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Geschrieben von Einstein2.0 am 10.11.2020, 9:11 Uhr

Pegida darf das...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/dresden-juedische-gemeinden-entsetzt-ueber-pegida-aufmarsch-am-jahrestag-der-pogrome-a-6c56f6f8-7a6b-42f0-99e6-4ae2e8eb3690


Absolut unverständlich!

 
61 Antworten:

Re: Pegida darf das...

Antwort von Miamo am 10.11.2020, 9:47 Uhr

Ach Einstein, warum schluckst du immer alles völlig fraglos, was dir vorgesetzt wird?

Das Versammlungsgesetz hat Verfassungsrang, wohingegen eine Gedenkveranstaltung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten ist. Das Eine hat mit dem Anderen juristisch nichts zu tun. Und auch die jüdische Gemeinde hätte in der aktuellen Zeit natürlich das Grundrecht, eine Versammlung anzumelden.

Aber solche polemische Überschrifte eigenen sich natürlich bestens, um für Empörung zu sorgen.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 10:53 Uhr

Ich denke die Gemeinde hätte die Gedenkveranstaltung als Versammlung anmelden sollen, denn ich finde schon dass Gedenken an diesem Tag sehr wichtig ist. Davon abgesehen verstehe ich den Zusammenhang mit Pegida nicht, denn ich wüsste nicht dass Pegida in Dresden sich jemals antisemitisch geäußert hätte, eher ganz im Gegenteil.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von DK-Ursel am 10.11.2020, 10:53 Uhr

Ach Miamo, es geht aber nicht um die juristische und verfassungsrechtliche Frage, sondern um Anstand und Geschichte.
Daß sich Pegida und was daraus hervorgegangen ist damit schwertun, weiß man ja nun mindestens seit dem "Vogelschiß" des Herrn Gauland.
Besser wird es dadurch aber auch nicht.
Und wer da mitläuft, mag sogar für mich einleuchtende gute Gründe haben .- tut sich aber mit Menschen zusammen, die damit eben nichts am Hut haben und nur darauf aus sind, ihre (rechte) Gesinnung an den unpassendsten Tagen und Orten zu bekunden.Recht hin und her - man muß nicht alles genau dann tun, wenn man das Recht dazu hat - aber das hat was mit Verantwortung gerade in einer Demokratie zu tun, und das sind Spielregeln, die Pegida u.a. nicht kapiert.

Gruß Ursel, DK

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 10:57 Uhr

Ist Gauland bei Pegida? Und wo verletzt bitte Pegida die Spielregeln einer Demokratie? Freie Meinungsäußerung und Demonstrationen sind doch gerade ein essentieller Teil der Demokratie. Und ich verstehe auch nicht warum Tag und Ort unpassend gewesen sein sollen, denn Pegida Dresden ist nicht ansemitisch, sondern das ganze Gegenteil und stellt sich auch immer wieder hinter Israel, im Gegensatz zu Anderen die gegen Israel gerne den moralischen Zeigefinger erheben.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 11:33 Uhr

>>denn Pegida Dresden ist nicht ansemitisch, sondern das ganze Gegenteil und stellt sich auch immer wieder hinter Israel,

Ich bin davon überzeugt, dass Israel die Aussagen von Andreas Kalbitz (für seine Neo-Nazi-Vergangenheit aus der AfD geflogen) - dass Pegida und die Patrioten politisch verfolgt wären und damit in Deutschland die einzigen sind, die legitim an den Holocaust erinnern könnten - und die damit verbundene Relativierung der Shoah für total toll halt und dankbar für seine Rückendeckung ist.

Nicht!

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Miamo am 10.11.2020, 11:35 Uhr

Mir ging es um die bewusst gewählte Suggestion der Überschrift und das absichtliche Weglassen der Hintergründe.

Natürlich kann man das moralisch verwerflich finden, jedoch hätte die jüdische Gemeinde ebenfalls eine Versammling anmelden können.

