Geschrieben von Minimaxi am 23.09.2009, 8:55 Uhr |
Krankenschein
Hallo,
mein Sohn hat die ganze Nacht gek..... da er eine Lehre als Koch macht bleibt er heute zu Hause und geht zum Arzt. Der wird ihn krank schreiben, was ist wenn er Morgen wieder fit ist, kann er dann trotz Krankenschein arbeiten gehen?
Gruß minimaxi
Re: Krankenschein
Antwort von mama.frosch am 23.09.2009, 9:04 Uhr
nein, dann braucht er eine gesundschreibung.
Re: Krankenschein
Antwort von Fion@ am 23.09.2009, 9:05 Uhr
Hallo,
so weit ich weiß, muss er sich dann gesundschreiben lassen, sonst ist der Versicherungsschutz wohl hinfällig.
Aber ganz ehrlich, als Koch sollte er sich wirklich auskurieren und seine Magen-Darm-Geschichte (auch wenn so gut wie vorbei) nicht mit in den Betrieb nehmen. Da hängen dann ja nicht nur Kollegen dran, sondern auch die Gäste.
LG Fion@
Re: Krankenschein
Antwort von Big Mamma am 23.09.2009, 9:06 Uhr
ähm, also ich würde mich bedanken, wenn ich irgendwo essen gehe und dann erfahre, dass der koch die nacht zuvor gebrochen hat.
gibt es sowas wie ne gesundschreibung eigentlich wirklich. mein doc hatte mal gesagt, dass ich einfach krankenkasse anrufen müsste und bescheid sage,d ass ich wieder arbeite. von nem extra attest wurde da nix geredet.
LG MEL
"symptomfrei"
Antwort von mama.frosch am 23.09.2009, 9:12 Uhr
heißt ja auch nicht "gesund".
Eigentlich...
Antwort von Hase67 am 23.09.2009, 9:48 Uhr
... müssen Leute, die in der Gastronomie arbeiten oder sonstwie für andere Menschen kochen, eine Belehrung vom Gesundheitsamt über sich ergehen lassen. Dort wird eingehend erklärt, dass gerade bei Brechdurchfall eine Krankmeldung unabdingbar ist. Das sollte als angehender Koch für ihn eine Selbstverständlichkeit sein, dass er damit nicht im Betrieb aufkreuzt und das erst mal auskuriert...
LG
Nicole
Re: Eigentlich...
Antwort von Minimaxi am 23.09.2009, 10:13 Uhr
Er kreuzt ja nicht im Betrieb auf sonder beim Arzt!!!Mir ging es nur darum, was ist wenn er Morgen wieder fit ist, kann er dann am Freitag zur Berufsschule?? Gesund heißt bei mir mindestens 24 Stunden alles Essen ohne zu kot.....
Gruß minimaxi
Arzt
Antwort von Minimaxi am 23.09.2009, 10:19 Uhr
So, er ist wieder vom Arzt zurück, der hat ihn für Heute!! krank geschrieben.
Ist ja schon ein bisschen komisch?! Er hat eine Magenverstimmung diagnostiziert?! Man mein Sohn sieht aus wie ein Schluck Wasser in der Kurve!
Gruß Minimaxi
Nein er darf nicht, wenn er krankgeschrieben ist...
Antwort von LeRoHe am 23.09.2009, 11:47 Uhr
in der Arbeit oder in der Berufsschule erscheinen, da er sonst nicht versichert ist. Wenn was passiert, wird weder seine Krankenversicherung noch die Berufsgenossenschaft zahlen.
Ich hab heut morgen erst meinen Azubi wieder heimgeschickt, der bis einschließlich heute krankgeschrieben ist, und trotzdem kam. Entweder man bleit dann daheim oder man geht zum Arzt und lässt sich "Gesundschreiben", d.h. der Arzt muss eine Bestätigung über die Gesundheit ausstellen.
Re: Nein er darf nicht, wenn er krankgeschrieben ist... Falsch
Antwort von mirage am 23.09.2009, 12:11 Uhr
Doch er darf arbeiten gehen.
