Alleinerziehend, na und?

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Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Thema: Alleinerziehend- geteiltes Sorgerecht Pflicht?

Hallo ihr Lieben, Ich habe schon seit längeren eine Frage.. und zwar bin ich aktuell in der 21 ssw habe den Vater des Kindes aber bisher nur 3x getroffen. Er weiß auch von der Schwangerschaft und setzt mich bereits jetzt schon unter Druck bezüglich vieler Dinge, unter anderem das geteilte Sorgerecht. Da ich mich aber absolut nicht wohl fühle dabei, alleine schon aus dem Grund das ich ihn nicht wirklich kenne und vertraue. Die Vaterschaft will er nach dem Beweis durch einen Test nach der Entbindung auch anerkennen. Bin ich dann automatisch mein alleiniges Sorgerecht los? Hoffentlich könnt ihr helfen. Ganz liebe Grüße

von Ekied am 06.03.2021, 20:19



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Was man noch dazu sagen müsste ist das ich dem Vater das Kind nicht vorenthalten möchte. Er soll aufjedenfall seinen Umgang haben. Mir ist nur absolut nicht wohl beim Sorgerecht. Zudem wohnt er auch mehr als 40 km entfernt von mir.

von Ekied am 06.03.2021, 20:41



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Ihr,der KV und Du, könntet eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgegeben.Du bist dazu aber in keinster Weise verpflichtet. Der KV hat aber die Möglichkeit, bei Familiengericht die gemeinsame Sorge zu beantragen. Zwar sind die Entscheidungen dahingehend "väterfreundlicher" geworden, aber dennoch ist es eine Einzelfallentscheidung des Gerichts. Wenn Du Dich bei dem Gedanken an das gemeinsame SR nicht wohlfühlst, dann lass ihn den Weg über das Gericht gehen. Oftmals sind gerade die Väter, die mit dem gem SR "drohen" ,um Forderungen durchzusetzen, dann letztendlich doch zu bequem, um die Sache vor Gericht durchzuziehen. Und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, wûrde ich mich von ihm schon gar nicht unter Druck setzten lassen. Immerhin zweifelt er ja auch an, der Vater zu sein, sonst wollte er ja keinen Test. Was fordert er denn? LG

von Schru am 06.03.2021, 21:17



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zum einen wäre es betrug es wissentlich zu verhindern, zum anderen hat das kind anrecht auf unterhalt. auch später anrecht auf erbe. und natürlich umgang. nur weil er als vater anerkannt ist, hat er nicht das sorgerecht. das lass ihn übers gericht machen. das ein hat mit dem andren nix zu tun.

Mitglied inaktiv - 06.03.2021, 21:22



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Obwohl der die Vaterschaft ja offensichtlich anzweifelt wie du auch schon sagst, hat er nach dem Gespräch bei dem 3. Treffen eine Liste „kindsvereinbarung“ aufgesetzt die als Vereinbarung gelten soll, wahrscheinlich soll ich diese unterschreiben. Auf der stehen solche Sachen wie gemeinsames Sorgerecht, Mitbestimmung beim Namen, geregelte Besuchszeiten, das er informiert werden möchte bei Geburtsbeginn (am liebsten würde er die Nabelschnur durchtrennen). Ich weiß das dass im ersten Moment sehr positiv klingt und nach einem KV der sich kümmern möchte. Als ich aber drüber nachgedacht habe wurde mir unwohl weil wie gesagt ich kenne ihn überhaupt nicht. Bei 2 von 3 treffen haben wir miteinander geschlafen, und diesen Mann soll ich dann so viel vertrauen im Vorschuss geben ohne das er was dafür tut?.. als ihm gesagt habe das ich damit nicht kongruent gehe hat er meine Probleme nicht verstanden oder verstehen wollen. Ich hab versucht ihn klar zu machen das ich nicht vorhabe ihm das Kind wegzunehmen. Er verhält so komisch, habe das Gefühl ihm gehts nur um Kind und er kann nicht verstehen das ich das Kind schon 20 Wochen (in denen er sich kaum gemeldet hat, nur zu den Arzt Terminen) unterm Herze trage und solche Dinge liebe klären würde wenn das Baby da ist und nicht jetzt schon durch Listen Pflichten erteilen . Aus irgendeinem Grund pocht er darauf das es ein Mädchen werden muss und reagiert jedesmal völlig über wenn ich vom Frauenarzt komme und das Geschlecht nicht erfahren habe. Irgendwie stört mich das enorm. Lg und danke für die Antwort :)

