Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mini1987 am 13.09.2012, 21:35 Uhr

10000 Fragen

Hallo ihr lieben,
ich schreibe zum erstenmal in diesem Forum. Bin gerade in der 33 SSW und es wird langsam ernst. Ich werde wie ihr alle hier auch leider alleinerziehend sein.
Es ist eine lange Geschichte, aber ich werde den Vater als unbekannt angeben. Momentan geht es mir finanziel ganz gut doch wenn die kleine da ist werde ich nur rund 660 € Elterngeld bekommen. Das ist ja gerade mal die Miete. Weiss einer zufällig welche Möglichkeit ich habe ? Kann ich in diesem Fall doch auch vom Jugedndamt uterhaltsvorschuss beatragen oder stellen die sich da sehr schwierig an wegen Unbekannt oder so???
Ich will einfach nur die Miete Zahlen können und sobald es mir möglich ist werde ich nach der Geburt auch nebenbei arbeiten gehen. Will damit eigentlich nur sagen das ich echt kein schmorrer sein will und auch nie war, aber mit 660€ Elterngeld auszukommen ist jetzt nicht gerade ein Traumstart ins leben für meine süße.

Wäre schon wenn ihr ein paar Ideen habt, dake im voraus

LG

 
64 Antworten:

Knallharte Frage...

Antwort von Ralph am 13.09.2012, 21:52 Uhr

Unterhaltsvorschuß und HartzIV sind Sozialtransferleistungen, die Du im Zweifel von meinen Steuergeldern erhalten würdest. Könntest Du mir bitte EINEN Grund nennen, warum Du via Sozialtransfer zuerst MICH in die Pflicht nimmst, weshalb ich also für den Mann einspringen soll, den Du schützst, indem Du ihn nicht als Kindesvater angibst???

Zu Deinen Fragen: Ja, es wird Schwierigkeiten mit dem Jugendamt geben. Ja, es wird Schwierigkeiten mit dem Jobcenter geben, weil das Kind und auch Du Unterhaltsansprüche habt, und die setze bitte danke erst einmal durch, bevor Du mit Deinen vorhersehbaren finanziellen Engpässen Dich an die Allgemeinheit wendest.

Von ganz anderen Aspekten wie Erbrechte des Kindes, Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Identität usw. ganz zu schweigen.

Deshalb überlege Dir das gut mit dem "Kindesvater nicht angeben".

Ralph

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Re: Knallharte Frage...

Antwort von mf4 am 13.09.2012, 22:13 Uhr

Egal ob UH-Vorschuss oder H4... beide Ämter zahlen nicht mal eben Geld, welches vom Kindsvater kommen müßte. Sie wollen Angaben, weil sie das von ihm zurück fordern werden.
Der nicht fließende UH wird bei mir z.B. übers Jobcenter in Form von H4 gezahlt und das JC klagt es beim Kindsvater ein. Bei dem Vater der 2 anderen Kinder passierte das über UH-Vorschuss und später Lohnpfändung beim Vater.

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Re: 10000 Fragen

Antwort von Sternenschnuppe am 13.09.2012, 22:19 Uhr

Wenn Du dem Kind alle Rechte am Vater nehmen willst dann ist das eine Entscheidung.
Aber für die Pflichten kommt dann zu Recht auch kein anderer auf.


660€ + Kindergeld wird knapp, aber wenn Du stillst, Second Hand kaufst auch nicht unmöglich.
Sehr sehr zeitig wieder arbeiten und hoffen dass Dein Kind Dich dafür verurteilt.

Viel Glück

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Ääääähm... Sternenenschnuppe... fehlt da nicht ein Wort?? :-)

Antwort von Ralph am 13.09.2012, 22:29 Uhr

Ein "nicht" als vorletztes Wort?

*grübel*

Snoopy

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Re: 10000 Fragen

Antwort von mf4 am 13.09.2012, 22:30 Uhr

Wenn das Elterngeld gerade für die Miete reicht...
1 Person + 1 Baby von 184€ Kindergeld einkleiden, ernähren, Strom zahlen, Versicherungen und und und... das geht nie und nimmer.

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"nicht" nachliefere ...

Antwort von Sternenschnuppe am 13.09.2012, 22:37 Uhr

Ups.
Das Kind sie nicht verurteilt meinte ich natürlich.

@mf4 : Billige Wohnung bekommst hier für 300€ , Krankenkasse ist ja in Elternzeit umsonst. Bleiben noch 500€ zum leben.
Stillen ist umsonst, Stoffwindeln ....


Klar ist das heutzutage utopisch, aber "Vater unbekannt" sollte man sich leisten können wenn man nicht straffällig werden will.

Von dem was ich davon persönlich halte mal ganz zu schweigen.
Und ich weiss wovon ich rede, ich habe ihn damals angegeben obwohl er mir mit Schlägen drohte wenn ich das mache.

Meine Meinung : In dem Moment wo ich mich für das Kind und gegen eine Abtreibung entscheide, entscheide ich auch um die Wurzeln des Kindes.
Und diese zu kennen ist ein Grundrecht des Menschen !
( steht das jetzt nicht sogar im Gesetz ? )

Ups, doch eigene Meinung ;-)

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Re: 10000 Fragen

Antwort von engelchen_lpz am 14.09.2012, 4:59 Uhr

vor allem ist das schon beim Elterngeld nicht mehr einfach. Selbst die Elterngeldstellen verlangen inzwischen Angaben zum Vater. "Unbekannt" wird mehrfach hinterfragt. Auch hier geht es um Gelder, da AE ja 14 Monate zustehen, es aber Fälle (vor allem alles mit Ausland) gibt, wo der Vater kein Sorgerecht hat, aber trotzdem Anspruch auf Elterngeld.

ich wäre bei "unbekannt" auch vorsichtig, hatte es mir damals in meiner "Wut" auch überlegt, aber das wäre es nicht wert gewesen.
Ich hab ihn eintragen lassen, ob es ihm gefiel oder nicht. und naja, wirklich was geändert hat sich dadurch nicht, aber das Kind hat einen gesetzlichen Vater, UVG kommt mtl (noch für 3 Monate :-( ) naja, es geht alles, irgendwie

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Re: 10000 Fragen

Antwort von Mini1987 am 14.09.2012, 5:58 Uhr

Also zunächst einmal danke für die antworten. Aber mal kurz nebenbei erwähnt ich habe noch nie irgendwelche steuergelder in Anspruch genommen und schon garnicht zu unrecht, ich habe bis zu letzt 3 arbeitsstellen gehabt, Vollzeit, minijob, selbstständig und musste und werde auch bisweilen kein hartz4 in Anspruch nehmen müssen. Also finde ich diese aussage oben schon sehr dekadent. Zudem git es einschlägige gründe den Vater des Kindes nicht anzugeben und meinem Kind halte ich nichts und niemanden vor, auch nicht mir selbst wenn ich wieder arbeiten werde. Dachte dieses Thema sei in der heutigen Zeit und Gesellschaft etwas umgänglicher zu betrachten. Scheinbar irre ich mich.

Trotzallem vielen dank für eure Antworten und alles gute.

MfG

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Re: 10000 Fragen

Antwort von Möhrchen am 14.09.2012, 6:46 Uhr

"Aber mal kurz nebenbei erwähnt ich habe noch nie irgendwelche steuergelder in Anspruch genommen und schon garnicht zu unrecht..."

Ja was denn nun?!

Wobei die Antwort darauf nicht relevant ist für Deine Frage hier fand ich die Aussage verwirrend. Wenn "nie", dann scheidet "schon gar nicht " doch aus.

