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Geschrieben von lenirettig am 17.02.2007, 12:49 Uhr

Weiß wer Bescheid?

Ich hab zwar schon bei Frau Bader gepostet, aber ich weiß nicht, wie lange die Antwort dauert und es ist ziemlich eilig. Deshalb meine Frage:

Hallo, ich hab zwei Frage, jedoch keinen vernünftigen Betreff dafür gefunden:

1. Ich habe eine Vorladung fürs Gericht bekommen, weil ich vor Jahren mal Zeuge eines Unfalls mit Fahrerflucht war. Der Termin fällt jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Muss ich dort erscheinen, oder brauch ich da eine extra Bescheinigung? Ich weiß nicht, ob es mir möglich ist, mit dem Kleinen dann per Zug in eine andere Stadt, wo das stattfindet, zu fahren. Zum anderen bräuchte ich einen Babysitter in der Zeit der Verhandlung. Bekomme ich die auch erstattet?

2. Mein Partner und ich wollen uns ggf. in die Elternzeit teilen. Er ist dass mit der Ausbildung fertig, bei der er jedoch nicht verdient hat. Auch ich habe bisher nicht verdient. Bekommen wir trotzdem die zwei Monate zusätzliches Elterngeld, auch wenn kein Verdienstausfall eintritt - oder zählt zum Ausfall auch die Tatsache, dass er eine Stelle hätte antreten können, das aber aufgrund der Elternzeit nicht tut? Das zusätzliche Geld gibt es ja nur, wenn Gehalt wegfällt.

Vielen Dank

lenirettig

 
4 Antworten:

Re: Weiß wer Bescheid?

Antwort von galiann am 17.02.2007, 13:05 Uhr

Hallo,

ich kann Dir nur zu 1.was sagen. Ich war mal als Zeugin geladen ca. 600km entfernt, zwar war meine Kleine da schon ein KiGakind, wäre aber trotzdem schwierig geworden, da ich da hätte übernachten müssen. Ich habe also beim Gericht dort angerufen und die haben mir gesagt, sofern nicht noch einmal eine extra Vorladung kommt, bräuchte ich nicht zu erscheinen.
Eine Situation ähnlich wie bei Dir hatte ich auch, als ich Schöffin war, sollte auch zu einem Termin erscheinen und da war meine Kleine noch ein klitzekleines Baby. Da habe ich ebenfalls beim Gericht angerufen und ich musste nicht zu dem Termin.
Rufe also einfach beim Gericht an.

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Re: Weiß wer Bescheid?

Antwort von wilma68 am 17.02.2007, 13:41 Uhr

Hi,

soweit ich weiß, könntest du deine Zeugenaussage in deiner Situation wohl auch bei einem dir nahegelegenen Gericht vorher machen. Informiere dich doch einmal über die Möglichkeiten bei dem Gericht, von welchem die Vorladung ausgestellt wurde. Deine zweite Frage habe ich aber nicht so recht verstanden...

LG, W

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Re: Ich war in der selben Situation vor 1 Jahr.

Antwort von jovi66 am 17.02.2007, 13:44 Uhr

....Situation vor 1 Jahr. Isabella noch nicht im Kiga und unser Auto kaputt, ich mit Zug ins Gericht, da andere Stadt. Das Gericht hat mir die Fahrtklosten sowie eine Kinderbetreung ersetzt musste nur das Ticket vorlegen und eine Bestätigung des Kindermädchens in dem Fall die die schon damals bei mir gearbeitet hat, aber ich bekamm beides erstattet.
lG Johanna

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Mein Mann ist gerade eben in so eine Situation

Antwort von ninas59 am 17.02.2007, 18:00 Uhr

Ich habe bei Gericht angerufen und wurde mit dem richter verbunden.
Dem mussten wir dann ein Fax schicken dass und warum mein Mann nicht kommen kann.
Wir haben dann ein Antwort FAX bekommen mit den Fragen die zu beantworten sind.

Wenn der Richter das als ausreichend befindet muss mein Mann nicht erscheinen. Sollten aber in der Verhandlungen die parteien beschließen, dass diese Aussage nicht reicht, dann wird ein neuer Termin vereinbart zu dem mein Mann dann erscheinen muss.

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