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Geschrieben von clari_nette am 10.01.2006, 9:32 Uhr

ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen, beovr ich zum Jugendamt renne ?!
Also der Vater meiner großen Tochter und ich haben damals das gemeinsame Sorgerecht beantragt und dies gitl auch bis heute noch, Allerdings biin ich vor zwei Jahren ausgezogen und mittlerweile bereue ich, das wir das gemeinsame Sorgerecht haben-wegen jedem Mist brauch ich seine Unterschrift- Kann man das Sorgerecht auch wieder allein beantragen und wenn ja wo mmuß man das machen? Ich habe auch seit 2 Jahren wieder einen Freund (wir wohnen aber noch nicht richtig zusammen) und er ist wie ein Papa zu meiner Tochter und er würde gern das Sorgerecht übernehmen. Ist das generell möglich ohne zu heiraten ?
Viele Fragen und ich hoffe es weiß jemand Rat ?!

DANKE !!

 
10 Antworten:

Re: ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Antwort von Elkelein am 10.01.2006, 9:40 Uhr

Ich glaube, unter vorbehalt, daß es nicht so einfach ist das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Da müssen schön wichtige Gründe dafür sprechen die das Kindeswohl betreffen. Das sehe ich hier absolut nicht gegeben bzw. hast du nichts derartiges geschrieben.
Klar ist es anstrengend wenn man immer die Unterschrift des Vaters braucht, aber er ist der Vater deiner Tochter. Und ich finde es nicht richtig ihm das Sorgerecht nehmen zu wollen und es deinem neuen Freund zu geben. Es ist richtig und toll wenn er für deine Tochter auch wie ein Vater ist, aber er ist nunmal nicht der Vater.
Denk vielleicht nochmal in Ruhe darüber nach......

Gruss Elkelein

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Re: ALLEINIGES SORGERECHT ZUR�CKHOLEN ?!

Antwort von ghostrider am 10.01.2006, 10:08 Uhr

Geht nur mit Zustimmung des sorgeberechtigten Vaters. Und der wäre schön dumm, wenn er dem zustimmen täte.
Es sei denn, sein Kind ist ihm egal oder er hat kaum Kontakt.
Leider hast du nichts über den Umgang geschrieben, ob der regelmäßig stattfindet bzw. wie die Beziehung zwischen kind und Vater ist. Genausowenig über das Alter der Tochter.
Mit diesen Infos könnte man da vielleicht mehr dazu sagen.

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@ghostrider

Antwort von clari_nette am 10.01.2006, 10:19 Uhr

Hallo, also der Kontakt zum Kind ist eher selten. Wir haben auch nicht bestimmte Tage im Monat wo er die Kleine holt. Es geht von seinem Beruf her nicht, das wir das feste Tage festgelegt haben. Wenn er dann mal Zeit hat, ruft er kurz vorher an und fragt ob er sie bekommen kann und meistens passt es dann einfach nicht, erstens weil wir evtl. ein wochenende zusamen verbringen und unterwegs sind oder weil ich sie nicht ständig aus der kita nehmen will. Sie fragt auch nie nach ihm, also vermissen tut sie ihn scheinbar nicht wirklich. Ich will ihm ja auch nichts böses damit, wenn ich ihm das Sorgerecht entziehe. Aber Unterhalt zahlt er seit zwei Jahren auch nicht, nur weil ich mal nen gutes Herz hatte und gesagt hab, wenn es ihm finanziell besser geht, dann soll er zahlen, es war aber nie die Rede davon, das es zwei Jahre dauert. Nun werde ich diesen MOnat Unterhaltsvorschuss beantragen. Ich glaub es ist ihm auch nicht wirklich bewußt, was eigentlich alles dran hängt, wenn er das Sorgerecht mit hat. Sicherlich ist er der leibliche Vater (und wir haben uns bis jetzt auch immer relativ gut verstanden) aber ich will nicht, das die kleine immer hin -und hergereissen wird. Ich will einfach, das Sie bei uns zu Hause ist und der leibliche Vater einfach außen vor ist.