Dekandent ist Deine Ansicht: Du meinst, dass die Tatsache, dass man noch nie Steuergelder in Anspruch genommen hat, dazu "berechtigt", das doch jetzt mal zu tun? Hat jeder von uns so ein Rabattheftchen oder wie funktioniert das Deiner Meinung nach? Grundtenor ist doch, dass staatliche Hilfe nur für NOTfälle gedacht ist - der liegt in Deinem Fall nicht vor - zumindest nicht direkt.

Rechne doch mal durch, was da an Geldern zusammenkommt in den nächsten Jahren...UHVs, vermutlich auch später Betreuungskosten usw.

Das Thema an sich kannst Du natürlich umgänglich betrachten...wenn sich eine Frau heutzutage für eine Samenspende entscheidet und finanziell vorgesorgt hat, ist mir persönlich das auch herzlich egal...soll ICH aber dafür mit meiner täglichen Arbeit aufkommen, sehe ich das nicht mehr so "umgänglich" und ich erwarte von den Ämtern, dass sie das auch hinterfragen.

Und natürlich enthäst Du Deinem Kind jemanden vor...wie würdest Du Dich denn fühlen, wenn Du Deinen Geburtsurkunde betrachten würdest und da steht "Vater unbekannt"...auch, wenn das Kind ihn mal kennenlernt...das impliziert doch, dass es nicht gewünscht ist...dass man es besser verheimlicht...

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Re: 10000 Fragen

Antwort von Aprilscherz2000 am 14.09.2012, 6:49 Uhr

Also Leute die von Sozialleistungen leben (müssen) als Schnorrer zu bezeichnenen find ich unter aller Kanone.

Ich find Schnorrer sind die Leute, die Geld von anderen nehmen, bevor sie die Verantwortlichen zu Kasse beten.

Du willst ihr den Vater nicht vorenthalten?Dann kann er doch auch fürs Kind (und Dich) aufkommen.

Gruss Chrissie

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Spiel

Antwort von shortie am 14.09.2012, 8:07 Uhr

Hallo,

deine Ansichten lesen sich (verständlicherweise) noch wie ein Spiel.
Du planst die nächsten Züge, das Ende ist offen.
Taktik jetzt: Vater verschweigen.
In einigen Zügen wirst du dann weiter entscheiden, ob die Taktik richtig war.

Ich kann nur sagen: Es wird anders und wahrscheinlich schwieriger, als du es dir von jetzt aus vorstellst! Nach dem Elterngeld wird dein Leben durchaus nicht sein wie vorher, du wirst durchaus nicht an deine aktuellen Lebensumstände anknüpfen. Sollte es nahtlos gelingen: Neidlose Gratulation! :-)
Den Vater nicht anzugeben hat nicht nur kurzfristig Auswirkungen, sondern für dein Kind und UNS sein Leben lang! Nur DU bist in deinem Kopf mit Angelegenheit angeblich klar und entschieden. Die Auswirkungen aber betreffen UNS!

Dass ich es mit mehreren Kindern, sehr hart arbeitend und einem schwierigen weiteren Umfeld nicht so prickelnd finde, wenn sich Menschen wider besserer Möglichkeiten zunächst um Quersubventionen bemühen, die schlussendlich meine Ausgaben (Steuern etc.) in die Höhe treiben und weshalb mir samt Kindern dann deswegen weniger zum Leben bleibt, stelle ich einfach mal dahin.

(Meine Kinder haben einen leistungsunfähigen Vater.)

Wenn du ein Kind haben wolltest um jeden Preis: Dann solltest DU ihn zahlen.
Wenn du Angst vorm Vater hast: Es wird Wege geben, Kontakt zu vermeiden.

Den Vater bewusst zu verschweigen bedeutet allerdings vor allem, ich wiederhole mich und andere Schreiber:
UNS auf der Tasche zu liegen!

Vielen Dank dafür!
Hoffentlich treffen wir uns nicht im realen Leben. Da würde ich sehr abschätzig werden!

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WELCHE ?

Antwort von Ikmam am 14.09.2012, 8:28 Uhr

Welche einschlägigen Gründe gibt es denn, den KV nicht amtlich zu machen ? Das würde mich mal extrem interessieren.

Willst Du ihn schützen ?

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Zu deutsch: Der Vater wird Kontakt zum Kind haben...

Antwort von Ralph am 14.09.2012, 8:40 Uhr

... oder wie darf ich das verstehen? Was sollen das denn dann für grandiose Gründe sein, den Vater nicht anzugeben?

Dekadent ist Deine Sichtweise, und ja, solche Menschen wie Du sind dann Sozialschmarotzer. Daß Du noch nie staatliche leistungen in Anspruch genommen hast, spielt keine Rolle. Habe ich auch noch nie, und nu? Darf ich aufhören zu arbeiten und zwei, drei, vier, fünf Jahre auf Kosten der Allgemeinheitzleben und meinen "Rabatt" durchbringen (Danke, Möhrchen, für die Redewendung! ).

So funktioniert Solidarität nicht. Zunächst einmal bitte den Erzteuger in die Pflicht nehmen, und erst wenn der nicht leisten kann, die nächsten Schritte unternehmen.

Aber ich habe ja den Verdacht, daß Du genau bescheid weißt, es geht Dir um andere Dinge, und Dir haben hier nur die Antworten nicht gepaßt.

Ralph

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Re: 10000 Fragen

Antwort von Leena am 14.09.2012, 8:50 Uhr

"Den Vater bewusst zu verschweigen bedeutet allerdings vor allem, ich wiederhole mich und andere Schreiber: UNS auf der Tasche zu liegen!"

Vorneweg gesagt: Ich habe mich seinerzeit auch ganz bewusst dafür entschieden, den leiblichen Vater meines ersten Kindes nicht anzugeben, finde diesen Teil der Geschichte also nicht grundsätzlich "verwerflich" o.ä.

Allerdings - ich konnte mir diese Entscheidung auch finanziell leisten. Elterngeld gab es damals noch nicht, es gab lediglich Erziehungsgeld, und dafür waren Einkünfte des Vaters, Unterhaltsansprüche etc. nicht relevant (schließlich gab es da nun definitiv keine "eheähnliche Gemeinschaft"). Anspruch auf UHV hatte ich nie, eben da ich bewusst den Vater nicht angegeben habe, auch das war mir bewusst und für mich kein Thema. Die ersten 6 Monate, als ich Elternzeit hatte, habe ich mit dem Elterngeld knapp die Miete bezahlt und ansonsten von Ersparnissen gelebt, anschließend habe ich wieder angefangen zu arbeiten (75%) und Kind ging zur Tagesmutter. Ja, es war finanziell nicht schrecklich üppig, aber alles machbar. Und mir war es das uneingeschränkt wert.

Was die Rechte des Kindes betrifft - mein Kind weiß, wer sein leiblicher Vater ist, Kontakt zur Familie des Vaters besteht auch (Vater selbst lehnt jeden Kontakt ab). Und über entgangene Erbansprüche muss man sich "mangels Masse" auch keine Gedanken machen... und selbst wenn er mal im Lotto gewinnen sollte - seine Sache. Ich hatte damals allerdings eher Bedenken, dass das Kind einmal zur Unterhaltsleistungen gegenüber dem Vater herangezogen werden könnte, was ich ohne jeden Kontakt, jede Bindung etc. unangebracht fände - gibt auch entsprechende Urteile dazu, aber die Geschichte, das Ganze mit entsprechenden Gerichtsverfahren abzulehnen, wäre doch auch teuer und vor allem sehr nervenintensiv...

Ach so, auf der Geburtsurkunde stand auch nicht "Vater unbekannt", sondern da stand zum Vater einfach gar nichts. Mittlerweile gibt es übrigens eine neue Geburtsurkunde, und der Adoptiv-(Stief-)Vater ist juristisch der Vater.

