Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sophieno am 12.08.2004, 17:06 Uhr

Achtung: Antrag auf Steuerklasse II

Allein Erziehende müssen Antrag auf Steuerklasse II abgeben =

Berlin, 12. August (AFP) - Um kommendes Jahr in den Genuss der neu geregelten Steuerklasse II zu kommen, müssen allein Erziehende bis zum 20. September einen begründeten Antrag bei der Gemeinde stellen. Darauf wies die Berliner Oberfinanzdirektion am Donnerstag hin. Voraussetzung für den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist demnach, dass der Arbeitnehmer Alleinerzieher mit mindestens einem Kind ist, für das er Kindergeld erhält. Für Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gilt die Steuerklasse II nicht. Sind die Kinder bereits älter als 18 Jahre, wird die Steuerklasse wie bisher auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.

 
9 Antworten:

Hääää????....

Antwort von Prinz am 12.08.2004, 20:41 Uhr

also nur um jetzt nicht ganz so blöd zu schauen, wie sieht das denn jetzt beispielsweise bei mir aus, Bin seit 5 Jahren allein Erziehend, so alt ist auch mein Sohn. Habe also seit seinerzeit Steuerklasse 2.
Habe jetzt auch noch eine 4 Monate alte Tochter. Behalte ich dann als AE-Mami automatisch meine Steuerklasse oder muß ich die auch nochm,al beantragen? oder wie oder was?

klärt mich doch bitte mal auf.

dickes dankeschön und liebe grüße an alle,

Prinz & Co.

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@ Prinz

Antwort von Sunny1973 am 12.08.2004, 23:07 Uhr

Also soweit ich weiss, müssen alle AE's die Steuerklasse II beantragen und es wird wohl überprüft ob diese bei der Familie oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnen! Wenn nämlich ja, dann fällt der AE-Teil mit dem Kind/den Kindern in LSt-Kl. I.

LG
Sunny

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Bekommt man da nicht einen Schrieb?

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 13.08.2004, 11:21 Uhr

Hallo,

ich habe seit März auch STKL II/1. Ich dachte, wenn man schon 2 hat bekommt man einen Schrieb, wo man irgendwas bestätigen muß??? Ich habe noch nichts bekommen. Muß ich da jetzt wirklich wieder hintappern?

Ich glaube, ich warte, bis ich meine neue Karte habe. Dann sehe ich ja, welche STKL die da eingetragen haben.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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Re: Bekommt man da nicht einen Schrieb?

Antwort von Stephie und Mina am 13.08.2004, 12:24 Uhr

Normalerweise kommt vor Jahresende ein Formular von der Lohnsteuerstelle.
Habe ich schon gehoert von meinen berufstaetigen Freundinnen.
Wer mit einer anderen volljaehrigen Person zusammenlebt, die nicht eigenes Kind ist, der erhaelt dann automatisch Steuerklasse 1.
So stand das da, glaube ich.
Soll jedes Jahr neu ueberprueft werden.
LG

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Re: Bekommt man da nicht einen Schrieb?

Antwort von tachpost am 13.08.2004, 15:02 Uhr

Ich bin von der Gemeinde schon angeschrieben worden deshalb,und der Antrag lag gleich dabei.
Allerdings sind wir hier eher ein Nest,wie das in Städten und anderen Gemeinden läuft,weiss ich nicht.

Lg
Birgit

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@Elisabeth

Antwort von desireekk am 13.08.2004, 16:32 Uhr

Hallo Elisabeth!

Na, so wie es jetzt bei Dir aussieht, bekommst Du die 2 eh' nicht, weil der herr Richter ja seltsame Entscheidungswege hat...

Denn: Du lebst (wenn auch unfreiwillig) mit einer volljährigen Person in einer Wohnung = keine Stkl. 2 mehr...

Ich hab sie auch nicht mehr...

Viele liebe Grüße

Désirée

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ich hab auch ein Schreiben bekommen,....

Antwort von summernight am 13.08.2004, 22:35 Uhr

in dem ich dei angaben vom letzten jahr bestätigen musste.
Aber Elisabeth, ich glaube auch, Du wirst sie nicht ebkommen, dein Mann ist ja über 18.

LG Kerstin

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Steuerklasse II "Erklärung"

Antwort von nane973 am 14.08.2004, 10:44 Uhr

Das hab ich vor einiger Zeit hier ins Forum gestellt:



Betreff: Überprüfung der Steuerklasse II aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung


Hallo zusammen!

Das habe ich heute von meiner "alten" Gemeinde zur neuen Wohnung geschickt bekommen.


Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005; Überprüfung der Steuerklass II aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung

Sehr geehrte Frau X,

mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (bundesgesetzblatt Teil I S. 3076) wurde u.a. das teilweise Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf 2004 beschlossen. Damit ist der bisherige Haushaltsfreibetrag bereits zum 1. Januar 2004 entfallen.

Stattdessen wurde ab 2004 ein neuer "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" (§24b Einkommensteuergesetz - EStG) eingeführt. Der Entlastungsbetrag beträgt 1.308,00€ im Kalenderjahr. Für den neuen Entlastungsbetrag wird die Steuerklasse II weiter genutzt. Die voraussetzungen für den Entlastungsbetrag entsprechen jedoch nur teilweise den bisherigen Voraussetzungen für den Haushaltsfreibetrag (vgl. die Erläuterungen auf der beigefügten Erklärung).

Auf Ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004 wurde die Steuerklasse II bescheinigt. Diese Eintragung ist nun - zum Zwecke der Ausstellung Ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005 - aufgrund der Neuregelung zu überprüfen.

Senden Sie dazu bitte die beiliegende Erklärung ausgefüllt bis zu 31.08.2004 zurück.

Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie die beigefügte Erklärung nicht zurücksenden, bin ich gesetzlich dazu verpflichtet (§52 Abs. 51 EStG), dies dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das Finanzamt kann dann von Ihnen die zu wenig erhobene Lohnsteuer nachfordern.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

MfG
IA
XXX



Anlage


Versicherung


Ich ................., wohnahft in .........................,(Familienstand).........seit.............., versichere, dass ich die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b des EStG) und damit für die Eintragung der Steuerklasse II auf meiner Lohnsteuerkarte erfülle:

- Zu meinem Haushalt gehört mindestens ein minderjähriges Kind, für das mir ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht.
- Meldung des Kindes (zutreffendes bitte ankreuzen)
- Das Kind ist ausschließlich in meiner o.g. Wohnung gemeldet.
-Das Kind ist zwar bei mehreren Personen gemeldet, ich erfülle aber die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes.

- Ich bin alleinstehend:

- Ich erfülle nicht die Voraussetzungen für die ANwendung des Splitting-Verfahrens (Ehegattenbesteuerung) und lebe nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

- Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person (zutreffendes bitte ankreuzen):

- Es lebt keine andere volljährige Person in meiner Wohnung oder es ist keine andere volljährige Person mit Haupt-oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.

- Es lebt eine andere volljährige Person in miener Wohnung oder ist mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet, aber es handelt sich dabei um ein volljähriges Kind, für das mir ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht.

- es handelt sich um mein volljähriges leibliches Adoptiv-, Pflege-, Stief- oder Enkelkind, das zwar steuerlich nicht berücksichtigt wird, das aber den gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst leistet, sich an Stelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat oder eine vom gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausübt.

- ich bilde mit dieser Person keine Haushaltsgemeinschaft, weil keine gemeinsame Wirtschaftsführung vorliegt.


Mir ist bekannt, dass ich nach § 39 Abs. 4 EStG verpflichtet bin, die Eintragung der Steuerklasse auf meiner Lohnsteuerkarte umgehend ändern zu lassen, wenn eine der o.g. Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahres entfällt.

Ich versiche, die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben.


Datum,Unterschrift





SOOOOOOOOO, hoffe das hat jetzt geholfen ;-))

Hab mir nämlich gerade nen Ast geschrieben...


LG

Marlene die zusätzlich auch noch die schriftl. Variante an die alte Gemeinde schickt, da bekanntlich doppelt besser hält!

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@ Desiree

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 16.08.2004, 11:33 Uhr

Hallo Désirée,

na ja, ich habe immer noch die Hoffnung, daß er dieses Jahr noch seine Koffer packen muß.

Ein Bekannter will mir jetzt helfen, die Papiere aus Lagos zu besorgen. Leider hat mein Mann das herausgefunden (er hat mein Handy aus meinem Zimmer geklaut, während ich unter der Dusche war) und bedroht ihn jetzt. Seitdem nehme ich mein Handy mit unter die Dusche und traue mich nachts kaum mehr, richtig zu schlafen. Ich lasse wegen den Kindern meine Tür nachts immer offen und habe Angst, daß er das Handy oder sonstwas wieder klaut.

Trotzdem: Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Ich habe gerade Urlaub genehmigt bekommen vom 30.8. bis zum 13.9.04. Vielleicht fahre ich mit den Kindern nach Gambia und mache einen Abstecher nach Lagos für die Papiere. Falls mein Bekannter wegen den Drohungen nicht mehr helfen will oder kann. Aber bis jetzt zeigt er sich tapfer bis todesmutig *gg*.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

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