Geschrieben von moonlightsd610 am 09.05.2010, 10:48 Uhr |
Mal eine eher rechtliche Frage zu Bäume am Nachbarzaun..
Kann man irgendwo nachlesen wieviel Meter oder wie auch immer man einen Baum vom Nachbrazaun pflanzen muß ??? Ich habe einen Apfelbaum gepflanzt und mir wurde jetzt erklärt das man den wohl 1.5 Meter vom nachbarzaun wegpflanzen muß (meiner ist so ca. 1 Meter weg). nun interessiert mich ob das bei Eigenheimen auch so ist, da ich es nur von kleingärten/Pachtvertrag kenne. Ich meine es wäre nicht das Problem da wir platz haben, aber wenn ich mir manche neu gebauten Grundstücke anschaue die wirklich nur ein kleines Grundstück haben die planzen noch dichter am Nachbarszaun da wäre auch garnicht anders platz.
Und gibt es ein unterschied ob Obstbäume oder so Flieder und ähnliches ??? Viele machen doch auch als Sichtschutz Flieder oder andere Grünpflanzen/Bäume hin die am Zaun sind.
Kann man da irgendwo was nachlesen???
Gruß Steffi
Re: Mal eine eher rechtliche Frage zu Bäume am Nachbarzaun..
Antwort von tequila sunrise am 09.05.2010, 11:04 Uhr
Große Bäume müssen mind. 2m vom Nachbargrundstück entfernt stehen. Bei ganz großen, wie Nussbäumen ist es m.E. noch mehr.
Unser Nachbar stand im letzten Herbst mit dem Nachbarschaftsgesetz unterm Arm vor der Tür und wir müssen jetzt auch einiges umsetzen.
Flieder und andere Grünpflanzen/Büsche sind ok, wenn sie nicht höher als 2m sind.
ist das nicht landesrecht und so von
Antwort von malwinchen am 09.05.2010, 11:18 Uhr
bundesland zu bundesland unterschiedlich geregelt?
grundsetzliches regelt das BGB in §§ 903 bis 924 und 1004... weiteres regelt das jeweilige landesrecht...
Ist im Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes geregelt.
Antwort von Italiangirl am 09.05.2010, 11:19 Uhr
Sicher wird zw. Bäumen innerhalb und Sträuchern etc. differenziert.
Re: Ist im Nachbarschaftsrecht deines Bundeslandes geregelt.
Antwort von franziska1958 am 09.05.2010, 11:57 Uhr
Wir haben hier auf dem Kirchengrundstück bei einer Aktion einen Apfelbaum gepflanzt, der musste nach 3 Monaten entfernt werden, weil er "nur" 1,20 vom Nachbargrundstück entfernt war.
Ich liebe solche Nachbarn!!!
Soweit ich es weiß und so ist es bei uns
Antwort von knödelchen00 am 09.05.2010, 17:23 Uhr
mind 3 m ! (ländl. NRW)
Fände es als Nachbar auch nicht so klasse, wenn mir ein Baum o. Strauch die Sonne nimmt - denn unsere Kirsche ist mittlerweile ca 6 m hoch.
Alle Bäume sind mindestens 3 m vom Grundstück der Nachbarn weg.
Sträucher dürfen maximal 2,50 hoch sein.
Zäune und Sichtschutzwände bis 2 m
Erkundige Dich mal bei Deiner Gemeinde, denn genaues weiß ich auch nicht - 1 oder 2 m Abstand sind aber definitiv viel zu wenig!
(Unsere Kirsche nimmt mit ihren Wurzeln allein einen Radius von 3 m ein!)
Hier einige Urteile, denn es kann unter Umständen teuer werden.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/nachbar.htm
Re: Mal eine eher rechtliche Frage zu Bäume am Nachbarzaun..
Antwort von deischuhzu am 09.05.2010, 18:16 Uhr
musst du in dem bei dir zuständigen Nachbarschaftsrecht nachlesen, was erlaubt ist und was nicht. Manchmal gibt es auch noch Vorschriften im jeweiligen Bebauungsplan, wo z.B. die Einzäunung, Höhe, Material ect.. auch noch geregelt sind.
Es macht auch einen Unterschied, ob man einen Baum oder einen Strauch pflanzt, da ja die Wurzeln des Baumes in das Nachbargrundstück reinwachsen und evtl. Schaden anrichten.
ja, ist wohl Landesrecht ...
Antwort von tequila sunrise am 09.05.2010, 19:38 Uhr
...und bei uns ist das so (Baden-Württemberg)