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Geschrieben von dr.snuggles am 14.08.2012, 16:20 Uhr

privatschule: geldfrage

ohmann, kindsvater wird sich tatsächlich nicht am erheblich hohen schulgeld beteiligen. er kann nciht sagt er, basta.
nun haben wir beide den vertrag unterschrieben, das schulgeld wurde natürlich an unser beider gehalt festgelegt.
habe ich irgendeine chance, dass die nur mein gehalt berechnen? nee, was?
ich traue mich nicht, da anzurufen.
grüßt
snuggles

 
25 Antworten:

Re: privatschule: geldfrage

Antwort von tweenky am 14.08.2012, 16:24 Uhr

Persönlichen Termin vereinbaren und die Situation erläutern. Wenn nur Du das Schulgeld trägst und es vom Gehalt abhängig gemacht wird, das zur Verfügung steht, dann wird man bei Änderungen dafür Verständnis haben.
Wie war der erste Tag? Wir sind in der nächsten Woche dran.

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von Lauch1 am 14.08.2012, 16:27 Uhr

Lies mal hier nach:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatschule,-Vertrag-wurde-von-beiden-Eltern-unterschrieben,-wer-traegt-die-Kosten-__f59841.html

In der Schule würde ich jedenfalls nachfragen, wenn gehaltsabhängig abgerechnet wird.
LG

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von dr.snuggles am 14.08.2012, 16:28 Uhr

danke, ich versuch mal mein glück. ich habe ihm zwar gesagt, dass er das zu regeln hat, aber das wird er eh nicht machen.
es war schön.
nur haben wir uns leider gerade zum ersten mal seit langen vor dem kind gestritten - natürlich wg geld. das tut mir so leid für den armen spatz. könnte heulen. so habe ich mir das bestimmt nicht vorgestellt.
naja, ärmel hoch, mache ich mal einen termin mit der schule.
grüßt
snuggles

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von Ebba am 14.08.2012, 16:32 Uhr

Snuggles, es wird dir wohl nix anderes übrig bleiben als mit der Schule eine Klärung herbeizuführen. Würde sich das Schulgeld denn tatsächlich reduzieren, wenn Vaters Einkommen nicht mehr berücksichtigt wird? Oder du zankst Dich noch mal mit dem Kindsvater, denn es ist schon ziemlich übel, dass er dich so hängen lässt. Immerhin beruht die Einschulung in der teuren Privatschule ja auf eurer Beider Wunsch und Entscheidung. Sich nun rauszuziehen mit der Begründung, er könne nicht zahlen,... Da fehlen wir schon ein wenig die Worte oder mir fallen ein oder zwei ein, die ich hier nicht schreibe :-) Du könntest ihm vorschlagen, dass er dir das alleinige Sorgerecht überträgt. Dann muss er den Schulvertrag nicht mitunterschreiben, du kannst allein entscheiden und Schulgeld muss er auch nicht bezahlen, weil er nicht Vertragspartner der Schule wird. Ausserdem dürfte er als Jurist wissen, dass die Schule sich das Schulgeld wahlweise auch von ihm holen kann, wenn du nicht zahlst/zahlen kannst. Ich schätze nämlich, dass ihr insoweit gesamtschuldnerisch haftet und nicht du allein.

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oh je...

Antwort von jaspermari am 14.08.2012, 16:52 Uhr

War denn das vorher mit der Privatschule nicht abgesprochen ???

Alles Gute für Oskar als i-Dötzchen. Bei uns ist es nächste Woche Donnerstag. Da ich vor Aufregung bestimmt tot umfallen werde, habe ich die Großeltern nicht eingeladen. Die bleiben dann 2 Tage und machen mich noch verrückter.

Hab den Artikel von Oskar gelesen....schön !

Liebe Grüße !!

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jasper

Antwort von dr.snuggles am 14.08.2012, 16:54 Uhr

natürlich war das abgesprochen. und erst als klar war, wie teuer die ist, der vertrag klargemacht. er hat ja unterschrieben.
ätzpocke, echt.

danke.

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Re: jasper

Antwort von jaspermari am 14.08.2012, 17:01 Uhr

Wär ich auch mega angepisst.
Blöd, wenn man dann an seinem ersten Schultag so streitet, aber das ließ sich ja gar nicht vermeiden.

