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Geschrieben von schneeziege08 am 26.02.2020, 10:34 Uhr

Urteil zur Sterbehilfe

Soeben wurde entschieden, dass man auch in unserem Land nun endlich selbst bestimmen darf, ob man "Beihilfe zur Sterbehilfe" in Anspruch nehmen möchte.
Dies gilt für alle Menschen, die in Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind.

Nun muss es allerdings noch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes folgen, um die Umsetzung zu ermöglichen. Erst dann könnte man künftig ohne weitere Einzelfallprüfungen den Sterbewilligen ein entsprechendes Medikament zur Verfügung stellen, welches sie dann selbstständig nehmen.

Aktive Tötung auf Wunsch durch andere bleibt verboten.

Ich finde das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung

 
5 Antworten:

Re: Urteil zur Sterbehilfe

Antwort von memory am 26.02.2020, 10:35 Uhr

Finde ich auch.

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Re: Urteil zur Sterbehilfe

Antwort von Ichx4 am 26.02.2020, 10:37 Uhr

Das finde ich gut.
Meiner Mama hätte es viel Leid erspart.

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Re: Urteil zur Sterbehilfe

Antwort von lejaki am 26.02.2020, 10:42 Uhr

Finde ich sehr gut.
Es hätte dem nur Mitte 30 gewordenen Bruder meiner Freundin letztes Jahr viele Wochen Leid erspart (inoperabler bösartiger Gehirntumor). Er hatte sich Sterbehilfe gewünscht....

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Es ging aber um etwas anderes.....

Antwort von Berlin! am 26.02.2020, 10:46 Uhr

Das stimmt so nicht ganz.

Denn Beihilfe zum Suizid war und ist straflos möglich. Strafbar macht man sich allerdings, wenn man dies geschäftsmäßig tut, sprich: so eine Hilfe als Geschäftsmodell. Nicht nötig war ein kommerzielles Interesse. Geregelt in § 217 StGB. Das zielte auf die sog. Sterbehilfevereine ab.
Kurz und etwas verkürzt gesagt: Ich darf jemandem beim Suizid helfen, gründe ich aber einen Verein zu diesem Zweck, darf ich es als Verein bzw. im Auftrag des Vereins nicht mehr.

Problem ist eben dieses "geschäftsmäßig". Denen Arzt handelt schon geschäftsmäßig, wenn er eine Leistung mehr als einmal erbringt. Und in der palliativmedizinischen Versorgung ist es nicht unüblich, potentiell tödliche Medikamente wie Opiate auf Vorrat zu verschreiben, damit eben im akuten Fall etwas im Haus ist. gegen Schmerzen, Luftnot etc..
Aus diesem Grund halten viele Juristen § 217 StGB für verfassungswidrig.
Und genau dem hat das BVerfG nun zugestimmt. Die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist nun wieder erlaubt.

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Re: Urteil zur Sterbehilfe

Antwort von janthu am 26.02.2020, 11:01 Uhr

Ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich habe schon so viele Menschen kurz vor ihrem Tod so unmenschlich leiden sehen, dass ich diesen Beschluss nur befürworten kann.

Selbstbestimmung hört nunmal bei schwerer Krankheit nicht auf...

Jegliches bashing nehme ich gern in kauf, und werde bei meiner Meinung bleiben

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