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Geschrieben von Alexa1978 am 06.02.2013, 9:51 Uhr

Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Wenn ich in einem Krankenhaus auf eine Reinigungskraft treffe, die ich zufällig kenne, darf diese dann zu Hause erzählen, dass sie mich dort als Patient angetroffen hat? Aufgrund der Station sind Rückschlüsse auf meine Krankheit möglich, bzw. sicher.

Ich finde es mehr als unangenehm, dass bald meine gesamte Nachbarschaft weiß, dass ich auf dieser Station ambulant in Behandlung bin.

Mir ist schon klar, dass mir das auch bei einem 08/15 Nachbarn passieren hätte können ...

 
22 Antworten:

Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von Catmu am 06.02.2013, 9:54 Uhr

Ich denke jeder KH Mitarbeiter muss eine Verschwiegenheitsklausel diesbezüglich unterschreiben.

So ist es zumindest bei Rechtsanwälten was Azubi, Angestellte und Praktikanten betrifft.

Kann mir nicht vorstellen, dass es bei anderen beruflichen Schweigepflichten und in deren Umfeld anders ist.

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Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von kravallie am 06.02.2013, 9:55 Uhr

und wenn sich die dame nicht an ihre verschwiegenheitspflicht erinnert und es trotzdem erzählt?
was macht man dann?
klagen?

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Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von Pamo am 06.02.2013, 10:03 Uhr

Eigentlich muss sie die Klappe halten, aber da gibt es eine gute Chance dass sie die Schweigepflicht nur auf Internes bezieht und nicht auf deine Anwesenheit dort.

Für den Notfall halte dir doch eine Gegendarstellung bereit:

"Wie bitte? Wer erzählt denn sowas? Selbstverständlich war ich dort, darf man denn keine Vorstellungsgespräche/Krankenbesuche/Blumenlieferungen mehr machen?"

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Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von sojamama am 06.02.2013, 10:23 Uhr

Nein, auch die unterliegen der Schweigepflicht.
Ich musste damals auch extra unterschreiben, ich war Stationshilfe, dass ich der Schweigepflicht unterliege.

melli

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Sie bringt sich selber Blumen ans Bett und besucht sich dort???

Antwort von FrauKrause am 06.02.2013, 11:02 Uhr

Sorry, aber das geht doch nicht.... wenn man sie im Zimmer angetroffen hat als Reinigungskraft.

Die Reinigungskraft darf nichts erzählen, eigentlich, aber wenn sies trotzdem tut, ist es schwer, das zu verhindern oder zu beweisen...

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man tatsächlich von der ABTEILUNG auf die genaue (!) ERKRANKUNG schließen kann, als Reinigungskraft, da müßte man ja Einblick in die Krankenakten haben, oder könnte man das in diesem Fall einfach so einschätzen???? Ich denke jedenfalls, das kann man ja oft gar nicht, weil die Patienten ziemlich gemischt auf dem Zimmer sind. Aber vielleicht täusche ich mich in dem Fall.

LG fk

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Auf die Erkrankung schließen

Antwort von vomGlückgefunden am 06.02.2013, 11:06 Uhr

kann man schon.

Liegt die Patientin in der Geburtshilflichen Abteilung, kommt aber binnen der nächsten Monate nicht mit dickem Bauch oder Baby daher, dann lässt das beispielsweise relativ konkrete Rückschlüsse zu.

Oder Dialyseabteilung, oder oder oder...

Leider wird man`s weder verhindern noch nachweisen können.

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Re: Sie bringt sich selber Blumen ans Bett und besucht sich dort???

Antwort von Pamo am 06.02.2013, 11:12 Uhr

Sie sagte nicht, dass sie im Bett lag. Das "Treffen" könnte auch dort im Gang gewesen sein?

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Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von Fru am 06.02.2013, 11:15 Uhr

Klar, sie unterliegt natürlich der Schweigepflicht...aber aber aber...was willst Du tun, wenn sie doch plaudert....

