Geschrieben von Nathalik am 23.11.2009, 17:25 Uhr |
Krankenkasse schaut in Facebook und streicht Krankengeld
"....Allzu fröhlich guckte Nathalie Blanchard auf Facebook-Fotos, die sie am Strand, auf einer Party und beim Männer-Strip zeigten. Eine Versicherung strich der neununzwanzigjährigen Kanadierin daraufhin das Krankengeld - sie befand sich seit einem Jahr in Behandlung wegen schwerer Depressionen....."
http://www.rp-online.de/digitale/internet/Krankengeld-wegen-Facebook-gestrichen_aid_785881.html
Re: Krankenkasse schaut in Facebook und streicht Krankengeld
Antwort von 32+4 am 23.11.2009, 17:29 Uhr
stand zwar schon im hauptforum, aber wenn man so leichtsinnig mit seinen daten im netz umgeht => pech gehabt
habe mich gerade durch studivz und myspace bei einigen bekannten gewühlt. jeder kann die partybesoffeninkl.nach22uhrthemen einsehen. warum sind einige nur so leichtsinnig?!
Re: Krankenkasse schaut in Facebook und streicht Krankengeld
Antwort von Suka73 am 23.11.2009, 20:05 Uhr
nur, weil jemand depressionen hat, und das schon über ein jahr, MUSS er sich zwangsläufig daheim einsperren und heulen und darf keinen spass haben? oookeeee
Re: Krankenkasse schaut in Facebook und streicht Krankengeld
Antwort von 32+4 am 23.11.2009, 20:08 Uhr
dazu müßte man wohl die richtlinien der krankenkasse kennen!
Richtlinien der Krankenkasse?
Antwort von FrauKrause am 23.11.2009, 20:28 Uhr
Was hat das mit der Behandlung von Depressionen zu tun? Wenn der Arzt einen Urlaub empfiehlt, was bei Depressionen durchaus sinnvoll sein kann, was soll dann daran falsch sein? Urlaub ja, Spaß nein? Ich denke wir hatten das Thema Depressionen hier zur Genüge. Jeder müßte jetzt etwas mehr dazu wissen. Es ist bekannt, dass Ärzte eben nicht empfehlen, zu Hause sitzen und zu heulen. Wer entscheidet darüber, was man im angeratenen Urlaub tut oder nicht? Sicher war es nicht sehr schlau, sich fotografieren zu lassen. Vielleicht hat sie es gar nicht bemerkt? Schnappschüsse sagen auch nicht ALLES.
Sie hat gegen die Krankenkasse geklagt. Ich wünsche ihr viel Erfolg...
LG I.
Re: Richtlinien der Krankenkasse?
Antwort von 32+4 am 23.11.2009, 20:33 Uhr
"Montréal"
vielleicht ist es ja jemandem aufgefallen...
alles was hier bei meiner KK in ordnung wäre, muß nicht in belgien o.ä. gelten...