Und auf Pegida und angebliche antismitische Inhalte, den Vogelschiss, das Marschieren, usw. habe ich heute überhaupt keinen Nerv einzugehen, das wurde doch hier schon alles 1000x durchgekaut.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 11:48 Uhr

Ich halte nichts von Kalbitz und teile auch nicht seine Meinung. Er darf wohl immer mal bei Pegida reden aber direkt zu Pegida dürfte er nicht gehören, soweit ich weiss. Davon ab halte ich von solchen Relativierungen generell nichts. Der Vergleich ist auch historisch gesehen total blödsinnig. Allerdings fangen für mich solche Relativierungen schon an wenn man Leute als Nazis oder Braune bezeichnet, obwohl diese es nicht sind. Und dies ist leider Gang und Gäbe in Deutschland und auch hier in diesem Forum. Leute die soetwas tun können sich meiner Meinung nach ja dann mit Kalbitz in eine Reihe stellen, ich aber sicherlich nicht, weil ich seine politische Ausrichtung genauso ablehne wie jene von unreflektierten Linken die keine Argumente bringen sondern stattdessen lieber Provozieren und Beleidigen. Geschichtsvergessen nenne ich sowas!

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 12:08 Uhr

Also da bin ich aber völlig bei Einstein: Warum darf jemand wie Andreas Kalbitz, der von Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, ausgerechnet am 09.11 eine Rede halten? Wer genehmigt denn so eine Veranstaltung? Gibts denn da keine bundesweite Verantwortung?

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 12:11 Uhr

Mir ging es weniger darum wie Du solche Vergleiche generell bewertest, sondern um Deine Aussage, wie pro Israel Pegida doch sei und die damit im Widerspruch stehenden Aussagen von Kalbitz, der ja freiwillig von Pegida zur gestrigen Demo als Sprecher eingeladen wurde.

Zumal die jüdische Gemeinde in Dresden ja schon etwas entsetzt ob der Demo ist:
https://www.faz.net/aktuell/politik/dresden-juden-fassungslos-ueber-pegida-bewegung-am-9-november-17043738.html

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 12:15 Uhr

Warum sollte denn Pegida überhaupt am 09.11 eine Veranstaltung mit einem Rechtsextremisten abhalten wollen? Kannst du bitte den Zweck erläutern? Ich halte das für einen Skandal.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Einstein2.0 am 10.11.2020, 12:39 Uhr

Du, ob die jüdische Gemeinde entsetzt ist, interessiert Sassi, oder auch Miamo doch gar nicht. Wichtig ist, was die zwei als Nichtjüdinnen davon halten.
Und Pegida hat ja sowas von nix mit Nazis zu tun.
Der Schnee ist und bleibt grün!

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 12:44 Uhr

Ob die Rede von Kalbitz antisemitsch war kann ich nicht abschließend bewerten, einfach weil ich diese nicht gehört habe und sie mir auch nicht vorliegt. Ich würde aber nicht soweit gehen dass man idiotische Relativiererei sofort mit Antisemitismus gleichsetzen kann. Dies wäre dann nämlich auch eine Relativierung, denn Antisemitismus ist relativ klar definiert. Ich denke der Dresdner Gemeinde ging es auch eher darum anzuprangern, dass sie keine Gedenkveranstaltung abhalten durfte, was ich aus Sicht der Gemeinde voll und ganz verstehe. Warum die Stadt nicht den Weg mit der Anmeldung einer Versammlung aufgezeigt hat ist mir auch schleierhaft. Laut Pegida Dresden setzt man sich für die, Zitat: "Erhaltung einer „christlich-jüdisch geprägten Abendlandkultur“" ein. Wie dies mit Antisemitismus zusammen passen soll kann ich jedenfalls nicht verstehen. Vielleicht sollte Pegida Dresden einfach mal Vertreter der jüdischen Gemeinde zu ihrer nächsten Veranstaltung einladen und mit Ihnen ihre Positionen erörtern.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 12:44 Uhr

Genau aus den Gründen, habe ich ja nochmal genau nachgefragt. Dieses um die eigentliche Frage herumtanzen, weil einem gerade dazu keine Antwort einfällt, ist einfach nur langweilig.
Aber ich gehe davon aus, dass ich keine Antwort erhalte.