von Ekied am 06.03.2021, 21:42



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Das sind auch Dinge die ich ihm nicht ansprechen möchte. Obwohl mir das Geld egal ist aber dabei gehts ja ums Kind und nicht um mich. Vielen dank, habe die Einträge im Internet nämlich so verstanden das er sobald er die Vaterschaft anerkennt automatisch auch Sorgerecht bekommt. Lg

von Ekied am 06.03.2021, 21:46



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Warum verhütet man nicht bei einem ONS? Sei froh das es "nur" ein Kind ist das euch künftig verbindet und nicht eine tödliche Geschlechtskrankheit.

von Soie am 06.03.2021, 21:51



Antwort auf Beitrag von Ekied

du DARFST auf den unterhalt NICHT verzichten. da dieser für dein Kind ist. selbst wenn DIR das geld egal ist, es ist das geld deines kindes! und das kind hat rechte die du wahren musst.

Mitglied inaktiv - 06.03.2021, 21:56



Antwort auf Beitrag von Ekied

Dann sag ihm, es wird ein Junge, dann lässt er Dich vllt vorerst in Ruhe. Ehrlich, das sind selbstgemachte Schmerzen. Du hast ohne Verhütung Sex mit einem Wildfremden und wunderst Dich, dass er anders tickt wie Du? Stell Dir vor, das ist ein Psychopath, was glaubst Du, wie Du das aushälst die nächsten 18, 20 Jahre, wenn der Mann jetzt schon komisch ist und noch schlimmer wird? Dem geteilten Sorgerecht musst Du zustimmen, ansonsten muss er das beim FamG beantragen. ohno

von ohno am 06.03.2021, 22:12



Antwort auf Beitrag von Ekied

zumal die m.E.keinen Rechtscharakter hätte. Ich würde mir an Deiner Stelle den Stress nicht antun und ihn in die Schranken weisen oder in blockieren. Wenn Du nett bist, biete ihm an,dass DU Dich meldest, wenn sich etwas am Status quo ändert. Er kann zZt keine Forderungen stellen. Er hat mit dem Kind rechtlich überhaupt nichts zu tun.(zumal er ja sich wohl doch nicht sicher ist, dass er der Vater ist.) Das ist doof für ihn, ist halt aber so. Das Kind bekommt den Vor- und Nachnamen, den DU möchtest. Er hat kein Mitspracherecht. Auch doof für ihn, ist aber so. Wenn er mehr will, als Du ihm zugestehst, bzw.Dir diese Dinge Bauchschmerzen bereiten, dann soll er halt vor Gericht gehen. Ich kann Dir nur dringend empfehlen, das gemeinsame Sorgerecht nicht freiwillig zu erklären. LG

von Schru am 06.03.2021, 22:55



Antwort auf Beitrag von Soie

Und was bringt ihr jetzt zu lamentieren, wieso sie nicht verhütet haben. Vielleicht hat sie ja auch verhütet und es ist schief gegangen, vielleicht hatten sie einen schwachen Moment, den wir ja alle in irgendeiner Form haben.... Aber muss sie deshalb mit Büßergewand in die Verhandlungen mit dem KV einsteigen und zu allem Ja und Amen sagen? LG

