Freund verfrachtet, mit dem ich eigentlich nicht einverstanden bin, weil ich die Familie dazu einfach bedenklich finde.
Das war bisher schon immer ein großer Streitpunkt, bei dem ich letztendlich nachgegeben habe, weil ich rechtlich keine Handhabe sehe.
Nur so viel, im Sommer kam mein Kind mit Flohbissen am ganzen Körper zu mir zurück, nachdem er wieder mal bei den Flodders war.
Nun pflegt mein Kind natürlich auch Kontakt über whatsapp mit diesem Kind und da ich eine Spionage-Mutter bin, habe ich neulich schon eine von ihm gesendete Datei gefunden in dem ein Typ einem anderen den Schädel wegschießt. Also so richtig ekelhaft mit viel Blut und Gewalt. Dazu habe ich einfach erstmal nichts gesagt.
Natürlich habe ich das Ganze weiter beobachtet und nun hat er von ihm per Whatsapp ca 50 Links zu diversen Pornoseiten geschickt bekommen.
Da bin ich jetzt eben eingeschritten und habe meinen Sohn gebeten, den Kontakt zu diesem Kind sofort zu löschen.
Mein Sohn beteuert, dass er keinen dieser Links angeklickt hat und ich glaube ihm das auch.
Ich hab die Links auch nur überflogen und kann auch nicht genau sagen um welche Art von Pornos es sich handelte, weil wir das gleich gelöscht haben.

Allerdings ist mein Sohn nun sehr stinkig auf mich, weil ich auch den weiteren, persönlichen Umgang mit ihm verboten habe.
Ich bin wirklich nicht spießig, oder besonders streng was Regeln betrifft, finde aber dass man gegebene Gesetze einzuhalten hat und finde auch, dass mein Sohn einfach noch nicht reif genug ist für solche Medien.
Natürlich wird der KV auf mein Verbot pfeifen und das Kind trotzdem am WE wieder dort abstellen.
Das mit den Flohbissen habe ich damals angesprochen und wurde, wie immer, nur ausgelacht, von daher hat es überhaupt keinen Sinn ihn nun über die Whatsapp-Geschichte zu informieren.
Da ich aber nicht weiß was genau dort abläuft, wenn mein Sohn das WE dort verbringt, habe ich Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass er da wieder rumhängt und weiß nicht recht was ich tun soll.
Ich befürchte, wenn ICH es nur meinem Sohn verbiete, dann geht er eben heimlich hin. Weiterhin durfte mein Sohn dort schon mit dem Gewehr rumballern (der Vater ist wohl Jäger) und auch das will ich einfach nicht, schon gar nicht wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist!
Ich war vor ein paar Jahren mal in der Wohnung der besagten Familie und es ist halt einfach nicht das, was ich mir unter normalen Verhältnissen vorstelle.
Weder Mutter, noch Sohn besitzen noch Frontzähne (also beim Sohn sind sie zwar noch da, aber eben schwarz), noch geht irgendeiner dort einer Arbeit nach, von den Flöhe ganz zu schweigen...
Was kann ich tun? Außer an die Vernunft meines Sohnes zu appellieren?
Gäbe es im Notfall die Möglichkeit über das Jugendamt eine Empfehlung an den Vater schreiben zu lassen?
Oder soll ich dort einfach mal anrufen und die Sachlage zumindest mitteilen, dass im Fall von was auch immer, zumindest niemand behaupten kann, man hätte von nichts gewusst!?
Um nicht falsch verstanden zu werden, es geht mir einfach um die Anhäufung der Dinge die mir missfallen.
Unter den Links hätte ja auch Kinderpornographie sein können (kann ich eben nicht sagen, da nichts angeklickt wurde).
Da am Donnerstag eh ein PC Fachmann vorbeikommt, lass ich von dem das Handy zumindest schon mal Jugendschutz-mäßig absichern (wenn ichs könnte, würde ich es selber tun...)
Ansonsten bin ich echt ratlos!

