Alleinerziehend, na und?

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Alleinerziehend von Anfang an. Jetzt Trennung. Keine Familie.

Thema: Alleinerziehend von Anfang an. Jetzt Trennung. Keine Familie.

Hallo, Mein Sohn kam im Februar auf die Welt. Von Anfang an habe ich mich um ihn alleine gekümmert, während der Kindsvater lieber alle Tage gesoffen und gezockt hat. Er ist über 40, ich bin 37. Durch meine Vorgeschichte habe ich oft den Opfer Status beibehalten und mich nicht zu wehren getraut. Des weiteren hat der Vater des Kindes tatsächlich Gaslightning angewandt und mich lange klein gehalten und manipuliert. Jetzt habe ich den Absprung geschafft. Ich habe mich getrennt, habe ihm und seinen Übergriffigen Eltern den Wind aus den Segeln genommen, war beim Jugendamt (Umgang sollen wir selber klären.) Der Kindesvater lebt bei seinen Eltern und es wäre kein reiner Vater/Sohn Umgang gewährleistet da er den kleinen ständig bei Oma parken würde. Er und sein Vater trinken in Gegenwart des kleinen Alkohol und die Oma ist übergriffig und Hektisch. Tatsächlich wendet sie auch Emotionale Gewalt an. Die Familie ist auch der Meinung das Schreien lassen und Schläge auf den Hintern nicht schaden würden. Unter all diesen Aspekten ist der Umgang bei den Großeltern von mir nicht mehr erwünscht und auch der Sachbearbeiter rät von Übernachtungen bei den Großeltern und dem Vater ab. Bisher war ich immer dabei und die Familie hätte es am liebsten so gehabt das ich gar nicht da wäre. Anerkannt wurde ich nie. Leider habe ich selbst keine Familie die mich unterstützt. Ich hab das alleinige Sorgerecht. Auf keinen Fall möchte ich das geteilte Sorgerecht. Ich habe in 10 Tagen einen Termin bei meinem Rechtsanwalt. Auch an eine Opferberatungsstelle schrieb ich noch gestern Abend da ich mein Kind schützen muss. Der Kindesvater ist noch nicht anerkannt, laut Jugendamt hat er dennoch ein Umgangsrecht. Dieses soll nur bei mir zuhause stattfinden und nur für ein paar Stunden. Der Vater wird dennoch versuchen mich weiter zu manipulieren. Wenn es so weit kommen sollte, kann ich dann begleitenden Umgang bekommen vom Jugendamt? Er uns seine Familie haben sich immer über mich hinweg gesetzt und der Kindesvater droht mir unterschwellig mit dem Familiengericht. Ich glaub nicht das er da nächsten Monat schon Termine bekommen hat. Er versucht alles um mich einzuschüchtern , setzt andererseits aber auch Lovebombing ein um mich gefügig zu machen. Aber weil er merkt das ich nicht drauf anspringe fängt er an zu drohen. Ich bin dabei mich zu wehren und hab Angst völlig kaputt zu gehen. Am Sonntag bin ich mit meinem kleinen in der Gemeinde und hoffe ein paar Kontakte knüpfen zu können Am Dienstag geht es zur Krabbelgruppe, am Mittwoch kommt meine Familienhebamme. Die Diakonie will ich nächste Woche erneut kontaktieren. Es ist gerade SO viel woran ich denken muss. Ich erhalte Grundsicherung und will mir einen Job suchen sobald der kleine im Kindergarten ist. Vielleicht mag mir jemand etwas Mut zusprechen. Ich hab seit Tagen nicht mehr Geduscht oder ruhig geschlafen. Heute ist der erste Tag an dem ich mal etwas zur Ruhe kommen und mich nur um meinen kleinen kümmern könnte aber mein Kopf gibt keine Ruhe. Sorry für den langen Text! Liebe Grüße Knusperkatze

von Knusperkatze am 04.11.2022, 10:57



Antwort auf Beitrag von Knusperkatze

Hallo Knusperkatze, lass dich von ihm nicht schwindelig reden, woher sollte er einen Termin beim Familiengericht haben, aber noch keine Vaterschaft anerkannt. Jetzt alles nach der Reihe a) Vaterschaftanerkennung b) Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt für dich ausrechnen und fordern, bis dahin Unterhaltsvorschuss beantragen c) Sorgerecht hat nichts mit Umgangsrecht zu tun, von daher kann das erstmal vernachlässigt werden, möchte er GSR, kann er klagen d)sein Termin beim Famliengericht für eine Umgangsklage - kann er machen, in der Regel erstmal begleiteter Umgang ABER viele Gründe die du aufführst haben nichts mit seiner Qualifikation als Vater zu tun und werden den Umgang nicht verhindern es ist nicht verwerflich das er bei seinen Eltern wohnt das die Oma hektisch ist das Alkohol getrunken wird

von Lena_1922 am 04.11.2022, 11:05



Antwort auf Beitrag von Knusperkatze

Tsss ich würde genau gar nichts machen! Er ist offiziell nicht mal der Vater! Warum hast du keine Kontakte? Bist du wegen ihm weggezogen? Dann ab wieder zurück! Wie schon geschrieben, 1.Vaterschaftsanerkennung und dann muss man erst den Rest klären. Richte eine Umgangsemailadresse ein,gib ihm die und blockiere ihn auf allen anderen Kanälen. Du musst ihm nicht zu Verfügung stehen.

