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ALG2 brauch dringend Rat bitte

Thema: ALG2 brauch dringend Rat bitte

Hallo ihr lieben, nach der geburt meines kindes musste ich mich einer schweren chemotherapy unterziehen und bin deshalb 3 jahre in elternzeit in der ich alg 2 bekomme. zuhause hatte ich große probleme und habe mir deshalb eine wohnung genommen alleine mit meinem sohn. der Kindsvater meldet sich nicht ihm war die krankheit und die schwere schwangerschaft zu blöd und hat jetzt eine neue freundin. Da ich erst 23 bin und auch wieder einen netten freund habe seit 1 jahr habe ich überlebt mit ihm zusammen zu ziehen. Ich werde im September 2014 mein abitur nachholen und bis dahin bekomme ich noch alg2 weil ich psychisch sehr unbelastbar bin und jeder sagt ich soll die ruhigenoch zeit mit meinem sohn geniesen. ich bekomme für meine kleine wohnung die 380 euro kostet 165 euro vom amt dazu also alg2. wie ist das jetzt wenn ich mit ihm in eine 3 zimmer wohnung ziehe mit kleinem garten die 755 euro warm kostet und jeder die häfte zahlt. meint ihr mir bleibt das dann gleich mit dem arbeitslosengeld oder das es wegfällt wenn ich eine beziehung habe und mit diesem jungen mann (21) und auch noch in der lehreist bis januar 2014 zusammen ziehe. ich bitte um tipps :D ihr würdet mir sehr helfen. lg

von Tixi am 16.10.2013, 09:13



Antwort auf Beitrag von Tixi

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Wie will er das denn finanzieren wenn er noch in der Lehre ist ? Wovon lebst Du wenn Du wieder zur Schule gehst ?

von Sternenschnuppe am 16.10.2013, 10:24



Antwort auf Beitrag von Tixi

Spätestens nach einem Jahr des Zusammenlebens werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft berechnet. Ggf. Muss dann (kommt auf das Gehalt Deines Freundes an) dein Freund für Dich aufkommen. Wie die Berechnung im "Probejahr" funktioniert solltest Du mit Deinem Sachbearbeiter klären.

von shinead am 16.10.2013, 10:34



Antwort auf Beitrag von Tixi

Hi! Um diese Frage zu beantworten, muss erst mal geklärt sein, welche Einkommen vorhanden und anzurechnen sind. Am einfachsten suchst Du Dir im Netz einen ALGII-Rechner (z.B. bei Biallo.de) und fragst den mal, dann musst Du hier nichts offen legen. Deine aktuelle Wohnung kostet 380€, 165€ bekommst Du dazu - das reicht nicht wirklich zur Beurteilung. Wovon lebst Du ansonsten? Wie finanziert sich Dein Freund? Wo lebt er bislang? Was ist mit dem Kindsvater und den Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen ihn? Das sind nur einige Fragen, die erst mal abzuklären sind. Besser (im Sinne von ruhiger und oft auch umfassender) als im JC kannst Du Dich mal umsehen / umhören, ob es bei Dir in der Gegend eine ALGII-Beratung gibt, die Dir weiterhelfen kann. Es schadet nichts, seine Lage/Pflichten/Rechte bereits zu kennen, wenn man ins Jobcenter geht, um dort Wünsche zu besprechen ;-). VG!

von Ikmam am 16.10.2013, 13:37



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Ich würde auch erstmal den Rechner nutzen sein Einkommen mit einrechnen, Ausbildungsgehalt + sein Kindergeld falls du auch noch Kindergeld bekommst Unterhalt oder Vorschuss + Kindergeld für das Kind mit der neuen Miete und mal schauen was dabei raus kommt. Genau nachfragen musst du im Amt sowieso aber das wäre ein Anhaltspunkt. Ich bin ehrlich gesagt skeptisch, dass das Amt eine neue Wohnung akzeptiert die das doppelte der bisherigen kostet.

von mf4 am 16.10.2013, 15:27



Antwort auf Beitrag von Tixi

... rate ich Dir für das Abitur, dringend an Deinem schriftlichen Ausdruck als auch der Rechtschreibung und Grammatik zu arbeiten.

von chartinael am 17.10.2013, 16:37