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2 Väter möglich - Vaterschaftstest Vorgehensweise

Thema: 2 Väter möglich - Vaterschaftstest Vorgehensweise

Guten Abend, ich habe eine sehr brisante Frage. Gerade habe ich erfahren das ich trotz Verhütung schwanger geworden und es gibt 2 Männer die als Väter in Betracht kommen. Sie wissen noch nichts davon und ich weiß ihren vollen Namen und Adresse, habe von beiden auch die Handynummer. Da ich weiß das sie kein Kind wollen ist nun die Frage mit dem Unterhalt. Wenn das Kind geboren ist werde ich je einen Vater angeben müssen was ich nicht kann. Muß ich einen Vaterschaftstest selber in Gang bringen oder macht das die Unterhaltsvorschussstelle bzw. das Jugendamt? Wer muß dann den Vaterschaftstest bezahlen? Wie gehe ich am besten vor? Kann das Jugendamt auch die Väter anerhand der Daten ermitteln bzw. reicht eine Handynummer aus? Vielen Dank Xenia

von ksena.ww am 20.12.2013, 19:08



Antwort auf Beitrag von ksena.ww

Hallo, das läuft über das Jugendamt, per beistandschaft. Du hast die Möglichkeit, die beistandschaft bereits vorgeburtlich einzurichten. Dort wird dir dann auch gesagt, welche Unterlagen vorzulegen sind. Bei vorgeburtlicher Einrichtung sollten dein Personalausweis und ein Nachweis der Schwangerschaft (mutterpass) genügen. Dort musst du dann aber auch Farbe bekennen und eben alle, wirklich ALLE Männer angeben, mit denen du in einem bestimmten Zeitraum Geschlechtsverkehr hattest und die dann in Frage kommen. mach dir am besten Notizen, schreibe auf, was bzgl. der Männer für das amt wichtig sein könnte: Name, Anschrift, evtl. Geburtsdatum. Klar, Handynummer auch, aber das ist jetzt erst mal fürs Amt keine wichtige Angabe... Das setzt dann ein Verfahren in Gang, an dessen ende die vaterschaftsfeststellung steht. Wenn es keine eindeutige Sache ist, wird der vaterschaftstest gerichtlich angeordnet, die Kosten werden normalerweise dem biologischen Vater auferlegt. Viele Grüße und alles gute, Martina.

von spiky73 am 20.12.2013, 19:56



Antwort auf Beitrag von spiky73

sie ist verheiratet es gibt also 1 gesetzlichen Vater (der offenbar als einzige nicht in Frage kommt... hm...) und 2 die wahrscheinlich gegen Kondome allergisch sind

von mf4 am 20.12.2013, 20:02



Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn das Kind innerhalb 302 Tagen nach Scheidung zur Welt kommt, gilt es grundsätzlich als ehelich, bis die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist. Ein Vaterschaftstest kann natürlich trotzdem gemacht werden.

Mitglied inaktiv - 20.12.2013, 20:18



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Port ? Und wenn der neue Vater anerkennt und der rechtliche aberkennt ? Dann ist es Formsache ? Weisst Du was passiert und wer die Kosten trägt wenn der Exmann anfechtet und der neue nicht anerkennen will ? Danke für Antwort

von Sternenschnuppe am 20.12.2013, 20:21



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Die Nichtehelichkeit muss gerichtlich festgestellt werden. Zitat: Die Kosten einer Vaterschaftsanfechtung werden meist zwischen den (erwachsenen) Beteiligten gegeneinander aufgehoben. Das heißt, jeder zahlt seinen eigenen Anwalt (sofern ein solcher beauftragt wurde) und die Hälfte der Gerichtskosten und Gutachtenkosten. Dem Kind können Gerichts- und Gutachterkosten jedoch nicht auferlegt werden, auch wenn es selbst die Vaterschaft anficht (§ 81 Abs. 3 FamFG). Der Verfahrenswert ist gesetzlich auf 2.000 € festgelegt (vgl. § 47 FamGKG). Die typischen Kosten für die Anwälte jeder Partei und das Gericht belaufen sich auf insgesamt etwa 1.000 € (bei 2.000 € Verfahrenswert: 2 Mal 2,5 Anwaltsgebühren plus Auslagen plus Mehrwertsteuer plus 2,0 Gerichtsgebühren. Im August 2007 kostete ein im Rahmen eines Prozesses durchgeführtes Abstammungsgutachten (DNA-Analyse) zusätzlich etwa 1.000 €.