So gesehen - meiner Meinung nach (die durchaus keine Mehrheitsmeinung ist, dessen bin ich mir bewusst!) kann die Mutter gerne aus guten Gründen darauf verzichten, den Vater anzugeben. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie deswegen keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt, und unter der Prämisse, dass das Kind (und der Vater) über die biologischen Verhältnisse Bescheid weiß.

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind - kann man sich diese Entscheidung so eben nicht leisten. Man kann schließlich nur für sich entscheiden, nicht für andere, die dann die Kosten dieser Entscheidung übernehmen müssten (Solidargemeinschaft).

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Wenn sie sich das leisten kann, ist es mir auch schnurz...

Antwort von Ralph am 14.09.2012, 8:57 Uhr

Hallo Leena,

alles andere muß sie selbst wissen. Aber das AP ging ja nun eindeutig in die Richtung, daß das Elterngeld nur für Miete reichen wird und wie man zusätzlich an Moneten kommt. Zapft sie ihre möglicherweise ihr Erspartes an, voila, nichts dagegen. Dann kann meinethalben der KV im Nirvana bleiben.

So, wie sie es aber vorhat, ist es ein Vertrag zu Ungunsten Dritter (nämlich der Steuerzahler), und das ist vom Grundsatz "Treu und Glauben" nicht gedeckt.

LG
Snoopy

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Re: 10000 Fragen

Antwort von Pamo am 14.09.2012, 9:00 Uhr

Ich schlage vor, dass du dir einen Krippenplatz suchst wenn das Kind geboren ist. Du kannst nicht realistischerweise erwarten dass dich die Allgemeinheit ernährt, solange es sich nicht um eine kurzfristige Notlage handelt. Berufstätigkeit ist zumutbar.

Wenn du den Vater verschweigst, dann nimmst du dem Kind alle Erbschaftsansprüche. Das finde ich falsch. Damit greifst du massiv in seine Rechte ein.

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Re: Wenn sie sich das leisten kann, ist es mir auch schnurz...

Antwort von Leena am 14.09.2012, 9:10 Uhr

Hallo Snoopy,

da bin ich völlig bei Dir - wenn sie es sich nicht leisten kann, ist es Betrug und eine Straftat, wenn sie - obwohl sie den Vater weiß - den Vater als unbekannt angibt und UHV, Sozialleistungen etc. erschleicht - gar keine Frage!

Mir ging es lediglich darum, dass in vielen Postings hier anscheinend grundsätzlich verurteilt wird, den Vater nicht anzugeben, weil das quasi Unrecht am Kind etc. pp. sei...

LG,
Leena

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Vielleicht liest Du es ja noch...

Antwort von shinead am 14.09.2012, 9:12 Uhr

Der KV ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Dir gegenüber im Übrigen auch. Wenn nach dem Kindesunterhalt noch "Masse" da ist, erhälst Du Betreuungsunterhalt, der Dein Einkommen bis maximal zur Höhe Deines Nettoeinkommens aufstockt.

Staatliche Unterstützung gibt es nur gegen Mitarbeit.
Das bedeutet, dass erst die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Personen geprüft werden muss.
Erst dann unterstützt Dich der Staat. Vorher gibt es KEIN Geld.

Den KV nicht anzugeben muss man sich, wie bereits geschrieben, leisten können.

Es sind auch schon Mütter von Ihren Kindern auf herausgabe des Namens verklagt worden... Nur mal so...

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Naja, ich habe ja auch bei Deinem zweiten Absatz etwas Bauchschmerzen...

Antwort von Ralph am 14.09.2012, 9:19 Uhr

Hi Leena,

... aber wenn die Allgemeinheit außen vor bleibt ist das m.E. wirklich eher eine Privatangelegenheit. Ich habe dazu zwar eine klare Meinung, kann aber zumindest die Gedankengänge nachvollziehen, wenn der KV nicht angegeben wird. Das muß die jeweilige Mutter selbst wissen und dann ja auch verantworten und ggf. auch vertreten.

LG
Snoopy

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Liegt da genau nicht die Antwort, Aprilscherz? "Müssen" ist das entscheidende

Antwort von lastunicorn am 14.09.2012, 9:34 Uhr

Kriterium. Die AP will den Vater aus verschiedenen Gründen nicht angeben, obwohl sie ihn kennt (es soll ja auch andere Fälle geben, wo die Mutter den Erzeuger ihres Kindes schlicht nicht benennen kann). Wenn sie es sich also nicht leisten kann, den Namen zu verschweigen, dann muss sie ihn in Leistungpflicht nehmen.

Ich habe seinerzeit, als mein zweites Kind geboren wurde, eine junge Frau im KH kennen gelernt, die bereits das zweite Kind von einem kurdischen Vater bekommen hat. Bei beiden Kindern hat sie diesen nicht als Vater angegeben, obwohl sie offensichtlich noch mit ihm zusammen war. Er hat sie auch auf der Station diverse Male besucht und offensichtlich auch zur ersten Tochter einen entsprechenden Kontakt, da sie sehr vertraut wirkten. Diese junge Frau erzählte mir, dass die Familie ihres Freundes offizielle nichts von den Kindern wissen dürfte, weil sie als deutsche Frau keine angemessene Partnerin für den kurdischen Mann wäre. Außerdem hätten sie viel mehr Geld zur Verfügung, wenn sie und die Kinder H 4 bekämen und er ein paar Extras so bezahlen würde - den ersten Teil der Geschichte konnte ich ja noch grob nachvollziehen, aber den zweiten nicht mehr. Inzwischen ist der Kindsvater mit einer "importierten" Kurdin verheiratet, hat weitere zwei Kinder und freut sich, dass der brave Steuerzahler ihm seine zweite Familie ermöglicht.

Findest du eine solche Lebensplanung für die Solidargemeinschaft akzeptabel? Ich kenne genügend Menschen, die auf weitere Kinder verzichten, weil sie sich diese nicht "leisten" können. Mit Vorsatz eine Familie im sozialen Netz zu planen und platzieren, ist jedenfalls keine plötzlich entstandene Notlage... da liegt der Vorwurf parasitären Verhaltens doch wohl nahe, oder?

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Re: Naja, ich habe ja auch bei Deinem zweiten Absatz etwas Bauchschmerzen...

Antwort von Leena am 14.09.2012, 9:52 Uhr

...ich reich Dir mal ein warmes Kirschkernkissen gegen Deine Bauchschmerzen beim zweiten Absatz.

Nein, ganz im Ernst - wem habe ich mit meiner Entscheidung irgendwie geschadet?

Im Außenverhältnis zur Solidargemeinschaft - wie gesagt, Erziehungsgeld hätte ich damals in jedem Fall in genau der entsprechenden Höhe bekommen, komplett unabhängig vom Vater, dessen Leistungsfähigkeit, Unterhaltsansprüchen etc. Und sonst habe ich - außer Kindergeld, stimmt - genau gar keine Leistung in Anspruch genommen. Definitiv keine Kosten irgendwie auf die Solidargemeinschaft "abgewälzt".

Und im Innenverhältnis? Mein Kind weiß Bescheid, kennt den Namen, kennt Bilder, kennt Geschichten vom Vater, kennt dessen Familie, hat Oma, Opa, Tanten, Cousins etc. Der Vater weiß Bescheid - ich hatte ihn nach der Geburt informiert, Foto geschickt etc., und er weiß auch vom Kontakt zu seiner Familie. Wenn er irgendwann mal seine Entscheidung gegen das Kind hätte überdenken wollen - er hätte immer gewusst, wo er uns findet bzw. wie er Kontakt aufnehmen kann, ggf. auch über seine eigene Familie. Wenn er das nicht will - ist das seine Sache.

