Alleinerziehend, na und?

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Absage

Thema: Absage

Ach Menno, hab eine Absage für die Wohnung mit dem tollen Garten gekriegt. Der Vermieterin hat es nicht gepasst, dass ich noch 3 mon. Kündigungsfrist hätte...*schulterzuck*. Naja, nicht so schlimm, war ja die erste, die ich mir angeschaut habe.

Mitglied inaktiv - 13.03.2010, 20:28



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ach das tut mir leid... aber was erwarten die?

Mitglied inaktiv - 13.03.2010, 21:12



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Jo, das frag ich mich auch. Kann doch nicht die Bude kündigen und dann erst suchen..*grummel*.

Mitglied inaktiv - 13.03.2010, 21:28



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Das tut mir leid. Ich persönlich habe ja auch noch nicht gekündigt, würde da aber im Zweifelsfall einen Kompromiß vorschlagen und rechne auch damit, daß ich ggf. 1- 1,5 MM doppelt zahle, wenn ich die Wohnung wirklich haben wollen würde...habe das Glück, daß meine jetzige Wohung in der Grundmiete nicht sooooooo teuer ist... Bei uns sind die Angeobte halt nicht so dick gesät und wenn dann eine dabei wäre, die für mich optimal erscheint, dann sollte es daran nicht scheitern - da würde ich eher beim Urlaub etc. einsparen, denn mein Zuhause ist der Ort, an dem ich die restlichen 350 Tage im Jahr bin und dann hoffentlich auch für ein paar Jahre. lg heike

Mitglied inaktiv - 13.03.2010, 21:34



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Kommt mir bekannt vor! Einmal war es meine Kündigungsfrist und das nächste mal das ich Alleinerziehend bin ABER es kam immer noch was ´wesentlich besseres nach was wir dann bekommen haben ;-) Ich drück dir die Daumen, dass es bie dir auch so ist!!! ‹(•¿•)›LG Carmen*72 Zwillingsmädels*92 Sohnemann*02, ab 08/10 Oma (ebäi=familiensecondhand) ‹(•¿•)›

Mitglied inaktiv - 13.03.2010, 22:04



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ich bin auch nicht einmal aus einem MV rausgekommen, wo ich nicht noch doppelt Miete gezahlt habe. Ach doch, bei meinem Umzug von der Nachbarwohnung in diese hier - aber das war die gleiche Vermieterin, das ging reibungslos über die Bühne.

Mitglied inaktiv - 13.03.2010, 22:08



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ich denke, du mußt mindestens einen monat doppelmiete kalkulieren, wenn nicht sogar zwei. geht in meinen augen den vermieter auch nichts an, wie lange DU kündigungsfrist hast, entweder du kannst zu seinem termin oder eben nicht. als vermieter kann man sich oft keinen leerstand leisten.

Mitglied inaktiv - 14.03.2010, 09:14