Hab heute bei der ARGE angerufen und meinen geliebten Sachbearbeiter gefragt, ob ich Unzugshilfe kriegen kann, weil ich alleinstehend bin und in den 3. Stock ziehe. Da sagt er zu mir, lt Gesetz ist es so: Vor Unterschreiben des Mietvertrages hätte ich Umzugshilfe beantragen können, aber jetzt nach Unterschreiben des Mietvertrages nicht mehr. Da wäre der Gesetzgeber ganz pingelig! Häh??
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 17:42
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Das ist meiner Meinung nach leider richtig so. Du hättest VORHER mit dem neuen Mietvertrag zur ARGE gemusst und die hätten geprüft, ob die Wohnung für dich "ok" ist.
Erst das Einverständnis von denen abwarten...
LG!
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 18:01
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Ich war mit dem noch nicht unterschriebenen Vertrag bei ihm im Büro und hab mir sein Okay geholt. Aber das mit der Umzugshilfe hab ich ja noch nicht gewußt.
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 18:39
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Ahhhhh, na dann wunderts mich auch!Hm, hoffe mal, dass hier dann noch Tipps kommen!:-)
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 18:46
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ich wollte auch welche beantragen die gibts generell nicht mehr umzugshilfe
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 18:51
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hallo
also ich habe im november 2007 umzugshilfe von der arge bekommen. mussten kostenvoranschläge einreichen ud das billigste wurde dann genehmigt.
kati
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 19:52