Jaja, das liebe Geld !

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von grinsie am 14.08.2012, 17:05 Uhr

Der Vater meines Kindes, welches auf eine Privatschule geht, musste (weil wir gemeinsames Sorgerecht haben) seine Bestätigung schriftlich geben, dass er einverstanden ist, dass das Kind auf diese Schule geht.
Finanziell hat das für ihn keinerlei Konsequenzen. Er bezahlt nicht einen Cent dazu. Ich trage die Kosten alleine.
Ich hoffe, dass ihr eine gemeinsame Lösung findet.
Ein Punkt, der überzeugen könnte ist: Sobald der Kindsvater "zusätzlich" zu dem Kindesunterhalt weitere Zahlungen explizit für das Kind leistet, kann er das bei seiner Einkommensteuererklärung absetzen und damit sein Einkommen verringern.
Alles Gute

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von carla72 am 14.08.2012, 17:31 Uhr

echt, grinsie, als was kann er das denn geltend machen?

Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass trotzdem beide Einkommen berücksichtigt werden, schließlich ist der Unterhalt ja einkommensabhängig

LG, carla, die die Privatschule auch alleine zahlt - ist bei uns allerdings auch nicht einkommensabhängig.

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von shinead am 14.08.2012, 17:38 Uhr

Er hat offensichtlich die Anmeldung unterschrieben UND seinen Verdienst gegenüber der Schule offen gelegt.
Und will jetzt nicht zahlen?

Ich würde die Krallen ausfahren!

Mal ganz ehrlich: wenn Frau immer duckt und guckt, wie sie den Herren aus der Verantwortung kriegt (mit der Schule reden, um ihn aus der Berechnung raus zu kriegen), wie soll er dann jemals lernen, dass er auch eine Verantwortung trägt, und er sich auch kümmern muss?
So ein Anwaltsschreiben hier und da (z.B. mit dem Hinweis, zahle oder kümmere Dich selbst darum, dass Du aus der Berechnung raus kommst) hat m.E. etwas von einer Erziehungsmaßnahme.

Wenn wir unsere Kinder so erziehen würde, wie so mancher den KV bebuttert, dann bräuchten wir uns nicht wundern, wenn wir dann später 50jährige Dauerstudenten bei uns wohnen haben...

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von dieElle am 14.08.2012, 17:52 Uhr

Wenn beide den Vertrag mit der Schule unterschrieben haben, sind auch beide Elternteile für die Zahlung des Schulgeldes verantwortlich.
Ich würde den Anteil des Kindsvaters notfalls per Anwalt einfordern lassen!
Der kann sich dann auch gleich mit drum kümmern, dass der werte Vater auch den vollen Unterhalt fürs Kind zahlt!

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von grinsie am 14.08.2012, 17:57 Uhr

Es sind Ausgaben, die er zusätzlich freiwillig bezahlt. So hat er z.B. die Zahnspange (es war eine etwas qualitativ hochwertigere) auch absetzen können.

Der Schulgeldbeitrag wird nicht mit SEINEM Einkkommen berechnet.

LG

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von Leena am 14.08.2012, 17:58 Uhr

"echt, grinsie, als was kann er das denn geltend machen?"

Als Sonderausgaben: 30 Prozent des Schulgeldes an einer staatlich anerkannten inländischen Ersatz- oder Ergänzungsschule sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten als Sonderausgabe abzugsfähig (Höchstbetrag von 5.000 Euro).

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Re: privatschule: geldfrage - Da werde ich wütend!!!!

Antwort von franziska1958 am 14.08.2012, 19:13 Uhr

Ich habe keine Ahnung, aber mir stellt sich auch die Frage, wenn er doch einen Vertrag unterschrieben hat, dann muss er diesen doch auch erfüllen.

Kann mir aber auch vorstellen, dass du keinen Stress möchtest und deshalb freiwillig auf seinen Anteil verzichtest. Das solltest du aber nicht tun, denn er zahlt das Geld nicht um dir das Leben zu erleichtern, sondern für die Schulbildung SEINES Sohnes.

