Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von katja77b am 01.12.2009, 12:26 Uhr

Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Soory, mir fällt kein anderer Betreff ein

Ich möchte einen Brief abschicken welchen NUR der Empfänger annehmen darf - kein Bevollmächtigter dessen. Wie muss ich diesen Brief verschicken damit nur derjenige ihn annehmen darf? Bei Eischreiben gibt es la leider noch die Möglichkeit des Bevollmächtigten.

Vielen Dank und LG Katja

 
17 Antworten:

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von doppelmutti1234 am 01.12.2009, 12:27 Uhr

dick und fett persönlich drauf schreiben, dann darf es keiner aufmachen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von almut72 am 01.12.2009, 12:27 Uhr

Damals, vor 20 Jahren, genügte der Zusatz "Persönlich".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von Moneypenny77* am 01.12.2009, 12:28 Uhr

Über das "Herrn" oder "Frau" in Fettdruck "Persönlich/Vertraulich" und/oder Per Einschreiben EIGENHÄNDIG, dann darf es nur der Empfänger entgegen nehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von katja77b am 01.12.2009, 12:33 Uhr

Danke für Eure Antworten, aber so einfach ist es leider nicht. Möchte einen Brief an jemanden schreiben wo ich mir fast sicher bin das diejenige den Brief nicht erhalten wird sondern der Ehemann diesen "abfängt" bzw. sich selbst als Bevollmächtigten einsetzt und ihn dann entgegennimmt. Rechtlich sicher falsch aber ist so. Von daher suche ich eine möglichkeit diesen Brief derjenigen zukommen zu lassen ohne das er ihn bekommt. Hinfahren und persönlich abgeben geht nicht auch nicht anrufen und "vorwarnen".

LG Katja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von wesermami am 01.12.2009, 12:45 Uhr

einschreiben mit dem vermerk persönlich. dann darf es auch kein bevollmächtigter bekommen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von Adrian04 am 01.12.2009, 12:45 Uhr

Schick es als persönliches Einschreiben. Dies muss mit Personalausweis von der Person "persönlich" entgegengenommen werden.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von dr.snuggles am 01.12.2009, 12:50 Uhr

gibt es vielleicht noch ein andere adresse, die der arbeitsstelle zum beispiel? oder ein freund, der da wohnt und übergeben könnte?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von enomis98 am 01.12.2009, 12:52 Uhr

Hallo
Du kanst per einschreiben mit Rückantwort machen aber selbst da kann es passieren das es der Ehepartner in die Hand bekommt. Frag mal auf der Post nach .LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von katja77b am 01.12.2009, 12:52 Uhr

Ne andere Adressen gibt es nicht die arbeiten beide von Zu hause aus. aber die Idee mit dem persönlichen Einschreiben könnte doch funktionieren.
Danke erstmal LG Katja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie Brief an jemanden persönlich verschicken ?!?

Antwort von Birgit67 am 01.12.2009, 13:13 Uhr

na ja früher war die Regel so:

Firma
z.Hd. Frau Bla Bla Bla
Abt.
Straße
Ort.

Dann war es unter dem Briefrichtlinien persönlich weil gleich der Name dasteht bevor der Rest kommt - ob das aber noch heute gültig ist weis ich nicht, den letzten Brief den ich so verschickt habe war Anfang 97.

Aber der Zusatz persönlich kann auf jedenfall nicht schaden.

Gruß Birgit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Persönliches Einschreiben!

Antwort von Jana2 am 01.12.2009, 13:30 Uhr

Dann darf NUR der Empfänger diesen bekommen bzw. abholen.

LG Jana

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Einschreiben eigenhändig

Antwort von Ameise am 01.12.2009, 13:31 Uhr

Hi,
es gibt das "Einschreiben eigenhändig". Damit wird der Brief immer nur dem Empfänger persönlich gegen Unterschrift ausgehändigt. Der Empfänger kann allerdings schriftlich einen Dritten ausdrücklich zur Entgegennahme eigenhändiger Sendungen bevollmächtigen.
Liebe Grüße

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Oder schlicht und ergreifen bei dem Empfänger "Zu Händen Herrn/Frau Blabla" MfG

Antwort von Zero am 01.12.2009, 13:34 Uhr

.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

hab nachgefragt...

Antwort von lavilja am 01.12.2009, 13:37 Uhr

meine freundin arbeitet auf der post (auch am schalter)

sie hat auch gesagt "einschreiben eigenhändig" dann darf NUR diejenige person den brief entgegen nehmen....
kann aber sein, dass es etwas teurer ist...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Oder schlicht und ergreifen bei dem Empfänger "Zu Händen Herrn/Frau Blabla" MfG

Antwort von Christine70 am 01.12.2009, 14:35 Uhr

also wenn draufsteht Z. H. Frau sowieso.... würde das den mann wohl kaum abschrecken.

aber ich frag mich auch, wie der mann reagiert, wenn er mitbekommt, daß seine frau einen persönlichen brief bekommt, den er wohl nicht sehen sollte oder darf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Oder schlicht und ergreifen bei dem Empfänger "Zu Händen Herrn/Frau Blabla" MfG

Antwort von schnubbelkatze am 01.12.2009, 17:13 Uhr

hin oder her ob mit einschreiben, persönlich, eigenhändig...was ist wenn der mann die benachrichtigung einfach vernichtet???

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Oder schlicht und ergreifen bei dem Empfänger "Zu Händen Herrn/Frau Blabla" MfG

Antwort von katja77b am 01.12.2009, 19:48 Uhr

wenn er die Benachrichtigung vernichtet kann ih es auch nicht ändern, aber ich versuche es mal mit dem persönlichen Einschreiben.
Vielen Dank für Eure Hilfe
lg katja

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.