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Geschrieben von kikipt am 28.07.2012, 11:48 Uhr

rechtssprechung.... unverstaendnis meinerseits..

http://www.welt.de/vermischtes/article108401262/Der-Schlag-der-Kevin-Schwandts-Leben-zerstoerte.html

 
6 Antworten:

Re: rechtssprechung.... unverstaendnis meinerseits..

Antwort von franziska1958 am 28.07.2012, 13:52 Uhr

Ich bin auch sehr erschüttert und nicht nur, weil ich den journalisten gut kenne.

Die armen eltern und da wird ihnen noch die möglichkeit genommen um gerechtigkeit zu kämpfen. Ich finde das auch unfassbar!

Franziska

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Re: rechtssprechung.... unverstaendnis meinerseits..

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 13:57 Uhr

fragt sich, ob eine längere Haftstrafe Gerechtigkeit ist....
Ich glaube nicht, dass es ihnen dann besser geht...

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Re: rechtssprechung.... unverstaendnis meinerseits..

Antwort von franziska1958 am 28.07.2012, 14:22 Uhr

Du hast ein Stück weit recht, die Bestrafung des Täters heilt nicht alle Wunden, aber sie macht deutlich, dass man für sein Tun einstehen muss.

Gerechtigkeit ist ein wichtiger Teil unseres Lebens. Sie macht Dinge erklärbar und sollte die Ungerechtigkeit ein Stück aufwiegen.

Das macht den jungen Mann nicht mehr gesund. Aber das die Eltern nicht weiter um die Gerechtigkeit kämpfen können, weil eine Unterschrift des Komapatienten fehlt!!!!!! das ist so ungerecht.

Das der Täter keine Reue zeigt, macht es noch schwerer so einen Schicksalsschlag zu ertragen. Wenn jemand sagt, es tut mir leid, nimmt er ein kleines Stück Anteil und Verantwortung für sein Tun und das erleichtert auch ein kleines Stück das Leid der Angehörigen.

Franziska

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Re: rechtssprechung.... unverstaendnis meinerseits..

Antwort von Boots2012 am 28.07.2012, 14:35 Uhr

So leid es mir um die Familie und den Jungen geht.

Aber von Welt-Online könnte man doch mehr objektiven Journalismus erwarten "Damals fand der Prozess gegen den damals 18-Jährigen statt, der keinen Schulabschluss und keine Berufsausbildung hat.". Finde solche Zusatzinfos überflüssig. Zudem wurde noch der berufliche Werdegang der ganzen Familie des Geschädigten hervorgehoben. Das stieß mir gerade sauer auf.

Ganz unabhängig davon dachte ich bisher, dass die Eltern bzw. nächsten Verwandten bei Wachkoma automatisch die Interessen des Patienten vertreten dürfen also auch Berufungen einlegen können. "Seine Mutter konnte den Rechtsanwalt nicht bevollmächtigen, weil sie nicht die gesetzliche Vertreterin des bereits Volljährigen ist." Das war mir nicht bewusst.
Aber selbst das hätte der Familie nicht geholfen, weil nicht das Urteil sondern das Strafmaß angefechtet werden sollte.

Eine traurige Geschichte. Der Familie mein Mitgefühl.

Zu den jugendlichen (Intensiv-)Straftäter möchte ich mich hier lieber nicht äußern, da es zu diesem Thema bereits zu viele Beiträge in den Medien gibt meiner Meinung nach.

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Schlechter Anwalt...

Antwort von shinead am 28.07.2012, 14:40 Uhr

... mehr fällt mir dazu nicht ein.

Wenn man automatisch Betreuer seiner Verwandten wäre, dann wären entsprechende Vorsorgetestamente obsolet.

Weder können im wir im Fall der Fälle für unsere Eltern, noch für volljährige Kinder sprechen. Dazu braucht es die entsprechenden Schritte.

Das hätte m.E. der Anwalt wissen müssen!

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Re: Schlechter Anwalt...

Antwort von Boots2012 am 28.07.2012, 14:47 Uhr

Stimmt! Das leuchtet mir auch gerade ein!
Ein Grund mehr bereits zu gesunden Zeiten eine Patientenverfügung zu erlassen.

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