von Btby am 06.11.2022, 06:17



Antwort auf Beitrag von Knusperkatze

Liebe Knusperkatze, fühl Dich gedrückt für das, was bei Dir gerade alles los ist! Ein paar Gedanken: Wohnort: Solltest Du alleiniges Sorgerecht haben, kannst Du meines Wissens jederzeit umziehen, ohne daß der Vater etwas dazu sagen kann. Könnte aber sein, daß Du Dich (auch finanziell, sofern Du kannst) daran beteiligen mußt, daß er sein Kind sehen will. Bei gemeinsamem Sorgerecht bräuchtest Du auch seine Zustimmung. Nur für den Fall, daß Du irgendwann wegziehen möchtest (selbst nur "etwas weiter weg"), damit Du a) aus der Umgebung wegkommst, die für Dich mit ihm verbunden ist und b) mehr Abstand hast, so daß er Euch weniger einschüchtern kann, er, ähem, vielleicht weniger motiviert ist, Euch zwecks Umgang zu besuchen usw. Wird zwar nicht auf 0 zurückgehen, aber wäre ja vielleicht trotzdem erstrebenswert, wenn er zB nur 2x statt 4x im Monat käme o.ä. Falls ja, plan es natürlich, bevor Du Dein Kind zur Betreuung anmeldest - sonst hast Du nachher Ärger, am neuen Wohnort wieder eine Betreuung zu finden... Duschen: Seit ich Mutter bin, dusche ich quasi nie täglich. Ich habe mich schon vorher oft mit Waschlappen gewaschen, jetzt ist das der Normalzustand, wenn ich nicht Haare wasche. Es geht einfach schneller und ist flexibler unterbrochen, wenn mein Kind etwas will... und ich bin genauso sauber wie sonst. Also Kopf hoch - Duschen wird total überbewertet. Mach es so, wie es gerade paßt. Entlastung / Unterstützung: Kennst Du Wellcome? Die stellen gegen kaum Geld im ersten Lebensjahr des Kindes einen ehrenamtlichen Babysitter für 2-3 Std./Woche. Haben nur leider oft längere Wartelisten. Ich würde die sofort kontaktieren und mich auf die Warteliste setzen lassen. Selbst falls es nur noch im 12. Lebensmonat klappt - Du hättest jede Woche ein paar Stunden, in denen Du duschen :-) oder was auch immer tun kannst. Vielleicht sogar um den Block gehen (falls Kind das mitmacht) oder halt in Ruhe telephonieren oder was auch immer. Und obendrein ist es eine gute Übung für Dein Kind, sich auf eine andere Person einzulassen, falls Du das sonst nicht üben kannst. (Mit der Fremdbetreuung wird das ja eh kommen, aber so kommt es halt etwas früher.) Betreuung: Du weißt, daß Du als Alleinerziehende - wenn Dein Partner keine Elternzeit genommen hat - Anspruch auf 14 Monate volles Elterngeld hast (oder falls halbes Elterngeld, dann entsprechend länger)? Sonst mach Dich schlau. :-) Und wenn Du es schaffst, ab dem 15. Lebensmonat 24-32 Stunden/Woche zu arbeiten, kriegst Du noch vier Monate Partnerschafts-Bonus. Das geht auch als Alleinerziehende. Und: Falls Du zB nur 20 Stunden/Woche angestellt arbeitest, kannst Du die fehlenden Stunden zB mit selbständiger Tätigkeit überbrücken. Ist etwas Herumtüftelei, bis es alles paßt (wenn man vorher damit nix zu tun hatte) - aber ist nochmal feines Geld. So oder so weißt Du ja vermutlich, daß Betreuungs-Plätze oft schwer zu bekommen sind, und mitten im Kita-Jahr sowieso. Also kontaktier jetzt schon jede Kita / Tageseltern, wenn Du ab April 2023 etwas suchst. Vor allem aber: Super, was Du schon alles tust! Klasse, daß Du zu Krabbelgruppe und Gemeinde gehst, daß Du Kontakte suchst... und daß Du einfach immer wieder für Dein Kind da bist, auch wenn Du so k.o. bist! Du packst das! Für Dein Kind... und vor allem für Dich! Alles Gute!

von auf der Reise am 16.11.2022, 21:19