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Geschrieben von bezaubernde_Ginella am 03.09.2013, 13:32 Uhr

Kündigung

Ich habe heute vormittag meine Kündigung für meinen Minijob bekommen.
Diesen Job mache ich seit 7 Jahren, es ist einmal die Woche 1 Stunde, kaum der Rede wert, aber immerhin.
Die Kündigung erfolgte telefonisch. Auf Nachfrage, weshalb gekündigt wird, teilte der Arbeitgeber mit, daß eine andere Person eingestellt worden sei, die mit sofortiger Wirkung meinen Job nun macht, ich bräuchte also nicht mehr kommen.
Ich habe dann meinen Unmut zur Kunde getan, daß ich mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden bin. Zum einen hätte ich zuvor gefragt werden wollen, zum anderen kann man mich doch nicht von jetzt auf gleich einfach so auf die Straße setzen.
Daraufhin wurde mir ein weiteres Monatsgehalt versprochen, allerdings ohne Leistung meinerseits.
Ich hab dann auf der Seite der Minijobzentrale nachgelesen und festgestellt, daß die Kündigung a) unwirksam ist, diese muss schriftlich erfolgen, b) auch für Minijobber Kündigungsfristen und Kündigungsgründe eingehalten werden müssen.
So, das Vertrauensverhältnis ist, denke ich, eh im Eimer, sollte ich den Widerruf durchsetzen, würde vermutlich nach der Stecknadel im Heuhaufen gesucht, um mich irgendwie loszuwerden.
Aber einfach so, sang- und klangslos das alles hinnehmen möchte ich nun auch nicht.

Nun habe ich überlegt:
1) Die mir bekannten Kunden zu fragen, ob irgendetwas nicht gepasst hat?
2) Die mir bekannte Nachfolgerin zu fragen, was gesprochen wurde?
3) Mit dem Gesetzestext zu wedeln, bekannt zu machen, daß die Kündigung so eh nicht wirksam ist, 2 Monatsgehälter zu fordern sowie ein adäquates Arbeitszeugnis, das mir ebenfalls zusteht.

Klar ist, daß ein Weiterarbeiten keinen Sinn ergibt. Das hat sich wohl erledigt. Aber kann ich denn nicht erwarten, daß das Ganze völlig regulär (wenn auch nicht gerechtfertigt) über die Bühne geht?

Was würdet ihr jetzt tun? Neue Bewerbungen habe ich gerade losgeschickt, ein erstes Vorstellungsgespräch findet bereits morgen früh statt. Mich ärgert eigentlich nur, dermaßen übergangen worden und vor vollendete Tatsache gestellt worden zu sein, nachdem es 7 Jahre lang alles gepasst hat und ich mit dem Chef sehr gut zurecht kam. Ich verstehe das alles nicht.

 
15 Antworten:

Re: Kündigung

Antwort von MeinSternchen am 03.09.2013, 14:40 Uhr

Hallo !

So geht das natürlich nicht !

Geh zu einem Rechtsanwalt , der wird dir alles erläutern !

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen , so ist das unwirksam .

Du hast Kündigungsfristen .

Geh auf jeden Fall weiter hin , er wartet nur darauf ,das Du einen Fehler machst ,und indem Du nicht gehst , hart er was in der Hand !

Normal würde ich meinen , das sich ein grosser Aufwand bei diesem job nicht lohnt , aber allein um ihm zu zeigen , das es so nicht geht , würde ich alles in bewegung setzen ,um ihm zum Abschied eins rein zu würgen !

Leider werden wir Minijobber oft behandelt wie der letzte Abschaum , ich bin auch im Dauerclinch mit meinem Ag !

Lg Heike !

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Re: Kündigung

Antwort von fabianmama25 am 03.09.2013, 14:45 Uhr

Hallo!
Kommt mir bekannt vor.
Ich habe ein freundliches Schreiben aufgesetzt,mit deiner erwähnten Nr.3 und den (ex-) Chef draufhingewiesen wenn er Nicht innerhalb der kommenden 14Tage schriftlich eine Stellungsnahme dazu nimmt bw.mich fristgerecht kündigt (obwohl ich mir nicht zu Schulden kommen lassen habe) ich einen Arbeitsrechtsanwalt aufsuchen werde.
Dieses Schreiben habe ich per Einschreiben weggeschickt.
Es dauerte keine 10Tage dann kam meine schriftliche fristgerechte Kündigung.Ich hatte 3Monate Kündigungsfrist welche zwar noch bezahlt wurde als würde ich arbeiten brauchte aber nicht mehr erscheinen,Überstunden und Urlaub wurde auch ausbezahlt :)

Nur nix gefallen lassen!

Gruss Steffi

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Re: Kündigung

Antwort von vomGlückgefunden am 03.09.2013, 14:45 Uhr

Welche Kündigungsfrist hast du denn/ hat man denn in einem Minijob?
Vermutlich sind es doch eh nur 4 Wochen.