Mitglied inaktiv - 20.12.2013, 20:30



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Als Exmann wäre ich sehr sehr sauer .... Der kann da ja nun gar nix für.

von Sternenschnuppe am 20.12.2013, 20:39



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Aber ich frage mich ob das überhaupt so umgesetzt wird. Dann darf man ja erst knapp ein Jahr nach Scheidung schwanger werden. Wenn der neue anerkennt und der alte ab freiwillig liest es sich zumindest in Foren schneller und ohne Gericht.

von Sternenschnuppe am 20.12.2013, 20:42



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

nenn mich altmodisch aber in 1 Jahr einen Mann los werden, einen neuen finden, den dann für toll genug finden um Familie zu gründen... ist heftig wenn ich "geordnete verhältnisse" will, weil es eine neue Liebe gibt dann würde ich mich auch scheiden lassen

von mf4 am 20.12.2013, 20:45



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Deshalb muss eine Frau beim Aufgebot beim Standesamt erklären, dass sie vom Exmann nicht schwanger ist, sollte die Ehe erst kürzlich geschieden worden sein. Verneint sie, wird sie mit dem Neuen verheiratet, auch wenn sie offensichtlich schwanger ist. Und kommt dann das Kind gleich nach Eheschließung zur Welt, ist es ehelich in der neuen Ehe.

Mitglied inaktiv - 20.12.2013, 20:48



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Nur für Kinder, die vor dem 01.07.1998 geboren sind, gilt der frühere Ehemann als Vater, wenn das Kind innerhalb von 302 Tagen nach Rechtskraft der Ehescheidung auf die Welt kam.

von Franke am 21.12.2013, 00:22



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Ich war schon nachhaltig verwirrt :-)

von Sternenschnuppe am 21.12.2013, 06:03



Antwort auf Beitrag von ksena.ww

Danke schon mal für eure Antworten. Lebe seit 2010 von meinem Mann getrennt und Scheidung war bis jetzt noch kein Thema bei uns. Aber das Trennungsjahr hätten wir ja schon hinter uns. Und ich bin trotz Spirale schwanger geworden. Meine FA meinte ich sollte lieber noch warten da es in den ersten 3 Monaten oft zu Fehlgeburten kommen kann. Sie würde es erst nach dem 3. Monat sagen. Ich könnte nicht sagen wer von den anderen beiden Männern der Vater ist. Xenia

von ksena.ww am 20.12.2013, 23:16



Antwort auf Beitrag von ksena.ww

Kümmere Dich JETZT um die Scheidung. Erkläre Deinem Mann! dass er sonst Vater wird - das sollte ihn genügend motivieren. Ich meine, dass eine Beistandschaft ab der 25. SSW. Eingerichtet werden kann.

von shinead am 21.12.2013, 12:18



Antwort auf Beitrag von ksena.ww

Das war früher so. Teilweise werden scheidungen heut zu Tage sogar schneller vollzogen wenn eine Schwangerschaft besteht.

von CKEL0410 am 21.12.2013, 06:49



Antwort auf Beitrag von ksena.ww

Liebe Xenia, ich habe dir eine DM geschickt, würde mich freuen über Austausch. Bei mir ist es ähnlich, ich bin auch noch verheiratet und trotz Pille schwanger geworden. Ich lebe seit vier Jahren getrennt. Jedoch weiß ich, dass mein (Noch)Freund der Vater ist, mit dem ich seit zwei Jahren fest zusammen bin/war. Werde mit meinen dann zwei Kindern auch alleinerziehend sein, und habe einen harten Weg vor mir - ohne Unterhalt. Ich würde den Namen des Vaters aber auf alle feststellen lassen wollen - schon für das Kind später mal. Die Dinge sind jetzt so, wie sie sind, bei mir auch, lassen wir uns nicht von 'das ist jetzt aber nicht nett' irritieren. Dass du von deinem Exmann getrennt lebst, aber nicht geschieden bist, hat sicherlich GRÜNDE, die hier an dieser Stelle, in diesem Forum nichts zur Sache tun, genau wie bei mir auch. Klar ist es kompliziert, aber lamentieren nützt jetzt auch niemandem mehr, Lösungen müssen her. Schlicht und einfach. Ich habe meinem Nochmann gleich gesagt, was Sache ist. Er wusste noch am selben Tag Bescheid, weil ich ihm nichts vormachen will und auch nicht kann, zumal ich mir zu Anfang nicht sicher war, das Kind überhaupt bekommen zu wollen. Lügen und Spielchen kosten mehr Kraft als ich habe, von daher kam es auf den Krach dann auch nicht mehr an .... :-// Ich wünsche dir von ganzem Herzen viel Kraft. Wir schaffen das!! Liebe Grüße, Bauchzwergfrau

von Bauchzwerg14 am 21.12.2013, 13:57