Ich habe im Sommer schon zum KV gesagt, dass ich es verbiete, dass er das Kind dorthin bringt und bekam zur Antwort, dass er das verbot ignorieren wird und ich doch bitteschön ein Verbot über das Gericht erwirken soll, damit jeder mitbekommt wie bescheuert ich bin...
Also, zwecklos!

 
25 Antworten:

Re: Jugendschutz etc

Antwort von fsw am 29.11.2016, 15:42 Uhr

Genau DAS würde ich tun.Mache ein Schreiben ans Gericht!Du hast innerhalb kürzester Zeit Post von der Polizei und dort schilderst du alles genau sooo!Definitiv schickst du dein Kind nicht zu seinem Vater!Er ist nicht besser.Das musst du dir nicht gefallen lassen und NEIN!!! du übertreibst auf gar keinen Fall.Vielleicht(sicher?)besteht sogar die Möglichkeit,erneut auf die gelöschten Daten zurückzugreifen und die Polizei hat Beweise.Da gibt es sicher eine Möglichkeit.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Terkey235 am 29.11.2016, 15:59 Uhr

Ich schreibe dir eine PN.

LG terkey

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von shinead am 29.11.2016, 16:00 Uhr

Schade, dass Du die Links gelöscht hast. Das wäre ein Beweis gewesen...

Für die Regeln während des Umgangs ist grundsätzlich der KV zuständig. M.E. kannst du nur etwas dagegen tun, wenn Du tatsächlich mal beim Jugendamt vorsprichst und versuchst ihn dann in einem moderierten Gespräch (auf dem die/der JA Mitarbeiter auf Deiner Seite steht) den KV zum einlenken zu bewegen.

Tatsächlich würde ich aber auch bei Flodders auflaufen und unmissverständlich klar machen, dass Pornolinks gar nicht gehen und Du beim nächsten gemeinsamen Schießen den Waffenschein des Vaters überprüfen lässt. Schlussendlich wirst Du aber wahrscheinlich damit keinen Erfolg haben, da Du keine Beweise für die Schießübungen hast.

Du kannst natürlich auch an die Vernunft Deines Sohnes appellieren. Dort schlafen wird er wahrscheinlich aufgrund der Flohbisse nicht mehr wollen und vielleicht leuchtet ihm auch ein, dass er seine Hände nicht an Waffen zu legen hat und das Niveau des Umgangs vielleicht etwas unterirdisch ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von butterbemme am 29.11.2016, 16:00 Uhr

Du übertreibst überhaupt nicht.

Ich würde dem Jugendamt die Sachlage schildern und mein Kind definitiv dort nicht mehr hinschicken.
Zudem würde ich auch bei der Polizei um Rat fragen. Spätestens bei der Gewehrgeschichte wäre ich da aufgeschlagen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Malefizz am 29.11.2016, 16:18 Uhr

Ich würde zwecks Beweissicherung die links nochmal schicken lassen.

Ob die links tatsächlich aufgerufen wurden, kann man vorab im Verlauf des Browsers sehen (sofern der nicht gelöscht wurde).

Ich würde tatsächlich die Polizei nach dem weiteren Vorgehen befragen. Eventuell kann man ja über die Schiene Kindeswohlgefährdung sehr wohl etwas erreichen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von germanit1 am 29.11.2016, 17:10 Uhr

Ich wuerde auf jeden Fall das JA informieren. Wie alt sind denn die Kinder?

Auf dem PC kann man geloeschte Daten wieder herstellen. Auf meienr Speicherkarte vom Fotoapparat habe cih das auch geschafft (da gibt es extra Programme fuer, fuer die man kein Computergenie sein muss). Mit Smartphone kenn ich mich nicht aus. Kannst ja mal den Techniker fragen. Je nachdem wie alt die Kinder sind, wuerde ich die Links zur Polizei bringen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Bookworm am 29.11.2016, 17:46 Uhr

Ich habe leider technisch keinen Plan, aber insgesamt KANN es nicht sein, dass solche Zustände von Jugendamt und Polizei geduldet werden.