Klar, ich weiß nicht, ob der Vater, wenn er vom Jugendamt wegen Vaterschaft angeschrieben worden wäre etc. pp., nicht irgendwann doch an einen Punkt gekommen wäre, wo er gesagt hätte, okay, ich will mein Kind doch einmal sehen, vielleicht will ich doch Kontakt... andererseits weiß ich nicht, ob er nicht genau deswegen, wenn er mit amtlichen Schreiben in dieser Angelegenheit "belästigt" worden wäre, sich dadurch erst recht unter Druck gesetzt und als Opfer gefühlt hätte, und deswegen erst recht keinen Kontakt gewollt hätte. So gesehen - fiktive Geschichtsbetrachtung, das bringt so oder so nichts.

Wir haben nun einmal alle nicht die Möglichkeit, an irgendeinen Punkt unseres Lebens zurückzukehren und zu schauen, ob eine Handlungsalternative nicht eventuell doch besser gewesen wäre.

Ich kann nur sagen - rückblickend auf die letzten 14 Jahre stehe ich immer noch voll und ganz und uneingeschränkt hinter meiner damaligen Entscheidung. Und das nicht nur aus der mir eigenen Sturheit! ;-)))

LG,
Leena

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Die AP fragt ja nach Hillfen bzw. Leistungen

Antwort von Aprilscherz2000 am 14.09.2012, 10:28 Uhr

Also kann sie sich es nicht leisten ihn zu verschweigen.

Den Fall den Du da schreibst, finde ich auch nicht gut.JEDES Kind hat ein Recht auf seinen Erzeuger.Zumindest namentlich!Wenn die Familie nicht dahinter steht, ist das die Sache des Erwachsenden und da kann das Kind wohl nichts für.

Was anderes wäre, wenn es ein Kind aus einer Vergewaltigung wäre.Dann kann in meinen Augen das Kindswohl gefährdet sein, wenn es die wahren Umstände bzw. seine Erzeuger kennt.

Das Kindswohl ist aber mitsicherheit nicht gefährdet wenn die Elter bzw. Familie des Vaters "not amused" von der Mutter sind.

Gruss Chrissie

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warum willst du den vater denn nicht angeben?

Antwort von mama.frosch am 14.09.2012, 10:38 Uhr

du bist anonym hier - es wäre schön wenn du angesichts deiner 10000 fragen diese eine beantworten könntest...

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Der klassische Fall, bei denen der KV schlichtweg nicht angegeben werden kann...

Antwort von Ralph am 14.09.2012, 10:57 Uhr

... ist die Urlaubsbekanntschaft, von der man nur den Vornamen weiß, der Strandjunge, der Herr Animatöööööör...

Eine nette Nacht... und 8 Wochen später wird das Souvenir de luxe entdeckt. Es bleibt ein Kopfschütteln ob des nicht benutzten Kondoms, das aber bringt die Daten des KV auch nicht herbei und erst recht keinen Unterhalt.

Da kann man auch als Solidargemeinschaft nur sagen "Dumm gelaufen!" und zähneknirschend die Schatulle zum UHV öffnen.

Snoopy

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Re: Die AP fragt ja nach Hillfen bzw. Leistungen

Antwort von mama.frosch am 14.09.2012, 11:08 Uhr

im falle einer vergewaltigung sehe ich auch das mutterwohl über dem kindeswohl

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Re: Die AP fragt ja nach Hillfen bzw. Leistungen

Antwort von Pamo am 14.09.2012, 12:21 Uhr

Da würde ich (theoretisch) den Unterhalt einklagen - auch rückwirkend für die Zeit während der Befruchter im Knast war.

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Re: warum willst du den vater denn nicht angeben?

Antwort von Einstein-Mama am 14.09.2012, 13:16 Uhr

ich denke so etwas hat sicher seinen grund, denn diese entscheidung ist ja eher eine entscheidung gegen sich selbst.
ich bin mir sicher der unterhaltsvorschuß vom amt macht sich auf meinen lohnzettel null bemerkbar, von daher von mir keine kritik.

gibt schlimmere schmarotzer über die sich auch keiner aufregt.

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Re: Der klassische Fall, bei denen der KV schlichtweg nicht angegeben werden kann...

Antwort von taram am 14.09.2012, 13:23 Uhr

Aber ich muss hier mal einen Rüffel an die UHV-Kassen abgeben - die kümmern sich meiner Meinung nach nicht um die Eintreibung der UHV_Schulden

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Achso, Einstein...

Antwort von Ralph am 14.09.2012, 13:30 Uhr

.. wir schützen also im Ergebnis die Herren Erzeuger und wälzen deren Verantwortung wissentlich auf die Allgemeinheit ab.

Tolle Einstellung, wirklich.

Und daß sich soetwas nicht auf Deinen Lohnzettel auswirkt, ist eine naive Einstellung, denn jedes Puzzlestückchen dieser Art wirkt sich auf die Steuererhebung aus. Natürlich, rein rechnerisch ist es nicht meßbar, naiv bleibt die Einstellung trotzdem!

Ralph

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manchmal...

Antwort von kravallie am 14.09.2012, 14:09 Uhr

schützt man nicht die herren erzeuger, sondern die kinder der erzeuger. und sich selbst.

wissentlich abwälzen tut man nicht, sondern nur hoffentlich.

ich akzeptiere die entscheidung einer frau, die den vater nicht angibt. ich hätte es auch getan, wenn ich gewusst hätte, wie ich überleben soll ohne arge.
die ap hofft, daß sie nicht auf staatliche hilfen angewiesen sein wird.
das darf man.

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Re: manchmal...

Antwort von shinead am 14.09.2012, 14:20 Uhr

>>die ap hofft, daß sie nicht auf staatliche hilfen angewiesen sein wird.

Naja, sie wollte UVG beziehen.
Damit bezieht sie staatliche Leistungen.

Man muss sich manche Entscheidungen leisten können. Das kann die AP offensichtlich derzeit nicht.

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Re: manchmal...

Antwort von kravallie am 14.09.2012, 14:27 Uhr

ok, gschlampert gelesen.

eigentlich will sie glaub ich nur ihre lebenshaltungskosten decken können. wie man dann die unterstützung nennt, die das gewährleistet, ist ja an sich egal.
ich gebe dir vollkommen recht, man muß sich das leisten können.
aber mit dem ganzen recht auf vater geschmarre, erbansprüche etc kann man mich jagen.
und auch mit vaterschutz, denn manche väter braucht halt kein mensch.

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Re: manchmal...

Antwort von shinead am 14.09.2012, 14:32 Uhr

>>denn manche väter braucht halt kein mensch

Stimmt.
Fragt sich nur, was Frau vorher so toll an ihm fand...

Der KV von Junior ist ja auch ein Vollpfosten, aber zumindest brauche ich keine Angst vor ihm haben. Er steht schön brav als Papa in der (zweiten) Geburtsurkunde.

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wie DU

Antwort von Einstein-Mama am 14.09.2012, 14:53 Uhr

darüber denkst ist mir eigentlich völlig wurscht.
kannst ja gerne den rächer spielen und gegen schmarotzer angehen, wenn es deinem narzismus dienlich ist.

uhg soll ja weitaus weniger und kürzer sein als der unterhalt vom vater, sie schießt sich somit ins knie,
es sei denn er hat er nichts, dann bekäm sie aber ohnehin zuschuß vom amt.
und ich bin gerne naiv,lebt sich besser so.

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Re: wie DU

Antwort von Einstein-Mama am 14.09.2012, 14:58 Uhr

ups, meinte uhv natürlich...
ehe ralph hier wieder austickt...

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Re: manchmal...

