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Geschrieben von 32+4 am 04.08.2008, 2:02 Uhr

Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen?

Hallo,

mein Anbieter hat zwar fleißig abgelesen aber ich warte weiterhin auf die Abrechnungen ;-(
Im Februar hätte sie eigentlich kommen müßen.

Da der Anbieter letztes Jahr 3mal erhöhte und dieses Jahr bereits zweimal, habe ich langsam Bammel, daß ich da wieder ~1000€ (bei der heftigen Erhöhung schafft man das auch als Geizkragen,) nachzahlen soll und das auf einen Schlag.

Gibt es da keine Fristen? Weiß das jemand?
Auf schriftliche Nachfrage kam nun auch noch nix

 
4 Antworten:

Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen?

Antwort von Graefin am 04.08.2008, 9:40 Uhr

Hallo,
darf ich mal fragen warum du den Anbieter nicht wechselst? Wir haben dieses Jahr auch aufgrund einer Preiserhöhung gewechselt und haben nun einen günstigen Tarif (was man heute noch günstig nennen kann ) für Gas und Strom, Stromtarif läuft über 2 Jahre, Gas über ein Jahr.

Schau doch mal im Net, da gibt es viele Möglichkeiten zu vergleichen und zu wechseln. Aber: Hände weg von Verträgen wo du eine Mindestabnahmemenge hast oder für ein Jahr im voraus bezahlen sollst.

Gruß G.

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Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen?

Antwort von 32+4 am 04.08.2008, 9:45 Uhr

Geht nicht!

Gasanbieter hat hier leider immer noch eine Monopolstellung.
Versucht hatte ich es dennoch und bekam jedesmal Absagen der anderen Anbieter..

Und selbst wenn ich nur Strom wechsel (das ginge), dann bezahle ich noch mehr beim Gas, denn jetzt habe ich noch den günstigen Kombitarif

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Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen?

Antwort von Graefin am 04.08.2008, 10:27 Uhr

Hm das ist ja komisch, Monopolstellung gibts doch gar nicht mehr bei den Gasanbietern....wo wohnst du denn?
Gruß G.

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Re: Wann muß Abrechnung über Strom/Gas vorliegen?

Antwort von 32+4 am 04.08.2008, 10:30 Uhr

Steht sogar regelmäßig in unsere kleinen Tageszeitung inklusive entspr. Leserbriefe dazu.


Nur ändert das jetzt auch nix an meinem Problem...hätte schon gerne mal die Jahresabrechnung

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