Ich denke auch an eine psychologische Station...da kann man sehr wohl Rückschlüsse ziehen...

Naja...Drück Dir die Daumen!

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Re: Auf die Erkrankung schließen - ja, um das rauszukriegen,

Antwort von FrauKrause am 06.02.2013, 11:33 Uhr

brauchts aber keine Reinigungskraft, die einen im Krankenhaus erwischt ;-) Das merken die Nachbarn dann meist auch so...

Ist Dialyse peinlich? Was will man den Nachbarn vormachen????

LG fk

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Re: Sie bringt sich selber Blumen ans Bett und besucht sich dort???

Antwort von FrauKrause am 06.02.2013, 11:35 Uhr

sie schreibt doch, dass sie ALS PATIENTIN angetroffen worden ist von der Putzfee. Das heißt für mich, dass sie unverkennbar als Patientin dort zu erkennen war, deswegen...

Mich würden die Hintergründe schon interessieren, aber ich bin ZU NEUGIERIG...

LG fk

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ja, aber Psychiatrische Erkrankungen gibts viele, und sie war AMBULANT da...

Antwort von FrauKrause am 06.02.2013, 11:37 Uhr

das finde ich jetzt alles nicht so schlimm, das können ja auch leichte Depressionen sein, oder? Auskenner vor!

Oder wars ne ambulante Abtreibung, das würd ich auch nicht wollen, dass das jemand weiß?? Fragen über Fragen..., aber wie gesagt, Fraukrause, Sie sind schon wieder ZU neugierig....

LG fk

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Re: Sie bringt sich selber Blumen ans Bett und besucht sich dort???

Antwort von Pamo am 06.02.2013, 11:45 Uhr

Ja, du bist ZU neugierig. Da ist das Betrachten eines Penis-Fotos weit weniger frech.

Wenn es sich rumspricht, würde ich der Personalstelle des KH Mitteilung machen.

Und es im Umfeld abstreiten, auf eine Verwechselung hinweisen, die Achseln zucken o.ä.

Oder beim nächsten Mal die Putzfrau freundlich nochmal an ihre Schweigepflicht erinnern - vorbeugend - falls sie noch nicht gequatscht hat.

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Re:Reinigungskräfte (zB externe Firmen), Hausmeister etc unterliegen nicht der SP!

Antwort von joso1 am 06.02.2013, 11:48 Uhr

Technisches Personal, dazu zählen auch Reinigungskräfte unterliegt nicht der Schweigepflicht!
Bei Stationshilfen die im pflegerischen oder ärtlichen Bereichen eingesetzt werden ist das anders. Hier gilt die Schweigepflicht, da diese Personen Akteneinsicht haben.
Ebenso unterliegen zB Sekretärinnen der Schweigepflicht.
Kurz alle denen Akteneinsicht möglich und erlaubt ist!
liebe Grüsse Johanna

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nicht stationär, aber ambulant und eindeutig als Patient erkennbar

Antwort von Alexa1978 am 06.02.2013, 11:48 Uhr

Ich bin ambulant auf einer Onkologie in Behandlung.

Ich arbeite selbst im ÖD und bei uns gibt es sehrwohl Abmahnungen bei Verfehlungen. Meist zwar ohne weitere Konsequenz, aber trotzdem is es nicht angenehm und es regt manchmal zum Nachdenken an. Ich unterstelle der Person ja keine Boswilligkeit, sondern unüberlegtes Handeln. Wenn das Personal der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, wäre vielleicht einmal eine Nachschulung/Vortrag zu diesem Thema angebracht Wie gesagt, ich kenne das auch von unserer Abteilung so.

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Re: nicht stationär, aber ambulant und eindeutig als Patient erkennbar

Antwort von FrauKrause am 06.02.2013, 11:54 Uhr

Danke für Deine Offenheit, ja das ist dann leider klar, das tut mir leid, das würde mir auch nicht gefallen, wenn jeder nun alles weiß....