von Schru am 06.03.2021, 23:00



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Solange sie keine öffentlichen Gelder beanspruchen will, ist sie nicht gezwungen, die Vaterschaft feststellen zu lassen. Darüber hinaus kann auch der Mutmaßliche Erzeuger die Vaterschafstfeststellung in die Wege leiten,wenn er will. Der Unterhalt ist übrigens nicht für das Kind, sondern ausschließlich für sie zur Unterhaltung des Kindes. Wenn sie das Kind ohne das Geld unterhalten kann, ist das ihre Sache, darauf zu verzichten. LG

von Schru am 06.03.2021, 23:05



Antwort auf Beitrag von Ekied

„Bei 2 von 3 treffen haben wir miteinander geschlafen, und diesen Mann soll ich dann so viel vertrauen im Vorschuss geben ohne das er was dafür tut?“ Mit jemandem schlafen ohne Vertrauen ist absolut nicht meine Welt. Aber das ist bei dieser Frage ja auch nicht relevant. Mein Rat: Vaterschaftsanerkennung: ja (wegen Unterhalt und Erbschaftsanspruch) GEMEINSAMES Sorgerecht: NIE UND NIMMER!!! Der Vater ist ein Fremder, er setzt dich unter Druck, das Auto wirkt auf mich schon fast wie stalken... das SR kannst ggf später immer noch teilen - jetzt lieber nicht. Und überlege dir gut, ob er mit zur Entbindung geht... scheint irgendwie darauf hinauszulaufen...

von Chaka! am 06.03.2021, 23:15



Antwort auf Beitrag von Schru

sie darf nicht auf unterhalt verzichten. und unterhaltsvorschuss beantragen obwohl sie den vater kennt ist betrug.

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 15:08



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Rette sich wer kann!!!

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 18:20



Antwort auf Beitrag von Schru

Sie kann auf ihren Erziehungsunterhalt verzichten, und, das stimmt, auf leistungen des Vaters faktisch auch, solange sie dessen Pflicht miterfüllen will (und kann!). Ist dies nicht mehr der Fall, oder ist das Kind volljährig und benötigt Unterhalt (z.B. für Ausbildung), hat das Kind den eigenen gesetzlichen Anspruch auf SEINEN Unterhalt, das es auch juristisch durchsetzen kann. Schon allein aus diersem Grunde sollte der Vater auf der Geburtsurkunde stehen, zumal die Mütter, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ja zuverlässig wissen, wer der Vater ist. Wir Männer können in letzter Konsequenz den nur darauf vertrauen, daß es so ist. Ralph

von Ralph am 08.03.2021, 14:04



Antwort auf Beitrag von Ralph

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von Ralph am 08.03.2021, 14:14



Antwort auf Beitrag von Ralph

schru hat eigentlich nichts anderes geschrieben, immer davon ausgehend, dass nichts passiert, bzw dass die mutter finanziell abfedern kann! als ich das mal bei nicola bader schrieb, dass das volljährige Kind einen evtl unterhaltsverzicht beklagen könnte, wurde ich zurechtgewiesen....

Mitglied inaktiv - 08.03.2021, 15:12



Antwort auf Beitrag von Soie

Soie Das geht dich einen feuchten D.... an

von Btby am 08.03.2021, 20:02



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Es wäre Betrug, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, weil die Vaterschaft nicht festgestellt werden könne, weil Vater unbekannt, obwohl der Vater tatsächlich bekannt wäre. Solange man keine Leistungen benötigt oder beanspruchen will... Ich hatte seinerzeit den Vater von Kind1 auch nicht angegeben, das Jugendamt hatte zweimal schriftlich Hilfe angeboten, ich habe zweimal sehr freundlich gedankt, das war's dann. Als Kind1 5 war, haben wir dann eine Stiefeltern-Adoption gemacht... Der Richter fand übrigens, wenn der Vater Bescheid wusste, sich aber 5 Jahre lang nicht gerührt hat, sähe er keine Verpflichtung, da irgendwelche Rechte zu wahren. Das Jugendamt hatte erst mehr Bedenken, hatte dann aber doch die Adoption befürwortet. Ich denke, es ist eine Einzelfallentscheidung. Es gibt kein Schema F.