Antwort von Einstein-Mama am 14.09.2012, 15:03 Uhr

zumal sie arbeiten WILL und eigentlich nur überbrückugnslösungen sucht.
dass ausgerechnet DA geballert wird ist mir ein rätsel.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 14.09.2012, 17:17 Uhr

Wenn ich gewußt hätte, daß sich über 10 Jahre Psychoterror daraus ergeben, daß ich den Vater von Kind2 angegeben habe, hätte ich es nicht getan, uns wäre auf jeden Fall ein großes Stück mehr Lebensqualität geblieben ....

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Einstein, auch wenn Du es nie begreifen wirst...

Antwort von Ralph am 14.09.2012, 19:43 Uhr

Du kannst meinethalben Dich zufrieden zurücklehnen, wenn Deine Steuergelder vergeudet werden.

ICH habe nach wie vor ein Interesse daran, daß MEINE hart erarbeiteten Steuergelder, und UHV wird davon gezahlt, glaub es mir!, nur dort ausgegeben werden, wo es erforderlich ist. Solange es Väter gibt, an die Frau aus unerfindlichen Gründen nicht herantritt, bin ich nicht bereit, dieser Frau auch nur einen Yota zahlen zu lassen, weil schlichtweg die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden kann. Ich bin heilfroh, das Gesetze und Ämter das genauso sehen.

Und es ist beruflich sogar meine Aufgabe, gegen Schmarotzer vorzugehen. Denk nur, dafür gibt es sogar einen Außendienst! Mit Narzißmus (bist Du grade am Spiegeln?) hat das nichts zu tun.

Schönes Wochenende
Ralph

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Schlussstrich

Antwort von Mini1987 am 14.09.2012, 20:44 Uhr

Ich scheine ja eine ganz schöne Diskussion hier los getreten zu haben.

Ihr scheint hier alle ein wenig was falsch zu verstehen vlt habe ich mich auch missverständlich augedrückt. Ich habe danach gefragt, was man für Möglichkeiten im Falle dessen hat. Ich habe niemals behauptet das ich definitiv darüber nachdenke diesen Antrag auf Unterhaltsvorschuss auszufüllen zumal dieses soweit ich mal gelesen habe ein Betrag von 180€ ohnehin nicht überschreitet.(Womit mein Lebensunterhalt alleine wohl kaum gesichert wäre)

Zu der Erklärung meiner Intentenion zu dieser Frage: Wie das ab einem gewissen Zeitpunkt in der Schwangerschaft so ist liegt man Stunde um Stunde Hellwach im Bett und macht sich Gedanken und Sorgen, wo meist nicht mal ein Grund besteht und man geht alle Möglichkeiten durch.

So zu meiner tatsächlichen Situition wie oben auch geschrieben geht es mir momentan nicht schlecht, man soll aber auch hin und wieder mal an das schlimmste denken was einem passieren kann!!! Da ich doch ein realist bin.

Ich sehe es ähnlich wie Ihr, das keine Steuergelder verschwendet werden sollten, dafür gehe ich und viel andere Menschen viel zu hart 8-16 Std oder auch mehr am Tag arbeiten, wohingegen es sich manche Leute doch sehr eifach machen.

Die Gründe warum ich den KV nicht angebe werde ich hier nicht angeben und hier entscheide ich zum wohle meines Kindes und auch zum Wohle anderer Menschen. Mir persönlich und das könnt Ihr mir glauben würde dies sehr entgegen kommen.

Zum anderen muss ich aber auch mal sagen: "Vater unbekannt" wie viele frauen mag es denn wohl tatsächlich geben, in denen der Vater unbekannt ist ??? Ich meine ich weiss ja wohl mit wem ich wann, wie mich vergnügt habe und im normalen Leben sollten dies wohl kaum an einem Tag mit 5 verschiedenen Männern gwesen sein, und wenn doch finde ich dies unverantwortlich von vornherein dem Kind gegenüber was man dann in die Welt setzt und oft sind es diese Hitergründe, welche zu folge tragen das zum Beispiel Steuergelder verschwendet werden, was ich unmöglich finde!

Mein Kind ist entstanden unter scheinbar vorgegaukelten völlig ""normalen" Voraussetzungen wie bei den meisten Familien in denen Kinder geplant werden, nur machmal muss man feststellen das auch nach vielen Jahren der Schein trügt und sich dahinter eine völlig andere Welt verbirgt!

So zu viel dazu!!! Danke für eure gazen Antworten aber auch für das interesse jmd. einfach ohne Hintergrund zu verurteilen anstatt mal um die Ecke zudenken. Ich wünsche euch allen trotzdem alles Gute, hoffe das Ihr eure Zwerge ohne Probleme groß bekommt und möchte mit diesem Schlusssatz ganz gerne diese Diskussion beenden.

LG
Mini1987

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... und den plausiblen Grund nennst Du immer noch nicht...

Antwort von Ralph am 15.09.2012, 0:42 Uhr

... "...und hier entscheide ich zum wohle meines Kindes und auch zum Wohle anderer Menschen. Mir persönlich und das könnt Ihr mir glauben würde dies sehr entgegen kommen. ..."

Das ist doch sehr nebulös formuliert und rechtfertigt nicht das, was nicht nur ich die ganze Zeit anprangere. Der KV hat Dich hinter's Licht geführt und Dir etwas vorgegaukelt? Na und? Damit bis Du nicht allein auf der Welt, und das kann kein Grund sein, ihn davonkommen zu lassen. Solange Du nicht Roß und Reiter nennst, wirst Du keine breite Unterstützung bzw. Ratschläge auf dieser Plattform erhalten, weil immer der Generalverdacht besteht, daß der Vater geschützt oder aus Bequemlichkeit die Auseinandersetzung mit dem KV verhindert werden soll.

Wenn Du es selbst finanzieren kannst, dann nur zu. Im AP war Deine Intension aber eine andere. Die gute finanzielle Situation relativiert sich allzuoft sehr schnell, insofern hast Du recht, und es ist auch richtig, rechtzeitig die Optionen durchzugehen. Nur den KV verschweigen UND gleichzeitig Sozialtransfers zu erhalten, das beißt sich.

Ralph

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wie gut

Antwort von Einstein-Mama am 15.09.2012, 11:50 Uhr

dass die plattform hier nicht die einzige "beratungsstelle" für solche fälle ist.
von daher muß sie weder ross noch reiter nennen und ist gut beraten, wenn sie sich fachlich KOMPETENT beraten lässt.
wenn jemand hintergründe nicht nennen will, kann ich das akzeptieren, ich muß nicht zwingend immer wieder erwähnen dass ich nicht bereit bin zu antworten, das kann man durch ausschweigen ebenso tun.
mit anderen worten ralph, schreib doch einfach nichts dazu, wenn du deine neugierde eh nicht gestillt bekommst.

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Einstein, von Dir erwarte ich eh keine intelligenten Antworten mehr...

Antwort von Ralph am 15.09.2012, 12:23 Uhr

... das war einmal... Du drehst Dich im Kreis, um welchen auch immer...

Ralph

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Re: Einstein, von Dir erwarte ich eh keine intelligenten Antworten mehr...

Antwort von kravallie am 15.09.2012, 12:48 Uhr

sorry, ralph, ich habe nun wirklich überhaupt keinen grund einstein zu verteidigen, aber ich finde, sie hat völlig recht und dann drehe ich mich gerne mit ihr und auch unintelligent im selben kreis.

du hast durch die ap ein bestimmtes szenario im kopf, nämlich dass der vater gebunden ist und keinen bock auf geliebte mit schratz hat, aber solvent ist.
ich hab ein anderes.
in der regel glaube ich, daß die begatter, die nicht genannt werden, eh nicht zahlungsfähig sind, also wird sowieso unterhaltsvorschuss gezahlt werden müssen, wenn frau den vater angibt.

du weißt, daß es viele möglichkeiten gibt, sich arm zu rechnen oder auch zu verschwinden.
also wo ist der bewußte schmarotz letztendlich tatsächlich??
gibt weitaus verachtenswertere, als mit 130 euro ein kind versorgen zu wollen.
insofern verstehe ich das gedresche auf die ap null.
und das auf einstein auch nicht.

