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Geschrieben von kravallie am 05.08.2013, 14:03 Uhr

witwenrente

wenn ein versicherter in die künstlersozialkasse 20 jahre lang eingezahlt hat, hat seine witwe dann nur Anspruch auf 3 Monate Witwenrente???

finde nichts dazu. kollegin wurde mit dieser info abgespeist, kann das gar nicht glauben.

 
24 Antworten:

Re: witwenrente

Antwort von Lena_1977 am 05.08.2013, 14:10 Uhr

Hat sie vielleicht da etwas falsch verstanden - in den ersten 3 Monaten bekommt sie den vollen betrag - dann nur noch die kleine/große Witwenrente

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Re: witwenrente

Antwort von Abb am 05.08.2013, 14:14 Uhr

Hallo Vallie,

da die KSK nicht der Rententräger ist, sondern die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nur weiterleitet, sollte die Witwe sich an letztere wenden. Die KSK selber zahlt keine Renten aus. Möglicherweise wurde da was mit einer Art "Sterbegeld" verwechselt, aber damit kenne ich mich nicht aus. Die KSK fungiert ja quasi als "Arbeitgeber", da sie den Arbeitgeberanteil auf den Beitrag des Versicherten drauflegt - vielleicht zahlen die dann auch die drei "Gehälter", die die Hinterbliebenen auch erhalten, wenn sie regulär angestellt sind.

LG
Susi

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Re: witwenrente

Antwort von kravallie am 05.08.2013, 14:15 Uhr

man sagte ihr, sie hätte gar keinen Anspruch ( mehr ).
sie meinte selbst, sie würde zuviel verdienen, aber das darf doch nicht sein, daß das einkommensabhängig ist!
der mann ist schon vor 3 jahren gestorben, sie ist etwas unbedarft in solchen dingen...

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das mit dem anderen träger...

Antwort von kravallie am 05.08.2013, 14:19 Uhr

habe ich ihr auch gesagt, denn das entnahm ich der hp der ksk.
macht sie!

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Re: witwenrente

Antwort von fiammetta am 05.08.2013, 14:27 Uhr

Hi,

die Version mit der normalen Rentenversicherung, die ich kenne, ist, dass heutzutage keine lebenslange fette Rente mehr ausgezahlt wird. Das war wohl früher normal, d.h. ich kenne auch einen Fall, bei dem die Mutter = Dauerhausfrau keinen Tag mehr arbeiten mußte, weil sie nach dem Tod ihres Mannes noch über 50 Jahre lang den vollen Betrag abgeschöpft hat. Das kann sich aber heutzutage kein Sozialsystem mehr leisten. Somit kriegt sie mit unter 65 (glaube, das war das Alter) also keine Witwenrente, da ihr ja - wie einer Neugeschiedenen und jeder anderen Frau ja auch - zugemutet werden kann zu arbeiten. Erst wenn sie selbst in Rente geht, wird berechnet, welche Ansprüche sie als Selbsteinzahlerin noch aus der Renteneinzahlung ihres Mannes hat.

In Anbetracht der Tatsache, dass jemand, der heutzutage mit 58 oder 60 Jahren in Rente geht, noch 30 Jahre Rente beziehen kann (schaut Euch `mal die Sterbeanzeigen an) und dann die Gattin oft noch einige Jahre jünger ist (da gab es auch eine statistische Durchschnittszahl) und außerdem obendrein noch einmal - ich glaube - um die acht Jahre eh` durchschnittlich länger lebt als ein Mann, kommen letztlich ruckzuck (naja...) um die 45 Jahre Rentenauszahlung zusammen. Der Betrag, der hier entnommen wird, wurde aber niemals eingezahlt. Somit ist auch klar, weshalb Deine Kollegin wahrscheinlich erst in ein paar Jahren von der Witwenrente profitieren kann.

Man korrigiere mich bitte, wenn die Informationen, die ich zur Witwenrente für jüngere Frauen habe, nicht korrekt sind.

LG

Fiammetta

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Re: witwenrente

Antwort von Leena am 05.08.2013, 14:29 Uhr

Unter Umständen kann das schon stimmen... grundsätzlich.

Die Witwenrente ist tatsächlich einkommensabhängig, und möglicherweise verdient Deine Kollegin tatsächlich so viel und der Rentenanspruch ihres verstorbenen Mannes ist möglicherweise vergleichsweise niedrig, so dass ihr nach den ersten 3 Monaten wirklich keine Witwenrente mehr zu steht - kann schon sein, grundsätzlich.

Wenn sie dann selbst im Rentenalter ist bzw. sich ihr Einkommen entsprechend ändert, sieht das vermutlich aber wieder anders aus.

So gesehen - die Info von der Künstlersozialkasse KANN richtig sein. Ob sie es ist, wer weiß... :-/

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Re: witwenrente - Erwerbseinkommen wird angerechnet

Antwort von Lena_1977 am 05.08.2013, 14:32 Uhr

Erwerbseinkommen wird angerechnet
-ließ mal

http://de.wikipedia.org/wiki/Rente_wegen_Todes

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hmmm...