von Leena am 08.03.2021, 20:13



Antwort auf Beitrag von Ralph

Manchmal sollte man nicht fragen sondern einfach machen , was das bauchgefuehl sagt. Immer diese moralkeulen nützen der Frau in schwieriger Situation rein gar nix

Mitglied inaktiv - 08.03.2021, 22:07



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Das hat mit Moralkeule nichts zu tun, das ist die sachliche und rechtliche Seite. Dass Du das nicht verstehst, wundert mit nicht. Wenn Du immer nach Bauchgefühl gehst, dann Gute Nacht! Es gibt durchaus auch noch andere Dinge zwischen Himmel und Erde, an die wir uns zu halten haben. Man nennt das gesellschaftliche und juristische Vorgaben.

von Port am 10.03.2021, 16:14



Antwort auf Beitrag von Ekied

Und die ganzen moralapostel können sich ja daran ergötzen, dass die ap das kind behält! Kinder entstehen nicht immer nur in ramafamilien, sollte man gerade im ae forum wissen und beachten! Ap, warte einfach ab, was passiert und handle wenn du von offizieller seite dazu aufgefordert wirst! Lass dich nicht kirre machen! (Ist wailord eigentlich mellomania?)

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 09:19



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Ich weiß nicht, was mich mehr nervt, das väterfreundliche Kindschaftsrecht oder die Frauen, die das noch toll finden. Und dann wundert man sich , wenn die Abtreibungsrate wieder steigt. Ganz ehrlich, wäre meine Tochter in einer solchen Situation wüsste ich nicht, was ich ihr raten sollte. Auf keinen Fall würde ich ihr aber eine Moralpredigt halten. Da hab ich selbst genug "Leichen im Keller" Wie sang der Fendrich vor 35 Jahren so schön: "A jeder gute Vorsatz wird an z'bled um hoiba fünfe in da frua " . LG Schru

von Schru am 07.03.2021, 12:25



Antwort auf Beitrag von Ekied

...jetzt bekommst du erst mal dein Babylein, auf Nachfrage gibts du natürlich den Erzeuger an und erwähnst natürlich auch, dass er selbst sich ja offensichtlich nicht sicher ist....dann wird das Jugendamt ihn erst mal anschreiben und ihn bitten, die Vaterschaft anzuerkennen... Dann soll er seinen Test machen und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, ist da eh schon mal gar nix zu wollen. Das heißt: erst mal hast du eh das alleinige Sorgerecht. Wenn er dann anerkannt hat, kann er das GSH beantragen...dauert dann aber so oder so etwas. Diese Zeit würde ich übrigends nutzen und gleich mal so Sachen regeln, wie Sparbuch anlegen, Pass beantragen ect...also die Dinge, wozu bei geteiltem Sorgerecht sein Einverständnis brauchst. Falls du einen Umzug -wohin auch immer- in Erwägung ziehst, das dann auch noch vorher erledigen. Und dann: eben, hängt vom Familienrichter ab, ob er dem Antrag zustimmt Aber JETZT brauchst du noch gar nix zu machen!

von Limayaya am 07.03.2021, 10:26



Antwort auf Beitrag von Limayaya

weil ich das oben gerade gelesen habe, dass er dich dazu bringen will, JETZT was zu unterschreiben. GAR NIX unterschreiben! Du bist übrigends nicht einmal verpflichtet, ihn zu informieren, wenns los geht mit der Geburt oder dass er sogar ein Recht darauf hätte mit in den Kreissaal zu gehen. Solange das Baby noch in deinem Bauch ist, ist es eh ein Teil von DIR! und rechtlich noch gar keine eigener Mensch. Und an DIR hat der Erzeuger keinerlei Rechte. Wenn er jetzt schon so übergriffig ist, würde ich mir sogar überlegen, ob ich ihn nach der Geburt überhaupt anrufe (das musst du nämlich auch nicht), oder das nicht durch die Vaterschaftsfeststellung das JA übernehmen lasse. Sonst hast du womöglich den Kerl Tag und Nacht im KH auf der Bettkante sitzen.