Solang der Schnee nicht gelb ist, soll ja alles ok sein.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 12:46 Uhr

Vermutlich fand die Veranstaltung zum Tag des Mauerfalls statt. Weiterhin vermute ich dass man die Einschätzung des VS gegenüber Kalbitz bei Pegida nicht teilt.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 12:49 Uhr

Nach welchem Gesetz sollte dies denn untersagt werden? Auch möglicherweise dumme Meinungen dürfen frei geäußert werden solange sie strafrechtlich nicht relevant sind.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Einstein2.0 am 10.11.2020, 12:51 Uhr

Das dürfte dir auf die Sprünge helfen.
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/kalbitz-afd-103.html

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 12:52 Uhr

>>Laut Pegida Dresden setzt man sich für die, Zitat: "Erhaltung einer „christlich-jüdisch geprägten Abendlandkultur“" ein. Wie dies mit Antisemitismus zusammen passen soll kann ich jedenfalls nicht verstehen.

Pegida passt ja auch nicht mit christlichen Werten zusammen. Zumindest in meiner Ausgabe ist gerade im NT ein Focus auf "Liebe Deinen nächsten wie Dich selbst" gelegt. Jesus war nämlich nach heutigen Maßstäben ein linker Revolutzer.

>>Vielleicht sollte Pegida Dresden einfach mal Vertreter der jüdischen Gemeinde zu ihrer nächsten Veranstaltung einladen und mit Ihnen ihre Positionen erörtern.

Ich denke nicht, dass Vertreter der jüdischen Gemeinde mit Pegida sprechen möchten. Die jüdischen Gemeinden finden diese Aufmärsche nämlich gar nicht witzig und sprechen sich eigentlich seit Beginn geschlossen dagegen aus.
Letzteres übrigens auch zusammen mit sämtlichen Vertretungen der Christen in Deutschland.

>>Ich denke der Dresdner Gemeinde ging es auch eher darum anzuprangern, dass sie keine Gedenkveranstaltung abhalten durfte,

Ich denke, es ging mehr um die Tatsache, dass man den Aufmarsch erlaubte, als darum, dass Gedenkfeiern abgesagt wurden.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 12:56 Uhr

Da ist sie wieder, Einstein mit ihrer platten Argumentation. Es soll auch Juden geben die mit Pegida sympathisieren. Und auch bei der AfD gibt es jüdische Mitglieder und dies auch zu Zeiten wo Kalbitz noch Mitglied dort war. Die einsteinsche Logik scheint ähnlich der der US-Demokraten aus dem obigen Artikel zu sein, die auch meinen ein "echter Schwarzer" muss automatisch Demokraten wählen. Wer so argumentiert sollte sich vielleicht an die eigene rassistische Nase fassen, anstatt Andere mit hohlen Phrasen belehren zu wollen. Stellt euch vor es gibt sogar Juden die immer mal nach Dresden fahren und dort mit demonstrieren, weil sie in Sachen Islamkritik mit Pegida auf einer Wellenlänge sind.

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Blödsinn

Antwort von Berlin! am 10.11.2020, 12:59 Uhr

Ganz unjuristisch ausgedrückt:
Was Du da erzählst, ist schlicht Unsinn. Und schon was Du schreibst, ist in sich widersprüchlich,

Aber unterhaltsam ist es schon.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Einstein2.0 am 10.11.2020, 13:05 Uhr

Natürlich! Du musst langsam wirklich verzweifelt sein, das ist schon fast mitleiderregend.
Versuchst es mit allen Mitteln.

Nein, es gibt keine Juden die sich Pegida anhängen, denn niemand schlägt sich selbst den Hammer auf den Kopf.
Der Link ist auch keine meiner Logiken, sondern berichtet über Kalbitz.
Und nochmal, die jüdische Gemeinde findet es völlig daneben, dass Nazi-Pegida diesen Tag für sich beanspruchen und in dem Fall ist es völlig unwichtig wie DU das findest.

