Geschrieben von Einstein-Mama am 25.08.2010, 17:34 Uhr |
kennt sich jemand mit waisenrente aus?
folgender fall.
19 jähriger sohn, bald student, bekommt von seiner mutter kein geld, kein essen, keine unterkunft.
da ich den jungen gerne habe und mein helfersyndrom auleben MUß (schließlich hab ich mich bei meiner mutter für eine abfuhr entschieden!)
, hab ich beschlossen mit ihm den behördenkram zu erledigen.
der junge ist halbwaise, dh. die mutter bezieht für ihn halbwaisenrente plus kindergeld, versorgt ihn aber ja nicht, sondern versäuft die kohle.
er hat sich heute für sein studium eingeschrieben und morgen würde ich mit ihm auf die behörde, damit er seinen eigenen wohnsitz anmelden kann und somit das kindergeld erhält.
was ist zu tun, damit er auch an seine waisenrente kommt?
die mutter hat alle unterlagen und rückt nichts raus.
wer ist der rentenzahler eigentlich?
Re: kennt sich jemand mit waisenrente aus?
Antwort von LoveMum am 25.08.2010, 17:38 Uhr
Bei mir war es damals die LVA soweit ich weiß.
LG Heike
Re: kennt sich jemand mit waisenrente aus?
Antwort von tanjas82 am 25.08.2010, 17:44 Uhr
Hallo, er muss sich an das zuständige Amt wenden woher auch seine Mutter die Witwenrente bezieht. Bei mir war es damals das LBV NRW, weil mein Vater Beamter war .
Lg
Re: kennt sich jemand mit waisenrente aus?
Antwort von Anjaunddavid am 25.08.2010, 17:53 Uhr
Geh mal aufs Rathaus in dem Ort, in dem er wohnt. (Was für ein Deutsch)
Die haben auch eine Rentenstelle und die müssen das wissen.
Seine Mutter macht sich strafbar, wenn sie seine Rente nicht rausrückt........
ahh strafbar
Antwort von Einstein-Mama am 25.08.2010, 17:55 Uhr
kann er einen anwalt nehmen`?
er bekommt seit ca 2 monaten nichts mehr und wohnt bei den eltern seiner freundin (baums schwester, sehr sozial, diese familie...)
sorry, wenn ich später antworte. ich hab alle hände voll zu tun.
bekäme er prouesskostenhilfe in dem fall?
Re: ahh strafbar
Antwort von Anjaunddavid am 25.08.2010, 18:06 Uhr
Kann er sicher. (Anwalt nehmen) Und ich gehe davon aus, dass er PKH beantragen kann, wenn er studiert.
Ab seinem 18. Lebensjahr hat ER das Geld zu bekommen.Es sei denn, er wohnt mit seiner Mutter im selben Haushalt und sie benutzt es für ihn.
Aber das ist ja nicht der Fall.
Re: Anja! ot
Antwort von LoveMum am 25.08.2010, 18:17 Uhr
Ich hoffe, dir geht's gut? Habe nur am Rande mitbekommen dass du dich etwas zurückziehst....:-/
LG Heike
Re: ahh strafbar
Antwort von Zzina am 25.08.2010, 18:17 Uhr
Hallo Eini,
gute Entscheidung also dem jungen Mann zu helfen, den Rest zu lassen
Ich habe damals während der Ausbildung die Halbwaisenrente auf der Rentenversicherung der zuständigen Stadt gestellt und von dort auch die Bescheide bekommen. Denke es ist richtig sich dahinzuwenden und denen zu erklären wo der junge Mann wohnt und wer das Geld aber bezieht !!!!
Drücke ihm die Daumen
und einen tollen Baum mit Wurzel (Familie) hast Du da gefunden
wenn ich mich je neu orientieren muß, dann schaue ich erst auf die Familie drumherum
so ist es
Antwort von Einstein-Mama am 25.08.2010, 20:14 Uhr
alleine wegen der familie werde ich den baum bis auf ewig auf den sack gehen MÜSSEN!
Re: so ist es
Antwort von Mandana am 25.08.2010, 21:34 Uhr
ich habe bei fragen zur halbwaisenrente immer die rentenversicherung in berlin angerufen! die sind total nett und hilfsbereit, man kann sie alles fragen. konnte ich als kind zumindest.
ich habe das geld übrigens seitdem mein vater gestorben war (13) DIREKT an meine hände bekommen, das geld steht dem kind zu, nicht der mutter/dem vater!
LG
Mandana