Alleinerziehend, na und?

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Akute Probleme mit Kindsvater

Thema: Akute Probleme mit Kindsvater

Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen. Ich habe arge Probleme mit dem Erzeuger meines 13 Monate alten Sohnes. Kurzfassung : Mein Ex und seine Familie haben mich 6 Wochen lang, bis zur 12. Ssw, sehr unter Druck gesetzt. Sie meinten alle ich solle abtreiben, denn seine Mutter hätte doch auch schon 6 Abtreibungen gehabt und hat trotzdem 2 gesunde Kinder zur Welt gebracht. Danach habe ich mich von ihm getrennt, auch, wenn es doch schon recht spät 'klick' gemacht hat. Während der Ss hat er mich weiterhin fertig gemacht & ich lag somit Mitte der Schwangerschaft 2 Wochen in der Klinik und hätte meinen Kleinen fast verloren. Er hielt mir vor, er sei nicht der Vater & er wolle einen Vaterschaftstest - der ist bis heute nicht zustande gekommen. Keiner seiner Familie und er wollten ihn. Nach der Entbindung kam er mit seiner ganzen Sippe an und dann hieß es plötzlich ' mein Sohn, mein Neffe, mein Enkel' . Er hat mich ständig aufs Jugendamt gezerrt, da er den Kleinen alleine haben wollte. Irgendwann stand das JuAmt vor meiner Tür, da er erzählt hat, meinem Sohn würde es bei mir doch nicht gut gehen und er würde verwahrlosen - das natürlich völlig quatsch ist und das hat das JuAmt auch bestätigt. Zwichenzeitlich musste bei einem Termin die Polizei gerufen werden, da er mir Kiwa samt Kind nicht übergeben wollte. Danach war 4 1/² Monate Funkstille und dann kam Post vom Anwalt - er wolle den kleinen sehen und das gemeinsame Sorgerecht. Dazu muss ich sagen, dass er in den ganzen 13 Monaten meinem Kind 2 Mal die Windel gewechselt hat und keinen Schimmer davon hat, wie man mit einem Kind umgeht, geschweigedenn ein Kind ernährt. Er nimmt sich keine Ratschläge an. Im Dezember kam es zu einer Verhandlung und wir sollten zu einer Elternberatungsstelle, was natürlich überhaupt nicht funktioniert. Er hat wöchentlich Sa. o. So. 2 Besuchsstunden und diese finden sehr unreelmäßig statt. Mal nach 2, dann wieder nach 3 o. 4 Wochen was er sich blicken lässt. Er kümmert sich um nichts, was den Kleinen betrifft. Gestern fand das 2. E.gespräch statt und er hat sich mir gegenüber sehr aggresiv gegeben. Er wurde laut und wütend. Er scheind es nichts akzeptieren zu können, dass die Beziehung mit uns vorbei ist. Er hätte sogar, laut seiner Aussage, auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet, wenn ich wieder zu ihm zurück gekommen wäre. Es sind viele Dinge, die vorgefallen sind, die ich jedoch nicht beweisen kann. Mittlerweile habe ich einfach nur noch Angst vor diesem Menschen und will ihm einfach nicht mehr unter die Augen treten. Ich habe tierische Angst, dass er meinem Sohn und mir irgendwann mal etwas antun könnte.. er ist wie gesagt recht aggresiv. Er erzählt auch viel Schlechtes außerhalb über mich. Ich weiß einfach nicht, was ich noch machen soll. Habe erst kommende Woche wieder einen Termin bei meiner Anwältin. Er macht einen psychisch total fertig & ich will voll und ganz für meinen jetzigen Freund und meinem Sohnemann da sein. Es zerrt alles einfach nur an den Nerven. In welchen Fällen kann ich eine Anzeige gegen ihn machen? Ich bitte ganz dringend um EURE HILFE! Danke schon im Voraus. Liebe Grüße

von Sahila am 09.03.2013, 19:28



Antwort auf Beitrag von Sahila

Anzeigen kannst du ihn, wenn er eine Straftat begeht. Dich beleidigt, bedroht o. Ä. Sollte er dich bedrohen und du Angst vor ihm haben, kannst du eine einstweilige Anordnung beantragen, dass er sich dir nicht nähern darf. Dafür musst du aber Gründe haben und diese offenlegen. Weiteres kann dir deine RAin erklären und auch einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn du (berechtigt) Angst hast, er tut dem Kind etwas, sprich mit dem JugA (die sein aggressives verhalten ja wohl schon kennen?!) und bitte sie, einen BEGLEITETEN Umgang einzurichten. Hierfür könnte insbesondere sprechen, dass er dir das Kind schon einmal entziehen wollte (wann war das?). Das Sorgerecht kann er beantragen, wird er vermutlich auch bekommen (ein recht darauf hat er, außer es stehen gewichtige Gründe entgegen). Allein damit kann er jedoch nix anfangen, denn die wesentlichen ausgestaltenden rechte wie aufenthaltsbestimmungsrecht, vermögensfürsorge, Gesundheitsfürsorge etc. bleiben alleine bei dir.