Ich finde die Instrumentalisierung der Juden hier übrigens so richtig zum Kotzen!

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 13:05 Uhr

So wie Du christliche Werte definierst vielleicht nicht, aber das Christentum besteht aus einem breiten Spektrum an Gläubigen und Nächstenliebe hat mit Fernstenliebe wenig zu tun, denken weite Teile dieses Spektrums.
Und wie gesagt kann ich auch nicht verstehen warum scheinbar die Stadt Dresden die Gedenkfeiern so unsensibel angesagt hat. Dafür kann man aber Pegida nicht verantwortlich machen.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 13:13 Uhr

Man merkt mal wieder dass deine Ansichten wenig mit der Realität zu tun haben. Ich habe selbst einige Juden im Bekanntenkreis die mit Pegida sympathisieren auch gibt es die Gruppierung "Juden in der AfD" kurz JAfD. Hier ein Artikel über eine sehr sympathische Frau aus dieser Gruppierung https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.vera-kosova-als-juedin-in-der-afd-warum-diese-politikerin-viele-verwirrt.ba95bc19-a71a-4704-bf36-9450f4d96ede.html?reduced=true
Übrigens wie Du vielleicht schon gelesen hast halte ich von Kalbitz auch nichts.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Einstein2.0 am 10.11.2020, 13:19 Uhr

Nochmal. Die jüdische Gemeinde hat sich dazu geäußert entsetzt darüber zu sein und zwar mehrmals!
Deine Meinung und deine imaginären Freunde, die du gerne aus dem Hut zauberst sind absolut irrelevant!

Ist genauso mit der Wahl in den USA, Trump ist abgewählt, egal wie viele Links du ins rub postest!
Fakten, verstehste?

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 13:20 Uhr

Selbstverständlich kann man Demonstrationen untersagen, auch in Deutschland vermute ich. In Wien wollte man 6 Tage nach dem Terroranschlag eine Anti-Frankreich-Demo vor der französischen Botschaft abhalten. Die wurde von der zuständigen Behörde untersagt.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 13:23 Uhr

Ach ist das heute wieder platt mit Dir.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 13:23 Uhr

Kann man aber die Veranstaltung können vor Gericht dagegen klagen und im Regelfall bekommen sie recht.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Einstein2.0 am 10.11.2020, 13:31 Uhr

Nö, es ist wie es ist. Da kannst du dich jetzt winden wie du möchtest, bringt nix!

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 14:03 Uhr

Oder auch nicht. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du zu jedem und allem eine Demonstration abhalten kannst. Ich kenne den Strafbestand in Deutschland nicht, in Österreich würde das unter Wiederbetätigung laufen.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 14:03 Uhr

Oder auch nicht. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass du zu jedem und allem eine Demonstration abhalten kannst. Ich kenne den Strafbestand in Deutschland nicht, in Österreich würde das unter Wiederbetätigung laufen.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 14:55 Uhr

Natürlich können auch in D Versammlungen verboten werden, die Hürden dafür sind aber (wie vermutlich in Ö auch) sehr hoch.

Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass diese geplante Versammlung in Ö einfach mal kurz und schmerzlos und völlig unumstritten unter Wiederbetätigung fallen würde, ohne dass das vor Gericht mit gewissen Erfolgsaussichten angefochten werden könnte. In Betracht kann ja da eigenlich nur der § 3g kommen und abgesehen davon, dass der m.E. schon an der Grenze zur Unbestimmtheit ist, müsste man als verbietende Behörde sicher auch in Ö schlüssig darlegen können, dass es sich bei der Pegida-Versammlung um ein "Betätigen im nationalsozialistischen Sinn", wie es der 3g fordert, handelt. Das würde sicher auch in Ö schwierig werden. Keine Ahnung, was Pegida bei der Versammlung will. Ich vermute, es geht irgendwie um den Mauerfall und ggf. Mahnung bzgl. "DDR 2.0" oder irgend so ein Schwachsinn, aber die Blöße, irgendetwas in dem Sinne "Nationalsozialistisches" schon im Voraus vermuten zu lassen, geben die sich doch niemals. Und eine Versammlung zu verbieten mit der Begründung, "bestimmt sagt oder macht da einer XY" geht in D (und vermutlich auch in Ö) eben nicht.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 15:00 Uhr

