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Erbrecht - Kontoauflösung, kennt sich jemand etwas damit aus?

Thema: Erbrecht - Kontoauflösung, kennt sich jemand etwas damit aus?

Hallo! Kurze Frage: wenn das Konto eines Verstorbenen aufgelöst wird und man einen gemeinsamen Erbschein der Erbberechtigten hat, ist es dann dennoch möglich, dass einem der persönlich zustehende Teil direkt aufs Konto überwiesen wird? oder muss das "zwingend" einer in die Hand nehmen? Kennt sich jemand damit aus?

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 19:35



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Ja, du kannst dir deinen Teil auf ein Konto überweisen lassen. Um das Konto aufzulösen müssen - zumindest bei uns - alle im Erbschein Beteiligten unterschreiben. viele Grüße

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:04



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hatte nun ein paar mal die Überschrift gelesen, aber nicht angeklickt, mich aber gewundert was an einer Kontoauflösung so zum Kotzen ist

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:04



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In dem Fall will die Bank an einen der Erben alles auszahlen und dann sollen sich die Erbberechtigten alleine einig werden... die Bank meint, es ginge nicht, auf unterschiedliche Konten Gelder auszuzahlen?!

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:14



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Hallo, jede Bank hat da ihre Regeln und danach gehen sie vor. Kann man nicht pauschal sagen. Denen ist es lieber, einer bekommt es aufs Konto und verteilt, damit ist sie aus der Haftung der Aufteilung raus. Lg

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:24



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Das könnte ich nachvollziehen...

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:27



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Wie ich unten schon schrieb: genau so geht es NICHT. Nach Kenntnis des Todes wird auf "Nachlasskonto" umgestellt, dann sind sowieso erst einmal keine Verfügungen (außer für die Bestattung) möglich. Mit dem Erbschein erfolgt die Umstellung auf eine GbR/Erbengemeinschaft. Was denen "lieber" ist, ist relativ latte. Je nach System muß sich dann tatsächlich jemand die Mühe machen und einen manuellen Kontoabschluss fahren, da es vier externe Abrechnungskonten gibt. Sache von zwei Minuten... für Anfänger ;-) Überweisen sie an einen Erben, seid Ihr darauf angewiesen, daß der auch an EUCH überweist, sonst dürft Ihr Euch das nämlich alles wieder einklagen und die Bank wird sich herausreden mit: "Wir hatten den gemeinschaftlichen Auftrag der GbR zum Abschluß über ein Konto".

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:33



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Wir stellen nicht auf die Erbengemeinschaft um, nur Nachlasskonto wird hinterlegt. Dann wird mit den Erben zusammen die Art der Überweisung ausgemacht, meist an einen Erben. Lg

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:41



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Echt? Naja, wird wohl auch gehen, solange sich alle einig sind. Sieht man mal wieder, warum wir einfach netter für alle waren *lach*

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:44



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Als meine Schwiegermutter verstorben ist, ist meine Schwägerin in die Bank, sie hatte eine Vollmacht über den Tod hinaus und hat das ganze Geld abgeholt..... Nach Monaten kam sie aus Mexiko zurück, zwar ohne Geld aber mit einem Mexikaner. Da würde mich mal interessieren, woher weiss eigentlich die Bank wenn jemand stirbt?? Hätte auch so gern was von dem Geld gehabt, heul!

