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Geschrieben von Peri0815 am 09.09.2013, 14:53 Uhr

Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub

Folgende Situation: Unser großer Chef möchte das alle Angestellten ihren Urlaub für dieses Jahr auch dieses Jahr nehmen und keine Tage mit rüber in das Neue Jahr nehmen. Tage die dann nicht genommen wurden sollen wohl verfallen und nicht mehr "gültig" sein.
Nun meine Frage, geht das so einfach? Ich dachte man hätte im Neuen Jahr immer noch ein Zeitlimit bis wann diese Tage weg sein müssen. Ich habe nichts darüber schriftl.. Wurde wohl auf der letzten Besprechung so erzählt (ich war nicht dort) und kam so in das Protokoll.

 
5 Antworten:

Ja, das geht einfach so...

Antwort von sibs1 am 09.09.2013, 14:58 Uhr

http://www.top-job-auswahl.com/resturlaub-ins-neue-jahr-mitnehmen-2279

LG Sibs

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Re: Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub

Antwort von tweenky am 09.09.2013, 15:05 Uhr

Ja, das ist gesetzeskonform. Der Arbeitgeber kann (muss aber nicht) bis 31.3. verlängern. Das ist dann der letzte Termin.

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Vielen Dank an euch! o.T.

Antwort von Peri0815 am 09.09.2013, 15:09 Uhr

.

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Kommt auf den Tarifvertrag an

Antwort von ungewohnt am 09.09.2013, 16:24 Uhr

Besteht lt. Tarifvertrag die Möglichkeit den Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen, kann der AG dies nicht einseitig ändern.
Ansonsten gilt das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Ausnahmen gibt es auch: wenn der Urlaub nicht genommen werden kann
Z.B. Urlaub geplant 15.12.-31.12. und man wird krank in diesem Zeitraum: diese Urlaubstage erhält man im folgenden Jahr - meist bis 31.3.

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Re: Kennt sich einer mit Arbeitsrecht aus? Geht um Resturlaub

Antwort von Pamo am 09.09.2013, 19:29 Uhr

Klar geht das. Dann muss er aber auch damit leben, dass diejenigen die den Urlaub nicht vorher nehmen konnten bspw die letzten 6 Wochen des Kalenderjahres zuhause bleiben oder eine Auszahlung des Urlaubs erwarten. Verschenken wird wohl kaum jemand den Urlaub.

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