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Geschrieben von Butterflocke am 20.06.2012, 19:07 Uhr

Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten....was ist zu beachten?

Mein Nachbar bat mich gerade darum, ihm eine Vollmacht auszustellen.
Er möchte seine langjährige Lebensgefährtin bevollmächtigen, alle finanzielle Angelegenheiten für ihn zu übernehmen.

Ich soll nun etwas schreiben und ausdrucken, so dass nur noch beide unterschreiben müssen.
Ich bin mir aber bezüglich der Form nicht sicher....

Folgende Fragen:
- kann das Ganze auch handschriftlich verfasst sein (sie wollte den Text, den ich drucke, dann nochmal abschreiben - weshalb auch immer. Sollte sie das lieber lassen?)?
- welche Punkte sollten beinhaltet sein, damit das Ganze auch Gültigkeit hat und von Banken, Behörden usw. akzeptiert wird?
- muss das Ganze beglaubigt werden?
- sind damit andere bereits erteilte Vollmachten ausser Kraft gesetzt? (er hat seinem Bruder vor Jahren eine ähnliche Vollmacht erteilt, möchte diese aber nun nicht mehr aufrecht erhalten, da der Bruder sich noch nie gekümmert hat...)

Ich werde mich zwar jetzt mal im Internet schlau machen, kenne mich aber grundsätzlich eigentlich gar nicht mit so etwas aus.

Seine Partnerin (sehr nette Frau, wohnen allerdings nicht zusammen) hat mir vor Kurzem bereits ihr Herz ausgeschüttet. Er wird wohl langsam "vergesslich", ums vorsichtig zu formulieren. Das böse Wort "Alzheimer" mochte sie nicht aussprechen, aber so, wie sie seinen Zustand beschrieb, hörte es sich schon sehr ungut an.
Er merkt es selbst und leidet sehr darunter.....
Daher wohl die Idee mit der Vollmacht, da sie offensichtlich die einzige ist, der er vertraut... (Kinder gibt es nicht).

Helft mir doch mal bitte, damit ich den beiden helfen kann.

LG

 
6 Antworten:

Re: Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten....was ist zu beachten?

Antwort von Treva am 20.06.2012, 19:49 Uhr

er sollte sich gut überlegen, ob die vollmacht (falls er vor ihr stirbt) auch über seinen tot hinaus gelten soll oder mit seinem tot endet.

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Re: Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten....was ist zu beachten?

Antwort von Katrin76 am 20.06.2012, 19:50 Uhr

Schau mal hier...
http://www.standard-patientenverfuegung.de/formulare.htm

Du kannst den Text ja so übernehmen wenn die Beiden was "selbstgeschriebenes" haben wollen.
Ich weiss nicht ob das alle Banken so akzeptieren, ich war z.B. mit meiner Mutter extra dort und habe dort Vollmachten ausgefüllt.
Sicherlich macht es Sinn, solche Formulare beglaubigen zu lassen,bei Patiententestamenten reicht es aber, wenn ein "Zeuge" sie unterschreibt.

LG Katrin
die das Thema auch grad durch hat...

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Re: Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten....was ist zu beachten?

Antwort von shinead am 20.06.2012, 19:52 Uhr

Ehrlich gesagt würde ich anders vorgehen:

Zum einen eine Vollmacht auf die Konten bei den Banken erstellen lassen und dann eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen lassen.

Ggf. auch eine Patientenverfügung erstellen.

Grundsätzlich sollte er sich beraten lassen (Rechtspfleger beim Betreuungsgericht).

Mit einer finanziellen Vollmacht ist es da leider nicht getan...

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Re: Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten....was ist zu beachten?

Antwort von wickiefan am 20.06.2012, 20:31 Uhr

es gibt die Möglichkeit einer Generalvollmacht, die muss man aber bei einem Notar
beglaubigen lassen. Sie umfaßt z.b. finanzielle und gesundheitliche Vollmachten, praktisch alle Angelegenheiten.

Möchte er das nicht, l wäre auf jeden Fall eine Patientenverfügung sehr wichtig, sowie eine Vorsorgevollmacht in Gesundheits und Aufenthaltsangelegenheiten.. Zur Ergänzug dazu wäre eine Betreuungsverfügung sinnvoll, in der man festlegen kann, wer als Betreuungsperson eingesetzt werden soll bzw. wer auf keinen Fall ( dies nur vorsorglich, falls es mal zur Frage einer Betreuung kommt). Allerdings sind dabei keine finanziellen Angelegenheiten geregelt.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung braucht man nicht beglaubigen lassen. Formulare dafür gibt es in der Broschüre die die dt.ev.Bichofskonferenz zusammen mit der Evangel.Kirche herausgegeben hat. Die kannst Du dort anfordern. Dort ist alles sehr gut erklärt.
LG

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Danke!!!! o.T.

Antwort von Butterflocke am 20.06.2012, 21:12 Uhr

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Re: Danke!!!! o.T.

Antwort von katja13 am 21.06.2012, 9:23 Uhr

Meine Mutter hat für ihre Eltern die vorsorgevollmacht. Diese wurde von der Bank nicht akzeptiert. Die Bank hat nochmal eigene Vollmachten, die von allen unterschrieben werden mussten. Nicht so einfach das ganze. Einen handschriftlichen zettel erkennt keiner an. Völlig wertlos.

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