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Geschrieben von ???imGesicht am 29.03.2014, 17:18 Uhr

Kind und Versicherungsfall...

Hallo,
ich hab mal eine Frage an Euch.
Kind hat heute mit einem Lederball die Frontscheibe eines Postautos zerdeppert. Natürlich haben wir Daten ausgetauscht.

Gleich Montag werde ich natürlich unser Versicherungsbüro anrufen.

Wie wird das weiter laufen? So wie bei nem Autounfall? sprich kostenvoranschlag etc pp? Übernimmt die Versicherung so was überhaupt?

???imGesicht

 
13 Antworten:

Wie alt ist das Kind? o.T.

Antwort von germanit1 am 29.03.2014, 18:07 Uhr

.........

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von Birgit67 am 29.03.2014, 18:31 Uhr

Macht die Haftpflicht war bei uns auch so als Sohnemann mit 2 Jahren die Heckscheibe eines Autos mit dem Kinderbesem zerdepperte. Gruß Birgit

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von Birgit67 am 29.03.2014, 18:32 Uhr

Macht die Haftpflicht war bei uns auch so als Sohnemann mit 2 Jahren die Heckscheibe eines Autos mit dem Kinderbesem zerdepperte. Gruß Birgit

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von Birgit67 am 29.03.2014, 18:32 Uhr

Macht die Haftpflicht war bei uns auch so als Sohnemann mit 2 Jahren die Heckscheibe eines Autos mit dem Kinderbesem zerdepperte. Gruß Birgit

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von Johanna3 am 29.03.2014, 18:39 Uhr

Wenn Sorgeberechtigte die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und das Kind noch nicht deliktfähig ist, hat der Geschädigte Pech gehabt. Da brauchst weder du noch deine Versicherung zu zahlen. Aber da zeigen sich einige kulant.

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von ???imGesicht am 29.03.2014, 18:52 Uhr

Er ist 9. Er war mit seinem Freund unterwegs. Es war nicht bei uns, und auch nicht bei seinem Freund. Also habe ich dann die Aufsichtspflicht verletzt?

???imGesicht

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von DK-Ursel am 29.03.2014, 19:06 Uhr

Hej!

Bei uns deckte das die Haftpflicht.
Gerade (erstmals) gemerkt, alsTochter (17) bei Freundin war und beim Bettenbauen in ein regal stolperte, woraus dann was auf den Computer der Freundin knallte und den Bildschirm zerdepperte.
Shit happens, aber genau dafür hat man dann dieHaftpflicht.

Gruß Ursel, DK

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von kati1976 am 29.03.2014, 20:55 Uhr

Unsere Haftpflicht würde zahlen

Kinder in dem Alter muss man nicht rund um die Uhr im Auge haben

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Re: Kind und Versicherungsfall...

Antwort von IngeA am 30.03.2014, 7:06 Uhr

Nein, du hast die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Er ist ja kein Kleinkind mehr das man ständig im Auge behalten muss.
Das sollte bei der Versicherung eigentlich kein Problem sein.

LG Inge

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@Johanna3

Antwort von Birgit67 am 30.03.2014, 10:46 Uhr

stimmt so nicht denn im Regelfall haften Eltern für die Kinder - gerade in solchen Fällen wo was passiert eine durchgehende Aufsichtspflicht aber nicht mehr notwendig ist - und genau für diese Fälle gibt es die Haftpflichtversicherung - ich denke auch Dich würde es ärgern wenn Du auf einem Schaden sitzen bleibst den Du nicht zu verantworten hast.

So zu denken finde ich schlimm und bringt den Kindern bei: Ist ja egal wenn ich was angestellt habe - es passiert ja nichts - und warum zahlt man denn die Hafpflicht wenn ich für so was.

Gruß Birgit

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es hängt vom kleingedruckten ab

Antwort von Kleine Fee am 30.03.2014, 10:51 Uhr

http://www.financescout24.de/versicherungen/haftpflichtversicherung/ratgeber/eltern-aufgepasst.aspx

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Re: Mein persönliches Rechtsempfinden ginge in diese Richtung

Antwort von Franke am 30.03.2014, 11:41 Uhr

Es soll nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein, Kinder zu bekommen.

Es kann aber auch nicht sein, dass ein Anderer auf den Kosten sitzen bleibt, wenn ihm von einem Kind zum Beispiel das Auto zerkratzt wurde.

Darum schließt man eine Versicherung ab und gut ist.

Sehen die Juristen aber offenbar anders.

"Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören, verursacht werden, sind nur dann gedeckt, wenn die Versicherungspolice der Eltern auf Ersatzzahlungen für Schäden nicht deliktfähiger Kinder erweitert wurde. Ist dies nicht der Fall, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Da Kinder nicht schuldfähig sind, sind auch ihre Eltern nicht zu einer Ersatzzahlung verpflichtet. Im Straßenverkehr reicht die Deliktfähigkeitsgrenze bis zum 10. Lebensjahr."

http://www.online-vergleich-versicherung.de/haftpflichtversicherung/haftpflichtversicherung-fragen-850.php

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Re: @Johanna3

Antwort von Johanna3 am 30.03.2014, 22:09 Uhr

Das stimmt nicht. Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder (selbst dann nicht wenn auf Schildern etwas anderes steht). Das ist nicht meine persönliche Ansicht.

Und die Versicherung muss in so einem Fall nicht zahlen.

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