Lass dich nicht einlullen, ihr habt gemeinsam entschieden, dass O. auf diese Schule geht! Mit welchem Recht sagt er auf einmal er zahlt nicht. Es ist sein Problem, wenn er nicht zahlt, er muss dass klären, nicht du!!

Du hast damit gar nichts zu tun, er hat einen Vertrag unterschrieben, den muss er erfüllen. Warum gehst DU zur Schule und klärst das, bist du seine Mutter. Da spring ich hier aus der Hose. Du machst und tust, neuer Job, suchst eine Wohung, organisierst immer um O. herum. Man merkt, dass du dir ein Bein ausreisst und nun machst du dich in der Schule ganz klein. Sorry, aber der Vater kann nicht mehr zahlen, was soll ich tun?

Snuggles im Leben nicht!!!! Er ist für seinen Mist verantwortlich, ER ganz allein. Was willst du denn noch alles tun??
Er muss doch mal erwachsen werden und seine Probleme lösen, er kann auch allein in Urlaub fahren und andere Dinge tun.

Und wenn du jetzt schreibst, du machst das doch alles nur, damit O. ein glückliches und zufriedenes Leben hat, dann komm ich vorbei und schüttel dich. Wenn du dem Ex alle Probleme aus dem weg räumst, dann werden alle glücklich sein, aber du bleibst auf der Strecke und so eine Mutter kann O. gar nicht gebrauchen.

Franziska

Sei auf der Hut!!!!
Franziska

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@Franziska

Antwort von shinead am 14.08.2012, 19:16 Uhr

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Re: @Franziska

Antwort von Terkey235 am 14.08.2012, 19:51 Uhr

Danke Franziska
Auch wenn's oft leichter gesagt als getan ist, wenn sich der andere Elternteil bei Dingen dieser Art aus der Verantwortung zieht.

Alles Gute für dich und den Kurzen, liebe Snuggles,
terkey, auch so Eine, die immer "hier" schreit, wenn es im Verantwortung geht, die andere Leute ablehnen...

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pacta sunt servanda

Antwort von DecafLofat am 14.08.2012, 20:50 Uhr

das müsste er von berufswegen ja wissen, sofern ich mich richtig erinnere. kann franziska und shinead nur zustimmen. mach du dich nicht zum affen, zahl deinen anteil erhobenen hauptes, falls er nicht zahlt und dich die schule anspricht, auf die trennung hinweisen und drum bitten sich doch direkt mit ihm wg dieser sache in verbindung zu setzen.

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pacta sunt servanda

Antwort von DecafLofat am 14.08.2012, 20:50 Uhr

das müsste er von berufswegen ja wissen, sofern ich mich richtig erinnere. kann franziska und shinead nur zustimmen. mach du dich nicht zum affen, zahl deinen anteil erhobenen hauptes, falls er nicht zahlt und dich die schule anspricht, auf die trennung hinweisen und drum bitten sich doch direkt mit ihm wg dieser sache in verbindung zu setzen.

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Re:naja Franziska

Antwort von Benedikte am 14.08.2012, 22:28 Uhr

Erstmal/ wenn Eltern gemeinsam unterschreiben, haftet jeder fuer die gesamte Summe. Das hat oben ja jemand beschrieben, die gesamtschuldnerische Haftung. Jeder der Eltern haftet der Schule gegenueber auf die ganze Summe, kann sich dann aber im Innenverhaeltnis beim anderen einen Teil zurueckholen.

Von daher, so nachvollziehbar der Vorschlag ist, dass snuggles sich nicht druum kuemmern soll, sondern laufen lassen soll, es ist rechtlich eben docvh so, dass es ihr problem ist, wenn der Vater nicht zahlt.

Und es ist auch ein Spiessrutenlaufen, da darf man sich nichts vormachen. Sobald Du das Kind abholst, heisst es dann :" Koennen Sie mal bitte ins Buero kommen ? Wir haben eine Verwaltungsfrage". Denn auch das ist ja Fakt, dass die Schulen ja auf das Geld angewiesen sind.Von daher glaube ich auch nicht, dass die Schule sich auf Kueryung so mal eben einlassen kann. Und taktisch- psychologisch ist es auch nicht klug. Ueberleg mal, da kommen Eltern, melden gemeinsam ihr Kind zu einer teuren Privatschule an, ich nehme mal an, dass es eine teure Schule ist, weil es bei 150 Euro im monat ja kein groesseres Drama waere. Und am ersten Schultag stellt der Vater fest, ihm ists zu teuer und die Mutter erklaert der Schule, dass das nicht ihr Problem waere, wenn der Vater nicht zahlt. Das kommt nicht gut, neu sein und als erstes sowas. Ich meine, man will ja eine positive Beziehung auch zur Schule, fuer sich und fuer das Kind.

