Geschrieben von Anni36 am 11.01.2007, 7:54 Uhr |
Wo sind die Steuerexperten?!?
Tach zusammen und Guten Morgen!
Wer kennt sich aus in Sachen Mwst?!?!?!??!?!
Wenn eine Rechnung im alten Jahr (also Dez. 2006) erstellt wird für eine Leistung die 2007 erbringt wird:
Wie hoch ist dann der Steuersatz?!?!?
So geschehen bei der Rechnung unserer Schwimmschule:
19% berechnet, allerdings schon im Dez.?!?!?
Wer weiß da was?!?!?
10000 Dank!
Anja
Re: Wo sind die Steuerexperten?!?
Antwort von dhana am 11.01.2007, 8:38 Uhr
Hallo,
soweit ich weiß ist das korrekt so.
Beim Autokauf wurde das ja groß und breit erklärt - auch wenn der Kauf und die Rechnung 2006 ist - sobald die Lieferung 2007 ist gilt der neue Mehrwertsteuersatz.
Für den Schwimmverein wird das gleiche gelten.
Steffi
Re: Wo sind die Steuerexperten?!?
Antwort von Schwoba-Papa am 11.01.2007, 8:43 Uhr
Steuersatz gilt für den Zeitpunkt der Leistungserbringung !
19 % also völlig korrekt bei Vorauszahlungen für das Jahr 2007 !
Grüßle
Re: Wo sind die Steuerexperten?!?
Antwort von Leena am 11.01.2007, 8:58 Uhr
Die Entstehung der USt/MwSt ist in § 13 UStG geregelt, und hier wird auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem die Leistung ausgeführt worden ist, bei Leistung in 2007 ist also 19% Steuersatz maßgeblich.
Danke!!!
Antwort von Anni36 am 11.01.2007, 13:15 Uhr
War mir selbst halt nur unsicher, was gilt:
Rechnungsdatum
oder
Jahr der Leistungserbringung!
Danke Euch allen!
Schönen Tag noch!
Anja