Antwort von kravallie am 05.08.2013, 14:33 Uhr

dann hätte man ihr ja zumindest sagen können, daß sie bei eigenem rentenbeginn Anspruch hat.
habe auch im Bekanntenkreis einen witwer, dem man auch nie sagte, daß seine kinder Anspruch auf halbwaisenrente haben, er ist Engländer.

finde das nicht in Ordnung, manche menschen wissen sofort über alles bescheid, was ihnen zusteht.....meine schwiegermutter zb, die wußte auch, daß sie 1 jahr verheiratet sein muß, bevor sie ansprüche hat.

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schwieriger fall anscheinend

Antwort von kravallie am 05.08.2013, 14:38 Uhr

am besten, sie hakt nach.
ich kenn sie gut, selbst wenn sie dann bei rentenbeginn Anspruch hätte, sie würde es "vergessen".

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Re: hmmm...

Antwort von Pamo am 05.08.2013, 14:38 Uhr

Ja, das ist wohl so. Man muss eben wissen, was einem zusteht oder man sollte sich diesbezüglich generell beraten lassen. Guck mal, man ja auch ein Kind groß ziehen ohne jemals Kindergeld zu beantragen und bekommen. Es ist eben eigenes Risiko, wenn man sich nicht beraten lässt.

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Re: hmmm...

Antwort von kravallie am 05.08.2013, 14:42 Uhr

gerade bei Todesfällen können da schon mal Versäumnisse eintreten.
plant man ja auch nicht so.....
klar ist es Risiko, SIE hat sich nicht beklagt, ICH beklage es.
und hab noch nicht mal was davon!

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Sind die 3 Monate aus der Künstlersozialkasse nicht nur eine Art Übergangsgeld??

Antwort von Sailor am 05.08.2013, 15:09 Uhr

...und die richtige Witwerente gibt es dann nach den 3 Monaten aus anderer Quelle? (-> Staat??)
War bei einem ähnlichen Fall in der Verwandtschaft jedenfalls so.

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Das kann so nicht stimmen ...

Antwort von -chOcO- am 05.08.2013, 15:09 Uhr

Mein Vater starb vor 4,5 Jahren. Seine 2 Frau bekommt seitdem Witwenrente (sie war bei seinem Tod knapp 40 und ist berufstätig). Sie bekommt nicht viel, weil ihr Gehalt angerechnet wird, aber ein 'Mindestalter' scheint es da nicht zu geben

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Die Witwenrente gibts auch vor dem eigenen Renteneintritt / mT

Antwort von Abb am 05.08.2013, 15:41 Uhr

Meine Schwiegermutter wurde vor einigen Jahren mit Mitte 50 Witwe. Sie hat vom ersten Tag an die sog. "große" Witwenrente bekommen, sie war mit meinem Schwiegervater über 30 Jahre verheiratet. Das waren dann 60 Prozent seines Rentenanspruchs mit Stichtag Todestag. Ihr eigenes Einkommen wird davon - aber nur anteilig - abgezogen. Symbolisch gesehen: Für 50 Euro, die sie verdient, bekommt sie 20 von der Witwenrente abgezogen (Werte dienen nur zur Veranschaulichung des Prinzips). Da sie jedoch nur Teilzeit arbeitet, erhält sie fast die volle Witwenrente von knapp 1000 Euro. In Rente wird sie sicher erst mit 67 gehen.
Vallie, hat Deine Bekannte auch Kinder? Auch diese haben einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Der verstorbene Mann Deiner Bekannten hat sicherlich auch regelmäßig seine Renteninformation erhalten. Daraus ist ersichtlich, inwieweit er Anspruch auf Rente gehabt hätte.

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Re: witwenrente

Antwort von Abb am 05.08.2013, 15:58 Uhr

Die große Witwenrente
Einen Anspruch auf die so genannte große Witwenrente hat der Ehegatte, wenn sein verstorbener Ehepartner mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat. Allerdings muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

- die Witwe oder der Witwer muss erwerbsgemindert sein, oder
- sie oder er müssen ein minderjähriges Kind erziehen, das Anspruch auf Waisenrente hat, oder
- sie oder er muss über 45 Jahre alt sein.
Sonst erhält der hinterbliebene Ehegatte nur die kleine Witwenrente.

Insofern stimmt das mit einem Mindestalter (45), wenn keine Kinder da sind bzw. die Witwe nicht erwerbsgemindert ist.

Wenn keins der Kriterien zutrifft, gibt es nur die "kleine Witwenrente", diese wird 2 Jahre lang gezahlt. (25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen)

LG
Susi

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Re: schwieriger fall anscheinend

Antwort von Silvia3 am 05.08.2013, 16:00 Uhr

Warum zerbrichst du dir ihren Kopf? Wenn sie nicht geistig minderbemittelt oder komplett ungebildet ist, dann ist es ihre Sache, sich um ihre Rente zu kümmern. Es gibt in diesem Lande für alles eine Beratungsstelle (Ombudsmann für Renten z.B.) und mit Hilfe des Internets kann man sich auch schlau machen. Wenn sie also vergisst, ihre Rente zu beantragen, dann ist das doch ihr Problem. Wahrscheinlich nagt sie auch nicht am Hungertuch, denn dann würde sie vielleicht etwas aktiver sein.