Du kannst nur die Frau direkt ansprechen und um Stillschweigen bitten und für ihr Verständnis werben, sollte sie - siehe oben - nicht dort angestellt sein, sondern über eine auswärtige Firma dort arbeiten. Ich glaube, so würde ich es machen, je nach dem, wie Euer Verhältnis zueinander ist. Wenn sie fest dort angestellt ist, kannst Du sie freundlich darauf hinweisen, dass sie zum Stillschweigen verpflichtet ist.

LG fk

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Re: nicht stationär, aber ambulant und eindeutig als Patient erkennbar

Antwort von Pamo am 06.02.2013, 11:58 Uhr

Wenn sie über eine auswärtige Firma angestellt ist, dann wird sie wahrscheinlich ebenso und ausdrücklich diskret sein müssen, wie direkte Angestellte.

Wenn sie quatschen sollte, würde ich den Hammer rausholen und den AG schriftlich über ihre Indiskretion informieren.

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Ich habe mal in einem Arbeitsamt geputzt, hatte keine Akteneinsicht und mußte

Antwort von Fru am 06.02.2013, 12:27 Uhr

trotzdem unterschreiben, das ich der Schweigepflicht unterliege, ebenso war ich mal für drei Tage Probearbeiten in einer Suchtklinik, auch da mußte ich für drei Tage unterschreiben...

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Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von ToniaLaura am 06.02.2013, 15:10 Uhr

Was fehlt dir den? Darf es niemand wissen???
LG und gute Besserung

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Re: Verschwiegenheitspflicht Krankenhauspersonal (z.B. Reinigungskräfte)

Antwort von Alexa1978 am 06.02.2013, 15:51 Uhr

Ich kann mit meiner Erkrankung ziemlich offen umgehen, trotzdem wäre es mir lieb gewesen, es selbst zu entscheiden wem und wann ich was erzähle.

So war es teilweise so, dass Nachbarn (Mutter dieser Bekannten wohnt in unmittelbarer Nachbarschaft zu uns) es zuerst wussten, bevor ich es meiner eigenen Verwandtschaft nahe bringen konnte. Soetwas erzählt man schließlich nicht so einfach einmal zwischendurch beim Kaffee ...

Ich ärgere mich sehr darüber und im Moment bin ich einfach sehr empfindlich.

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Achja ... Danke euch allen, waren ein paar Denkanstöße dabei! o.T.

Antwort von Alexa1978 am 06.02.2013, 15:52 Uhr

o.w.T.

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Nein. Und Onkologie kann doch auch Prophylaxeuntersuchung sein

Antwort von Sailor am 06.02.2013, 17:33 Uhr

Ich hab in der Schulzeit mal ferienweise im KH gejobbt und musste nichts unterschreiben wegen Verschwiegenheit o.ä. Ich hätte also jedem alles erzählen können, was ich im KH sah.

Und dass du in der Onkologie anzutreffen warst, daraus kann man doch nicht unbedingt eindeutige Schlüsse ziehen. Ich wurde auch mal von einer anderen Abteilung in die Onkologie geschickt (ambulant), aber nicht, weil ich vom Krankheitsbild in die Onkologie gehörte, sondern weil es in der anderen Abteilung nicht die Diagnosegeräte gab, die in der Onkologie vorhanden waren. Es schien gang und gäbe zu sein, deswegen Patienten in die Onkologie rüberzuschicken. Sagt also gar nichts aus.

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Re: Auf die Erkrankung schließen

Antwort von Christine70 am 06.02.2013, 22:12 Uhr

wenn man auf einer geburtshilflichen station liegt, sagt das noch lange nicht aus, daß man entbunden hat oder abgetrieben hat

ich lag selber auch auf der geburtstation, weil dort beides zusammen auf einem gang ist. und mich sahen auch bekannte personen. ich frag mich schon, wann gerüchte rumgehen, ich bin schwanger oder ich hab abgetrieben.

das waren aber besucher, keine putzfrau..

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