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Geschrieben von DanniL am 14.11.2019, 20:15 Uhr

Schulpflicht und fehlende Impfung

Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Es wird ja unten öfters von Schulpflicht geschrieben.
In unserer Schule ist Anfang des Jahres ein Fall von Windpocken aufgetreten.
Alle Kinder die einen bestimmten Zeitraum vor Ausbruch der Erkrankung mit diesem Kind Kontakt hatten wurden vom Gesundheitsamt angeschrieben, dass diese Kinder ohne entsprechende Impfung für 16 Tage nicht zur Schule dürfen.

Ist die Schulpflicht aufgehoben
weil es vom Gesundheitsamt kommt?
es zeitlich begrenzt ist?

Oder hätte man die Kinder trotzdem zur Schule schicken dürfen?

Klärt mich bitte auf

 
3 Antworten:

Re: Schulpflicht und fehlende Impfung

Antwort von drosera am 14.11.2019, 20:27 Uhr

Mein Verständnis ist: die Schulpflicht ist nicht aufgehoben. Aber die Infektionsschutzmaßnahme des Gesundheitsamtes hat höheres Gewicht. Das Gesundheitsamt hat das Recht, den Zugang zur Bildung in diesem Falle zu verwehren.

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Re: Schulpflicht und fehlende Impfung

Antwort von DanniL am 14.11.2019, 20:32 Uhr

Das ist einleuchtend.
Danke

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Re: Schulpflicht und fehlende Impfung

Antwort von discordia3 am 15.11.2019, 6:12 Uhr

Kinder können ja auch suspendiert werden für mehrere Wochen. Damit hebt sich die Schulpflicht nicht auf, denn sie sind machen ja trotzdem Aufgaben und kommen danach wieder zur Schule. Weiterhin kann die Schulpflicht auch ruhen, wenn es ärztlich notwendig ist. Dadurch verlieren sehr kranke Kinder dann nicht die Chance zu wiederholen (man kann nur eine begrenzte Anzahl sitzen bleiben).

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