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Geschrieben von nessi02 am 22.10.2012, 16:22 Uhr

Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Ich habe mal eine Frage. Wenn ein Partner stirbt, hinterläßt Frau und ein leibliches Kind. Sie geht nur ein paar Stunden in der Woche arbeiten. Haus ist vorhanden, noch nicht ganz ab bezahlt aber sehr niedrige Raten.
So, Anträge für Witwenrente usw. wurden gestellt, dauert aber 3-4 Monate.
Hat die Frau einen Anspruch auf Geld vom Amt oder ähnliches für die Zeit in der sie keine Witwenrente bekommt??

Wie ist es mit den Beerdigungskosten? Es gibt leider keinerlei Versicherung für so etwas. Auch keine Verwandten die unterstützen könnten. Kann man sich da an jemanden wenden? Greift da irgendein Amt ein ohne dass gleich das Haus verkauft werden muss (Raten sind mittlerweile niedriger als Miete).

Kann mir jemand helfen??

 
10 Antworten:

Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von Sayo am 22.10.2012, 17:29 Uhr

Hatte er eine Lebensversicherung ?
Bausparvertrag ?
Sie Koennte ein Kredit aufnehmen ?
Bzw somit Schulden aufs Haus

Mein Mann und ich haben ne Lebensversicherung
Die wuerd dafür mitbenutzt
Ob da ein Amt was zahlt, da kenne ich mich garnicht aus

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Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von shinead am 22.10.2012, 19:14 Uhr

Bezüglich der Überbrückung bis zur Auszahlung der Witwen- und Halbwaisenrente: Beim Amt bzw. der Bank nach einem Überbrückungskredit fragen. Die Rente wird ja Rückwirkend bezahlt, da ist man die Schulden gleich wieder los.

Ich bezweifle allerdings, dass unter den gegebenen Umständen (Haus) die Beerdigung vom Amt bezahlt wird.

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Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von Gucci75 am 22.10.2012, 19:21 Uhr

Das Sozialamt prüft, ob eine Übernahme oder ein Zuschuss zu den Kosten gewährt wird (also die wirtschaftlichen Auswirkungen im Einzelfall für den Verpflichteten).
Als einzusetzendes Vermögen gilt jenes, welchen die Grenzen nach § 90 SGB XII (Schonvermögen) überschreitet. Es können aber auch andere Grenzen beim Schonvermögen gezogen werden.

In der Regel kann ein Bestattungsinstitut bei dem Antrag helfen.
Bei Gewährung durch das zuständige Sozialamt wird eine einfache Beerdigung bezahlt.

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Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von kabunovi am 22.10.2012, 19:26 Uhr

Bei allem Mitgefühl für die verwitwete Frau bin ich ehrlich gesagt etwas sprachlos wie blauäugig man leben kann... Da gibt es keinerlei Absicherung bei Beiden im Falles eines Todes? Mag sein, dass wir da "zu realistisch" sind, aber gerade als (noch abzahlende) Hausbesitzer ist es uns sehr wichtig, dass der Andere finanziell nicht über den Jordan geht, wenn dem einen Partner etwas zustößt. Wir haben sowohl Lebensversicherungnen als auch Risiko-Lebensversicherungen und vielleicht sollte sowas verpflichtend werden.
Ich weiß nicht, ob sie überbrückend was vom Amt bekommt. Sie sollte einfach beim Amt für Soziale Dienste anrufen und sich da schlaumachen.
Vielleicht kann sie die Bestattungskosten in Raten zahlen, hat sie da denn nicht gleich im Vorfeld nach gefragt?

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Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von Christine70 am 22.10.2012, 20:35 Uhr

meine güte, das war hier nicht die frage. das wird die frau schon selber gemerkt haben.

also soweit ich weiß, bekommt ein arbeitnehmer wenn er plötzlich stirbt drei monate sein gehalt weiter. das dient dazu, bis die witwenrente genehmigt wird. ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
aber zwei fälle kenne ich, da war es so. der letzte ist 5 jahre her.

das bestattungsinstitut hilft in so einem fall bei den formularen weiter. ansonsten mal beim sozialamt nachfragen.

wenn meinem mann was passieren würde wäre das haus mit einem schlag abbezahlt und wir könnten hier wohnen bleiben.
außerden hat er geld angelegt für die beerdigung. das rate ich eh jedem.

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Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von shinead am 22.10.2012, 21:11 Uhr

>>also soweit ich weiß, bekommt ein arbeitnehmer wenn er plötzlich stirbt drei monate sein gehalt weiter. das dient dazu, bis die witwenrente genehmigt wird.

Diese Weiterzahlung ist nicht gesetzlich verankert.
Solche Leistungen sind abhängig vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung.

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@kabunovi Du hast Post

Antwort von nessi02 am 23.10.2012, 5:54 Uhr

ot

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Re: Kennt sich jemand aus: Betrifft Beerdigung, Kosten und Anträge

Antwort von Christine70 am 23.10.2012, 6:47 Uhr

dachte ich mir fast, daß es nicht einheitlich geregelt ist.

und wie ist es mit sterbegeld von den krankenkassen? gibt es das noch?

als meiin vater starb 2002, hat meine mutter das noch bekommen

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@Christine70

Antwort von nessi02 am 23.10.2012, 13:09 Uhr

nein Sterbegeld von den Krankenkassen gibt es leider seit 2004 nicht mehr.

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Re: @Christine70

Antwort von Christine70 am 23.10.2012, 13:43 Uhr

ja, hab ich auch gerade gelesen. irgendwie wird doch alles eingespart :(

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