Geschrieben von DanniL am 14.11.2019, 20:15 Uhr |
Schulpflicht und fehlende Impfung
Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Es wird ja unten öfters von Schulpflicht geschrieben.
In unserer Schule ist Anfang des Jahres ein Fall von Windpocken aufgetreten.
Alle Kinder die einen bestimmten Zeitraum vor Ausbruch der Erkrankung mit diesem Kind Kontakt hatten wurden vom Gesundheitsamt angeschrieben, dass diese Kinder ohne entsprechende Impfung für 16 Tage nicht zur Schule dürfen.
Ist die Schulpflicht aufgehoben
weil es vom Gesundheitsamt kommt?
es zeitlich begrenzt ist?
Oder hätte man die Kinder trotzdem zur Schule schicken dürfen?
Klärt mich bitte auf
Re: Schulpflicht und fehlende Impfung
Antwort von drosera am 14.11.2019, 20:27 Uhr
Mein Verständnis ist: die Schulpflicht ist nicht aufgehoben. Aber die Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes hat höheres Gewicht. Das Gesundheitsamt hat das Recht, den Zugang zur Bildung in diesem Falle zu verwehren.
Re: Schulpflicht und fehlende Impfung
Antwort von DanniL am 14.11.2019, 20:32 Uhr
Das ist einleuchtend.
Danke
Re: Schulpflicht und fehlende Impfung
Antwort von discordia3 am 15.11.2019, 6:12 Uhr
Kinder können ja auch suspendiert werden für mehrere Wochen. Damit hebt sich die Schulpflicht nicht auf, denn sie sind machen ja trotzdem Aufgaben und kommen danach wieder zur Schule. Weiterhin kann die Schulpflicht auch ruhen, wenn es ärztlich notwendig ist. Dadurch verlieren sehr kranke Kinder dann nicht die Chance zu wiederholen (man kann nur eine begrenzte Anzahl sitzen bleiben).
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