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Geschrieben von sechsfachmama am 28.10.2012, 14:23 Uhr

wer ist fürs fahrzeug zuständig?

folgender fall: bekannter ist gestern mit dem auto stecken geblieben. zum glück kurz vor seiner wohnung und der besitzer des autos wohnt auch dort.

bekannter hat das auto gemietet.
er sagte so: und ich hatte noch sommerreifen drauf (ca. 35 cm schnee gestern).

ich meinte, na die reifen hätten ja auch längst draufsein sollen
und er meinte: ist nicht mein auto, dass muss der besitzer machen

nun meine frage: wenn ich ein auto miete, borge, was auch immer ... dann kann ich doch nicht die gesamte verantwortung auf den besitzer schieben? sondern darf das auto schlichtweg nicht benutzen, wenn es nicht fahrtüchtig ist?

oder wie ist da die rechtslage?
muss ich mich selber ums reifen wechseln kümmern? bzw. andere dinge, wenn was akutes defekt wäre?

was macht man, wenn man ohne dieses fahrzeug dann seinen pflichten nicht nachkommen kann? einfach fahren auf gut glück (und dann steckenbleiben ...)

 
17 Antworten:

Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von DecafLofat am 28.10.2012, 14:26 Uhr

der FAHRER muß sich vom verkehrstüchtigen zustand des KFZs überzeugen bevor er den zündschlüssel dreht/den "on" knopf drückt.
da hat weder der besitzer/halter noch sonstwer anders verantwortung.
da gibts auch garnichts zu diskutieren mit den grünen männern im falles des falles.

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von yellow_sky am 28.10.2012, 14:30 Uhr

Also wenn er mit Sommerreifen zu einer winterreifenpflichtzeit fährt, und einen unfapl hat ist auf jedenfall er schuld.
Ich eeisr ja nicht wie und von wem er es gemietet hat, aber wärr ich er, würd ich halt mal den Vermieter drauf ansprechen...

Lg

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von yellow_sky am 28.10.2012, 14:31 Uhr

Also drauf ansprechen wer wie und wann für Winterreifen zuständig ist...

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von bobfahrer am 28.10.2012, 14:42 Uhr

Also vor 10 Jahren hatten die Autovermietungen noch gar keine Winterreifen und auch heute werdne nicht alles umgerüstet, schon gar nicht auf Transportern weil die eh so was mei M&S Reifen draufhaben.


Und was soll die Aussage, die hätten schon drauf sein müssen?

Wir haben Oktober, also bissel hysterisch sind die Leute schon geworden seitdem die Reifenlobby jedes Jahr interveniert.

Ich hab erst Winterreifen seit ich ein Kind habe, und das auch nicht freiwillig. Wer Autofahren kann kommt auch mit SR durch, wir sind ja nicht in Finnland.

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von Muts am 28.10.2012, 18:07 Uhr

Ob man mit Sommerreifen durchkommt, das hängt davon ab wo man wohnt, bei uns hätte ich oft keine Chance, sicher heim zu kommen, wenn ich keine Winterreifen drauf habe.
Wer blockiert hier die Straßen, wenn es schneit?
Warum denn bricht der Verkehr in NL komplett zusammen, wenn ein paar Flocken Schnee fallen? Oder in Hamburg? Weil viele Fahrer schlecht ausgerüstet sind!

Lg Muts

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von glückskinder am 28.10.2012, 18:43 Uhr

Wenn ich mir ein Auto leihe, geh ich davon aus, dass es verkehrssicher ist. Alles andere wäre für denjenigen, der es verleiht, fahrlässig.

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von bobfahrer am 28.10.2012, 18:43 Uhr

Naja, ich komm auch so durch, werde aber genötigt welche draufzumachen.

Also ich bin schon mit neuen Sommerreifen und 150PS auf der Hinterachse Bergauf an Golfs und Escorts vorbeigefahren welche mit ihren Fronttrieblern mit durchdrehenden Rädern hängengeblieben sind. Und damals gab es noch kein ASR, ABS, BSA oder was weiß ich ....

Manche sollten halt im Winter das Auto stehenlassen, oder mit WR fahren, aber eine Pflicht gibt es nur weil die Reifenindustrie Druck gemacht hat. Logo, die wollen verkaufen.

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von bobfahrer am 28.10.2012, 18:50 Uhr

Also ich hab ein paar Jahre in einer Autovermietung gejobbt, da wurden nur die Hecktriebler mit WR umgerüstet, bei denmitbewerbern S***T und A++S
gab es überhaupt keine Winterreifen. Wer damit nicht klarkam ist halöt wieder gegangen....

Das war vor 10-12-Jahren....

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das kommt ja wohl drauf an wo du wohnst !!

Antwort von Christine70 am 28.10.2012, 21:44 Uhr

hier kommst du mit sicherheit nicht mit sommerreifen durch den winter. und wenn ein auto mal quer hängt, dann eins mit sommerreifen.
das hat nix damit zu tun, ob man autofahren kann oder nicht

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von Christine70 am 28.10.2012, 21:48 Uhr

das ist fahrschule erste stunde

Jeder Fahrzeugführer, der nicht gleichzeitig der halter ist, muß sich vor fahrtantritt von ordnungsgemäßen zustand des kfz überzeugen, und dazu gehört auch die bereifung, nicht nur ob winterreifen drauf sind, sondern auch ob die reifen noch ok sind

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von Christine70 am 28.10.2012, 21:50 Uhr

ja klar, wer autofahren kann, braucht gar keine reifen hahaha

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Ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten

Antwort von lastunicorn am 28.10.2012, 21:55 Uhr

Grundsätzlich gibt's da situationsabhängig Unterschiede zwischen unentgeltlicher Leihgabe und Nutzung gegen Bezahlung. Hinzu kommt dann, wie die Vereinbarung / der Vertrag zwischen Eigentümer und Besitzer des Fahrzeugs aussieht.