Lesen Sie bitte folgendes durch. Danach können Sie trotz Krankschreibung ohne Einfluß auf Ihren Versicherungsschutz arbeiten:
http://www.123recht.net/forum_topic....26296&ccheck=1
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-se...ankschreibung/
Auch die Gesetzeslage scheint mir eindeutig, selbst im eindeutigen Verbotsfalle (was eine Krankschreibung nicht ist):
http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__7.html
§ 7 Abs. 2 SGB VII
§ 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Re: Nein er darf nicht, wenn er krankgeschrieben ist... Falsch
Antwort von Minimaxi am 23.09.2009, 12:18 Uhr
Die links funktionieren leider nicht!
Gruß minimaxi
Re: Nein er darf nicht, wenn er krankgeschrieben ist... Falsch
Antwort von mirage am 23.09.2009, 12:28 Uhr
§ 8 (2) SGB VII.
Sie sind versichert auf dem Weg zur Arbeit, ob Sie an Krücken laufen, mit der Bahn fahren oder dem Auto ist egal. Auch ob Sie krank geschrieben sind. Einzige Vorraussetzung, Sie müssen die Arbeit auch antreten!
Eine Krankschreibung durch einen Arzt bedeutet nicht, dass man als Arbeitnehmer tatsächlich den in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitraum auch „krank“ verbringen muss. Wie Sie Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen können, steht dort, dass die Erkrankung/Arbeitsunfähigkeit „voraussichtlich“ bis zum Zeitpunkt X dauert. Der Arzt gibt also nur eine Prognoseentscheidung ab. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie vor dem von Ihrem Arzt angenommenen Zeitpunkt wieder arbeitsfähig sind, bestehen keine Bedenken, wenn Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.
Ob dieser Schritt richtig ist, hängt letztendlich von der Art der Erkrankung ab. Ein Arzt ist in der Regel besser geeignet, zu entscheiden, wann Sie wieder arbeitsfähig sind, als Sie selbst. Der Arzt berücksichtigt unter Umständen bei der Dauer der Krankschreibung, dass auch eine gewisse Phase der Erholung nach Abklingen der Krankheitssymptome notwendig ist, um einen Rückfall zu vermeiden. Von daher sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Wenn Ihr Arzt Ihnen bestätigt, dass Sie auch vor dem in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Zeitpunkt wieder die Arbeit aufnehmen können, bestehen auch aus medizinischen Gesichtspunkten hiergegen keine Bedenken. Arbeitsrechtlich und versicherungsrechtlich kann Ihnen kein Nachteil entstehen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie wieder arbeitsfähig sind und dementsprechend Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Lediglich in den Fällen, in denen Sie trotz Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit die Arbeit aufnehmen und dann eine Verschlimmerung eintritt bzw. wegen der Erkrankung ein weiterer Unfall eintritt, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Hier wird man Ihnen dann sicherlich ein Mitverschulden zusprechen müssen. Diese Situation dürfte allerdings sicherlich der Ausnahmefall sein, da kaum ein Arbeitnehmer in einem arbeitsunfähigen Zustand seine Arbeit wieder aufnehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
so und hier ein Gegenschriftstück...
Antwort von LeRoHe am 23.09.2009, 13:11 Uhr
Trotz Krankschreibung kommen Mitarbeiter wieder zur Arbeit - das zeugt von Engagement, ist aber nicht ganz unbedenklich. Das Sozialgesetzbuch VII ist in diesem Fall eindeutig: Wer einem Mitarbeiter erlaubt, trotz Krankschreibung zu arbeiten, geht ein Risiko ein.
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz Krankschreibung, ist eine Aussage darüber, wie lange der Mitarbeiter krank bzw. arbeitsunfähig sein wird. Fühlt sich der Mitarbeiter vorher wieder fit genug, um zur Arbeit zu kommen, können Sie sich natürlich freuen, dass er früher als erwartet wieder da ist. Aber: Ohne eine ärztliche Unbedenklichkeits- oder Gesundheitsbescheinigung sollten Sie ihm das nicht einfach so erlauben.
Die Begründung dafür liegt im Versicherungsschutz. Während der Krankschreibung ist ihr Mitarbeiter, falls er einen Arbeitsunfall erleidet oder seine Erkrankung sich verschlimmert, nicht versichert (siehe § 7 Abs. 2 SGB VII). Darüber hinaus werden Sie als Arbeitgeber Scherereien mit der Berufsgenossenschaft bekommen - und das ist alles wesentlich unangenehmer, als noch ein paar Tage mehr auf einen engagierten Mitarbeiter zu verzichten.
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