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Re: Einstein, von Dir erwarte ich eh keine intelligenten Antworten mehr...

Antwort von Speedy78 am 15.09.2012, 13:12 Uhr

Ich verstehe absolut nicht warum du was mit Intelligenz schreibst, wenn jemand einfach seine Meinung vertritt und dazu steht.

Ich habe das jetzt mal verfolgt und denke mir oft, Leben und Leben lassen. Man muss auch andere Meinungen anerkennen (können) und nicht mit der Brechstange verbal um sich hauen. Das fällt mir in letzter Zeit leider immer mehr auf, was ich sehr schade finde.

Viele Grüße und im Kreis drehend!

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Re: Einstein, von Dir erwarte ich eh keine intelligenten Antworten mehr...

Antwort von groschi am 15.09.2012, 13:23 Uhr

schließe mich vallie an..

die ap ist in der 33.woche schwanger und hat einen hormonell bedingten panikanflug. sie arbeitet in drei jobs und momentan geht es ihr finanziell gut.ich gehe mal davon aus, dass sie sich jetzt ein wenig geld an die seite legt und nach der elternzeit wieder arbeiten gehen wird. sie ist also voraussichtlich bald wieder in der lage, sich und das kind alleine zu finanzieren.
sie wird ihre gründe haben, den vater nicht anzugeben. egal, ob sie nachvollziehbar sind oder nicht: sie ist nicht verpflichtet, sie hier preiszugeben

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Re: Einstein, von Dir erwarte ich eh keine intelligenten Antworten mehr...

Antwort von Leena am 15.09.2012, 13:27 Uhr

...Ralph, ich gebe Dir ja völlig recht, dass es Betrug ist, den Vater wissentlich nicht anzugeben, dann aber UHV, HartzIV oder welche Sozialleistung auch immer beziehen zu wollen, ohne dass geprüft werden kann (und das ist ja nun der springende Punkt, egal, ob "armrechnen" oder was auch immer, das ist dann eh erst die nächste Ebene), ob der Vater zahlungsfähig ist - das ist auch gar nicht mein Thema, da stimmte ich Dir sehr wohl zu.

Aber - die Entscheidung einer Mutter, ob ihr die Gründe ausreichend erscheinen, den Vater nicht offiziell anzugeben - diese Gründe kann ausschließlich die Mutter beurteilen, und nur sie muss da eine Entscheidung finden, mit der sie leben kann und die sie vor dem Kind und dem Vater verantworten kann. Ich glaube, da gibt es kein "richtig oder falsch", und man kann diese Gründe auch niemand anderem "vorlegen", der dann unabhängig darüber befinden könnte, okay, die Gründe sind akzeptabel, die anderen Gründe sind es nicht. Und ich finde auch, diese Gründe sind so privat, dass sie man niemandem erklären muss, wenn man eine einfache Frage stellt.

Wenn dann die Antwort auf diese Frage ist - man muss es sich leisten können, den Vater nicht anzugeben, weil man dann eben keinen Anspruch auf UHV, Sozialleistungen etc. hat, bzw. falls man doch entsprechende Anträge stellt und den Vater bewusst und zu Unrecht mit "unbekannt" angibt, macht man sich strafbar - ja, dann ist das die Antwort und fertig. Mehr gibt es dazu auf die Frage doch nicht zu sagen, oder?

Solche Sprüche wie "Einstein, von Dir erwarte ich eh keine intelligenten Antworten mehr" finde ich allerdings ausgesprochen - schade.

Wie heißt der Spruch noch einmal? "Wenn Sie zufrieden waren, sagen Sie es weiter. Wenn Sie nicht zufrieden waren - sagen Sie es uns (oder behalten Sie es für sich)."

Ganz im Ernst, und so gerne Du manchmal auch polterst und alles... Manchmal wäre ein "behalten Sie es für sich" besser / weiser / souveräner... irgendsowas halt.

LG,
Leena

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Re: ... und den plausiblen Grund nennst Du immer noch nicht...

Antwort von shinead am 15.09.2012, 13:34 Uhr

Die AP hat die Diskussion von ihrer Seite aus beendet.

Sie möchte offensichtlich die Fragen nicht beantworten.

What's the problem? Wenn es Dich umtreibt, wäre jetzt PN angesagt. Vielleicht (und nur vielleicht) wäre die private Diskussion erhellend.

Das rumgehacke auf Einstein - was immer zwischen euch vorgefallen ist, ich weiß es nicht und will es auch nicht wissen - ist echt auffällig und m.E. unter Deinem Niveau! Davon ab ist es nervig!
Offensichtlich merkst Du noch nicht mal, dass Du da abdriftest.

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Moment mal, Kravallie...

Antwort von Ralph am 15.09.2012, 14:34 Uhr

Ich darf aus einem meiner Beiträge zitieren:

"... aber wenn die Allgemeinheit außen vor bleibt ist das m.E. wirklich eher eine Privatangelegenheit. Ich habe dazu zwar eine klare Meinung, kann aber zumindest die Gedankengänge nachvollziehen, wenn der KV nicht angegeben wird. Das muß die jeweilige Mutter selbst wissen und dann ja auch verantworten und ggf. auch vertreten."
Das ist wohl deutlich und bedarf keinerleiI Kommentars.

Einstein laß mal schön außen vor, die wartet seit kurzem eh nur auf eine Gelegenheit, auf mich draufzuschlagen, dummerweise hier auf einem Feld, in dem ich beschlagener bin als sie. Mit diesem Thema habe ich oft genug zu tun. Das nur dazu.

Zur Sache: Es ging im AP darum, daß die APin angab, lediglich 660,- € Elterngeld zu erhalten und wie sich das mit UHV verhält. Unterschwellig, da UHV ja nun nicht der Rausreißer ist, wie wir alle hier wissen, ging es dann noch um mehr. Und damit bliebe es nicht bei den 133,- € UHV, den es für Neugeborene gibt.
Letztlich bleibt es in diesem Fall bei der Konstellation, daß a) der Vater bekannt ist, b) die Gründe dafür, daß der KV nicht angegeben werden soll, im Dunklen bleiben damit aber c), daß die Solidargemeinschaft der Steuerzahler für diesen Vater/diese Mutter einspringt, ja wohl nicht greifen kann.

Kravallie, was Du da in meine Beiträge hineininterpretierst, ist haltlos. Das habe ich nicht ansatzweise irgendwo hinterlassen.Ich habe lediglich geäußerst, daß die Nichtangabe des Grundes Raum für Spekulationen läßt. Das ist keine Wertung, sondern Fakt. Und auch wenn der KV angegeben wird, ist damit ja noch lange keine entsprechende Solvenz des Mannes gegeben. Das ergibt erst die entsprechende Unterhaltsprüfung. Nur, eine nicht vorhandene Solvenz kann sich im Laufe der Jahre jederzeit ergeben.

Letztlich ist das auch gar nicht diskutabel. Wer den KV nicht angibt und selbst alles finanziert, ist doch raus aus der Schußlinue. Wer das nicht alleine finanzieren kann, muß sich von der Solidargemeinschaft entsprechende Fragen gefallen lassen. Ich sehe da weder etwas Verwerfliches, noch etwas Narzißtisches wie Einstein meint, noch etwas Diskriminierendes. In den Gesetzen stehtt eindeutig, daß zuerst die vorrangig Verpflichteten in die Pflicht zu nehmen sind, und erst wenn das nicht reicht oder gar nichts kommt, tritt die Soldidargemeinschaft ein.

