Geschrieben von Trini am 10.01.2017, 15:54 Uhr |
Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Ein Schritt in die richtige Richtung!
Vor allem die Begründung, dass Integration wichtiger ist als Religionsfreiheit.
Trini
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Mehtab am 10.01.2017, 16:04 Uhr
Ja, dieses Urteil hat mich auch sehr gefreut, denn sonst schwimmen uns wirklich noch die Felle davon.
Vor allem finde ich das Urteil sehr wichtig, weil es auch das Frauenbild unserer Mädchen prägen würde, wenn muslimische Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen würden.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Bobby Mc Gee am 10.01.2017, 16:35 Uhr
Sehe ich auch so!
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Einstein-Mama am 10.01.2017, 16:54 Uhr
Da bin ich selbstverständlich auch einverstanden!
Neulich war eine Schulklasse im Bad, da hatte eines der Mädels einen Pulli, Jogginghose und Kopftuch zum Schwimmen an! Furchtbar! Auch dass so etwas geduldet wird!
Die Burkinis hingegen finde ich optisch eigentlich sehr sportlich.
Der Schwimmunterricht ab dem Teenie-Alter findet aber doch ohnehin getrennt vom Geschlecht statt, von daher!?
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von sterntaler82 am 10.01.2017, 17:36 Uhr
Bei uns nicht, meine älteste Tochter ist jetzt 15, sie hat im kompletten Klassen Verband schwimmen
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Trini am 10.01.2017, 18:00 Uhr
Bei uns auch nicht.
Sohn 1 hatte sogar im 13. Jahrgang gemischt Schwimmen.
Trini
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von josefinchen am 10.01.2017, 18:10 Uhr
Ein absolut richtiges Urteil.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von ungewohnt am 10.01.2017, 19:08 Uhr
Hoffentlich wird es nicht wieder "aufgeweicht".
In D gehört Sport und Schwimmen zum Schulunterricht. Schule ist Pflicht - also auch Sport.
Wem die Gesetze und Regeln in D nicht gefallen, darf gern in ein anderes Land gehen.
Wir sind alle sehr tolerant und akzeptieren viel, aber unsere Werte und Gesetze sind einzuhalten.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Hashty am 10.01.2017, 19:26 Uhr
Und wie lautet das Urteil?
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Trini am 10.01.2017, 20:26 Uhr
Es gibt keine Freistellung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen.
Trini
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Lauch1 am 10.01.2017, 20:26 Uhr
Schulen dürfen von Schülerinnen verlangen, dass sie am Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn ihre Eltern darin einen Verstoß gegen religiöse Vorschriften sehen. Geklagt haben Schweizer Eltern.
In dem Fall...
Antwort von Trini am 10.01.2017, 20:30 Uhr
haben muslimische Eltern aus der Schweiz geklagt.
Trini
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Muts am 10.01.2017, 22:02 Uhr
Das Urteil finde ich gut! Ein Schritt in die richtige Richtung in Punkto Integration.
Wer damit ein Problem hat, muss einfach in unsere Gegend ziehen, denn da gibt es keinen Schwimmunterricht in den Schulen.....leider!
LG Muts
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Hashty am 10.01.2017, 23:19 Uhr
Richtig und wichtig!
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von ungewohnt am 11.01.2017, 9:23 Uhr
Auch wenn es Schweiz ist, es ist eine Europäische Entscheidung und wird hoffentlich auch in D Beachtung finden.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von shinead am 11.01.2017, 11:12 Uhr
Schwimmen findet bei uns nicht nach Geschlechtern getrennt statt. Klar gibt es getrennte Umkleiden und Duschen. Aber geschwommen wird gemeinsam. Das ist auch nicht anders möglich, da der Sportunterricht (auch bei Trennung der Geschlechter) immer zum gleichen Zeitpunkt, aber in verschiedenen Hallen stattfindet.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Salkinila am 11.01.2017, 11:42 Uhr
Bei uns haben nur die 7. bis 9. Klassen getrennten Sportunterricht, danach sind sie wieder bis zum Ende gemischt. Schwimmunterricht gibt es hier gar nicht - im Sommer wird ab und zu ins Freibad gegangen, da wird aber vorausgesetzt, dass man schwimmen kann.
Nachtrag:
Antwort von shinead am 11.01.2017, 12:59 Uhr
Schwimmen in Pulli und (normalem) Kopftuch wäre bei uns nicht möglich. Da muss dann schon ein Burkini her. Im Infoblatt zum Schwimmunterricht steht definitiv "Badebekleidung" drin.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Bobby Mc Gee am 11.01.2017, 13:41 Uhr
Ist das in Deutschland nicht so, dass alle am Sportunterricht teilnehmen müssen?
Deutschland handelt schon seit 2013 entsprechend
Antwort von shinead am 11.01.2017, 14:54 Uhr
Ein Urteil für Deutschland liegt schon "ewig" vor: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/burkini-urteil-schwimmunterricht-fuer-muslimisches-maedchen-a-921650.html
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von stjerne am 11.01.2017, 22:05 Uhr
Hier gibt es keinen getrennten Sportunterricht.
Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht
Antwort von Maxikid am 12.01.2017, 8:06 Uhr
In HH auch nicht. Habe das erste mal hier davon gehört....
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