DU bist nicht bescheuert, sondern der Vater (und zum Schutz meines Kindes mach ich mich auch zum Affen, wenn es sein muss)

Ich würde definitiv Massnahmen ergreifen (wurde ja schon Einiges vorgeschlagen)

Viel Erfolg!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von kati1976 am 29.11.2016, 19:40 Uhr

Frage den pc fachmann ob man das gelöschte wieder herstellen kann, meist ist das gelöschte doch noch irgendwo.

Damit zur Polizei und dann zum Jugendamt.

Ich würde mein kind da auch nicht hinlassen.

Viel Erfolg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Bengelengelmama am 29.11.2016, 20:50 Uhr

Sowas ähnliches hatte ich auch. Wenn auch nicht ganz so extrem.
Der KV hat mir auch zu verstehen gegeben das ich hysterischbin, er aber hat nicht mal gewusst wo das Kind wohnt. Hauptsache sein Bub war aus dem Weg geräumt

Ich hatte zufällig die Email Adresse der Mutter. Habe ihr eine Email geschrieben, dass ich diverse Videos habe in denen sich die Buben gegenseitig gefilmt haben, wie sie PC Gewalt Spiele FSK nächtelang zocken. Und weiter, dass ich ab sofort nicht möchte, dass die Jungs weiterhin Kontakt haben.
Hat glücklicherweise funktioniert, ansonsten hätte ich das JA eingeschalten.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von liebesblind am 29.11.2016, 21:28 Uhr

Ich würde als Erstes auf meinen Sohn einwirken - wie alt ist er?

Ich würde in ausführlichen Gesprächen (er)klären,, was dir widerstrebt, warum all das gar nicht geht und dann darauf hoffen, dass ER das nicht mehr will (denn ich denke, dein Sohn ist mind. 13+?!).

Zu all den anderen Themen (Jugendamt etc.) hab ich keine Meinung und keine Erfahrung; ich denke, du musst DA ansetzen, wo du etwas bewirken kannst: DEIN Sohn.

GANZ viel Erfolg .. schwieriges Thema, ehrlich!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke euch!

Antwort von Einstein-Mama am 29.11.2016, 21:33 Uhr

Man weiß ja manchmal wirklich nicht mehr, ob man hysterisch ist, oder das wirklich nun zu weit geht!

Ich werde langsam auch so müde gegen diesen Mann anzukämpfen.
Beide Kinder sind übrigens 12 Jahre alt. Also meiner fast 13, ist aber noch sehr kindlich und eigentlich erst 11. Von daher überfordert ihn so etwas und mich ekelt so etwas wirklich total an!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Mehtab am 29.11.2016, 22:18 Uhr

Hallo,

ja, das ist ein schwieriges Thema, weil ich davon ausgehe, dass dein Sohn zu dem Freund will. Wenn er es nicht wollte, dann würde er ganz einfach nicht hingehen. Mit zwölf Jahren kann er das seinem Vater doch sagen und dann wäre das Ganze erledigt.

Ich würde deshalb an deiner Stelle als Erstes versuchen, mein Kind zu beeinflussen und als Zweites würde ich das Jugendamt informieren und schauen, ob die Einfluss nehmen können, wenn du es nicht kannst.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ja

Antwort von Einstein-Mama am 29.11.2016, 22:29 Uhr

Weil das amtliche auf die Kacke hauen, ist irgendwann auch anstrengend und ich will ja eigentlich nur meine Ruhe!
Da ist immer die Frage, wie viel ich ignorieren kann!
Aber mit dem Kind vernünftig reden, ist erstmal die beste Option.