Snuggles, ich wuerde ihm auch klar sagen, dass er sich nur kurzfristig rausmogeln kann, Du ihn sonst in Regress nehmen wuerdest auf den haelftigen anteil.

Wie ist das denn mit der Kuendigung des Schulvertrags? Nicht, dass das optimal waere, das Kind so schnell umzuschulen, aber wenn der Vater den vertrag kuendigen will und Du es alleine nicht stemmen kannst oder willst, waere das die Konsequenz.

Oder koennetst Du nichtmal Deine Paartherapierende ExSchwiMu fragen, ob die das sponsorn_ ich habe doch richtig verstanden, dass die nicht soviele Enkel haben, da sollten doch zwei bis dreihundert Euro pro Monat drinnesizten. Und mehr als 600 monatlich wird der Spass ja doch nicht kosten, oder?

viel Erfolg beim Verhandeln


Benedikte

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Re:naja Franziska

Antwort von Nikas am 15.08.2012, 0:02 Uhr

Wenn die Schule formidabel ist, reduziert sie vielleicht das Schulgeld??

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von carla72 am 15.08.2012, 5:04 Uhr

Danke, Leena. Also bis zu EUR 1.500, egal, was die Schule kostet?

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von Leena am 15.08.2012, 8:28 Uhr

"Also bis zu EUR 1.500, egal, was die Schule kostet?"

Nein, es ist nicht egal, was die Schule kostet. Man darf 30% der Schulkosten als Sonderausgaben absetzen, maximal 5.000 Euro. Wenn man also z.B. 3.000 Euro Schulgeld zahlt, kann man 30% davon (= 900 Euro) als Sonderausgaben absetzen, und wenn man 16.667 Euro Schulgeld zahlt, kann man den Höchstbetrag von 5,000 Euro absetzen - noch höhere Schulgeldzahlungen wirken sich dann aber nicht weiter aus.

Es muss sich allerdings um eine Schule "in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule" handeln, die Schule muss grundsätzlich innerhalb der EU sein und die Schule muss von einer entsprechenden Stelle anerkannt sein und zu einem "allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss" führen bzw. auf einen solchen Abschluss vorbereiten.

In der Praxis kann das durchaus zu Problemen führen - d.h. die teure Privatschule in der Schweiz kann nicht abgesetzt werden, und die Private FH fällt auch nicht unter diese Regelung und es gibt auch sonst noch etliche "Stolperfallen" dabei (*seufz*), aber da es hier ja wohl im eine staatlich anerkannte private Grundschule mitten in Deutschland geht, sollte das zumindest hier mal kein Problem sein. :-)

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Re: privatschule: geldfrage

Antwort von carla72 am 15.08.2012, 9:12 Uhr

alles klar, danke!

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Re:naja Franziska

Antwort von carla72 am 15.08.2012, 9:17 Uhr

Sehe ich wie Benedikte. Im Außenverhältnis ist snuggles einzeln zur vollen Zahlung verpflichtet, wie und ob der Vater sich beteiligt, spielt da keine Rolle.

Derjenige, dem die Eskalation mit der Schule wegen der Zahlungen egaler ist, hat ganz klar die besseren Karten. Und das ist nicht snuggles.

Im Innenverhältnis mag das anders aussehen, und da würde ich wohl auch prüfen lassen, ob das mit dem Unterhalt schon abgegolten oder extra zu bezahlen ist.

LG, carla

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"er hat unterschrieben"???

Antwort von Foreignmother am 15.08.2012, 11:06 Uhr

Was denn? Wenn es etwas rechtlich relevantes ist, dann einfach auf den Vertrag pochen, den kann man nur im Rahmen der geltenden Gesetze beenden (und wahrscheinlich auch das nur zum Schuljahresende).
Gruss
FM

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