Allerdings finde ich es mehr als fahrlässig, ein Fahrzeug zu nutzen, wenn es möglicherweise nicht verkehrssicher und/oder witterungsbedingt angemessen ausgerüstet ist. Bei einem gemieteten Fahrzeug kann der Mieter sicherlich vom Eigentümer Nachbesserung einfordern und gegebenenfalls den Vetrtrag kündigen. Mit der Entscheidung zur Nutzung trotz nicht angemessener Ausrüstung, haftet doch eh der Fahrzeugführer selbst für aus dieser Nutzung entstehende Schäden... zumindest bei Ursachen wie bspw. bei fehlender Winterbereifung, abgefahrenem Profil oder defekter Lichtanlage.

Kurz: nur, weil sich bei Autovermietungen die meisten Nutzer auf eine angemessene Bereifung verlassen, entbindet das den Fahrer nicht von der Pflicht, sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Gefährtes zu überzeugen. Klar, wer geht schon vor jedem Fahrtantritt ums Auto herum. Aber im AP wusste der Fahrzeugführer schon vor der Fahrt von den nicht vorhandenen Winterreifen... SEIN Fehler.

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Re: wer ist fürs fahrzeug "zuständig"?

Antwort von bobfahrer am 28.10.2012, 21:59 Uhr

Pff, wir haben einmal einen Wintereinbruch und dann?

dann ist eh nur ab und zu etwas Schnee - der --> Rest des WInters ist Matsch.

Es geht darum das es eine Frechheit ist das zur Pflicht zu machen, aber klar - die Gesetze werde ja eh nicht von den Politikern gemacht sondern von denen die die Parteien finanzieren. Konzerne und Lobbyisten, also Reifenhersteller und der ADAC!

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Re: Ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten

Antwort von agapetus am 29.10.2012, 6:52 Uhr

Es ist einzig und allein sein Fehler. Wenn die Verkehrssicherheit nicht gegeben ist, darf er nicht fahren.

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Re: Ist sicherlich nicht pauschal zu beantworten

Antwort von Blume292 am 29.10.2012, 9:05 Uhr

Nun ja so lapidar ist die Frage nicht zu beantworten. Erst mal ist der Fahrzeughalter für die Fahrtüchtigkeit seines Fahrzeges verantwortlich, vor allem wenn er diese Fahrzeug dritten zum Gebrauch überlässt. Erst recht wenn er dafür Geld verlangt. Das gilt allerdings für Sicherheitsbelange, die der Nutzer bzw. Fahrer nicht mit bloßem Auge erkennt. Also Bremsen, Motor aber auch Versicherungsrelevante Sachen.

Eine Mitschuld oder Haftpflicht trägt allerdings auch der Fahrer. Er muss sich vor Antritt der Fahrt im Rahmen seiner Möglichkeiten vom sicheren Gebrauch des Fahrzeuges überzeugen. Also Licht kontrollieren, Bremsen kontrollieren, Zulassung inspizieren. Und da gehören Winterrreifen bei Winterreifenpflicht eigentlich dazu. Und das erkennt man...und wenn nicht kann man fragen. Winterreifen müssen nicht nur drauf wenns schneit sondern wenn die Temperaturen abkühlen!

Ich würde sagen, beide sind zuständig und tragen zu gleichen Teilen die Haftpflicht. Besonders als Vermieter!

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Mal zum Thema Winterreifen

Antwort von bobfahrer am 29.10.2012, 16:40 Uhr

www.spiegel.de/spiegel/print/d-42736577.html

Der Artikel ist 7 Jahre alt!

Na jetz hat es die Reifenlobby ja geschafft!

20 Millionen Sätze mehr, das kann sich sehen lassen.

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Warum hast du nur so einen Hals auf die "Reifenlobby"?

Antwort von lastunicorn am 29.10.2012, 17:48 Uhr

Es ist doch wohl unbestritten, dass es wirklich sicherer ist, ab bestimmten Temperaturen Winterreifen zu benutzen, oder? Dein Argument mit dem Fahrenkönnen hinkt doch wohl... ich habe mich früher immer wahnsinnig über die "Könner" geärgert, die mit Sommerschlappen den frischen Schnee bergan mit Vollgas zu einer Eisfläche verwandelt haben und dann als drittes per viertes Fahrzeug auf halber Strecke quer standen. Diesen ausschließlich Herren hätte ich gerne ihr offensichtlich geschwollenes Gemächt langziehen mögen, wenn die dann schulterzuckend neben ihren Autos standen... selbstredend mit Camel-boots mit fetten Profilsohlen, weil man(n) sich beim Laufen auf Eis wohl weniger als Könner einschätzte...



Mal im Ernst... solange diese Fahrakrobaten niemand Anderen behindern oder verletzen, können die von mir aus versuchen mit blankem Profil eine Schanze herunter brettern - nur leider nehmen diese Experten nicht selten andere Verkehrsteilnehmer mit oder bereiten Feuerwehrleuten schlimme Anblicke.

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