von Catmu am 09.03.2013, 20:25



Antwort auf Beitrag von Sahila

Ich danke dir erstmal dafür. Er macht mir mit seinem Verhalten richtige Angst. Er hat damals in der Schwangerschaft schon die Hand gegen mich erhoben, jedoch nicht zugeschlagen, da ich etwas zurückgetreten bin. Ich habe mir eine Nummer extra für ihn zugelegt, damit er mich auf meiner privaten Nummer nicht mehr erreichen kann und mich belästigt. Ich habe ihn darum gebeten meine Alte zu löschen. Dies will er jedoch nicht tun und droht mir damit ab jetzt andere Seiten aufzuziehen. Wenn ich jedoch keine Zeugen habe, komme ich mit einer Anzeige wegen 'Bedrohung etc.' überhaupt weiter? Er hat mich damals in meiner Wohnung, als er mir beim malern geholfen hat im Bad eingesperrt. Er hat mir auf den Hintern geklatscht, ohne das ich es wollte. Er versteht einfach nicht, dass ich nichts mehr von ihm will. Dadurch, dass ich jetzt eine Strich gezogen habe, will er mir das Leben zur Hölle machen. Ich habe einfach Angst, dass er meinem Sohn etwas antun könnte.. soweit bin ich mittlerweile schon.

von Sahila am 09.03.2013, 22:32



Antwort auf Beitrag von Sahila

Klar im moemtn werden die anzeigen nix bringen, da steht einfach aussage gegen aussage... Aber folgende situation. Deine anwältin bringt dieses argument vor, dann wirst du gefragt wieso du es nicht angezeigt hast. Dann wirst du sagen das hätte doch eh nichts gebracht, aber in genau DIESEM moment hätte es dir was gebracht, weil es deine glaubwürdigkeit untermauert. Ums mehr anzeigen ustande kommen umso mehr wird es was bringen, triff dich nicht allein mit ihm hab immer jemanden dabei damit du dann auch zeugen hast und die dann auch bei der anzeige benennen.. Bei dem rest kann ich dir leider nicht helfen, wünsche dir aber viel glück das der streß bald vorbei ist.. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das sowas alles nicht so einfach ist.. Meine groe hatte vom erzeuger blaue flecken die rztlich bestätigt wurden das sie fremdeinwirkung sind (sie war 3 monate alt), er selbst hat sich mal ins bein gestochen weil ich mt ihm schluss machen wollte, ist auch sehr aggressiv, hat von seienr ex ne anzeige wegen versuchtne mordes, blablabla.. Hab keine chancen das alleinige SR zu kriegen. Interessieren tut er sich für sie auch kein stükc, zum glück eigentlich. Ich hoffe du wirst erfolg haben

von Mami-Franzi19 am 10.03.2013, 06:12



Antwort auf Beitrag von Sahila

Klar kommst du damit weiter. Zeugen sind zwar gut, aber nicht notwendig. Im Falle einer e. A. Müsstest du den Sachverhalt eidesstattlich versichern. Das wiegt schon etwas. Allerdings ist das, was du schilderst, wohl grenzwertig, und ich weiß nicht, ob es für eine e. A. ausreichend wäre, denke eher nicht. Leider benötigt man tatsächlich konkrete Vorkommnisse, sowohl für eine Anzeige als auch eine e. A. Mit dem JA würde ich dennoch darüber sprechen, insbesondere, da sie sein aggressives verhalten ja schon mitbekommen haben.

von Catmu am 10.03.2013, 20:32



Antwort auf Beitrag von Sahila

Dann werde ich mit meiner Anwältin versuchen eine gute Lösung zu finden. Irgendwas muss ja gegen ihn unternommen werden. Diesen Terror bekommt mein Sohnemann auch mit.. sowas spüren die Kleinen ja. Es kann nicht sein, dass er aller paar Wochen mal vorbei kommt und bei diesem Termin nur Stress, schlechte Laune und Angst verbreitet. Das gerichtliche Protokoll schreibt 1 x wöchentlich vor und nicht nach Lust und Laune. Er kam mir am Freitag mit dem Spruch ' Ich renne dir nicht hinterher ' ! Wenn er seinen Sohn sehen will, dann hat er sich auch zu melden. Da ich schon solche Angst vor ihm habe und auch um meinen Sohn bange, muss doch etwas zu machen sein. Derzeit wünschte ich mir, dass er sich uns beiden nicht mehr nähern darf.

von Sahila am 10.03.2013, 20:59



Antwort auf Beitrag von Sahila

Nur leider hat er nur ein recht, nicht die Pflicht zum Umgang. Auch wenn er ihn regelmäßig nicht wahrnimmt, musst du ihm den Umgang gewähren. Außer der Umgang schadet dem kindeswohl, das ist bei unregelmäßigkeit jedoch i. d. R. nicht der fall, auch wenn es nicht schön und und für das Kind sicher schwerer ist.

von Catmu am 11.03.2013, 09:57



Antwort auf Beitrag von Sahila

Ich gehe davon aus, dass du den Umgang dokumentierst, also auch jedes Mal an dem er nicht gekommen ist. Und wenn er ausserhalb der vereinbarten Umgangszeit kommt, brauchst du die Tür nicht öffnen. So kannst du ganz klar darlegen, wie es wirklich läuft, wenn er dich wieder mal vor Gericht zerren will.

von Pamo am 10.03.2013, 22:04