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:47



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Bei einer Vollmacht über den Tod hinaus nützt eh alles nix: dafür ist sie da. Allerdings hätte man versuchen können, sein Erbe auf gerichtlichem Weg einzuklagen, denn soweit ich weiß ist die Vollmacht über den Tod hinaus zwar nicht im Innenverhältnis Bevollmächtiger -> Bank beschränkt, aber ich meine, da gäbe es zivilrechtlich so eine Geschichte, daß man sich als Bevollmächtigter nicht einfach "bereichern" darf. Die Bank erhält dann Nachricht, wenn man ihr eben Tod mitteilt. Unsere Sekretärin hat früher eh immer die lokale Presse gelesen, da hat sie uns dann auch gleich die Todesanzeigen unserer Kunden auf den Tisch gelegt *lach*. Ich habe dann gleich auf Nachlasskonto umgestellt und habe mir auch einmal, kraft meiner Arroganz, das Recht herausgenommen, das "Leerräumen" durch einen Bevollmächtigten schlichtweg nicht zuzulassen, indem ich die Überweisungen nicht ausgeführt habe. Er fand's kacke, ich habe ihm angeboten, sich an unsere Rechtsabteilung zu wenden oder mich gern zu verklagen ;-) Wenn wir selbst den Tod recherchiert haben (bei unserer Klientel auch nicht unüblich, daß der eh auf Seite 1 stand), haben wir gleich ein Kondolenzschreiben geschickt und zwei Wochen später neue Kontoeröffnungsunterlagen für die GbR rausgeschickt.

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:56



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Sehr komisch.......................Wir machen das schon auch mal, einer kommt vorbei und hat Vollmachten und Ausweiskopien, aber ich persönlich bekomme da Bauchschmerzen. Wie du das möchtest, kannst du das durchsetzen, das ist weder ungewöhnlich noch bes. zeitintensiv. Lass dich nicht abwimmeln, das geht ja gar nicht! viel Glück und gute Nerven.............

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:58



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Das Geld kann dein Mann eigentlich einklagen! Die Bank hat soweit ich das sehe alles richtig gemacht, nur deine Schwägerin nicht! Die Vollmacht gilt zwar über den Tod hinaus, aber nicht für das Privatvergnügen deiner Schwägerin. Die Bank sperrt das Konto in dem Moment, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt. Mir hat mal ein Kollege erzählt, früher hätten die Azubis die Todesanzueigen durchgelesen und daraufhin die Konten gesperrt, aber das ist wohl schon sssssssseeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhhrrrrr lange her!

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:02



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...

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:04



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Ja, das haben wir in der Ausbildung auch noch gemacht... Aber eben halt Privatbank, da ticken die Uhren noch anders *lach*. Aber wenn ich mich recht entsinne gilt die Sperrung des Kontos eben nicht für über den Tod hinaus Bevollmächtigte. Aber ich denke, kein Betreuer führt so viele "schwebende" Nachlasskonten, daß es zu viel verlangt ist, ein Auge darauf zu haben. Entsprechende Vermerke lassen sich ja gut in der EDV erfassen.

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:07



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"Gesellschaft bürgerlichen Rechts", auch BGB-Gesellschaft genannt. Eine Erbengemeinschaft ist das automatisch. Google mal danach, dann weißt Du auch gleich, wer was darf und nicht darf ;-) Verfügungen jedenfalls, "wenn nicht anders vereinbart" erst einmal nur gemeinschaftlich.

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:09



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Das stimmt definitiv: die Vollmacht gilt über den Tod hiaus, aber das Geld darf nicht "zweckentfremdet" werden und Erben umgehen - es gibt sooo viele Geldgeier, wenn ich das nicht selbst schon oft erlebt hätte, ich würde es nicht glauben. Da liegt der arme Tote nicht mal unter der Erde und es existiert nur die Sterbeurkunde und schwupps stehen die Erben da..................und noch nie was von Erbschein oder Testament gehört..................bezieht sich natürlich nicht auf das Ausgangsposting...................bin abgeschweift! GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:14



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das sie alles in bar mitnehmen wollte. So einen großen Betrag hatten sie aber nicht und sie hat ihn dann am nächsten Tag abgeholt!!!!!! Da muss man doch eigentlich hellhörig werden, wenn jemand mit der Schubkarre das Geld rausfährt. Der Knaller war noch, dass sie kleine Scheine wollte... Verklagt hat mein Mann sie nicht, aber da ich alle anderen Unterlagen hatte, hat mein Mann seinen Teil noch bekommen.

