Geschrieben von sechsfachmama am 27.05.2015, 13:35 Uhr |
kurzfristige Beschäftigung - Verdienst wird nicht aufs Jahr verteilt? (Wohngeld)
wie verhält sich das? hatte letztes jahr einen job von sept. - dez., max. 70 tage/jahr. nun dachte ich, dass der verdienst zwecks anrechnung bei wohngeld, kizu auch auf das ganze jahr aufgeteilt wird (also nicht 4 monate, sondern 12 monate) - so dass der monatsverdienst dementsprechend viel geringer ausfällt. aber die WG-stelle meinte, nein, wird immer in dem monat angerechnet, in dem der verdienst auch bezogen wurde.
die werden wohl recht haben, aber logisch erschließen tut sich mir das nicht, denn ich kann ja nix dafür, dass diese 70 tage nur in einer bestimmten zeit anfallen. geht ne reinigungskraft übers ganze jahr 1 x die woche putzen, dann fällt der verdienst übers ganze jahr an und sie hat den gleichen arbeitsvertrag.
Re: kurzfristige Beschäftigung - Verdienst wird nicht aufs Jahr verteilt? (Wohngeld)
Antwort von sara31 am 27.05.2015, 16:53 Uhr
Leider ist das so. Hatte genau das selbe Problem, habe sogar eine Beratungsstelle eingeschaltet
Re: kurzfristige Beschäftigung - Verdienst wird nicht aufs Jahr verteilt? (Wohngeld)
Antwort von Lucylu am 27.05.2015, 17:09 Uhr
Ja, das ist so (Zuflussprinzip). Du hattest es ja in diesem Monat komplett zur Verfügung!
Lg
Die Wohngeldstelle hat Unrecht, die Kindergeldkasse Recht
Antwort von ALF0709 am 27.05.2015, 19:59 Uhr
Einkommen wird bei Wohngeld immer auf 12 Monate verteilt. Es wird geschaut, was du in 12 Monaten an Gesamteinkommen hast und das durch 12 geteilt (ist zumindest hier so).
Bei KiZuschlag werden nur Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Gehalt) auf 6 (nicht 12!!!) Monate verteilt. Gehälter werden immer nach dem Zuflussprinzip zugerechnet. D.h. es wird in dem Monat als Einkommen gerechnet, in dem du es auf dem Konto hattest (nicht hättest haben müssen z.B. Dein AG soll lt. AV immer zum Ende des Monats zahlen, zahlt aber aus Versehen erst am 1. d. Folgemonats, fließt es in den Monat).
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