von Limayaya am 07.03.2021, 10:31



Antwort auf Beitrag von Limayaya

....weil mehr ist -rein rechtlich- eine Schwangerschaftsuntersuchung auch nicht. BASTA! Ich würde wie gesagt, jetzt erst mal komplett blocken. Er hat im Augenblick null komma gar keine Rechte und gut ist.

von Limayaya am 07.03.2021, 10:36



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Limaya, das ist ein sehr guter Tipp! Da die AP eh schon kein gutes Bauchgefühl hat, selten täuscht das ja, ist das eine sehr gute Idee, bis zur Entscheidung über das gemeinsame Sorgerecht Sachen zu erledigen, die ihr wichtig bei alleiniger Entscheidung sind. Ganz alternativ könnte sie sich später, je nachdem, wie das Verhältnis ist, auch eine Sorgerechtsvollmacht ausstellen lassen. Aber da muss sie abwarten, wie sich das Ganze entwickelt.

von ohno am 07.03.2021, 11:12



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Puh das beruhigt mich erstmal. Das sind eben auch meine Sorgen ich will ihn nicht gleich die ganze Zeit neben mir haben wir sind einfach kein Paar und ganz bestimmt nicht im KH. Was später vielleicht mal wird kann man jetzt nicht sagen finde ich. Ich will dem KV ja nicht schlechtes und hassen Tu ich ihn ja auch nicht er soll nur nicht jetzt schon so ein Druck ausüben. Deinen Tipp werde ich auf jedenfall beherzigen. Und auch ein dickes danke an alle anderen.

von Ekied am 07.03.2021, 11:38



Antwort auf Beitrag von Ekied

auch wenn die moralisch wertvollen hier wieder dazu raten, dass vater und kind rechte haben ...ich sehe es anders . willst du ihn nicht in deinem leben und dem deines kindes, bist du nicht auf unterhalt angewiesen und bekommst dein kind alleine groß , dann gib ihn nicht an und fertig. bedenke : du wirst ihn dann 18 jahre nicht los und wer weiß ,was ihm noch so alles einfällt in dieser zeit , was dein leben schwer machen könnte

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 11:16



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Kann er die Vaterschaft dann nicht evtl. von mir einklagen? Immerhin habe ich ihm ja schon gesagt das er der Vater ist..

von Ekied am 07.03.2021, 11:40



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naja du hattest eben mit 3 anderen geschlechtsverkehr , wolltest das nur nicht erwähnen . und wenn er mag ,kann er sich gern das ganze was kosten lassen ,was dann im endefekt nicht sein wunsergebnis sein wird. sei etwas clever und pokere hoch

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 11:44



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ps : wie oben schon erwähnt nix, niemals nicht nix irgendwann unterschreiben

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 11:58



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Hmm ja, werd mir da nochmal n Kopf drüber machen. Danke dir :) Unterschreiben tu ich auf keinen Fall was, versprochen.

von Ekied am 07.03.2021, 13:23



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die 3 anderen würde ich ggf. sogar JETZT schon, IHM gegenüber erwähnen.... Er hatte ja auch einen ONS mit dir, wird also auch nicht wirklich eine "schlechtere Meinung" von dir haben, wenn er hört, dass du im betreffenden Zeitraum noch 1-2 andere hattest, die halt -leider- nicht so nett waren, dir ihre Telefon-Nr. zu geben. (warte mal: Heinz hieß er...oder so...könnte auch Heinrich gewesen sein...oder Heiner...aber auf alle Fälle mit Nachnamen Maier, oder Müller oder so....) dann kannst du natürlich auch nachher genau das dem JA so sagen, wenn es darum geht, wer der Vater sein könnte. Obacht: hoch pokern, ja! aber du musst damit rechnen, dass er dann tatsächlich keinen Bock drauf hat und sich bedeckt hält.... Und das geht halt nur, wenn du dir sicher bist, dass du das Kind alleine, also ohne Unterhalt durch bekommst. UHV beantragen ect., obwohl du den Vater kennst, aber nicht angeben willst, wäre tatsächlich Sozialbetrug. Aber jetzt erst mal pokern, in der Hoffnung, dass du den Rest der Schwangerschaft deine Ruhe hast, geht natürlich problemlos...