Silvia

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Re: witwenrente

Antwort von catalanya am 05.08.2013, 17:06 Uhr

Eine Bekannte von mir ist ebenfalls Witwe. Sie ist so alt wie ich (35).
Witwenrente hat sie sich ausrechnen lassen, wären nicht mal 30 Euro monatlich gewesen. Es sind keine Kinder vorhanden, sie arbeitet Vollzeit.
Und sie sagte damals, daß Sie sich für 30 Euro monatlich nicht vor dem Staat nackig macht. Mich hat es nur gewundert, weil die zwei auch über 10 Jahre verheiratet waren.

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Re: witwenrente

Antwort von Jari am 05.08.2013, 18:07 Uhr

Hallo,

meine Ma hat nur für eine Übergangszeit Witwenrente bekommen als mein Vater starb, ich glaube 3 Monate (evtl. auch etwas länger). Danach bekam und bekommt sie nichts mehr, da ihr Einkommen angerechnet wurde, und sie als Lehrerin dann doch zu viel verdient. Ihr wurde gesagt, wenn Sie Ihre eigene Rente beantragt, wird das noch einmal neu berechnet. Und ja so ganz gerecht finde ich das auch nicht, dass wenn jemand eben gut verdient, gar nichts an Witwenrente bekommt, denn der Verlust des 2. Einkommens ist ja dennoch da und man hat sich ja so eingerichtet im Leben.

Gruß, Janet

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Re: weitre Moeglichkeit, Spekulation

Antwort von Benedikte am 05.08.2013, 20:47 Uhr

http://www.merkur-online.de/aktuelles/boulevard/eleonore-weisgerber-bleiben-euro-rente-nach-jahren-arbeit-zr-2870380.html

Lies mal den link. Wenn der Mann bspw. auch immer nur wenige Tage als Kuenstler gearbeitet hat und beitarege abgefueht wurden, kann es vielleicvht sein, dass er gewisse Mindestzeiten nicht erreicht hat?

Ist wilde Spekulation...

ansonsten weiss ich, dass bei der Witwenrente Aenderungen eingetreten sind. Wenn die Ehe nicht lange gedauert hat, es keine Kinder gibt, und die Frau nicht sehr alt ist, gibt es nur kurz Geld.

Man wwollte damit so Praktiken begegnen wie Herbert Wehner das gemacht hat, der hatte seine einkommenlose Stieftochter quasi auf dem Sterbebett geheiratet und als seine Witwe kurz spaeter hatte sie dann ausgesorgt.

Benedikte

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Re: weitre Moeglichkeit, Spekulation

Antwort von Fru am 05.08.2013, 21:40 Uhr

Meine ehem. Kollegin ist seit 5 Jahren Witwe, sie hat einen Job auf 400 Euro Basis und geht nicht mehr arbeiten, weil sie sonst auch zuviel verdienen würde..

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link: Deutsche Rentenversicherung- Hinterbliebenenrente,neues Recht?

Antwort von maximiliana am 06.08.2013, 8:33 Uhr

Hallo,
es hat sich in der Hinterbliebenenrente so einiges geändert.
wichtig ist ob das "alte" Recht oder das neue gilt.
Dies ist abhängig vom Alter + Hochzeitsdatum.
Nach dem neuen Recht gibt es sehr viel mehr Einschränkungen und
Anrechnungen. Das heißt, wie es bei Eltern war gilt für Jüngere nicht mehr.
Also ab zur Beratung.

schaut mal auf:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00_witwer_und_witwenrente.html

Gruss
Maximiliana

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silvia3

Antwort von kravallie am 06.08.2013, 8:59 Uhr

ich interessiere mich für meine Mitmenschen und wenn man sich seit 13 jahren täglich sieht und auch miteinander spricht, dann liegt MIR auch was an dem menschen neben dem Office....

traurig, dass das bei dir anders zu sein scheint.

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Re: silvia3

Antwort von Silvia3 am 06.08.2013, 10:08 Uhr

Sich interessieren und sich einmischen sind für mich zwei verschiedene Dinge. Klar kann man darüber sprechen und mal einen Hinweis geben, wie man es machen könnte, aber du machst dir ja Gedanken darum, ob die Frau gerecht behandelt wird, weil ihr niemand die Informationen nachträgt und ob sie wohl bei Renteneintritt auch wirklich daran denkt, einen Antrag zu stellen. Das geht aus meiner Sicht etwas weit.

Silvia

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Re: silvia3

Antwort von kravallie am 06.08.2013, 10:57 Uhr

findet meine kollegin nicht.
da hab ich ja schwein gehabt

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