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Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Thema: Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung ?

Hey ihr Lieben, Ab wann besteht Kindeswohlgefährdung beim Umgang mit dem Vater ?Drogenkonsum alleine reicht sicherlich nicht aus ? Wie kann man das dem Jugendamt klar machen ? Lg

von Schokomuffin am 22.05.2012, 17:48



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

Wenn er was konsumiert, wenn das Kind da ist und er somit nicht die Sorge tragen kann... dann wäre das Kindeswohl gefährdet. Ist das Kind nicht da kann er sich ganztägig die Birne zuballern.

von mf4 am 22.05.2012, 18:06



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

Nach meinen jüngsten Erfahrungen würde ich sagen: Das ist auch alles stark interpretationsabhängig und somit am einfachsten mit dem Jugendamt direkt zu klären. Ich glaub´ an nix mehr zur Zeit .... VG!

von Ikmam am 22.05.2012, 18:14



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

werden drogen genommen, wenn das kind dort ist? egal wie es ist - schnellstens mit dem jugendamt kontakt aufnehmen.

von biggi71 am 22.05.2012, 19:47



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

Drogenkonsum wenn das kind da ist,reichte dem ja mitarbeiter einer bekannten nicht....dieser sagte kinder brauchen ihren vater und müssen ihn alle 14tage besuchen,obwohl kinder bezeugten das vater drogen konsumierte....

von samirasmama am 22.05.2012, 20:26



Antwort auf Beitrag von samirasmama

darauf reich ich doch gleich mal einen Joint in die Runde und

von mf4 am 22.05.2012, 21:03



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

... da stimm ich dir voll und ganz zu !!! Ich glaub zur Zeit auch an gar nichts mehr... Glaub mittlerweile definiert das JA Kindeswohlgefährdung nur noch dann als eine solche wenn es schon halb tot geprügelt oder missbraucht wurde :-( Hab da gerade auch so nen Kampf - und ne Scheissangst vor ner Entscheidung...

von stolze-mama09 am 22.05.2012, 21:37



Antwort auf Beitrag von stolze-mama09

... aus meiner Sicht gerade umgekehrt formulieren: Ich habe gestaunt, was "das Jugendamt" hier im Moment als "voll ok. und kein Problem für die Kids" ansieht. Ich wage nur nicht ganz, das offen zur Diskussion zu stellen. .... obwohl´s mich in den Fingern jucken würde ... *grmpf* ... Drücke Dir die Daumen !! VG!

von Ikmam am 22.05.2012, 23:46



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

nein. drogenkonsum reicht nicht aus. genauso wenig wie alkoholmißbrauch. ich gebe den spiegeltrinker zu bedenken, der nur durch seinen spiegel normal funktioniert. nur deswegen schadet er einem kind nicht. soll auch hoch angesehene ärzte, juristen, manager geben, die mit spiegel arbeiten. wie sehen deine bedenken aus? daß er wegpennt? unaufmerksam ist? fährt er auto unter drogeneinfluss?

Mitglied inaktiv - 23.05.2012, 09:18



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

anleitungen, wie man den umgang boykottieren kann, wird es hier im forum nicht geben. manchmal habe ich hier das gefühl, daß....

von 32+4 am 23.05.2012, 10:36



Antwort auf Beitrag von 32+4

nutzt ja nichts, wenn man den umgang boykottiert. wenn der drogennehmende ( wobei mich dann schon auch die art der droge interessieren würde, nikotin ist ja auch eine ) vater auf sein recht besteht, dann hat die boykotteuse das nachsehen. wenn er aber so "betäubt" ist, wird er gar nicht auf sein recht bestehen.... denke ich. weiß ich nicht.

Mitglied inaktiv - 23.05.2012, 10:46



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

Naja ich würde sagen, das es auf das Alter des Kindes ankommt um mir da wirkliche Gedanken zu machen.Einen Säugling würde ich da auch nicht abgeben wollen.Ein Teenager sieht es wahrscheinlich schon auf der Strasse, Schule oder sonst wo und kann sich ne Meinung dazu machen. gruss Chrissie

von Aprilscherz2000 am 23.05.2012, 10:58



Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

von welchen drogen wird denn gesprochen?

Mitglied inaktiv - 23.05.2012, 11:12



Antwort auf diesen Beitrag

besonders schön ists immer, wenn keine weiteren antworten kommen...dann kanns soo schlimm wohl nicht sein.

Mitglied inaktiv - 23.05.2012, 18:02



Antwort auf Beitrag von Schokomuffin

Eine Kindeswohlgefährdung wird nach einer ganzen Latte von Kriterien eingeschätzt. Allein beim "Erscheinungsbild der Eltern u. Verhalten der Eltern zum Kind / zu den Kindern" kann das alles eine Rolle spielen: Äußeres Erscheinungsbild Körperliche Verfassung Psychische Verfassung Suchtverhalten Verantwortung für die eigene Gesundheit Umgang mit Konsequenzen Zeichen für Gewaltanwendung gegenüber dem Kind Rohes Verhalten Umgangston Nehmen die Eltern ihre Aufsichtspflicht wahr Wird die Elternrolle generationenentsprechend übernommen Verständnis für kindliche Bedürfnisse Emotionale Zuwendung positiv Emotionale Zuwendung negativ Blick- Körperkontakte Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Kind Alltagsstruktur "Kooperationsverhalten der Eltern": Kann mit Kritik umgehen Nimmt Aufsichtspflicht wahr Problemeinsicht vorhanden Leidensdruck vorhanden Realitätsbezug Orientierung Außerdem spielt das Erscheinungsbild der Kinder, die Wohnsituation, und und und eine Rolle. Wenn du eine Kindeswohlgefährdung meldest, wird u.a. gecheckt, ws du für eine Motivation hast/haben könntest. z.B. eine frische Trennung vom Ex und einen Bauch voll Ärger oder Co-Abhängigkeit, wie oben angedeutet. Weshalb siehst DU denn das Kindeswohl als gefährdet an, das wäre die wichtigere Frage.

von rabukki am 23.05.2012, 23:32