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Re: ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 10.01.2006, 10:19 Uhr

Hallo,

ich weiß selber, wie lästig es ist, sich öfter mal Unterschriften holen zu müssen (siehe mein Beitrag oben). Aber soooooo viele Unterschriften braucht man dann ja doch nicht. Grundsätzlich, wenn eine Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist, sollte das gemeinesame Sorgerecht beibehalten werden, meine ich.

Ich finde es auch zweifelhaft, das Sorgerecht immer dem gerade aktuellen LG zu übertragen. In zwei oder 10 Jahren ist auch diese Beziehung vorbei, und dann? Deswegen ist es grundsätzlich nicht möglich, dem LG das Sorgerecht zu übertragen. Das ginge nur, wenn Du das Alleiniges Sorgerecht hast UND Ihr verheiratet seid. M.E. macht diese Regelung Sinn, denn eine Ehe ist dann doch eher auf Dauer ausgerichtet als eine Beziehung, wenn man noch nicht mal zusammen wohnt.

Wichtig wäre wirklich, inwieweit der leibliche Vater sich kümmert und einbezogen ist. Wenn er das tut, hast Du überhaupt keine Chance auf das alleinige Sorgerecht - aber dann halte ich das auch für richtig, daß dem so ist.

Lieben Gruß,
Elisabeth.

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Re: ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Antwort von vallie am 10.01.2006, 10:23 Uhr

sorgerecht bekommt doch der "stiefvater" sowieso NUR, wenn er das kind adoptiert oder täusche ich mich da ????

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Re: ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 10.01.2006, 10:36 Uhr

Stimmt, Du hast recht.

Aber für die Adoption müssen sie verheiratet sein, m.W. sogar mindestens ein Jahr. Und der Vater muß zustimmen.

Ich bleibe dabei, daß es Blödsinn ist, ständig das Sorgerecht dem gerade aktuellen Lebensgefährten zu übertragen. Und der Gesetzgeber sieht das wohl wie ich, sonst hätte er die Hürden nicht so hoch gehängt.

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Re: ALLEINIGES SORGERECHT ZURÜCKHOLEN ?!

Antwort von vallie am 10.01.2006, 10:40 Uhr

ich finde das auch in ordnung so !!
käme niemals auf die idee, meinem mann das sorgerecht zu übertragen....bin froh, daß ich niemanden fragen muß... ;-)

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Re: @ghostrider

Antwort von biena05 am 10.01.2006, 11:05 Uhr

Ich will einfach, das Sie bei uns zu Hause ist und der leibliche Vater einfach außen vor ist.

ich finde das ist nicht ganz fair gegenüber deiner Tocher und ihrem Vater. Und er hat sich ja wohl nichts gravierendes zu Schulden kommen lassen, damit ihm das Sorgerecht entzogen wird, ausser daß er sich nicht allzu oft meldet (was ihm aus beruflichen Gründen wohl nicht möglich ist) und er seit einiger Zeit keinen Unterhalt zahlt ( hast du ihm aber selber angeboten und kannst ihm jetzt nicht draus den Strick drehen). Und warum gibst du ihr nicht mal einen Tag Kita frei wenn ihr Vater doch mal Zeit hat und den Tag mit ihr verbringen will? Ich denke so tragisch ist das nicht, da es ja wohl eher selten der Fall ist.

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Re: @ghostrider...sorry..

Antwort von biena05 am 10.01.2006, 11:08 Uhr

antwort war natürlich an clari_nette gerichtet

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@clari_nette

Antwort von safrarja am 10.01.2006, 11:31 Uhr

Hallo !

"Sicherlich ist er der leibliche Vater (und wir haben uns bis jetzt auch immer relativ gut verstanden) aber ich will nicht, das die kleine immer hin -und hergereissen wird. Ich will einfach, das Sie bei uns zu Hause ist und der leibliche Vater einfach außen vor ist."

Das was Du beschreibst ist das Umgangsrecht und das behällt der Vater auf jeden Fall .. es sei denn er lässt sich etwas zu Schulden kommen wie Mißhandlungen oder Ähnliches !

Selbst wenn Du das alleine Sorgerecht hättest hätten Vater und Kind das gleiche Recht wie jetzt sich zu sehen !

lG safrarja

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