Also wenn ich ausgerechnet am 09.11 (warum gerade dieses Datum, hat das keiner hinterfragt?) einen vom Verfassungsschutz als Nationalsozialisten eingestuften Redner buche käme das schon hin denke ich. Werden wir allerdings nie erfahren, da die Demonstration nun einmal stattgefunden hat.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 15:09 Uhr

Ich finde, es muss nicht unbedingt sein und es ist unsensibel, an diesem Datum eine Versammlung abzuhalten, die nicht wenigstens zu einem guten Teil auch das Gedenken an die Reichsprogromnacht beinhaltet, und richtiggehend geschmacklos fände ich es, wenn man ausgerechnet an diesem Tag sich selbst wieder als Opfer einer Diktatur hochstilisieren würde, slso heutzutage.

Rein rechtlich sehe ich aber keine Handhabe, die Versammlung zu verbieten. "Geschmacklosigkeit" oder "Unsensibilität betr. Geschichte" sind eben - zu Recht - keine hinreichenden Gründe, eine Versammlung zu verbieten ...

Eigentlich glaube ich fast, die Pegida hat schon wieder darauf spekuliert, dass die Versammlung verboten wird, so dass sie sich (mit tatkräftiger Schützenhilfe der AfD) mal wieder als arme Verfolgte darstellen kann und hätte daraus einen riesen Wirbel gemacht. Jetzt dürfen sie halt eine Versammlung abhalten, die, wenn man sie jetzt nicht durch die Medien rauf und runter zieht, keine so große Anzahl vkn Mensxhen interessiert.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 15:16 Uhr

Allein die Tatsache, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, spricht ihm ja noch nicht jegliche Wahrnehmung von Grundrechten ab und wenn er im konkreten Fall keinen massiven Anhaltspunkt liefert, dann kann man ihm auch einen Auftritt auf einer Versammlung nicht verwehren.Er wird ja wie gesagt kaum ganz offen angesagt haben, eine Rede pro Nationalsozialismus halten zu wollen und hat es wohl auch nicht getan (sknst wäre es sicher schon überall in den Medien).

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 15:45 Uhr

An dem Tag fand der Mauerfall statt und Kalbitz darf ja auch Reden im Landtag in Brandenburg halten. Pegida tritt wohl seit Jahren so ziemlich jede Woche mit Kundgebungen und Demonstrationen in Dresden in Erscheinung. Im Gegensatz zu linksextremen Demos, wie in Leipzig Connewitz, auch immer friedlich. Wenn an den Veranstaltungen von Pegida was zuwider dem Gesetz wäre dann wäre dies sicher schon aufgefallen in diesem Zeitraum. Von der politischen Ausrichtung her entspricht Pegida in etwa der FPÖ in Österreich und die ist ja auch erlaubt. Und in Sachen Verfassungsschutz und Einschätzungen https://www.tagesspiegel.de/politik/verfassungsschutz-gegen-afd-haldenwang-ueberging-zweifel-an-verkuendung-des-prueffalls/26595148.html

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 15:54 Uhr

Es ist doch kein Absprechen von Grundrechten, wenn ich eine Demonstration 1 Woche später halte, oder? Das muss am 09.11 sein, seltsame Ansicht.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 15:59 Uhr

Also ich habe mal recherchiert und Grund der Versammlung war der Mauerfall der nun halt an diesen Tag stattfand.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 16:08 Uhr

Das Wort "Fernstenliebe" gibt es nicht. Der Begriff des Nächsten in der Bibel umfasst Menschen und gemäß dem Lukasevangelium 10,25-37) ganz speziell sogar den Fremden und/oder Andersgläubigen. Das ist nämlich die Geschichte vom barmherzigen Samariter.