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:43



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Also, wenn ich google, dann kommt dabei immer raus, dass die Erbengemeinschaft keine GbR ist. Mir wäre das auch neu gewesen. /cit/ Keine GbR, sondern eine Bruchteilsgemeinschaft liegt in der Regel vor, wenn mehrere an einer Sache oder einem Vermögensinbegriff beteiligt sind, ohne dass auf Dauer ein gemeinsamer Zweck verfolgt werden soll. Hierunter fällt beispielsweise die Erbengemeinschaft. /cit/ aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts /cit/ Die Erbengemeinschaft hat also keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist auch nicht rechtsfähig. Der Grund für die Andersbehandlung von GbR und Wohnungseigentümergemeinschaft ist darin zu sehen, dass die Erbengemeinschaft zur Auflösung bestimmt ist, aber eine GbR gerade dazu bestimmt ist, länger am Rechtsverkehr teilzunehmen. /cit/ aus: http://www.ratgeber-recht24.de/Gesetzliche_Erbfolge_und_gesetzliches_Ehegattenerbrecht/Erbengemeinschaft.html /cit/ Der BGH hat eindeutig Stellung bezogen: Im Gegensatz zur GbR und zur WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) bleibt die Erbengemeinschaft eine Personengemeinschaft, die weder partei- noch rechtsfähig ist. Anerkannt ist zwar, dass die GbR auch selbst klagen kann, auch verklagt werden kann, nur nicht grundbuchrechtsfähig ist. Auch die WEG kann inzwischen (BGH DNotZ 2005, 776) in gleicher Weise tätig werden. Die Erbengemeinschaft ist aber im Gegensatz zu den beiden genannten Rechtsformen nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung angelegt Es handelt sich lediglich um ein gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der das Nachlassvermögen zugefallen ist. /cit/ aus: http://www.rabergner.de/die-erbengemeinschaft-ist-weder-rechts--noch-parteifaehig-_211.html

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:46



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Also ich hab's in der Berufsschule so gelernt... Aber mei... das ist nun auch 13 Jahre her, durchaus möglich, daß es da gesellschaftsrechtlich Neuerungen gibt... offensichtlich sollte ich wirklich besser weiter meine Kinder rumfahren und den Hund über's Feld jagen... Ich werde alt... zu alt...

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 21:59



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,,,, so alt kannst Du ja eigentlich noch nicht sein, wenn die Berufsschule erst 13 Jahre her ist :-). Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 22:28



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Nein, ist nicht möglich. Mit dem Erbschein müßt Ihr zur kontoführenden Stelle, die machen eine neue Kontoeröffnung und stellen auf "Erbengemeinschaft" um. Dann muß der Auftrag von allen Erben zur Zersetzung gem. Erbschein erteilt werden.

Mitglied inaktiv - 12.11.2009, 20:28



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Guten Morgen! Erst mal herzlichen Dank für eure eindeutigen und sehr guten Tipps. Habe ziemlich schlecht geschlafen wegen der Angelegenheit... und muss jetzt erst mal die Fakten sammeln und überlegen, wie ich weiter verfahren werde. Keine Ahnung! fühle mich ein wenig "leer" deswegen... ich wollte, dass wir Geschwister durch den Tod unserer Mutter eher näher zusammen wachsen und ein wenig Familie sind und sie verhalten sich mir gegenüber einfach nur schrecklich... was immer sie "reitet", keine Ahnung... Ich weiß nur, dass ich immer noch in Trauer um meine Mutter bin und an derartiger Streiterei kein Interesse habe. Ich möchte Ruhe haben und würde notfalls sogar auf das Geld verzichten... einen ellenlang Rechtsstreit will ich nicht. Mir geht es um ganz anderes: Menschlichkeit! "Traurigdarüberbin"

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 05:57



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viele Grüße

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 09:01