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Geschrieben von Sakra am 01.03.2014, 10:31 Uhr

Schwerbehinderte und Sparkonten

ich bin ja freund von vielen zu unterschreibenden petitionen, aber letztens habe ich eine bekommen , in der ein schwerbehinderter um gehör bat.
die haben nur einen anspruch von 2600€ auf einem sparkonto, mehr nimmt ihnen der staat ab??? und das obwohl viele arbeiten???
kann mir das bitte jemand erklären warum sie nur einen bestimmten satz sparen dürfen?
wenn das stimmt, dann werden die doch völlig in gewisser art entmüdigt und ihrer selbstbestimmung beraubt??

 
4 Antworten:

Re: Schwerbehinderte und Sparkonten

Antwort von Loraley am 01.03.2014, 10:45 Uhr

Meine Vermutung: Schwerbehinderte arbeiten schon, aber das Gehalt ist lächerlich wenig (~ 200€, so genau weiß ich es aber nicht) der Lebensunterhalt/Betreuung wird vom Sozialamt bezahlt. Hat ein Behinderter "Vermögen" kann er deshalb keine Leistungen mehr geltend machen.

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Re: Schwerbehinderte und Sparkonten

Antwort von Leena am 01.03.2014, 10:47 Uhr

Ich würde sagen, dass ist so vereinfachend, dass es schon wieder falsch ist. Natürlich dürfen auch Schwerbehinderte mehr als 2.600 € auf dem Konto haben, ohne dass ihnen irgendjemand das abnimmt!

Es geht um Behinderte mit sog. Assistenzbedarf, die für ihre Unterstützung und Pflege bzw. insoweit für den behinderungsbedingten Mehrbedarf staatliche Leistungen erhalten - und die bekommen sie eben nur insoweit, als sie selbst nicht leistungsfähig sind. Ähnlich wie bei staatlichen Unterstützungsleistungen bei Hilfe zum Lebensunterhalt etc., wo auch Kapitalvermögen über 2.600 € angerechnet werden. Insoweit sind auch sog. "Hartz-IV-Empfänger" quasi "entmündigt und ihrer Selbstbestimmung beraubt", weil sie nicht mehr als 2.600 € Vermögen haben dürfen, ohne dass ihnen Leistungen gekürzt werden (grob vereinfacht gesagt).


http://www.spiegelfechter.com/wordpress/10092/menschen-mit-behinderung-sparen-verboten

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Re: Schwerbehinderte und Sparkonten

Antwort von Leena am 01.03.2014, 10:52 Uhr

Kommt doch auf die Behinderung an, z.B. ein schwerbehinderter Jurist, der Vollzeit arbeitet, verdient doch nicht per se weniger als ein nicht-schwerbehinderter Kollege!

Ich kenne durchaus Schwerbehinderten in "ganz normalen" Berufen, die tatsächlich genauso verdienen wie nicht-schwerbehinderte Kollegen auch - und ganz normal Vermögen bilden. Wenn die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist, oder wenn man auf dem "ersten Arbeitsmarkt" keine Chance hat, weil man aufgrund der Behinderung eben nicht so arbeiten kann, wie man müsste, um "richtig zu verdienen", wenn man in einer Behindertenwerkstatt arbeitet etc., wird dagegen tatsächlich wenig "Gehalt" bezahlt. Ob das dann "lächerlich" ist, wäre wieder eine andere Diskussion.

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Re: Schwerbehinderte und Sparkonten

Antwort von Gucci75 am 01.03.2014, 10:56 Uhr

Schau mal auf sozialhilfe24.de und dort unter "Fragen zur Grundsicherung". Dort ist das sog. Schonvermögen gut erläutert, unter welchen auch der genannte Barbetrag fällt.
Ganz simpel ausgedrückt bedeutet das, dass das Geldvermögen über 2600€ aufgebraucht werden muss bevor Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Hilfe zur Pflege) gewährt werden.

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