Also wirst du selbst mit Anwalt und Co. nicht mehr als ein Monatsgehalt rausschlagen können.
Oder sehe ich das falsch?

Spätestens, wenn du jetzt ein Schreiben vom Anwalt schickst, wirst du eine formkorrekte schriftliche Kündigung bekommen, und dann bist du raus.

Meiner Ansicht nach lohnt der finanzielle und emotionale Aufwand eines Rechtsstreites nicht, jedenfalls wäre MIR das zu viel Stress und Geldaufwand.

Ich kann aber verstehen, wie es dir geht und finde das Verhalten des AG nicht korrekt. Aber ändern können wirst du es nicht.
Ich drück die Daumen, dass du bald was Neues findest!

Liebe Grüße!

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Re: Kündigung

Antwort von kravallie am 03.09.2013, 15:04 Uhr

schließe mich meinsternchen an.
hatte das auch mal in einem Minijob, habe bei der Hotline vom Arbeitsgericht meiner Stadt angerufen und dann noch einen Monat weiterbezahlung durchgesetzt. der ag rief mich am Vorabend an, ich brauche am nächsten tag nicht mehr zu kommen.

ein Anwalt kostet ca. 230€.
das ist es sicher nicht wert.

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nicht meinsternchen

Antwort von kravallie am 03.09.2013, 15:04 Uhr

anschluß an vomglückgefunden

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Re: Kündigung

Antwort von Ebba am 03.09.2013, 15:32 Uhr

gesetzliche Kündigungsfrist wäre idF 2 Monate zum Monatsende, es sei denn, es liegt einer der in §622 Abs. 4 und 5 genannten Gründe für eine längere oder kürzere Kündigungsfrist vor (http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html).
Nach § 623 BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Die telefonisch ausgesprochene Kündigung ist damit mindestens schon aus diesem Gründe unwirksam.
Kündigt der Arbeitgeber jetzt schriftlich, dann kann er das Arbeitsverhältnis, sofern keine Ausnahme vorliegt, IMHO frühestens zum 31.11. beenden.
Für 3 Monate Weiterbeschäftigung und Gehalt kann sich ein Brief an den ArbGeb mit Hinweis auf die Rechtslage schon lohnen. Allerdings sollte man nicht die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage aus den Augen verlieren. Die beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (http://www.arbeitsrechtler-essen.com/kuendigungsschutzklage/frist-berechnen.html). Kündigungsschutzklage zu erheben ist im Übrigen auch gar nicht so teuer, einen Anwalt braucht es dafür nicht. Die Geschäftsstelle beim Arbeitsgericht hilft einen da sicher auch weiter, auch wenns dort keine Rechtsberatung gibt.

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Re: Kündigung

Antwort von Christine70 am 03.09.2013, 15:42 Uhr

weiterarbeiten wird wohl nix mehr, aber ich würde auf alle fälle drauf bestehen, schriftlich gekündigt zu werden und auch schriftlich zu erfahren, WARUM ich gekündigt wurde. Arbeitsmangel kann es ja nicht sein, da die stelle neu besetzt wurde.

ich habe übrigens 4 wochen kündigungsfrist in meinem minijob.

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Re: Kündigung - Vorsicht Falle!!!: Du musst auf alle Fälle

Antwort von FrauKrause am 03.09.2013, 18:18 Uhr

zum nächsten Arbeitstermin pünktlich wieder hin und Deine Arbeitskraft anbieten, sonst haben die einen Grund für eine fristlose Kündigung. Gehe hin und sage, dass die Kündigung telefonisch unwirksam ist und Du jetzt weiter arbeitest. Dann wirst Du sehen, was passiert. Ansonsten natürlich alles machen wie meine Vorschreiberinnen, insbesondere Ebba hat ganz fundiert geschrieben. Belies dich im genannten Paragraphen.

Alles Gute!

LG fk

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Falls das mit dem neuen Job nicht klappt, wird es schwer sein, dem Arbeits-

Antwort von FrauKrause am 03.09.2013, 18:21 Uhr

amt den Grund für das Fernbleiben von der Arbeit zu erklären (für den Fall, dass Du auf Leistungen angewiesen bist), wenn der AG behauptet, das Telefonat hätte nie stattgefunden, du wärest einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen. Ich wäre da vorsichtig....die können unter Umständen eine Sperre aussprechen. Also bitte Vorsicht.

LG fk

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Vielen Dank Euch!