Jesus selbst war Flüchtling, „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen.“ (Matthäus 25, 35.)

Schon seit 2015 hält die EKD Pegida für unchristlich:
https://www.ekd.de/news_2015_01_06_2_pegida.htm

Die katholische Kirche stellt klar: Fremdenhass und Christentum passen nicht zusammen und übt auch sonst Kritik.
https://www.katholisch.de/aktuelles/themenseiten/pegida#
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/katholiken-gegen-afd-kaempft-um-ihre-seelen-a-1077572.html

Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrats der Juden:
"Wer von Beendigung des sog. „Schuldkultes“ redet, von „Umvolkung“ schwadroniert und gegen Minderheiten hetzt, ist kein Partner für die Jüdische Gemeinschaft, auch wenn perfider Weise noch so viele Israelfahnen auf Pegida- oder sonstigen Demonstrationen geschwenkt werden."

Der Großteil der dt. Christen und Juden, für deren Kultur die Pegidisten angeblich auf die Straße gehen, will deren Hilfe nicht, denn man sieht ihre Forderungen nicht als christlich an. Die Evangelikalen sind in Deutschland in einer kleinen Minderheit und deren, doch sehr amerikanische Interpretation der Bibel hat rein gar nichts mit abendländischer Kultur zu tun!



Und wo ich gerade dabei war, habe ich noch die gemeinsame Erklärung des Zentralrats der Juden gegen die AfD gefunden:
https://www.zentralratderjuden.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Gemeinsame_Erklaerung_gegen_die_AfD_.pdf

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 16:08 Uhr

Das Wort "Fernstenliebe" gibt es nicht. Der Begriff des Nächsten in der Bibel umfasst Menschen und gemäß dem Lukasevangelium 10,25-37) ganz speziell sogar den Fremden und/oder Andersgläubigen. Das ist nämlich die Geschichte vom barmherzigen Samariter.

Jesus selbst war Flüchtling, „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen.“ (Matthäus 25, 35.)

Schon seit 2015 hält die EKD Pegida für unchristlich:
https://www.ekd.de/news_2015_01_06_2_pegida.htm

Die katholische Kirche stellt klar: Fremdenhass und Christentum passen nicht zusammen und übt auch sonst Kritik.
https://www.katholisch.de/aktuelles/themenseiten/pegida#
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/katholiken-gegen-afd-kaempft-um-ihre-seelen-a-1077572.html

Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrats der Juden:
"Wer von Beendigung des sog. „Schuldkultes“ redet, von „Umvolkung“ schwadroniert und gegen Minderheiten hetzt, ist kein Partner für die Jüdische Gemeinschaft, auch wenn perfider Weise noch so viele Israelfahnen auf Pegida- oder sonstigen Demonstrationen geschwenkt werden."

Der Großteil der dt. Christen und Juden, für deren Kultur die Pegidisten angeblich auf die Straße gehen, will deren Hilfe nicht, denn man sieht ihre Forderungen nicht als christlich an. Die Evangelikalen sind in Deutschland in einer kleinen Minderheit und deren, doch sehr amerikanische Interpretation der Bibel hat rein gar nichts mit abendländischer Kultur zu tun!



Und wo ich gerade dabei war, habe ich noch die gemeinsame Erklärung des Zentralrats der Juden gegen die AfD gefunden:
https://www.zentralratderjuden.de/fileadmin/user_upload/pdfs/Gemeinsame_Erklaerung_gegen_die_AfD_.pdf

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 16:23 Uhr

Natürlich "muss" es nicht sein, ausgerechnet am 09.11. eine Versammlung durchführen zu wollen (weiter unten habe ich meine Meinung dazu geschrieben), aber rein rechtlich gibt allein das Datum eben keinen Grund, eine Versammlung behördlich zu verbieten. Das müsste dann schon gesetzlich (verfassungsgemäß) so festgelegt sein. Ist es aber bosher nicht.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 16:24 Uhr

