Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 14.10.2009, 11:33 Uhr |
Mieterfrage zu Nutzerwechselkosten
Mein Vermieter bekommt von der Firma, die die Heizungsablesegeräte etc. betreibt und abliest etc. eine Rechnung für "Nutzerwechselkosten".
Diese soll ICH als Mieter nun tragen.
Der Nutzerwechsel ist allerdings schon fast 2 Jahre her. Vorher wohnte ich in gleicher Wohnung, aber mein Ex stand im Mietvertrag.Jetzt bewohne ich die Wohnung allein.
Frage: Ist es legitim, dass überhaupt solche Kosten erhoben werden?
Und dass ICH die zahlen muss? Es ändert sich doch nur der Name....
Ahnungslose Grüße
S
Re: Mieterfrage zu Nutzerwechselkosten
Antwort von Reni+Lena am 14.10.2009, 12:00 Uhr
Ich denke schon...
zumindest war es immer so, wenn wir wo ausgezogen sind, und die Wohnung noch nicht weiterviermietet war, dass die Endablesung mit einem Nutzerwechsel (dann auf den vermieter geschrieben) von uns als Mieter zu zahlen war.
Bei Wohnungen, die unmittelbat weitervermietet wurden, wurde uns immer die Hälfte in rechnung gestellt und dem nachmieter die andere Hälfte.
Auch beim Einzug mussten wir bisher immer den Nutzerwechseln entweder von Vermieter, oder Vormieter bezahlen, zumindest anteilig.
Natürlich könnte es sein, dass wir immer beschissen wurden..glaub ich aber fast nicht, weil nebenkosten eigentlich Grundsätzlich auf den Mieter übertragen werden können. und das hat ja eindeutig mit den nebenkosten zu tun.
In vielen Mietverhältnissen ist es ja auch so, dass der Vermieter sich im Strom gar nicht kümmert und du als Mieter dich selber bei den E-Werken an und abmelden musst.
Lg reni
Re: Mieterfrage zu Nutzerwechselkosten
Antwort von antonia am 14.10.2009, 12:44 Uhr
hi,
wenn nicht konkret so im mietvertrag vereinbart, darf dieser posten NICHT
auf den mieter umgelegt werden.
google mal im mietrecht.
viele grüße
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