Ich habe fertig.

Muß noch tippen und dann ab nach Fröschli.
LG
Snoopy

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Shinead

Antwort von Einstein-Mama am 15.09.2012, 14:51 Uhr

warum ralph plötzlich auf mich eindrischt?
wüßte ich auch sehr gerne.....es gab nichts. ich schiebs auf die midlife crisis, oder andere dinge in seinem leben die scheinbar unbefriedigend sind. im gegensatz zu ihm geht mich das aber nichts an. wäre nur nett wenn er die höflichkeit besitzen würde seine kritik auf einem etwas besseren niveau zu halten.
narzissmus wird tatsächlich mit ss geschrieben, aber nicht mit ß.
ist ja eher mein fachgebiet und ja, ich finde du hast die züge dazu.

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wie will man denn von UHV leben? wie will sie Geld zurück legen?

Antwort von Milia80 am 15.09.2012, 15:05 Uhr

Die AP hat 660paar Euro was so etwa für die Miete reicht wenn ichs richtig in Erinnerung habe... Wie soll da UHV reichen und wer sagt dass sie nach 2,3,4 Monaten wieder arbeiten geht.
Zumal ich mich auch frage wie schlecht bezahlt 3 Jobs sind dass man so "wenig" Elterngeld bekommt und wie man davon viel zurück legen will bei so hohen sonstigen Kosten...

Sie darf ja bis zum 3.Geburtstag daheim bleiben und wenn man davon ausgeht dass sie mit 600+ UHV nciht hinkommt ist es doch einiges was sie zusätzlich braucht.

Es gibt sicherlich Gründe den KV nicht anzugeben aber gut finde ich es nicht dass der Rest der Allgemeinheit "aufgebrummt wird" was normal im Mindestfall über 200 Euro wären die der KV zahlen muss.

Und wenn sie H4 beziehen würde dürfte sie wohl kaum eine Wohnung behalten die 660 Euro Miete ksotet für 2 Personen...

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Och Ralph...

Antwort von shinead am 15.09.2012, 15:24 Uhr

>>Einstein laß mal schön außen vor, die wartet seit kurzem eh nur auf eine Gelegenheit, auf mich draufzuschlagen, dummerweise hier auf einem Feld, in dem ich beschlagener bin als sie. Mit diesem Thema habe ich oft genug zu tun. Das nur dazu.

Hast Du ihr nicht zuerst Naivität vorgeworfen und bist damit (unnötigerweise) persönlich geworden?

Sie hat halt eine andere Meinung. Da kann man - auch ohne persönlich zu werden - Gegenargumente liefern.
Es wird aber immer Menschen geben, die eben eine andere Meinung haben. Dagegen argumentieren ist ok, aber die meisten werden bei ihrer Meinung bleiben, das ist dann zu akzeptieren.

Du kannst das besser, das zeigst Du oft genug hier!

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Re: Moment mal, Kravallie...

Antwort von kravallie am 15.09.2012, 15:34 Uhr

was ist denn das unterschwellig "mehr" als uhv?
meinst du die 50€ mehr, die man dann krächte, wenn das kind 6 ist? lange gibt es die dann aber nicht, denn dann gibts keinen uhv mehr.

ja, es war spekulation von mir, daß du so einen vater im kopf hast, viel möglichkeiten hat man auch nicht, wenn jemand schreibt: der mann hat getäuscht....ich finde das auch nicht verwerflich, das zu denken, denn die ap hat die vorlage gegeben. er kann aber auch anders getäuscht haben, vll über seinen gesundheitszustand? oder seine gewaltbereitschaft?

und dann wär mir als mutter wichtiger mein kind zu beschützen, als daß mir jemand ausnützen der solidargemeinschaft vorwerfen könnte, wenn man es sich vll finanziell nicht immer leisten kann, den vater NICHT anzugeben.

im übrigen habe ICH den vater auch nicht gleich angegeben und wenn ich gewusst hätte, daß ich a) einen großen teil der unterstützung der solidargemeinschaft wieder zurückzahlen muß und b) was mir der mann über viele monate hinweg für ärger bereitet hat, dann hätte ich es auch gelassen.

( jetzt hab ich das erste tor der bayern fast verpasst! )

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Re: Moment mal, Kravallie...

Antwort von Leena am 15.09.2012, 16:19 Uhr

...nun ja, wenn eine Mutter einen Anspruch auf Sozialleistungen hätte, ergänzenden Sozialleistungen, was auch immer - dann müsste ihr Unterhaltsanspruch gegen den Vater geprüft werden, weil der vorrangig wäre, und sie ihn auch in Anspruch nehmen müsste, bevor ihr etwas anderes zustünde. Dann ginge es schon potentiell um größere Beträge als ein paar Euro pro Monat. Dann wären wir aber dann - komplett losgelöst von dem konkreten Fall hier, klar - im Bereich von Sozialleistungsbetrug etc. pp.

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Re: Moment mal, Kravallie...

Antwort von kravallie am 15.09.2012, 16:46 Uhr

was dann ist und was wäre wenn ist doch mühsam, leena.

hier fragt jemand, wie das ist, wenn...weil...
die frau ist noch schwanger und möglicherweise nicht grad gut auf den vater zu sprechen.
REDEN mit den entsprechenden menschen kann man, wenn es soweit wär, dann immer noch und nach lösungen suchen. ich hab ja auch ne zweite geburtsurkunde MIT vater.


aber mal einfach so drüberbügeln, mutmaßen, unterstellen, das ist einfach nicht richtig. da gibts ganz andere, die fragen auch anders.
diese arme ap wird hier nie wieder schreiben.

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jaja und nochmal ja

Antwort von Einstein-Mama am 15.09.2012, 17:01 Uhr

vallie, genau das wollte ich auch noch schreiben (hmm, komisch...diese einigkeit).
die gute ist hochschwanger und mit sicherheit hatte sie bisher keine rama-glücklich-lächel-schwangerschaft.
sie hat in ihrem posting noch erwähnt dass sie kein schnorrer sein möchte (und nie einer war) und wollte lediglich was wissen, sie war freundlich und sachlich.
man muß das nicht beantworten, wenns nicht behagt. man muß aber ebenso wenig auf sie eindreschen (würde gerne noch schreiben "in ihrem zustand", aber das kommt zu dramatisch).
schön wie in diesem von ralph hochgelobten forum die frauen vertrieben werden.
find ich irgendwie unmenschlich...

ich glaub sehr viele frauen hier wünschten sich im nachhinein sie hätten den vater nie angegeben, weil das leben damit leichter geworden wäre.

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Re: Moment mal, Kravallie...

Antwort von Leena am 15.09.2012, 17:10 Uhr

"aber mal einfach so drüberbügeln, mutmaßen, unterstellen, das ist einfach nicht richtig."

Da gebe ich Einstein und Dir komplett und uneingeschränkt recht, vallie.

"was dann ist und was wäre wenn ist doch mühsam, leena."

Na ja, ich könnte es verstehen, wenn Ralph aus seiner persönlichen, insbesonderen beruflichen Erfahrung heraus auf gewisse, nun ja, Untertöne potentiell sehr "anspringt". Geht mir zugegebenermaßen bei manchen (Steuer-)themen genauso, da fallen teilweise einfach Begriffe, da gehe ich dann auch gerne ab wie Schmidts Katze (oder was auch immer).

Ich bin jedenfalls auch der Meinung, man kann eine sachliche Frage sachlich beantworten, auch gerne mit Hinweis auf die Rechtslage wenn ... dann etc., aber dann sollte man es auch gut sein lassen können und eben nicht "drüberbügeln, mutmaßen, unterstellen" - denn das ist einfach nicht richtig - nie richtig, finde ich.