Es gibt aber nicht nur die katholische und evangelische Kirchen, sondern auch noch x Andere. Und warum soll ein Fremder automatisch gleich ein Flüchtling sein? Die beiden großen Kirchen in Deutschland passen sich immer dem jeweiligen Mainstream an. Dies kann man historisch belegen. Frage mal Orthodoxe, Evangelikale, Baptisten, Mormonen, Freikirchle und viele Andere wie die darüber denken. Oder die katholische Kirche in Polen. Das Christentum ist sehr vielfältig. Im Übrigen widerspricht es der Idee des säkularen Staates dass sich Religion in die Politik einmischt.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 16:28 Uhr

Ja und? Was wäre passiert wenn man das Ganze um eine Woche verschoben hätte? Der Zeitpunkt, der Redner sind absolut nachvollziehbare Kritikpunkte.

„ Dass dort ausgerechnet am Gedenktag für die Opfer der antijüdischen Pogrome von 1938 ein Rechtsextremist wie Ex-AfD-Politiker Andreas Kalbitz eine Bühne bekomme, sei »absolut inakzeptabel«, erklärte Feist in der Nacht zu Dienstag in Dresden.„

https://www.juedische-allgemeine.de/politik/geschmacklos-und-geschichtsvergessen/

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 16:31 Uhr

Hat er sich denn in seiner Rede irgendwie rechtsextrem geäußert?

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 16:39 Uhr

Der Punkt ist warum die Rede an genau diesem Tag? In Kauf nehmend, dass einschlägige Plakate hochgehalten werden, lies dir halt den Artikel durch. Was wäre passiert wenn er die Rede eben nicht an dem Tag gehalten hätte?

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 16:48 Uhr

Was für einschlägige Plakate? Die ganze Veranstaltung gibt es inzwischen auf Youtube. Habe aber eigentlich nicht die Zeit und die Lust mir das anzuschauen.

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Re: Übrigens nutzt Pegida unter Anderem die Wirmer Flagge

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 16:55 Uhr

Diese Fahne wurde von einem Widerstandskämpfer aus dem Kreise Stauffenbergs entworfen und sollte als offizielle Landesfahne genutzt werden wenn das Attentat von Stauffenberg und somit der Widerstand erfolgreich gewesen wäre. Auf der Pegida Kundgebung wehten also auch Wirmer-Flaggen.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 17:16 Uhr

Ich denke hingegen, dass es im Ermessen def Behörden liegt und habe als Beispiel die Anti Macron Demo genannt. Wir werden es aber nie erfahren, da die Demo nun einmal genehmigt wurde.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 17:17 Uhr

Lies halt den verlinkten Artikel.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 17:32 Uhr

Danke, ich weiß durchaus was Pegida ist. In Österreich gibts Martin Sellner und sehr wenige Anhänger, in Deutschland ist der Zulauf ungleich höher. Und den Sellner würde ich auch keine Demonstration am 09.11 erlauben.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 17:34 Uhr

Frankfurt, Charlie Hebdo Demonstration wurde vom zuständigen Ordnungsamt verboten. Da gehts komischerweise.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 17:39 Uhr

Nein, das liegt nicht im Ermessen der Behörden (zumindest nicht in D). Hier gibt es das Versammlungsgesetz, welches Einschränkungen der Versammlungsfreiheit regelt und in dessen Rahmen sich die Behörde bewegen darf und eben nicht darüber hinaus. Einzelheiten hat wurden im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung ausgestaltet, aber auch die muss sich an das Gesetz halten. Jedenfalls muss es in D (und sicher auch in Ö) eine Rechtsgrundlage für ein Verbot geben. In D kommt da § 15 Versammlungsgesetz in Betracht und an den legt die Rechtsprechung - zu Recht - strenge Maßstäbe an und allein ein "unpassendes" Datum kann ein Verbot jedenfalls nicht rechtfertigen, zumindest nicht nach bisheriger Rechtsprechung. Das mag in Ö anders sein

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Re: Pegida darf das...