Ich glaub ihm ist das sehr peinlich.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Babsorella am 30.11.2016, 9:15 Uhr

Zwischen den verschiedenen Vorgängen, die Du schilderst, muss man mE trennen. Flohbisse können passieren, wenn in der Familie Tiere sind; schlechte Zähne sind nicht schön anzusehen und lassen auf fehlende Hygiene und ggf. sogar Verwahrlosung schließen. Verwahrlosung ist ein Alarmsignal, gegen Flöhe und schlechte Zähne wirst Du aber außer über den Einfluss auf Deinen Sohn nichts ausrichten können.
Pornolinks und Waffen sind dagegen ein völlig anderes Kaliber. Da würde ich in der Tat alle Geschütze auffahren und es auch nicht bei der Einflussnahme auf den Sohn belassen, sondern mich an JA und Polizei wenden. Selbst wenn der Vater einen Waffenschein haben sollte, darf er niemals Kinder daran lassen! OmG, man darf gar nicht daran denken, was da alles passieren kann.

Wünsche Dir viel Erfolg.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Mehtab am 30.11.2016, 9:47 Uhr

Hallo Babsorella,

und wie willst du das mit der Waffe beweisen? Soll der Sohn dann als Zeuge gegen den Vater des anderen Buben auftreten?

Dass die Übermittlung des Pornolinks zu beweisen ist, kann ich mir schon vorstellen, aber ich glaube nicht, dass die Polizei in irgendeiner Weise aktiv wird, wenn ein Zwölfjähriger einen anderen Zwölfjährigen einen Pornolink schickt.

Das ist leider die traurige Realität.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Maxikid am 30.11.2016, 10:01 Uhr

Das kann ich so nicht unterschreiben. In der Klasse meiner Tochter, 5. klasse, hat ein Junge einen Pornolink und einen Film in den Klassenchat geleitet. Die Schule hat sofort die Polizei verständigt, die Kinder würden einzelnt angehört, die Handy kontrolliert....Da wurde massiv etwas unternommen. Der Junge wird das wohl nie wieder machen... LG maxikid

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Babsorella am 30.11.2016, 10:03 Uhr

Die Beweisbarkeit ist natürlich immer ein Problem. Das gilt ja bei allen strafrechtlichen Verstößen, nicht nur in diesem. Aber nur, weil es schwierig beweisbar ist, lässt man doch keine Anzeige sein. Einstein-Mama und ihr Sohn werden schon gemeinsam zur Polizei gehen müssen, um den Vorfall zu melden. Ob und in welche Form ein 12jähriger anschließend Zeuge sein muss, weiß ich nicht. Wahrscheinlich eher nicht, aber dann ist ja hoffentlich die Ermittlung schon angestoßen. Ich habe das - vielleicht naive - Vertrauen in die Strafverfolgungs- und -ermittlungsbehörden, dass ein Verstoß gegen das Waffengesetz nicht als Kavaliersdelikt abgetan und dem nachgegangen wird.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Daffy am 30.11.2016, 11:47 Uhr

Wenn nicht die Polizei, dann doch das Jugendamt; Eltern, die den Zugang ihrer Zwölfjährigen zu Gewalt und Pornografie dulden, SIND interessant.

Einstein, ich würde der Mutter schreiben (jammerschade, dass Du die Nachrichten gelöscht hast - nichts über Backup-Funktion zu retten?). "Liebe Frau Flodder, ich wende mich Sie, weil der Kindsvater und ich uns bzgl. des Kontakts zwischen Ihrem und unserem Sohn nicht einig sind. Natürlich ist es Ihr Sache, wie Sie ihr Kind erziehen; inzwischen wurden aber gesetzliche Grenzen überschritten: *hier wären Fotos von den Links, dem Gewaltfilm, und dem, wohin die Links führen hilfreich*
Ich gehe davon aus, dass Sie hiervon nichts wussten, sonst würde ich natürlich sofort das Jugendamt verständigen. Allerdings bitte ich Sie nachdrücklich, bis auf weiteres auf keinen Fall Besuche meines Kindes bei Ihnen und gemeinsame Unternehmungen unserer Kinder zu dulden. MfG..."