Antwort von bezaubernde_Ginella am 03.09.2013, 18:26 Uhr

Danke an alle, die mir geantwortet haben.
Mir geht es nicht um den Job, war, wie gesagt, kaum der Rede wert. Ein neuer Job ist sicher schnell gefunden, auch das ist nicht das Problem.
Mir geht es einzig und allein um die Art und Weise. Nur weil sich jemand Chef nennt, kann er sich nicht aufführen wie die Axt im Walde.
Es ist ok, daß das jetzt ein Ende hat, aber wie gesagt, ich hätte das eben gerne in vernünftigem Ton / Umgang gehabt. Es hätte mir nichts ausgemacht, wenn er gekommen wäre und gesagt hätte, er hat da jemanden, den er persönlich kennt, der das Geld dringend braucht, blablabla und mich mal vor 4 Wochen oder so charmant darauf hingewiesen hätte, daß es sich erledigt hat.
Aber mal eben am Telefon den Schlußstrich ziehen und im Nebensatz einbauen, daß bereits ein Nachfolger am Start ist, sich an keine gesetzliche Richtlinie halten und hoffen, daß man damit durchkommt, das ist eben keine Art und Weise.

Ich habe jetzt ein Schreiben verfasst, welches meine Sicht der Dinge beinhaltet (was die Kündigung betrifft) und werde dies losschicken. Mal sehen, was passiert, zu verlieren geibts ja eh nix mehr. Und mit ein bisschen Glück springt dann vielleicht zumindest ein Abendessen im Kreise meiner Familie noch raus. Wen das Schreiben interessiert, kann mir gerne eine PN schicken, dann schick ich es Euch.

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@ FrauKrause

Antwort von bezaubernde_Ginella am 03.09.2013, 18:34 Uhr

Danke Dir, das habe ich bereits berücksichtigt
Ich erhalte keine Leistungen, es war ja nur ein Taschengeldjob, quasi daß ich meine monatlichen beste-Freundinnen-gehen-mal-ne-Pizza-essen selbst finanziere oder meinen Kindern mal was außer der Reihe kaufe - einfach so.
Reich werden konnte man da nicht, ich habe es mal ausgerechnet, ich habe in den 7 Jahren insgesamt etwa 2000 Euro verdient. also 300 Euro im Jahr.
Klar, nettes Beibrot, das ich aber nicht angelegt habe sondern wirklich monatlich für was extra ausgeben konnte. Von dem her... Der nächste Job kann eigentlich nur lukrativer werden

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puh...

Antwort von SchwesterRabiata am 03.09.2013, 19:14 Uhr

also ich könnte nicht selbstbewußt und abgeklärt dorthin gehen, wenn ich innerlich weiß, daß ich da nicht mehr gewollt bin und eigentlich schon ersetzt (warum auch immer).....
Ich finde das toll, wenn man das so kann, aber so mal eben gemacht ist das für viele nicht! Recht haben, und seines durchzusetzen von kriegen ganz zu schweigen, sind ein ganzer Deichmann voller verschiedener Schuhe

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Re: puh... das ist sicher wahr...

Antwort von FrauKrause am 03.09.2013, 19:47 Uhr

leider ist die arbeitsrechtliche Situation in D so. Arbeitskraft anbieten, Arbeitskraft anbieten, und NOCHMALS Arbeitskraft anbieten. Nur das zählt letztlich vor Gericht, wenn es, egal warum, zum Rechtsstreit kommt...

Ich weiß das so genau, weil ich mal ziemlich lange in einer Arbeitsrechtskanzlei gearbeitet habe. Outsourcing war deren Lieblingstätigkeit. Echt unsympathische Anwaltsfabrik, die mit ihren Angestellten (ob Anwälte oder Renos) genauso umgesprungen sind. Ich bin SEHR froh, dass ich dort nicht mehr arbeite....

LG fk

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Re: puh... das ist sicher wahr...

Antwort von bezaubernde_Ginella am 03.09.2013, 22:00 Uhr

Och ja, das weiterhin hingehen ist kein Problem. Den Chef seh ich, wenns hoch kommt, einmal im Jahr. Mit den Kunden hab ich kein Problem. So what Wenns hilft
Brief ist verschickt, mal sehen, was als Antwort kommt.
Gute Nacht!

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Re: Vielen Dank Euch!

Antwort von Pamo am 04.09.2013, 11:49 Uhr

Es ist wirklich ärgerlich, wie der Chef mit dir umgesprungen ist.

Vielleicht tröstet es dich, dass er möglicherweise glaubte, dass er keinen verbindlichen Arbeitsvertrag mit dir hat, sondern dass du eine "Aushilfe" bist ohne jegliche Arbeitnehmerrechte.

Ich rate dazu, dass du deinen inneren Ärger so weit wie möglich reduzierst.

Der Brief ist eine sehr nette Idee von dir, denn so lernt er die Aktion ohne Kosten oder weitere Konsequenzen. Ein anderer Arbeitnehmer hätte es ihm beim Arbeitsgericht gezeigt. Doch sei bitte nicht zu enttäuscht, wenn der Chef zickig und blöde auf den Brief reagiert.

Alles Gute!

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