von Limayaya am 07.03.2021, 13:36



Antwort auf Beitrag von Limayaya

*dann kannst du natürlich auch nachher genau das dem JA so sagen, wenn es darum geht, wer der Vater sein könnte* da wäre ich vorsichtig, denn das ist eine angabe/aussage an Eides statt, da würde ICH keine falschen angaben machen....

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 14:37



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"da wäre ich vorsichtig, denn das ist eine angabe/aussage an Eides statt, da würde ICH keine falschen angaben machen...." Wieso? Ich sag ja nicht, sie soll nicht erzählen, dass sie mit dem Erzeuger Sex hatte....ich sag nur, sie kann ja von vorne herein erwähnen, dass sie mit "dem Horst" (oder wie der auch jetzt heißen mag) zur Empfängniszeit Verkehr hatte, aber dass es da noch "Heinz oder Heinrich oder so") gegeben hat. Das JA geht dann eh ja erst mal auf den zu, dessen Namen sie haben. Und wenn der dann einen Test macht, der positiv ist, suchen die ja nach Heinz gar nicht mehr. Aber so hat sie wieder ein paar Wochen Zeit gewonnen, gegenüber gleich bei Geburt zweifelsfrei den Erzeuger anzugeben. Und wer weiß: es wäre nicht der erste Horst, der urplötzlich das Interesse am Kind verliert, wenn er "von Amtswegen" aufgefordert wird, einen Test zu machen. Es geht ja letzendlich nur darum, Horst von seinem "ich bin ab sofort der Superdaddy, der der Mutter eigentlich nur noch Ammen-Verantwortung überlässt"-Tripp runter zu holen. Und das geht -meistens- ja doch am einfachsten, wenn man in ihnen die Zweifel, ob sie überhaupt der Daddy sind, schürt. (Ja, ist gemein.....und auch nicht die feine, englische Art.....wer mich verurteilt für so ein Denken, hat noch nicht mitbekommen, was es heißt, Jahrelang ständig einen Unbekannten auf der Matte stehen zu haben, der meint, mir, als Mutter seines Abkömmlings, mein Leben vorschreiben zu dürfen)

von Limayaya am 07.03.2021, 15:39



Antwort auf Beitrag von Limayaya

wäre mir zu riskant, das Jugendamt will alle namen, da kannst du nicht erst mal nur einen nennen und die Reihenfolge der Testung bestimmen. ich verstehe trotzdem was du meinst und die zeit hat sie eh, da sie bei der Geburt keinen vater angeben muss....

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 16:11



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Dann sind es eben anonyme one night stands gewesen Aber so ist es die einfachste Lösung ...wie gesagt , wenn man sich die nächsten 18 Jahre vor Augen hält ist dies ein klacks

Mitglied inaktiv - 07.03.2021, 21:03



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1 weiterer unbekannter Mann würde würde aus meiner Sicht ausreichen, sonst wird’s unglaubwürdig. Finde ich aber einen guten Tipp, damit du erst mal etwas Ruhe hast. Außerdem würde ich ihn bitten, dir schon mal seine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate zu schicken, außerdem seinen letzten Lohnsteuerbescheid, sowie sonstige Einkünfte. Damit dein Anwalt schon mal den Unterhalt fürs Kind berechnen kann, falls er der Vater ist. Bea

von Bea1974 am 10.03.2021, 21:39



Antwort auf Beitrag von Ekied

Hey, dein Beitrag ist ja schon ein paar Monate her... Ich sehe da ein paar parallelen zu meiner Situation Wie sieht es denn aktuell aus bei dir? VG