Kann Dein Sohn nicht nochmal schreiben, NICHT um weiteres Material bitten, aber entweder, dass er aus Versehen gelöscht hat oder so was wie "Mann - sowas guckst Du? Öfter?"

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Maxikid am 30.11.2016, 12:11 Uhr

Bei dem Vorfall in der Klasse meines Kindes, haben sie die gelöschten Filme/Daten wieder hergestellt (Polzizei) Es wurden bei jedem Kind aus der What App Gruppe gemacht...Sie haben auch denjenigen gefunden, der die erste Nachricht verschickte...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Jugendschutz etc

Antwort von Kleine Fee am 30.11.2016, 12:28 Uhr

Wie hier schon jemand schrieb, bestehen auch für mich zwischen Flohbissen und den aktuellen Vorkommnissen Welten. Schätzt Du den Vater wirklich so ein, dass er auch bei den neuen Dingen lachend abwinken wird?

Wenn Du -wie einige vorschlugen- das Jugendamt einschalten willst, musst Du sicher vorher mit dem Vater die Problematik besprochen haben. Der Jugendamtsmitarbeiter wird doch fragen, wie der Vater sich zu den neuen Vorfällen geäußert hat. Da musst Du auskunftsfähig sein und kannst sicher nicht sagen, dass er im Sommer in einer ganz anderen Sache gelacht hat und Dich als hysterisch bezeichnet hat.

Alles Gute.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wie macht man denn ein Backup?

Antwort von Einstein-Mama am 30.11.2016, 13:32 Uhr

Der gesamte Kontakt ist ja mit gelöscht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wie macht man denn ein Backup?

Antwort von Maxikid am 30.11.2016, 13:35 Uhr

Das haben bei uns die Techniker der Polizei gemacht....Bei meiner Tochter konnten sie feststellen, dass sie gleich gelöscht hat und nichts anderes weitergeleitet hat...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wie macht man denn ein Backup?

Antwort von Daffy am 30.11.2016, 14:31 Uhr

"Du kannst deine WhatsApp-Daten auf Google Drive und/oder einem lokalen Backup sichern. Lokale Backups laufen automatisch jeden Morgen um 2 Uhr und sichern deine Datenbank in einer Datei auf deinem Telefon."

https://www.whatsapp.com/faq/de/android/20887921

https://www.whatsapp.com/faq/de/general/21197296

Vielleicht kannst Du den Kontakt retten:

http://jailbreak-mag.de/whatsapp-geloeschte-kontakte-wiederherstellen-mit-wenigen-schritten/

Aber schwierig, wenn der Kleine Wert auf die Freundschaft legt. Hab auch so ein Exemplar - Treffen in der Stadt mit drei-Armeslänge-(besser: geschlossenes Autofenster)-Abstand-Typen. Man ist recht hilflos als Eltern, aber ich habe den Eindruck, dass es eine Art Faszination des Grauens ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wie macht man denn ein Backup?

Antwort von Einstein-Mama am 30.11.2016, 16:00 Uhr

Ja, ich hatte auch so eine Freundin, die meine Mutter nicht haben wollte. Dann hab ich mich halt erst recht mit ihr getroffen.
Erst vor ein paar Jahren hab ich eingesehen, dass sie wirklich recht hatte.

Ich hab nochmal eindringlich mit dem Kind gesprochen und ihm gesagt, dass ich, sollte er sich über mein verbot hinwegsetzen, die Polizei einschalten werde, die die Daten wiederherstellen und die Flodders besuchen wird.
Mit der Polizei hab ich tatsächlich gesprochen, aber mehr so privat.
Das wäre jetzt mein Joker.

Die dümmste Hürde wäre jetzt der KV, den werde ich informieren müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: wie macht man denn ein Backup?

Antwort von Malefizz am 30.11.2016, 18:52 Uhr

Ich würde das pragmatisch sehen: du informierst ihn, am besten schriftlich! Und er hat im Nachgang keine dumme, Pontius-Pilatusmäßige Ausrede a la "hab ich nix von gewusst"...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.