Bin da insoweit ganz bei Dir / Euch...

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EM- es wird wohl kaum einer schreiben hier...ich bin ein schnorrer

Antwort von Milia80 am 15.09.2012, 17:40 Uhr

sicher schreibt sie ich will ja keiner sein und bin ja keiner.
schreibt sie habe nie leistungen bekommen aber schon gar nicht zu unrecht (doch welche bekommen??)

bei einem gewaltbereiten kv (was sich jetzt für mich nicht so liest bzw rüberkam) würde ich wohl auch gut überlegen was ich tue aber eben genauso überlegen wie ich anders über die runden komme.

wenn alleine die miete 660 euro beträgt frage ich mich wie die ap lebt und da braucht sie einiges mehr wie uhv wenn sie nur 660 eltergeld bekommt (worauf man ja auch schließen kann was sie etwa verdient wenn sie nicht nebenbei arbeitet).

da sie bis das kind 3 ist vom staat leben "darf" und niemand weiß was sie wirklich macht (wird ja kaum einer zugeben, ja nich will 3 jahre auf andere ksoten leben und den vater aussparen) sind es nicht nur paar euros.
was andere machen steht ja nicht zu debatte.

hier wird bei einigen leuten nachgehakt und gefragt warum wieso weshalb warum dass bei dem ap ausgerechent verwerflich sein soll verstehe ich nicht.

viele hier hatten keine rama schwangerschaft das ist doch keine begründung.
vielleicht ist es ja genauso eine laune heraus oder sie will den vater damit strafen, der sich vielleicht gerne kümmern würde oderoderoder.

ist mir auch egal, aber wenn man alleine die eckdaten kennt, was sie wohl verdient, elterngeld, was die miete kostet weiß jeder hier dass das so nicht klappen kann und das man schreibt ich will ja wieder arbeiten ist doch normal...

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der trend geht ...

Antwort von groschi am 15.09.2012, 17:51 Uhr

zum persönlich werden...

wir wissen NICHTS über die ap; was sie arbeitet, wieviel sie momentan verdient; wie ihre wiedereinstiegschancen sind; wie das verhältnis zum KV sind...gut, dann ist es schwer, ihr einen rat zu geben, aber direkt mit der moralinsauren keule zu kommen, finde ich daneben.
man kann theoretisch 100% recht haben, aber man muss nicht persönlich werden

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Groschi ganz so stimmt das nicht

Antwort von Milia80 am 15.09.2012, 18:33 Uhr

die meißten die hier posten werden persönliche dinge gefragt gerade wenn es um geld vom staat oder umgang oder sr geht.
wir wissen nicht nichts.
vorausgesetzt sie arbeitet nicht "inoffiziell" wissen wir etwa was sie verdient, was sie an elterngeld bekommt, wie hoch ihre miete ist.

man kann aber doch nicht erwarten dass man so gute tipps bekommt wie man an geld kommt aber im gegenzug eben infos nicht preisgibt.

im endefekt wollte sie wissen was ihr zusteht und wie sie leben kann da sie den vater nicht angibt und so keinen unterhalt bekommt, da sie ja selber weiß dass sie von ihrem geld nicht leben kann läuft das aufs selbe raus(sie brauch also nebenkosten+ernährung+kleider+freizeitgeld da ihr elterngeld gerade man für die meite reicht), eben nur geschickt verpackt, weil sie vielleicht weiß wie hier sonst reagiert wird.
so kommt mir das vor- kann mich aber natürlich auch täuschen-

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Bei 660,- € Mietkosten ginge es um ziemlich genau 730,- € HartzIV im Monat...

Antwort von Ralph am 15.09.2012, 22:39 Uhr

... die sie zusätzlich zum Kindergeld und UHV erhalten würde.

Nun ist natürlich mit großer Wahrscheinlichkeit der in Frage stehende Unterhalt nicht so hoch, aber bei solchen Summen (H4 + UHV = 863,- € jeden Monat) hätte ich doch ganz gerne, daß auch der KV sein Scherflein dazu beiträgt, sofern er dazu imstande ist.

Zu den anderen Beiträgen äußere ich mich nicht, die Diskussion ist auch von mir beendet worden. Die mir von Leena und Kravallie unterstellten Mutmaßungen und Unterstellungen finden sich in keinem meiner Postings, das "Drüberbügeln" ja, aber dazu stehe ich, aus oben genannten Gründen..

Ralph

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Re: wie will man denn von UHV leben? wie will sie Geld zurück legen?

Antwort von Möhrchen am 15.09.2012, 23:18 Uhr

Ich habe die gleichen Überlegungen wie Milia...also 3 Job, um zu überleben und (offenbar) keine großen Rücklagen bilden zu können plus die Aussicht auf recht wenig Elterngeld...sie wird schon sehr wahrscheinlich noch was vom Amt dazubrauchen.

Da zur Solvenz keine Daten bekannt sind, geh ich mal davon aus, dass der Vater zahlungsfähig ist. Dabei geht es auch nicht nur um die Situation in den nächsten 3 Jahren...es werden noch viele Situationen kommen, in denen der Vater gefragt ist...wenn das Kind später eine längere Ausbildung macht und nicht genug verdient ist auch da nur einer von vielen Punkten. Und die Einzelne tut nicht weh auf dem Lohnzettel...aber die Summe der Einzelnen macht sich deutlich bemerkbar.

Das Argument, man wolle andere vor etwas schützen hinkt doch auch...da hätte sich doch der gute Mann mal Gedanken machen sollen...wie gesagt: wenn man sich das finanziell leisten kann, ist mir der moralische Punkt hier ehrlich gesagt wurscht...

Muß nicht so ein Mann auch mal Konsequenzen spüren? Das war ja kein Unfall...sie schrieb ja, dass die Situation so war, wie sie sein sollte...

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Moment mal, was habe ich Dir unterstellt?

Antwort von Leena am 16.09.2012, 9:41 Uhr

Moment mal, Ralph, was habe ich Dir unterstellt?

"Drüberbügeln, Mutmaßen, Unterstellen?"

Ich verstehe auch jetzt hier Dein letztes Posting so, dass es Dir sehr wohl - im Prinzip von Beginn der Diskussion an - um diese jetzt von Dir bezifferten 730 € Hartz IV ging (insgesamt also die von Dir genannten 863 €), die komplett von der Allgemeinheit übernommen werden würden, obwohl der KV zunächst zur Zahlung herangezogen werden müsste.

Diese Leistungen zu beziehen und den Vater wissentlich unzutreffend mit "unbekannt" anzugeben, und so "dem Staat" nicht einmal die Möglichkeit zu geben, die Liquidität und Leistungsfähigkeit des Vaters zu überprüfen - das wäre Betrug, klar. Das kann man sicherlich auch deutlich sagen, gar nicht mein Thema.

Also was habe ich Dir jetzt unterstellt?

Jetzt fühle ich mich persönlich getroffen... und kapier's noch nicht einmal.

LG,
Leena

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lass ihn doch einfach recht haben

Antwort von Einstein-Mama am 16.09.2012, 11:56 Uhr

sonst gibt er doch keine ruhe.
die ap ist doch eh schon weg, von daher isses doch schon egal.

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Re: lass ihn doch einfach recht haben

Antwort von MeinSternchen am 16.09.2012, 13:14 Uhr

Sehe ich genau so - es werden doch eh immer die von ihm rund gemacht , die in einer Notlage etwas haben wollen , weil sie sonst nicht überleben können !

Ich erinnere mich an mein Posting wegen dem Schulgeld oder wegen dem Zimmer meiner Tochter bei ihrem Vater - da war ich dann hier dran - schade um dieses Forum .

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