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Geschrieben von Mami-Franzi19 am 17.11.2011, 23:26 Uhr

Mietrecht bzgl. Fenster?!

Hallo, weiß hier vllt. jemand obs irgendein recht gibt in was für einen Zustand die Fenster in einer Mietswohnung sind?
Meine Fenster sind mit einem Holzrahmen versehen, allerdings ohne Gummi drinnen. Es zieht höllisch, ich werd mich dumm und dämmlich heizen.
Wenn man 2-3-4 Schritte vor der Balkontür steht merkt man richtig wie die kalte luft unten reinkommt, der boden ist auch extrem kalt, genauso im Kizi, da liegt eiine Matratze zusätzlich halb vorm fenster, wenn man dort liegt merkt man richtig wie es kalt reinkommt.
Habe den Hausmeister drauf angesprochen, obs die Fenster mal erneuert werden weil es extrem zieht. Er meinte das doch vor kurzem ja irgendwelche Maßnahmen durchgeführt worden sind bzgl der Wärme an den Fenstern, aber neue wirds nicht geben. Dann schaute er nach, und sagte sehr verwundert das es hier ja nicht gemacht wurde, eig wurde es ja überall gemacht, man merkte auch gleich wie er das thema sofort abbrach und wollte nicht weiter darüber reden, fing dann an mit das das alles ja schon teuer genug gewesen wäre
Über Haustür-Gespräche hab ich mitgekriegt das die Verwaltung scheinbar nicht die tollste ist, daher wollte ich vorher wissen ob es da halt vllt. irgendwas rechtliches gibt bevor ich die anrufe (und die mich vllt. mit "Pech gehabt" "Nicht unsere Sache" o.ä. abspeisen)

LG Franzi

 
8 Antworten:

Re: Mietrecht bzgl. Fenster?!

Antwort von Emmasmamma am 17.11.2011, 23:44 Uhr

Nicht anrufen, sondern Brief schreiben. Den Mangel benennen und eine Frist setzen, die Sachen zu erledigen. Wir haben starken Wärmeverlust und dazuführende erhöhte Energiekosten als Begründung angegeben.

Dann, sollte die Frist ohne die Beseitigung des Mangels verstrichen sein, erneut einen Brief mit erneuter Frist und Androhung von Mietkürzung.

Wir haben auch ziemlich alte Fenster und bei uns wurde lediglich ein Dämmstreifen eingezogen. Zieht zwar nicht mehr so, aber der Wärmeverlust ist dennoch deutlich spürbar.
Wieveil Miete ihr einbehalten könnt, solltet ihr allerdings euch in einer Mieterberatung beraten lassen. Das liegt je nachdem zwischen 5 und 20%.

Musterbrief gibts hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe/detailansicht/article/maengel-maengelanzeige.html

Viele Grüße
Claudiaa

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Re: Mietrecht bzgl. Fenster?!

Antwort von bobfahrer am 18.11.2011, 7:10 Uhr

Kannst du dir mal bei anderen Nachbarn die Fenster ansehen ob und was da anders ist bzw gemacht wurde?

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Nicht die Verwaltung der Vermieter

Antwort von Zwerg1511 am 18.11.2011, 8:11 Uhr

Hallo,

Du musst an den Vermieter gehen. Ruf ihn an und schildere das Problem (ich finde erstmal sprechen immer besser als gleich drohen). Wenn nichts passiert, dann den o.g. Brief mit Mängelanzeige.

LG

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Re: Nicht die Verwaltung der Vermieter

Antwort von taram am 18.11.2011, 8:29 Uhr

Na - ich würde mal sagen, der Vermieter kennt wohl sein Haus?! Er wird solche gravierenden Mängel kennen. Schon die Aussage vom Hausmeister, und ihr geht Zeit verloren, wenn sie erstmal nur Bitte-Bitte macht. Und ein Mängel muss immer schriftlich gemeldet werden

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Re: Nicht die Verwaltung der Vermieter bzgl taram

Antwort von nonna am 18.11.2011, 9:22 Uhr

Nein, nicht jeder Vermieter kenn sein Haus, denn es gibt Mieter die gaaaaanz lange nix dazu sagen, und kein Vermieter rennt in eine Wohnung regelmässig, um zu schauen, ob es Mängel gibt.
Wir haben Mieter, die hörst und siehst Du 3 Jahre nicht, dann gibt es welche, von denen hörst Du jeden Monat.
Generell erkundigen wir uns als Vermieter regelmässig,damit wir bei einigen überhaupt was erfahren, dazu gibt es auch einen Verwalter als Ansprechpartner, der alles weitergibt, - kommen Mängel, werden diese direkt durch uns bzw. in unserem AUftrag beseitigt.
WENDE DICH ALSO AN DEN VERMIETER! und er muss was tun, egal ob gerad ja doch erst überall was gemacht wurde, oder alles kostenintensiv ist.....Kann ja nicht sein, dass ihr den WInter IN der Wohnung habt.......
lg

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Re: Mietrecht bzgl. Fenster?!

Antwort von Silvia3 am 18.11.2011, 9:54 Uhr

Zur schnellen Selbsthilfe kann man ja auch mal in 'ne Rolle Tesa-Moll o.ä. investieren und die Fenster selbst abdichten. Parallel die Hausverwaltung bzw. den Vermieter um Abhilfe bitten.

Silvia

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Re: Mietrecht bzgl. Fenster?!

Antwort von Hannehoch6 am 18.11.2011, 10:49 Uhr

bist du dort mit zugigen Fenstern eingezogen? Wann bist du eingezogen?

Wenn der Mindeststandard für zeitgemäßes Wohnen nicht mehr erfüllt ist, kann natürlich eine Moderniesierung verlangt werden, die Kosten hierfür werden anteilig auf die Miete aufgeschlagen, so dass sich die Miete erhöht.

Ich empfehle den Gang in den Baumarkt und als Sofortmaßnahme den Erwerb von Dichtungsgummis für die Fenster. Kostet nicht die Welt und die Zugluft ist gestoppt.

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Re: Mietrecht bzgl. Fenster?!

Antwort von Mami-Franzi19 am 18.11.2011, 11:10 Uhr

Danke für die antworten, werde erstmal anrufen & schauen was sie sagen, falls sie negativ drauf reagieren werd ich einen Brief schreiben.
Eine Mieterhöhung kann ich mir nicht leisten da die Wohnung vom Jobcenter bezahlt wird und das hier schon die Maximalmiete ist.
Bin im Juni eingezogen, dort war es auch schon so aber da merkte man es natürlich noch nicht.
Dichtungsgummi kann ich mir genauso wenig leisten, bin froh wenn ich diesen Monat überstehe.

Die Idee mit Nachbarn fragen ist gut, werd ich gleich machen sobald ich sie sehe.

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