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Geschrieben von Trini am 10.01.2017, 15:54 Uhr

Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Ein Schritt in die richtige Richtung!

Vor allem die Begründung, dass Integration wichtiger ist als Religionsfreiheit.

Trini

 
21 Antworten:

Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Mehtab am 10.01.2017, 16:04 Uhr

Ja, dieses Urteil hat mich auch sehr gefreut, denn sonst schwimmen uns wirklich noch die Felle davon.

Vor allem finde ich das Urteil sehr wichtig, weil es auch das Frauenbild unserer Mädchen prägen würde, wenn muslimische Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen würden.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Bobby Mc Gee am 10.01.2017, 16:35 Uhr

Sehe ich auch so!

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Einstein-Mama am 10.01.2017, 16:54 Uhr

Da bin ich selbstverständlich auch einverstanden!

Neulich war eine Schulklasse im Bad, da hatte eines der Mädels einen Pulli, Jogginghose und Kopftuch zum Schwimmen an! Furchtbar! Auch dass so etwas geduldet wird!
Die Burkinis hingegen finde ich optisch eigentlich sehr sportlich.
Der Schwimmunterricht ab dem Teenie-Alter findet aber doch ohnehin getrennt vom Geschlecht statt, von daher!?

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von sterntaler82 am 10.01.2017, 17:36 Uhr

Bei uns nicht, meine älteste Tochter ist jetzt 15, sie hat im kompletten Klassen Verband schwimmen

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Trini am 10.01.2017, 18:00 Uhr

Bei uns auch nicht.
Sohn 1 hatte sogar im 13. Jahrgang gemischt Schwimmen.

Trini

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von josefinchen am 10.01.2017, 18:10 Uhr

Ein absolut richtiges Urteil.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von ungewohnt am 10.01.2017, 19:08 Uhr

Hoffentlich wird es nicht wieder "aufgeweicht".
In D gehört Sport und Schwimmen zum Schulunterricht. Schule ist Pflicht - also auch Sport.
Wem die Gesetze und Regeln in D nicht gefallen, darf gern in ein anderes Land gehen.
Wir sind alle sehr tolerant und akzeptieren viel, aber unsere Werte und Gesetze sind einzuhalten.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Hashty am 10.01.2017, 19:26 Uhr

Und wie lautet das Urteil?

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Trini am 10.01.2017, 20:26 Uhr

Es gibt keine Freistellung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen.

Trini

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Lauch1 am 10.01.2017, 20:26 Uhr

Schulen dürfen von Schülerinnen verlangen, dass sie am Schwimmunterricht teilnehmen, auch wenn ihre Eltern darin einen Verstoß gegen religiöse Vorschriften sehen. Geklagt haben Schweizer Eltern.

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In dem Fall...

Antwort von Trini am 10.01.2017, 20:30 Uhr

haben muslimische Eltern aus der Schweiz geklagt.

Trini

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Muts am 10.01.2017, 22:02 Uhr

Das Urteil finde ich gut! Ein Schritt in die richtige Richtung in Punkto Integration.

Wer damit ein Problem hat, muss einfach in unsere Gegend ziehen, denn da gibt es keinen Schwimmunterricht in den Schulen.....leider!

LG Muts

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Hashty am 10.01.2017, 23:19 Uhr

Richtig und wichtig!

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von ungewohnt am 11.01.2017, 9:23 Uhr

Auch wenn es Schweiz ist, es ist eine Europäische Entscheidung und wird hoffentlich auch in D Beachtung finden.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von shinead am 11.01.2017, 11:12 Uhr

Schwimmen findet bei uns nicht nach Geschlechtern getrennt statt. Klar gibt es getrennte Umkleiden und Duschen. Aber geschwommen wird gemeinsam. Das ist auch nicht anders möglich, da der Sportunterricht (auch bei Trennung der Geschlechter) immer zum gleichen Zeitpunkt, aber in verschiedenen Hallen stattfindet.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Salkinila am 11.01.2017, 11:42 Uhr

Bei uns haben nur die 7. bis 9. Klassen getrennten Sportunterricht, danach sind sie wieder bis zum Ende gemischt. Schwimmunterricht gibt es hier gar nicht - im Sommer wird ab und zu ins Freibad gegangen, da wird aber vorausgesetzt, dass man schwimmen kann.

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Nachtrag:

Antwort von shinead am 11.01.2017, 12:59 Uhr

Schwimmen in Pulli und (normalem) Kopftuch wäre bei uns nicht möglich. Da muss dann schon ein Burkini her. Im Infoblatt zum Schwimmunterricht steht definitiv "Badebekleidung" drin.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Bobby Mc Gee am 11.01.2017, 13:41 Uhr

Ist das in Deutschland nicht so, dass alle am Sportunterricht teilnehmen müssen?

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Deutschland handelt schon seit 2013 entsprechend

Antwort von shinead am 11.01.2017, 14:54 Uhr

Ein Urteil für Deutschland liegt schon "ewig" vor: http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/burkini-urteil-schwimmunterricht-fuer-muslimisches-maedchen-a-921650.html

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von stjerne am 11.01.2017, 22:05 Uhr

Hier gibt es keinen getrennten Sportunterricht.

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Re: Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schwimmunterricht

Antwort von Maxikid am 12.01.2017, 8:06 Uhr

In HH auch nicht. Habe das erste mal hier davon gehört....

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