Antwort von shinead am 10.11.2020, 17:47 Uhr

Es geht nicht darum, ob oder gar wie Religion sich in Politik einmischt. Es geht darum, dass irgendwelche Menschen im Dresden, die Deiner und ihrer Meinung nach das christlich-jüdische Abendland retten wollen, eben von den Sprechern der Institutionen nicht instrumentalisiert werden wollen und sich abgrenzen.

Die Mormonen sind in D politisch nicht aktiv. Die haben in Utah genug zu tun und vertreten mit ihrer „Jesus war in Amerika“-These eh kein „Abendland“. Die meisten Freikirchen gehören zur EKD und Baptisten, Evangelikale und Orthodoxe sind Minderheiten, die auf unsere - gemäß Pegida so schützenswerte Kultur - relativ wenig Einfluss haben und hatten.

Und nein, ein Fremder ist nicht gleich ein Flüchtling, aber ein Flüchtling ist ein Fremder. Und trotzdem war Jesus einer (die Sache mit Ägypten, falls überhaupt Ahnung vom Thema hast) und seine Eltern waren kurz vor seiner Geburt in der Fremde, falls Du Dich erinnerst.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 17:49 Uhr

Nein, da wurde ledigloch angekündigt, die Versammlung verbieten zu wollen, worauf der Veranstalter - eine Einzelperson - sie abgesagt hat. Offensichtlich hat diese Einzelperson als solche die juristische Auseinandersetzung, deren Ausgang ich als offen einschätze, gescheut. Da ist aber eben Pegida scbon ein anderes Kaliber als Gegner in einer juristischen Auseinandersetzung. Natürlich "geht" es immer, als Behörde eine Demonstration zu verbieten. Mit § 15 Versammlungsgesetz kann man es schon mal provoeren. Die Frage ist aber, ob es rechtmäßig wäre ...

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 18:14 Uhr

Du verwechselst Pegida mit den Identitären. Diese gibt es in Deutschland auch, machen aber mit Pegida keine gemeinsamen Veranstaltungen.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 18:16 Uhr

Der Veranstalter hat wohl nicht dagegen geklagt. Vermutlich hätte er diese Klage sogar gewonnen. Pegida dürfte ein ganzes Team an Anwälten zur Verfügung haben. Ich glaube in der Anfangszeit wurden deren Veranstaltungen auch mal verboten. Vor Gericht wurden die Verbote aber immer wieder aufgehoben.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 19:22 Uhr

Ja und? Vielleicht hätte man in Dresden ja auch die Auseinandersetzung gescheut, man hättest es halt probieren müssen. Hat man aber nicht.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 19:24 Uhr

Ja vielleicht auch nicht. Wissen wir nicht, weil keiner den Schneid hatte die Demo zu verhindern oder wenigstens zu verzögern.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Lauch1 am 10.11.2020, 19:26 Uhr

Das sind doch alle dieselben Protagonisten oder willst du jetzt groß die Unterschiede erläutern?

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Re: Pegida darf das...

Antwort von Sille74 am 10.11.2020, 19:51 Uhr



Zweifelhafte Einstellung ...

Eine Behörde hat Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu treffen und nicht nach irgendwelchen Befindlichkeiten (und seien sie noch so nachvollziehbar) zu entscheiden und dann zu "hoffen", dass es zu keiner gerichtlichen Überprüfung kkmmt ...

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 19:57 Uhr

Wie soll man diese denn verzögern? Darüber entscheiden die Gerichte doch im Eilverfahren. Vermutlich gibt es da einfach große Unterschiede in der Handhabung zwischen Deutschland und Österreich.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von SassiStern am 10.11.2020, 19:59 Uhr

Daran sehe ich dass Du scheinbar nichts über Pegida weißt, denn Pegida hat eine ganz andere Ausrichtung gerade auch in Bezug auf Staatsbürgerschaft als die Truppe von Sellner.

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Re: Pegida darf das...

Antwort von As am 11.11.2020, 22:07 Uhr

Danke, shinead, dass du deine Zeit opferst, auch wenn ich befürchte, es ist vergeblich.

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