Geschrieben von kathi1a am 22.12.2011, 9:59 Uhr |
Kennt sich jemand gut in Arbeitsrecht aus und kann mir helfen?
Hallo,
folgendes Problem.
Es handelt sich um eine deutsche GmbH. Geschäftsführer ist aus England und hat die Gehaltsverhandlungen geführt. AG arbeitet seit 15 Jahren dort in der Firma und bezog Fixum und Provision. AG wollte die Provision streichen und hat sich mit AN auf ein Brutto-Fixgehalt geeinigt.
Bei der ersten Abrechnung ist das Pos. Gehalt brutto auf der Abrechnung 1000 Euro weniger. AG (GF aus England) argumentiert so, dass das Bruttogehalt (in England = Gross) die gesetzl. Abgaben des AG's beinhalten würde (KV, RV usw), dass er für den AN das vereinbarte Brutto-Gehalt zahlt, aber keinen Cent mehr für die gesetzlichen AG-Anteile. Die AN UND AG-Anteile würden von diesem vereinbarten Betrag abgehen. Seit 15 Jahren war dies aber so auch nicht geregelt und wird bei allen anderen deutschen Angestellten auch nicht so gehandhabt.
Was soll ich machen? Schriftlicher Widerspruch zur Gehaltsabrechnung ist eingereicht.
Danke Euch
Kathi
Längst überfällig
Blöder Tag
Rückmeldung zur "Kindermädchengeschichte"
FrauFrosch
Ich such: ein Buch! (und zwar ein bestimmtes)
Meine Oma baut sehr stark ab und ist sehr traurig....
Du wirst dir das auge ausschießen, ralphie
Aaaaaaaaahhhhhhhh handy pin weg
Ammenmärchen