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Geschrieben von kirsche30 am 25.10.2003, 22:34 Uhr

121% des Regelbetrags ... ?

hallo ihrs! kann mir jemand bitte den Satz erklären:
'der Herr... hat sich zu einem Unterhalt in Höhe von 121,0 % des Regelbetrages verpflichtet'. ?
was heißt es jetzt genau, warum 121 % und wie soll ich das verstehen??? ganz lieben dank im voraus, kirsche mit kirschbaby

 
2 Antworten:

Re: 121% des Regelbetrags ... ?

Antwort von Tami1980 am 25.10.2003, 23:49 Uhr

Hi kirsche,

musst mal in die Düsseldorfer Tabelle schauen, da stehen die "Sätze" drauf, meiner ist bei 114. Die Sätze werden nach dem Nettolohn ermittelt, das heisst das dein KV gar nicht so schlecht verdient, denke mal Gruppe 4 von 6. Spielt aber eigentlich kaum eine Rolle, da Gruppe 2 bis 6 sich kaum unterscheiden, wenn du das Kindergeld beziehst.

Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und es war nicht zu verwirrend erklärt.

Liebe Grüße
Tamara

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Re: danke Tami

Antwort von kirsche30 am 28.10.2003, 0:50 Uhr

wenn ich diese düsseldorfe4r tabele mal finde, dann schaue ich nach. ich beziehe Kindergeld, das stimmt. der erzeuger ist leitender angestellter, und hat ausser meinem noch 2 kleine kinder.
lg, kirsche mit dem kirschbaby

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