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Geschrieben von Holzkohle am 25.11.2016, 12:33 Uhr

Rechnung in die USA

Hallo, kann mir jemand auf die Schnelle helfen?
Wir als deutsche Firma haben einer amerikanischen Privatperson eine Leistung erbracht, die wir jetzt in Rechnung stellen wollen. MwSt wird mit ausgewiesen? Brauche ich die Steuernummer der Privatperson?

LG und danke

 
5 Antworten:

Re: Rechnung in die USA

Antwort von wolke76 am 25.11.2016, 12:56 Uhr

https://www.lexware.de/artikel/wie-stelle-ich-rechnungen-im-ausland-richtig/

Hilft das vielleicht weiter? Da ist auch ein Passus hinsichtl. Privatpersonen.

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Re: Rechnung in die USA

Antwort von Leena am 25.11.2016, 13:53 Uhr

Bei Rechnungen an Firmen im EU-Ausland brauchst Du die StNr. des Kunden, da die Steuerpflicht dann quasi beim Kunden liegt (Stichwort innergemeinschaftliche Lieferung).

Bei Rechnungen an Firmen im Nicht-EU-Ausland (= Drittland) handelt es sich um Ausfuhrlieferungen, die dann wieder USt-frei sind - jedenfalls in DE, es kann sich aber je nach Land eine USt-Pflicht im Ausland für den liefernden Unternehmer ergeben.

Bei Lieferungen an Privatpersonen im Nicht-EU-Ausland bleibt nach deutschem UStG die Steuerpflicht aber quasi "ganz normal" bei der liefernden Firma. Sprich: Du weist USt aus, brauchst auch keine StNr. vom Kunden o.ä.

Alles ganz harmlos. :-)

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Re: Rechnung in die USA

Antwort von Holzkohle am 25.11.2016, 14:19 Uhr

Ah cooli danke Leena! War mir mit der Steuernummer nicht sicher. Wir hatten bisher immer nur Rechnungen an Firmen... und auch nie USA ;)

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@Leena - Anschlussfrage

Antwort von Petra28 am 25.11.2016, 14:38 Uhr

zu Deinen Erläuterungen EU-Ausland: Heißt das, dass man als nichtumsatzsteuerpflichtiges Unternehmen (große Arztpraxis z.B.) dann nicht im EU-Ausland einkaufen kann? Oder lässt sich das irgendwie anders lösen?

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Anschlussfrage

Antwort von Leena am 25.11.2016, 15:01 Uhr

...örks, USt ist nun nicht gerade mein Spezialgebiet. ;-)

Aber - doch, natürlich kann auch ein Arzt, der ausschließlich steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug tätigt, im EU-Ausland bei Unternehmern einkaufen! Er unterliegt dann nur ggf. auch der Erwerbsbesteuerung, wenn der Gesamtumfang aller seiner Warenbezüge aus dem EU-Ausland im Vorjahr 12.500 € übersteigt bzw. voraussichtlich im laufenden Jahr übersteigen wird.

Google mal nach "Schwellenerwerber", da findet man es eigentlich ganz gut erklärt, z.B. hier:

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/innergemeinschaftliche-erwerbe-einfuehrung-in-die-umsatz-3-vier-abnehmergruppen-sind-schwellenerwerber-und-versteuern-keinen-innergemeinschaftlichen-erwerb_idesk_PI11444_HI1138725.html

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