Geschrieben von DK-Ursel am 20.12.2014, 14:43 Uhr |
Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-12/doppelpass-optionszwang
Gruß Ursel, DK
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von Biene88 am 20.12.2014, 19:43 Uhr
Mein Sohn 2,5 Jahre ist Deutscher (von mir) und Österreicher (von meinem Mann). Wir haben dir österreichische Staatsbürgerschaft noch nicht beantragt, weil etwas aufwendig, aber wenn er sie behalten könnte, lebenslang, wäre das vielleicht was anderes.
Weißt du, ob die Regelung auch für ihn gilt? Kennst du dich damit aus? Er ist in Deutschland geboren und wir leben auch hier.
Im Artikel ging es ja nicht darum.
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von DK-Ursel am 20.12.2014, 19:57 Uhr
Hej Biene!
ich bin natürlich keine Expertin in österreichischemStaatsrecht, habe aber eine östreich.Freundin in Schweden,deren Kinderauch von Anfang beideStaatsbrügerschaften haben (schwed. Vater).
Also gehe ich davonaus,daßDein Sohn ebenfalls vongeburt an beide hat.
ErHATsiebereits, beantragen ,müßt Ihr nur einen östereich.Paß (ein paß dient aber nich tzur Anerkennung einer Staatsbürgerschaft).
Für Dtld. gilt z.B., daß die Kinder beim Stabndesamt 1 inBerlin gemeldet sind --- für deren Kinder gelten dann wieder andere Bestimmungen.
Aber da Ihr inDtld. lebt und Du Deutschebist, ist daskein Thema für Euch, sond. die österreich.Staatsbürgerschaft.
Wir Ihr das genau macht, erzählt Euch sicher ein österreich. Konsulat.
Du bringst da allerdings auch einiges durcheinander:
Dieses eue Gesetz richtet sich ja an die Ausländer, die vorher nur 1 Staatsbürgerschaft inDtld. hatten - deren Kinder folglich auch.
Und wenn die nun lange genug in Dtld. gelebt bzw. andere Voraussetzungen erfüllen, dann können sie die dt. Staatsbürgerschaft erhaltern (nebenderersten), ohne daß sie dt. Eltern haben.
Für unsere Kinder gilt schon seit vielen jahren,daß sie FDeutsche sind, sobald ein Elternteil diedt. DStaatsbürgerschaft hat.
Daneben dürfensie -vom dt. Staat aus- auch eineandere Staatsbürgerschaft haben 8wie Dein Sohn,wie meine Kinder), wenn derandereelternteilebendieseStaatsbürgerschaft weitervererbt.
Dann hängt es vom Land dieses Elternteils ab, ob das kind beideStaatsbürgerschaften haben und auch behalten darf, nach dt. Recht darf es das.
Ich denke, auch nach österreich., aber da bin ich eben kein Experte.
Nicht sehr viele (euopr.) Länder verweigern die Doppelstaatsbürgerschaft durchgeburt.
Ich hoffe, Dir trotzdem ein bißchen Klarheit ins Dunkel gebracht zu haben -Ursel, DK
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.ertt
Antwort von Lauch1 am 20.12.2014, 19:57 Uhr
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von Pamo am 20.12.2014, 20:47 Uhr
Meines Wissens toleriert Oesterreich keine parallelen Staatsbuergerschaften. Das o.g. Gesetz betrifft darueber hinaus nur die Kinder von Nichtdeutschen.
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von Lauch1 am 20.12.2014, 20:53 Uhr
Doch, bei Kindern gilt das Abstammungsprinzip und Doppelstaatsbürgerschaften sind möglich, bei Erwachsenen nur noch in begründeten Ausnahmefällen.
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von Pamo am 20.12.2014, 21:04 Uhr
In Oesterreich? Wann wurde das denn geaendert?
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von Lauch1 am 21.12.2014, 8:02 Uhr
01.08.2013
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/ottawa/ratgeber/oesterreicherinnen-in-kanada/staatsbuergerschaft.html
Hilft das?
Re: Neues zur doppelten Staatsbürgerschaftz in Dtld.
Antwort von Lauch1 am 21.12.2014, 8:04 Uhr
"Im allgemeinen erlaubt das österr. Staatsbürgerschaftsgesetz keine doppelten Staatsangehörigkeiten. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, wo jemand eine mehrfache Staatsangehörigkeit bereits durch Geburt erwirbt (z.B. Kind geboren von in den Kanada lebenden österreichischen Eltern --> dann erhält das Kind bei Geburt die österreichische und die kanadische Staatsangehörigkeit)."
Quelle: s.o.
Nachgedanke:
Antwort von DK-Ursel am 21.12.2014, 11:04 Uhr
Hej nochmal!
ich würde mich vielleicht doch baldmal erkundigen bzw.auf dem laufenden halten,wie esbei derVolljärigkeit wird.
Dänische Kinder mit noch 1 anderen Staatsangehörigkeit, die im Ausland aufwachsen und nicht eine bestimmte Zeit in DK gelebt haben,. müssen durchaus bis zu einem bestimmten Lebensjahr bekunden, daß sie die dän. Staatsbürgerschaft behalten wollen.
Tun sie dies nicht, erlischt sie.
Aus Lauchs Beitrag sieht man nicht, daß dies für Österreich auch notwendig sein sollte -aber nur zur Sicherheit:
Solche Regelungen gibt es also in einigen Ländern, allerdings werden die natürlich erst mit/nach Volljährigkeit aktuell.
GrußUrsel,DK
Re: Nachgedanke:
Antwort von Lauch1 am 21.12.2014, 12:51 Uhr
Ich würde jedenfalls bei der Botschaft oder beim Außenministerium nachfragen.
Auch, wie es dann später weitergeht, wenn das betroffene Kind selbst Kinder hat.
Re: Nachgedanke:
Antwort von DK-Ursel am 21.12.2014, 14:43 Uhr
Ganz genau, Lauch, denn DA wird es zumindest für dt. Kinder wieder spannend!
Wobei man ja auch aufpassen muß, ob sich bis zur Volljährigkeit der eigenen Kinder was ändert, da ist ja, wie man sieht, einiges imSchwange.
Gruß Ursel, DK
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Nochmal zum Thema "Ängste" der Rechten.