von Lou_isa am 30.06.2021, 20:17



Antwort auf Beitrag von Lou_isa

Hey, Erstmal Glückwunsch zu deinem kleinen Wunder im Bauch Mein kleines Mädchen ist auch noch im Bauch deswegen kann ich dir leider nichts konkretes sagen. Ich habe mich allerdings bei ein paar offiziellen Stellen informiert wie z.B ProFamilia etc. und alle sagen eigentlich das gleiche: Solange er zur Geburt weder die Vaterschaft noch Sorgerecht anerkennt bist du Alleinerziehend und er hat Null Komma Null rechte an dir oder deinem Kind. Sowie du, allerdings diese Sachen nach der Entbindung von ihm einklagen kannst, kann er das eben auch. Und die nächste schlechte Nachricht ist das er sogar gute Chancen hat. Das Gesetz wurde irgendwie zu Gunsten der Kindsväter geändert. Und um ihn das Sorgerecht streitig zu machen bedarf es “driftiger” Gründe wie z.b Alkoholmissbrauch. Aber im Endeffekt entscheidet das Familiengericht jeden Fall individuell. Die Beratungstellen empfehlen sich auf einem „friedlicheren Weg“ zu einigen das geht zum Beispiel beim Jugendamt. Ich persönlich hab versucht einen netteren Weg einzuschlagen und ihm klar zu machen das ich mir eine gute Beziehung Zwischen uns Wünsche wegen dem Kind. Und wir uns weder lieben, noch immer einverstanden mit dem anderen einverstanden sein müssen. Einfach auch um mir die Angst vor den Situationen nach der Entbindung zu nehmen. Mir z.B hat es schreckliche Sorgen bereitet ihm das Kind im KH oder spätestens im Wochenbett in den Arm geben zu müssen. Das hat am Anfang ganz gut geklappt doch jetzt meldet er sich allerhöchstens alle paar Wochen mal auf die Sachen die ihm schreibe. Es fühlt sich für mich fast so an als hätte er das Interesse verloren. Die Kindsvereinbarung ist somit auch vom Tisch. Manchmal regelt sich das also doch irgendwie von alleine. Also meine Tipps an dich sind: -lass dich ggf. bei ProFamilia, der Schwangerenberatung in deinem Landkreis, etc. beraten (sind alle super nett) -Lass dich nicht stressen von unangenehm Situationen mit dem Kindsvater das hast weder du noch dein Kind verdient. Er muss sich hinten anstellen! Stress ist Gift für dich und dein Baby. -Versuch ihm auf einen sanften Weg klar zu machen das ihr beide die Familie vom Kind sein könnt auch ohne in einer Beziehung zu sein und das Sorgerecht zu teilen. -Vielleicht noch eine Idee auch für dich: ich wollte den Kindsvater das Umgangsrecht von mir aus anbieten und ihn somit von dem Sorgerecht weglocken den die zwei „Rechte“ sind nicht miteinander verbunden. Ich hoffe es hilft dir ein wenig. Ich wünsche dir alles gute und das du bekommst was du dir wünscht. Lg

von Ekied am 30.06.2021, 22:41



Antwort auf Beitrag von Ekied

Hey, das freut mich zu hören. Es scheint ja ganz gut zu laufen! Ich Drücke die Daumen dass es so bleibt. Bei pro Familia waren wir schon zusammen und haben auch Einzeltermine. Meine Situation ist etwas anders, er will einfach die Trennung nicht akzeptieren... Und tut weiterhin so als seien wir ein Paar. Mittlerweile habe ich sogar Bedenken das Kind mal bei ihm zulassen so wie du es bei dir auch beschrieben hast.. Danke für deine Tipps... Das hat mich jetzt trotzdem alles ein bisschen beruhigt und ich hoffe wir finden auch einen Weg wie wir das alles friedlich klären können FÜR das Kind. Ich wünsche dir alles Gute

von Lou_isa am 01.07.2021, 08:31